Ordo lectionum missae 1981: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. August 2024, 16:15 Uhr

Pastorale Einführung in das Messlektionar

gemäß der Zweiten Authentischen Ausgabe des Ordo lectionum Missae (1981)
Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über die Lesungen in der Heiligen Messe
21. Januar 1981 des Dekretes zur Zweiten Authentischen Ausgabe des Ordo lectionum Missae (1981) - Enchiridion Vaticanum VII, 922-924.

(Offizielle lateinische Ausgabe: III-XLIX; Notitiae 17 (1981) 361-404; Enchiridion Vaticanum VII, 926-1020)

(Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Reihe „Arbeitshilfen“ Nr. 77, Bonn 2009, S. 191-238; Die Feier der heiligen Messe. Messlektionar. Für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch. Band I: Die Sonntage und Festtage im Lesejahr A. Benziger, Einsiedeln und Köln – Herder, Freiburg und Basel – Friedrich Pustet, Regensburg – Herder, Wien – St. Peter, Salzburg – Veritas, Linz 1982, S. 11*-40*; auch in: DEL 2, Nr. 4057-4181; und siehe Weblinks)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Kapitel: Allgemeine Grundsätze für die liturgische Feier des Wortes Gottes

1. Voraussetzungen

a) Die Stellung des Wortes Gottes in der liturgischen Feier

1. Über das Wort Gottes, seinen Rang und seine Stellung und über die erneuerte Verwendung der Heiligen Schrift in jeder liturgischen Feier ist auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil1, durch das Lehramt der Päpste2 und in den verschiedenen nachkonziliaren Dokumenten des Apostolischen Stuhls3 schon Vieles und Bedeutsames gesagt worden. Überdies sind manche wichtige Grundsätze in der Pastoralen Einführung zu der 1969 erschienenen Leseordnung für die Messfeier entsprechend dargelegt und kurz erläutert worden4.

Anlässlich der Neuausgabe der Leseordnung für die Messfeier hat man da und dort den Wunsch geäußert, diese Grundsätze möchten entfaltet werden. Darum wurde die Pastorale Einführung ergänzt und in die vorliegende Fassung gebracht. Darin wird (1.) der enge Zusammenhang zwischen Wort Gottes und Gottesdienst5 dargelegt, (2.) vor allem die Bedeutung der Messfeier behandelt und (3.) der Aufbau der Leseordnung erläutert.

b) Die Ausdrücke, mit denen das Wort Gottes bezeichnet wird

2. Zwar wäre um der Klarheit und Unmissverständlichkeit der Aussagen willen eine gewisse Abgrenzung der Ausdrücke, mit denen das Wort Gottes bezeichnet wird, gerechtfertigt und erstrebenswert. Dennoch übernimmt diese Pastorale Einführung die in den konziliaren und nachkonziliaren Dokumenten verwendeten Ausdrücke. Sie nennt wie jene in gleicher Weise die unter Eingebung des Heiligen Geistes geschriebenen Bücher einmal Heilige Schrift, das andere Mal Wort Gottes, ohne dadurch Namen oder Sachen vermengen zu wollen6.

c) Die Bedeutung des Wortes Gottes in der Liturgie

3. Der vielfältige Reichtum des einen Wortes Gottes erweist sich auf wunderbare Weise in der Vielzahl von Feiern und feiernden Gemeinden, in denen im Lauf des Jahres das Mysterium Christi vergegenwärtigt und betrachtet wird, die Sakramente und Sakramentalien der Kirche gefeiert werden und die einzelnen Gläubigen dem Heiligen Geist antworten, der in ihnen wirkt7. Dabei wird der Gottesdienst, der ganz aus dem Wort Gottes lebt, selbst zu einem neuen Heilsereignis. Er legt das Wort neu aus und lässt es neu wirksam werden. So folgt die Kirche in der Liturgie treu der Art und Weise, wie Christus die heiligen Schriften gelesen und ausgelegt hat. Er hat dazu aufgefordert, alle Schriften zu ergründen vom „Heute“ des Ereignisses her, das er selber ist8.

2. Die liturgische Feier des Wortes Gottes

a) Die Eigenart des Wortes Gottes im Gottesdienst

4. Das Wort Gottes wird im Gottesdienst nicht nur auf eine einzige Weise verkündet9. Es wirkt auch auf die Herzen der Hörer nicht immer in derselben Weise. Immer aber ist Christus in seinem Wort gegenwärtig10 – er, der die Menschen heiligt und den Vater vollkommen verherrlicht, indem er das Geheimnis des Heils vollzieht11.

Durch das Wort Gottes wird das Heilswerk unaufhörlich gegenwärtig gesetzt und fortgeführt und findet im gottesdienstlichen Tun sogar erst seinen vollen Ausdruck. So wird der Gottesdienst zur dauernden, vollen und wirksamen Verkündigung des Wortes Gottes. Das im Gottesdienst fortwährend verkündete Wort Gottes ist durch die Kraft des Heiligen Geistes immer lebendig und wirksam12 und bezeugt so die immer tätige Liebe des Vaters zu den Menschen.

b) Das Wort Gottes im Heilsplan

5. Die Kirche verkündet ein und dasselbe Mysterium Christi, wenn sie das Alte und wenn sie das Neue Testament im Gottesdienst verkündet. Denn im Alten Testament ist das Neue verborgen, und im Neuen Testament erschließt sich das Alte13. Wie Christus die Mitte und Fülle der ganzen Heiligen Schrift ist, so ist er auch die Mitte und Fülle des ganzen Gottesdienstes14: Daher müssen alle, die nach Heil und Leben verlangen, aus seinen Quellen trinken.

Je gründlicher man den Gottesdienst erfasst, umso höher wird man die Bedeutung des Wortes Gottes schätzen. Was vom Gottesdienst gilt, kann auch vom Wort Gottes gesagt werden. In beiden wird das Mysterium Christi vergegenwärtigt und in je eigener Weise ständig weitergeführt.

c) Das Wort Gottes in der Teilnahme der Gläubigen am Wortgottesdienst

6. Im Gottesdienst antwortet die Kirche gläubig mit demselben „Amen“, das Christus, der Mittler zwischen Gott und den Menschen, ein für allemal und für alle Zeiten sprach, als er sein Blut vergoss, um den Neuen Bund im Heiligen Geist mit göttlicher Kraft zu begründen15. Wenn Gott sein Wort mitteilt, erwartet er also immer Antwort, nämlich das Hören und die Anbetung „im Geist und in der Wahrheit“ (Joh 4,23). Der Heilige Geist macht diese Antwort lebendig, so dass sich im Leben entfaltet, was in der Liturgie gehört wird entsprechend der Mahnung „Hört das Wort nicht nur an, sondern handelt danach“ (Jak 1,22).

Die Körperhaltung, die Gesten und Worte, in denen das gottesdienstliche Handeln sich ausdrückt und die Teilnahme der Gläubigen sichtbar wird, erhalten ihre Bedeutung nicht nur aus der menschlichen Erfahrung, von der sie herstammen, sondern auch aus dem Wort Gottes und dem Heilsplan, auf den sie sich beziehen. Daher nehmen die Gläubigen umso tiefer am Gottesdienst teil, je aufrichtiger sie sich bemühen, dem in Christus Mensch gewordenen Wort Gottes selbst nachzufolgen, wenn sie es im Gottesdienst verkündet hören. So versuchen sie, einerseits in ihrer Lebensführung zu bewahren, was sie im Gottesdienst feiern, und andererseits in den Gottesdienst einzubringen, was sie in ihrem Leben tun16.

3. Das Wort Gottes im Leben des Bundesvolkes

a) Das Wort Gottes im Leben der Kirche

7. Durch das Hören des Wortes Gottes baut sich die Kirche auf und wächst. Die wunderbaren Taten, die Gott einst auf vielfältige Weise in der Heilsgeschichte gewirkt hat, werden unter den Zeichen gottesdienstlichen Feierns geheimnisvoll, aber wirklich gegenwärtig. Umgekehrt nimmt Gott die Gottesdienst feiernde Gemeinde in Dienst, damit sein Wort sich ausbreite und verherrlicht werde und damit sein Name gepriesen werde bei den Völkern17.

Sooft also der Heilige Geist die Kirche zum Gottesdienst versammelt18, verkündet sie laut das Wort Gottes und erkennt sich selbst als das neue Volk, in dem der einst geschlossene Bund zur letzten Vollendung kommt. Alle Christen aber sind durch Taufe und Firmung im Geist Verkünder des Wortes Gottes. Sie haben die Gabe des Hörens empfangen und den Auftrag, das gehörte Wort Gottes in Kirche und Welt zu verkünden, zumindest durch das Zeugnis ihres Lebens.

Das Wort Gottes selbst aber, das bei der Feier der heiligen Geheimnisse verkündet wird, gilt nicht nur der gegenwärtigen Situation; es blickt auch zurück auf die vergangenen Dinge und schaut mit Sehnsucht und Hoffnung aus nach den kommenden, damit unsere Herzen im Wechsel der Dinge dort verankert seien, wo die wahren Freuden sind19.

b) Das Wort Gottes in der Auslegung der Kirche

8. Nach dem Willen Christi zeichnet sich das neue Volk Gottes durch die Verschiedenheit seiner Glieder aus. Darum haben die einzelnen auch in Bezug auf das Wort Gottes verschiedene Aufgaben und Dienste. Das Wort Gottes zu hören und zu bedenken ist Aufgabe aller Gläubigen, das Wort Gottes auszulegen ist allein Sache jener, die aufgrund der Weihe am Lehramt teilhaben oder aufgrund einer Beauftragung den Dienst der Verkündigung ausüben. So führt die Kirche alles, was sie selber ist, alles, was sie glaubt, in Lehre, Leben und Gottesdienst durch die Zeiten weiter und übermittelt es allen Geschlechtern. Im Gang der Jahrhunderte strebt sie ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Wort erfüllt20.

c) Die enge Beziehung zwischen der Verkündigung des Wortes Gottes und dem Wirken des Heiligen Geistes

9. Damit aber das Wort Gottes nicht nur in den Ohren klingt, sondern in den Herzen wirkt, ist das Handeln des Heiligen Geistes notwendig. Durch seine Eingebung und seinen Beistand wird das Wort Gottes zum Fundament des Gottesdienstes, zur Wegweisung und Quelle der Kraft für das ganze Leben.

So geht das Wirken des Geistes allem gottesdienstlichen Handeln voraus, begleitet es und geht neu aus ihm hervor. Der Geist lehrt aber auch das Herz jedes einzelnen Menschen21 was in der Verkündigung des Wortes Gottes der ganzen Gemeinde der Gläubigen gesagt wird. Er entfaltet die verschiedenen Gnadengaben, ermutigt zu vielfältigem Handeln und fügt alles zur Einheit zusammen.

d) Die innere Beziehung zwischen dem Wort Gottes und dem Geheimnis der Eucharistie

10. Von jeher hat die Kirche dem Wort Gottes und der Eucharistie gleichermaßen Verehrung erwiesen, wenn auch in unterschiedlichen gottesdienstlichen Formen. Sie hat gewollt und angeordnet, dass diese Verehrung immer und überall weitergeführt werden soll. Unaufhörlich folgt sie dem Beispiel ihres Gründers und feiert sein Pascha-Mysterium. Sie kommt zusammen und liest, „was in der gesamten Schrift über ihn geschrieben steht“ (Lk 24,27), und vollzieht sein Heilswerk in der Feier des Herrengedächtnisses und der übrigen Sakramente. Denn „die Verwandlung der Sakramente fordert die Verkündigung des Wortes, sind doch die Sakramente Geheimnisse des Glaubens, der aus der Predigt hervorgeht und durch die Predigt genährt wird“22.

An beiden Tischen wird die Kirche geistlich genährt23 – an dem einen mehr, indem sie unterwiesen wird, an dem anderen vor allem, indem sie geheiligt wird. In der Feier des Wortes Gottes wird der göttliche Bund verkündet, in der Feier der Eucharistie der neue und ewige Bund erneuert.

Hier wird die Heilsgeschichte in vernehmbaren Worten ausgerufen, dort wird dieselbe Heilsgeschichte unter den sakramentalen Zeichen der Liturgie vollzogen.

Es ist gut, sich vor Augen zu halten: Das Wort Gottes, das die Kirche im Gottesdienst liest und verkündet, zielt geradezu darauf ab, zur Eucharistie, dem Opfer des Bundes und dem Gastmahl der Gnade, hinzuführen. Daher ist die Feier der Messe, in der das Wort verkündet und gehört und die Eucharistie dargebracht und empfangen wird, ein einziger gottesdienstlicher Akt24. In ihm wird Gott das Opfer des Lobes dargebracht und den Menschen die Fülle der Erlösung geschenkt.

Erster Teil: Das Wort Gottes in der Messfeier

2. Kapitel: Der Wortgottesdienst in der Messfeier

1. Elemente des Wortgottesdienstes und ihre Riten

11. „Der Kern des Wortgottesdienstes besteht aus den Schriftlesungen mit den Zwischengesängen. Homilie, Glaubensbekenntnis und Fürbitten entfalten diesen Teil und schließen ihn ab.“25

a) Die biblischen Lesungen

12. Die biblischen Lesungen und die der Heiligen Schrift entnommenen Gesänge der Messfeier dürfen weder weggelassen noch vermindert werden. Erst recht dürfen die biblischen Lesungen nicht durch andere, nichtbiblische Lesungen ersetzt werden26. Denn im Wort Gottes, das uns in den Schriften überliefert ist, „spricht“ bis heute „Gott zu seinem Volk“27. Der tägliche Umgang mit der Heiligen Schrift macht das Volk Gottes bereit, sich im Licht des Glaubens dem Heiligen Geist zu öffnen und durch sein Leben vor der Welt Zeugnis abzulegen für Christus.

13. Die Verkündigung des Evangeliums ist der Höhepunkt des Wortgottesdienstes. Darauf bereiten die anderen Lesungen die versammelte Gemeinde gemäß der überlieferten Ordnung vor, indem sie vom Alten Testament zum Neuen fortschreiten.

14. Die Lektoren sollen die biblischen Texte laut, deutlich und sinngemäß vortragen. Dies trägt viel dazu bei, der Gemeinde das Wort Gottes richtig zu vermitteln. Die Lesungen sind den approbierten Ausgaben zu entnehmen28. Sie können entsprechend der Eigenart der verschiedenen Sprachen auch gesungen werden. Dabei darf der Gesang nicht das Übergewicht über das Wort bekommen, sondern soll das Wort unterstreichen. Wenn die Lesungen in lateinischer Sprache gesungen werden, so geschehe dies nach den Regeln des Ordo cantus Missae29.

15. Im Wortgottesdienst können vor den Lesungen, vor allem vor der ersten, kurze treffende Hinweise gegeben werden. Dabei ist sorgfältig auf die literarische Art dieser Hinweise zu achten. Sie müssen nämlich einfach, dem Text getreu, kurz, wohl vorbereitet und auf den Text abgestimmt sein, den sie einleiten sollen30. 16. In der Gemeindemesse sollen die Lesungen immer vom Ambo aus vorgetragen werden31.

17. Unter den Riten des Wortgottesdienstes achte man besonders auf die Verehrung, die man der Verkündigung des Evangeliums schuldet32. Ist ein Evangeliar vorhanden, so wird es bei der Eingangsprozession vom Diakon oder vom Lektor getragen und auf den Altar gelegt oder gestellt33. Um der Würde des Evangeliums gerecht zu werden, soll der Diakon oder, wenn kein Diakon da ist, der Priester das Evangeliar zur Verkündigung des Evangeliums vom Altar34 nehmen und zum Ambo tragen. Dabei gehen Altardiener mit Kerzen und Weihrauch oder anderen Zeichen der Verehrung voran. Die Gläubigen stehen und verehren das Evangeliar mit einem Ruf an den Herrn, dem Ruf vor dem Evangelium. Trägt ein Diakon das Evangelium vor, verneigt er sich vor dem Zelebranten und erbittet und empfängt den Segen. Verkündet ein Priester das Evangelium, weil kein Diakon da ist, verneigt er sich vor dem Altar und betet leise: „Heiliger Gott...“35.

Die Gemeinde steht zum Evangelium. Am Ambo angekommen, begrüßt sie der Diakon oder der Priester, der das Evangelium verkündet. Er kündigt die Lesung an und bekreuzigt sich auf Stirne, Mund und Brust. Wird Weihrauch verwendet, inzensiert er das Buch und trägt dann das Evangelium vor. Am Schluss des Evangeliums küsst er das Buch und spricht leise die vorgesehenen Worte.

Auch wenn das Evangelium nicht gesungen wird, ist es angebracht, den Gruß und die Ankündigung „Aus dem heiligen Evangelium nach N.“ und am Ende den Ruf „Verbum Domini“ – deutsch: „Evangelium unseres Herrn Jesus Christus“ – sowie die Antworten der Gemeinde zu singen. Dieses Singen hebt die Bedeutung der Verkündigung des Evangeliums hervor und ruft die Hörer zum Glauben auf.

18. Den Ruf „Verbum Domini“ am Ende der Lesungen – deutsch: „Wort des lebendigen Gottes“ bzw. „Evangelium unseres Herrn Jesus Christus“ – kann anstelle dessen, der die Lesung vorgetragen hat, auch der Kantor singen. Durch ihre Antwort ehrt die versammelte Gemeinde das Wort Gottes, das sie im Glauben und im Geist der Danksagung aufgenommen hat.

b) Der Antwortpsalm

19. Der Antwortpsalm (bzw. das Graduale) ist liturgisch und pastoral von großer Bedeutung. Er ist ein „wesentliches Element des Wortgottesdienstes“36. Deshalb müssen die Gläubigen immer neu unterwiesen werden, wie das Wort Gottes in den Psalmen zu verstehen ist und wie man die Psalmen zum Gebet der Kirche macht. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass „das tiefere Verständnis der Psalmen entsprechend dem Sinn, in dem sie in der Liturgie gesungen werden, beim Klerus eifrig gefördert und allen Gläubigen durch entsprechende Unterweisung erschlossen wird“37.

Hilfreich können auch kurze Hinweise sein, die die Auswahl von Psalm und Kehrvers (= R) und ihre Beziehungen zu den Lesungen zeigen.

20. Der Antwortpsalm soll in der Regel gesungen werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: mit oder ohne Kehrvers. Bei der Form mit Kehrvers trägt der Psalmist (Kantor) die Verse des Psalms vor, und die ganze Gemeinde antwortet mit dem Kehrvers. Diese Form ist nach Möglichkeit vorzuziehen. Bei der Form ohne Kehrvers wird der Psalm gesungen, ohne dass die Gemeinde dazwischen mit dem Kehrvers antwortet, und zwar entweder nur vom Psalmisten (Kantor), dem die Gemeinde zuhört, oder aber von allen gemeinsam.

21. Das Singen des Psalms oder auch nur des Kehrverses trägt viel dazu bei, den geistlichen Sinn des Psalms zu erfassen und zu meditieren.

In jedem Kulturkreis muss alles getan werden, was den Gesang der Gemeinde fördern kann; vor allem soll all das ausgeschöpft werden, was die Leseordnung für die Messfeier an Möglichkeiten38 für Kehrverse zu den verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres vorsieht.

22. Wo der Antwortpsalm nicht gesungen wird, soll er auf eine Weise gesprochen werden, die die Betrachtung des Wortes Gottes fördert39. Der Psalmist (Kantor) singt oder spricht den Antwortpsalm am Ambo40.

c) Der Ruf vor dem Evangelium

23. Auch das „Halleluja“ oder, je nach der Zeit des Kirchenjahres, der andere Ruf vor dem Evangelium bildet „ein selbständiges Element“ des Wortgottesdienstes der Messfeier41. In diesem Ruf vor dem Evangelium nimmt die Gemeinde der Gläubigen den Herrn, der zu ihr sprechen will, auf, begrüßt ihn und bekennt singend ihren Glauben.

Das „Halleluja“ (in der Fastenzeit der andere entsprechende Ruf vor dem Evangelium) muss gesungen werden, und zwar nicht nur vom Kantor, der den Ruf anstimmt, oder von der Schola, sondern von der ganzen Gemeinde. Dabei stehen alle42.

d) Die Homilie

24. Die Homilie ist Teil des Wortgottesdienstes43. In ihr werden im Lauf des Kirchenjahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens dargelegt. Die Kirche hat die Homilie oft empfohlen, ganz besonders seit der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils. Bei bestimmten Anlässen ist sie sogar vorgeschrieben. In der Regel soll sie der Zelebrant halten44. In der Messfeier soll durch die Homilie die Verkündigung des Wortes Gottes zusammen mit der Feier der Eucharistie zur „Botschaft von den Wundertaten Gottes in der Geschichte des Heils, d. h. im Mysterium Christi“45, werden. Denn das in Lesungen und Homilie verkündete Geheimnis von Tod und Auferstehung Christi wird durch das Messopfer vollzogen46. Christus selbst ist ja stets gegenwärtig und wirkt, wo immer die Kirche sein Wort verkündet47.

Die Homilie soll die Schriftlesungen oder einen anderen liturgischen Text auslegen48 und die Gemeinschaft der Gläubigen zu tätiger Mitfeier der Eucharistie hinführen, damit sie „im Leben festhalten, was sie im Glauben empfangen haben“49. Durch diese lebendige Auslegung kann die Wirksamkeit des verkündeten Wortes und der gottesdienstlichen Feier zunehmen. Dazu muss die Homilie allerdings wirklich eine Frucht der Betrachtung und gut vorbereitet sein. Sie darf weder zu lang noch zu kurz sein und soll auf alle Anwesenden, auch auf Kinder und einfache Leute, eingehen50.

Bei einer Konzelebration hält für gewöhnlich der Hauptzelebrant oder einer der Konzelebranten die Homilie51.

25. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen muss in allen Gemeindemessen - einschließlich der Vorabendmessen - eine Homilie gehalten werden52. Auch in Messfeiern mit Kindern und in Gruppenmessen ist eine Homilie zu halten53.

Sehr empfohlen wird eine Homilie an Wochentagen des Advents, der Fastenzeit und der Osterzeit, wenn Gläubige regelmäßig an der Messfeier teilnehmen, sowie bei anderen Festen und Anlässen, wenn Gläubige in größerer Zahl zum Gottesdienst kommen54.

26. Der Zelebrant hält die Homilie am Priestersitz oder am Ambo; am Priestersitz kann er dabei stehen oder sitzen55.

27. Etwa nötige kurze Mitteilungen an die Gemeinde gehören nicht zur Homilie; sie haben ihren Platz nach dem Schlussgebet56.

e) Die Stille

28. Der Wortgottesdienst soll in einer Weise gefeiert werden, dass er zur Besinnung führt. Es ist selbstverständlich, dass darum jede Eile vermieden werden muss, da sie der Sammlung im Wege steht. Das Zwiegespräch zwischen Gott und den Menschen unter dem Einfluss des Heiligen Geistes erfordert Augenblicke der Stille. Wenn sie auf die Gemeinde abgestimmt sind, helfen sie ihr, das Wort Gottes innerlich anzunehmen und eine Antwort im Gebet vorzubereiten.

Solche Augenblicke der Stille sind im Wortgottesdienst an verschiedenen Stellen möglich, z. B. vor dem Beginn des eigentlichen Wortgottesdienstes, unmittelbar nach der Ersten und

Zweiten Lesung und schließlich nach der Homilie57.

f) Das Glaubensbekenntnis

29. Wenn bei der Messfeier gemäß den Rubriken das Credo bzw. Glaubensbekenntnis gesprochen oder gesungen wird, hat das den Sinn, dass die versammelte Gemeinde bevor sie das Geheimnis des Glaubens in der Eucharistie zu feiern beginnt, dem in Lesungen und Homilie gehörten Wort Gottes zustimmen, darauf antworten und sich den Glauben in der von der Kirche festgesetzten Form in Erinnerung rufen kann58.

g) Das Allgemeine Gebet oder die Fürbitten

30. Im Licht des Wortes Gottes und gleichsam als Antwort darauf betet die Gemeinde im Allgemeinen Gebet für gewöhnlich in den Anliegen der ganzen Kirche und der Ortsgemeinde, für das Heil der Welt, für die von Not Bedrückten sowie für bestimmte Gruppen von Menschen.

Unter Leitung des Zelebranten tragen der Diakon, ein anderer Mitwirkender oder andere Gläubige kurze, angemessene und frei formulierte Bitten vor. In ihnen „übt die Gemeinde durch ihr Beten für alle Menschen ihr priesterliches Amt aus“59; so bringt sie die Früchte des Wortgottesdienstes in sich selbst zur Reife und kann noch besser vorbereitet zur Feier der Eucharistie übergehen.

31. Der Zelebrant leitet das Fürbittgebet vom Sitz aus, die Anliegen aber werden vom Ambo aus vorgetragen60.

Die versammelte Gemeinde steht bei diesem Gebet und nimmt an ihm teil, indem sie entweder eine gemeinsame Anrufung nach den einzelnen Bitten spricht oder singt, oder in Stille betet61.

2. Voraussetzungen für die rechte Feier des Wortgottesdienstes

a) Der Ort der Verkündigung des Wortes Gottes

32. Für die Verkündigung des Wortes Gottes muss es im Kirchenraum einen Ort geben, der der Bedeutung des Wortes Gottes angemessen ist und den Gläubigen bewusst machen kann, dass in der Messe der Tisch sowohl des Wortes wie des Leibes Christi bereitet wird62. Dieser Ort muss erhöht, feststehend und würdig sein und ganz seinem Zweck entsprechen. Insbesondere muss er der Gemeinde das aufmerksame Hören im Wortgottesdienst leicht machen. Daher soll für jede Kirche eine Lösung gesucht werden, bei der Ambo und Altar einander entsprechen und in richtiger Beziehung zueinander stehen.

33. Der Ambo soll je nach seiner Anlage ständig oder gelegentlich, vor allem an Hochfesten, auf einfache Weise geschmückt sein.

Weil der Ambo der Ort ist, von dem aus das Wort Gottes verkündet wird, muss er von seinem Wesen her den Lesungen, dem Antwortpsalm und dem österlichen Exsultet vorbehalten bleiben. Jedoch können auch die Homilie und das Allgemeine Gebet aufgrund ihres inneren Zusammenhangs mit dem ganzen Wortgottesdienst vom Ambo aus vorgetragen werden. Weniger passend aber ist es, wenn andere an den Ambo treten, wie z. B. der Sprecher (Kommentator), der Vorsänger oder der, der den Gemeindegesang leitet63.

34. Damit der Ambo für seine Funktion im Gottesdienst gut geeignet ist, muss er in seiner Anlage geräumig genug sein, weil gelegentlich mehrere miteinander an ihm einen Dienst versehen. Außerdem ist am Ambo für eine zum Lesen ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Wo es zweckmäßig ist, kann man Lautsprecheranlagen einsetzen, damit die Gläubigen die Vortragenden besser verstehen können.

b) Die Bücher für die Verkündigung des Wortes Gottes im Gottesdienst

35. Zusammen mit den diensttuenden Personen, den gottesdienstlichen Handlungen, Orten und Dingen machen auch die Bücher, aus denen das Wort Gottes gelesen wird, den Hörern die Gegenwart Gottes bewusst, der zu seinem Volk spricht. Deshalb soll man für eine wirklich würdige, passende und schöne Ausstattung der Bücher sorgen, sind sie doch im Gottesdienst Zeichen und Symbole der überirdischen Dinge64.

36. Da die Verkündigung des Evangeliums immer der Höhepunkt des Wortgottesdienstes gewesen ist, haben die Liturgien des Ostens und des Westens übereinstimmend zwischen den Büchern für die verschiedenen Lesungen einen Unterschied gemacht. Das Buch mit den Evangelien wurde mit noch größerer Sorgfalt hergestellt und geschmückt und noch höher verehrt als jedes andere Buch mit biblischen Lesungen. Es ist daher sehr sinnvoll, dass auch in unserer Zeit in den Kathedralen und wenigstens in den größeren Pfarreien und in Kirchen mit stärkerem Gottesdienstbesuch ein eigenes kostbar ausgestattetes Evangeliar vorhanden ist, das sich von den übrigen Lektionaren unterscheidet. Mit Recht wird dieses Buch dem Diakon bei seiner Weihe übergeben und dem Bischof bei seiner Weihe auf das Haupt gelegt und über ihn gehalten65.

37. Die Würde des Wortes Gottes verlangt, dass die für den Gottesdienst bestimmten Lektionare nicht durch pastorale Handreichungen ersetzt werden, wie z.B. durch Zettel und Drucksachen, die den Gläubigen zur Vorbereitung und zur persönlichen Betrachtung der Lesungen dienen.

3. Kapitel: Die Aufgaben und Dienste beim Wortgottesdienst der Messfeier

1. Die Aufgabe des Vorstehers im Wortgottesdienst

38. Der Vorsteher erschließt den Gläubigen vor allem in der Homilie die geistliche Nahrung, die der Wortgottesdienst bietet. Er ist immer der in erster Linie Verantwortliche für die Verkündigung des Wortes Gottes, auch dann, wenn andere es vortragen und er selbst nur zuhört. Er sorgt dafür, dass das Wort Gottes in würdiger Weise vorgetragen wird, sei es durch ihn selbst, sei es durch andere. Ebenso ist es normalerweise seine Aufgabe, die Gläubigen durch Hinweise zu aufmerksamerem Zuhören anzuleiten und sie vor allem durch die Homilie zu einem möglichst fruchtbaren Aufnehmen des Wortes Gottes zu bewegen.

39. Insbesondere der Vorsteher muss den Aufbau der Leseordnung genau kennen, damit er sie in den Herzen der Gläubigen fruchtbar zu machen versteht. Außerdem muss er durch Gebet und Studium voll zu erfassen suchen, wie die verschiedenen Texte des Wortgottesdienstes zueinander passen und miteinander übereinstimmen, so dass die Leseordnung zum richtigen Verständnis des Mysteriums Christi und seines Heilswerkes beiträgt.

40. Der Vorsteher soll von den Auswahlmöglichkeiten, die das Lektionar für Lesungen, Antwortrufe, Antwortpsalmen und Rufe vor dem Evangelium bietet, sinnvollen Gebrauch machen66. Er soll dies jedoch tun im Einvernehmen67 mit jenen, die bei der Feier eine bestimmte Aufgabe haben, und dabei auch die Gläubigen hören in den Fragen, die sie betreffen68.

41. Seinen besonderen Auftrag und Dienst am Wort Gottes erfüllt der Vorsteher auch, wenn er die Homilie hält69. In ihr vermittelt er seinen Mitchristen ein tieferes Verständnis der Heiligen Schrift. Er weckt in ihren Herzen den Dank für die wunderbaren Taten Gottes. Er stärkt ihren Glauben an das Wort, das in der Eucharistiefeier durch das Wirken des Heiligen Geistes zum Sakrament wird. Er bereitet sie auf einen fruchtbaren Kommunionempfang vor und ermutigt sie zu einem Leben aus dem Glauben.

42. Aufgabe des Vorstehers ist es auch, die Gläubigen gegebenenfalls durch kurze Hinweise vor den Lesungen in den Wortgottesdienst einzuführen70. Solche Hinweise sollen eine Haltung des Glaubens und des guten Willens wecken und können so der versammelten Gemeinde helfen, das Wort Gottes richtig zu hören. Diese Aufgabe kann der Vorsteher auch durch andere ausführen lassen, z.B. durch einen Diakon oder durch einen Sprecher71.

43. Der Vorsteher leitet das Allgemeine Gebet. Dabei stellt er nach Möglichkeit in der Einladung und im abschließenden Gebet einen Zusammenhang mit den Lesungen und der Homilie des Wortgottesdienstes her. Auf diese Weise führt er die Gläubigen hin zur Feier der Eucharistie72.

2. Die Aufgabe der Gläubigen beim Wortgottesdienst

44. Durch das Wort Christi wird das Volk Gottes geeint, vermehrt und gestärkt. „Das betrifft vor allem den Wortgottesdienst innerhalb der Messfeier, in der die Verkündigung des Todes und der Auferstehung des Herrn, die Antwort des hörenden Volkes und das Opfer selbst, durch das Christus den Neuen Bund besiegelt hat in seinem Blut und an dem die Gläubigen mit ihren Bitten und durch den Empfang des Sakramentes teilnehmen, unzertrennlich verbunden sind.“73 Denn es „wird nicht bloß beim Lesen dessen, was zu unserer Belehrung geschrieben ist“ (Röm 15.4), sondern auch wenn die Kirche betet, singt oder handelt, der Glaube der Teilnehmer genährt und ihr Herz zu Gott hin erweckt, auf dass sie ihm geistlichen Dienst leisten und seine Gnade reichlicher empfangen“74.

45. Wenn die versammelte Gemeinde im Wortgottesdienst die Verkündigung des Glaubens hört, empfängt sie auch heute von Gott das Wort des Bundes; sie muss aber auf dieses Wort im selben Glauben antworten, damit sie immer mehr zum Volk des Neuen Bundes wird.

Das Volk Gottes hat ein Recht auf den ganzen geistlichen Schatz des Wortes Gottes; diesem Recht dienen neben Bemühungen der Seelsorge auch die Leseordnung für die Messfeier und das Wort der Homilie. Aufgabe der Gläubigen ist es, das Wort Gottes bei der Feier der Messe in einer Gesinnung und Haltung der Ehrfurcht zu hören, die das Wort Gottes täglich mehr für ihr geistliches Leben fruchtbar macht und sie immer tiefer in das Mysterium hineinführt, zu dessen Feier sie versammelt sind75.

46. Damit die Gläubigen lebendig und froh die Gedächtnisfeier des Herrn begehen können, sollen sie sich bewusst sein, dass es nur eine einzige Gegenwart Christi gibt sowohl im Wort Gottes, „da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden“, wie „vor allem unter den eucharistischen Gestalten“76.

47. Das Wort Gottes fordert von den Christen einen lebendigen Glauben, es muss von ihnen angenommen und in ihr Leben eingebracht werden77. Dieser Glaube wird durch das Hören des verkündeten Wortes Gottes immer neu entfacht.

In der Tat sind die heiligen Schriften, vor allem wenn sie im Gottesdienst verkündet werden, eine Quelle des Lebens und der Kraft. Das bezeugt der Apostel, wenn er sagt: Das Evangelium „ist eine Kraft Gottes die jeden rettet, der glaubt“78. Darum ist die Liebe zur Heiligen Schrift die Kraft, aus der das ganze Volk Gottes lebt und sich erneuert79. Aus diesem Grund sollen alle Gläubigen immer bereit sein, das Wort Gottes mit Freude zu hören80. Wenn die Kirche das Wort Gottes verkündet und für die Lebenspraxis auslegt, durchdringt es die Gläubigen mit dem Licht des Heiligen Geistes und treibt sie an, das ganze Mysterium des Herrn in die Tat umzusetzen81. Wo das Wort Gottes gläubig angenommen wird, weckt es die Herzen; es macht sie bereit zur Umkehr und führt sie zu einem Leben, aus dem der Glaube der einzelnen und der Gemeinschaft leuchtet82; denn das Wort Gottes ist Nahrung für das christliche Leben und Quelle für das Gebet der ganzen Kirche83.

48. Die innere Zusammengehörigkeit von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier in der Messe wird die Gläubigen veranlassen, von Anfang an an der Feier teilzunehmen84 und ihr mit Aufmerksamkeit zu folgen. Soweit wie möglich werden sich die Gläubigen dadurch auf das Hören des Wortes Gottes vorbereiten, dass sie sich vorher eine tiefe innere Kenntnis der Heiligen Schrift erwerben. Sie werden danach verlangen, die Bedeutung der vorgelesenen Texte innerhalb des jeweiligen Gottesdienstes zu erfassen und im Gesang darauf Antwort zu geben85. Wenn die Gläubigen auf diese Weise das Wort Gottes hören und bedenken, werden sie ihm auch durch ihr Tun antworten, erfüllt von Glaube, Hoffnung und Liebe. Diese Antwort wird sich im Gebet und in der Hingabe ihrer selbst ausdrücken, und das nicht nur innerhalb der Feier, sondern im ganzen christlichen Leben.

3. Die Dienste im Wortgottesdienst

49. Die liturgische Überlieferung hat die Aufgabe, die biblischen Lesungen bei der Messfeier vorzutragen, eigenen Dienstträgern zugewiesen: den Lektoren bzw. Vorlesern und dem Diakon. Wenn kein Diakon und kein anderer Priester da ist, trägt der Zelebrant das Evangelium vor86. Falls auch kein Lektor bzw. Vorleser mitwirkt, trägt der Zelebrant alle Lesungen vor87.

50. Es ist die Aufgabe des Diakons im Wortgottesdienst der Messfeier, das Evangelium zu verkünden, dann und wann, wenn es angebracht erscheint, die Homilie zu halten und dem Volk die Anliegen des Allgemeinen Gebets zu nennen88.

51. Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er auch dann ausüben soll, wenn geweihte Amtsträger mitwirken89. Der Dienst des Lektors wird in einem eigenen Ritus übertragen und soll in Ehren gehalten werden. Stehen solche beauftragte Lektoren zur Verfügung, sollen sie ihren besonderen Dienst wenigstens an Sonn- und Festtagen und vor allem im Hauptgottesdienst ausüben. Gegebenenfalls können sie auch Aufgaben bei der Vorbereitung des Wortgottesdienstes übernehmen und, wo nötig, Vorleser schulen90.

52. Die gottesdienstliche Versammlung braucht Lektoren bzw. Vorleser. Daher soll man dafür sorgen, dass geeignete Laien zur Verfügung stehen, die zu diesem Dienst bereit sind91. Stehen mehrere Lektoren bzw. Vorleser zur Verfügung und sind mehrere Lesungen vorzutragen, soll man diese unter ihnen aufteilen.

53. In Messfeiern ohne Diakon soll die Aufgabe, die einzelnen Bitten des Allgemeinen Gebets zu nennen, dem Lektor bzw. dem Vorleser oder einem anderen Mitwirkenden übertragen werden, wenn sie gesungen werden, dem Kantor92.

54. Wenn bei einer Gemeindemesse ein Priester, der nicht Leiter des Gottesdienstes ist, oder ein Diakon oder ein Lektor am Ambo das Wort Gottes vortragen, sollen sie ein ihrem Dienst entsprechendes liturgisches Gewand tragen. Die Vorleser aber können in ortsüblicher Zivilkleidung an den Ambo treten.

55. „Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass die Lektoren für die Ausübung dieses Dienstes, auch wenn sie nicht die Beauftragung erhalten haben, geeignet und gut vorbereitet sind.“93

Dabei geht es vor allem um eine geistliche Vorbereitung; aber auch eine technische Schulung ist notwendig. Die geistliche Vorbereitung gliedert sich in eine biblische und eine liturgische. Die biblische soll darauf abzielen, dass die Lektoren bzw. Vorleser die Lesungen in ihrem Kontext erfassen und die Hauptaussagen der geoffenbarten Botschaft im Licht des Glaubens verstehen können. Die liturgische Vorbereitung soll die Lektoren bzw. Vorleser in den Sinn und den Aufbau des Wortgottesdienstes einführen und ihnen die Beziehung zwischen ihm und der Eucharistiefeier erschließen. Die technische Schulung soll die Lektoren bzw. Vorleser immer mehr vertraut machen mit der Kunst, vor der Gemeinde zu lesen und dabei die eigene Stimme sowie gegebenenfalls die Möglichkeiten einer Lautsprecheranlage richtig einzusetzen.

56. Aufgabe des Psalmisten (Kantors) ist es, zwischen den Lesungen den entsprechenden Gesang vorzutragen: den Antwortpsalm mit oder ohne Kehrvers oder einen anderen biblischen Gesang, das Graduale und das „Halleluja“ oder einen anderen Gesang. Das „Halleluja“ bzw. den anderen Ruf vor dem Evangelium kann der Psalmist gegebenenfalls auch nur alleine anstimmen94.

Für diese Aufgabe des Psalmisten soll es in jeder Gemeinde und geistlichen Gemeinschaft Laien geben, die die Kunst des Psalmodierens und des verständlichen Vortrags beherrschen. Was oben über die Ausbildung der Lektoren bzw. Vorleser gesagt wurde, gilt ebenso für die Psalmsänger.

57. Auch der Sprecher (Kommentator) versieht einen echten liturgischen Dienst. Er gibt der Versammlung der Gläubigen von einem geeigneten Ort aus Erklärungen und Hinweise, die hilfreich, knapp und klar sein sollen. Sie sollen sorgfältig vorbereitet und in der Regel schriftlich ausgearbeitet sein95; der Zelebrant soll sie vorher prüfen.

Zweiter Teil: Der Aufbau der Leseordnung

4. Kapitel: Allgemeine Regeln

1. Das pastorale Ziel der Leseordnung für die Messfeier

58. Die Leseordnung des römischen Messlektionars hat in Übereinstimmung mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil vor allem ein pastorales Ziel. Um dies zu erreichen, wurden nicht nur die Grundsätze der neuen Leseordnung, sondern auch die einzelnen Perikopenverzeichnisse immer wieder beraten und überarbeitet. Zahlreiche Fachleute der Bibelwissenschaft, der Seelsorge der Verkündigung und der Liturgie aus der ganzen Welt waren daran beteiligt. Die Leseordnung ist das Ergebnis ihrer gemeinsamen Arbeit.

Die Tatsache, dass jeden Tag in der Messfeier die Heilige Schrift gemäß dieser Leseordnung dem Volk vorgelesen und ausgelegt wird, lässt hoffen, dass das pastorale Ziel näher rückt, von dem das Zweite Vatikanische Konzil so oft gesprochen hat96.

59. Bei diesem Reformwerk erschien es richtig, eine einzige Leseordnung zu schaffen und diese so reich auszustatten, dass sie ganz dem Willen und den Vorschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils entspricht97 und zugleich ihrer Anlage nach den Erfordernissen und dem Gebrauch der Teilkirchen und der Gemeinden angepasst werden kann. Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter an diesem Werk dafür gesorgt, dass die Tradition des Römischen Ritus gewahrt blieb; dabei haben sie alle Formen der Auswahl, der Anordnung und des Gebrauchs von biblischen Lesungen in anderen Liturgiefamilien und in einigen Teilkirchen gebührend berücksichtigt. Sie machten sich die Ergebnisse von Versuchen zunutze und bemühten sich zugleich, Fehler der überkommenen Leseordnung zu vermeiden.

60. Die vorliegende Leseordnung bietet biblische Lesungen in einer solchen Auswahl und Anordnung, dass die Gläubigen das gesamte Wort Gottes kennenlernen können. Das ganze Kirchenjahr hindurch, vor allem aber in der Osterzeit, der Fastenzeit und im Advent sind die Lesungen so angeordnet, dass die Gläubigen Schritt für Schritt den Glauben, den sie bekennen, und die Heilsgeschichte immer besser verstehen lernen98. Damit entspricht die Leseordnung den Bedürfnissen und den Wünschen des christlichen Volkes.

61. Zwar ist der Gottesdienst seinem Wesen nach nicht eine Form der Katechese, aber er hat dennoch eine wichtige erzieherische Funktion99. Davon ist auch das römische Messlektionar geprägt, so dass man es zu Recht als ein pädagogisches Mittel betrachten kann, das auch der Katechese dient.

Die Leseordnung für die Messfeier bietet nämlich auf angemessene Weise aus der Heiligen Schrift alle wichtigen Ereignisse und Worte der Heilsgeschichte dar. So ruft der Wortgottesdienst den Gläubigen Schritt für Schritt die Heilsgeschichte in ihren verschiedenen Phasen und Geschehnissen in Erinnerung. So wird ihnen deutlich, dass die Feier der Eucharistie als Vergegenwärtigung des Pascha-Mysteriums Christi hier und jetzt die Heilsgeschichte weiterführt.

62. Ein weiterer Grund zeigt, welche pastoralen Vorteile im Römischen Ritus eine einzige Leseordnung für das Messlektionar bietet. So können nämlich alle Gläubigen, auch jene, die aus den verschiedensten Gründen nicht immer am Gottesdienst derselben Gemeinde teilnehmen, überall zu denselben Tagen und Zeiten dieselben Lesungen hören und in den verschiedenen Situationen für sich fruchtbar machen. Das ist sogar dort möglich, wo in Ermangelung eines Priesters ein Diakon oder ein vom Bischof beauftragter Laie einen Wortgottesdienst hält100.

63. Wenn Seelsorger auf Fragen ihrer Gemeinden eine eigene Antwort aus dem Wort Gottes geben wollen, müssen sie sich vor Augen halten, dass sie in erster Linie Verkünder des ganzen Mysteriums Christi und des ganzen Evangeliums sind. Sie können aber nach ihrem Ermessen von den in der Leseordnung für die Messfeier vorgesehenen Auswahlmöglichkeiten Gebrauch machen, vor allem anlässlich der Messfeier bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), der Votivmessen, der Messen für die Gedenktage der Heiligen oder für besondere Anliegen. Für die Auswahl der Schriftlesungen in Messfeiern mit besonderen Gruppen sind besondere Möglichkeiten vorgesehen, wobei die allgemeinen Grundsätze zu beachten sind101.

2. Die Grundsätze bei der Erarbeitung der Leseordnung für die Messe

64. Die Auswahl und Anordnung der Lesungen richtet sich entsprechend der Zielsetzung der Leseordnung für die Messfeier einerseits nach den Zeiten des Kirchenjahres und andererseits nach exegetisch-hermeneutischen Gesichtspunkten.

Im Folgenden werden diese Gesichtspunkte dargestellt.

a) Die Auswahl der Texte

65. Im Herrenjahr sind die Lesungen folgendermaßen zusammengestellt: Für die Sonn- und Festtage sind die wichtigeren Texte vorgesehen, damit die hauptsächlichen Teile des Wortes Gottes innerhalb eines angemessenen Zeitraumes vor der Versammlung der Gläubigen gelesen werden können. Eine zweite Reihe von Schrifttexten, die die Heilsbotschaft der Feste in gewisser Weise ergänzen, ist für die Wochentage vorgesehen. Dennoch hängen beide Reihen, die den wichtigsten Teil der Leseordnung ausmachen, nämlich die Reihe für die Sonn- und Festtage und die Reihe für die Wochentage, nicht voneinander ab. Die Leseordnung für die Sonn- und Festtage erstreckt sich über drei Jahre, die für die Wochentage über zwei Jahre. Die Perikopenordnung für die Sonn- und Festtage ist also unabhängig von der Perikopenordnung für die Wochentage und umgekehrt.

Die Zusammenstellung der Lesungen in den übrigen Teilen der Leseordnung, nämlich für die Gedenktage der Heiligen, für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), für die Messen für besondere Anliegen, für die Votivmessen und für die Messen für Verstorbene, unterliegt eigenen Gesetzen.

b) Der Aufbau der Leseordnung für die Sonn- und Festtage

66. Die Leseordnung für die Sonn- und Festtage weist folgende Merkmale auf:

1. Jede Messfeier hat drei Lesungen: die Erste aus dem Alten Testament, in der Osterzeit aus der Apostelgeschichte, die Zweite je nach der Kirchenjahreszeit aus den Apostelbriefen oder aus der Offenbarung, die Dritte aus dem Evangelium. Diese Aufteilung macht deutlich, dass die beiden Testamente wie die gesamte Heilsgeschichte eine Einheit bilden: ihre Mitte ist Christus, der in seinem Pascha-Mysterium vergegenwärtigt wird.

2. Eine abwechslungsreichere und ausgiebigere Schriftlesung an den Sonn- und Festtagen wird zudem durch eine dreijährige Leseordnung für diese Tage erreicht: dieselben Texte kehren nunmehr nur in jedem vierten Jahr wieder. Die drei Lesejahre werden mit den Buchstaben A, B und C bezeichnet. Die einzelnen Lesejahre werden nach dem synoptischen Evangelium benannt, das „Im Jahreskreis“ als fortlaufende Lesung in Auswahl (Bahnlesung) Verwendung findet. So heißt und ist das erste Lesejahr das Matthäus-Jahr, das zweite und dritte aber das Markus- bzw. Lukas-Jahr. Die Lesejahre werden wie folgt bestimmt: Das Lesejahr C wird in den Jahren verwendet, deren Zahl durch drei teilbar ist102.

3. Für die Zusammenstellung der Leseordnung der Sonn- und Festtage waren das Prinzip der „Zuordnung“ (innere Abstimmung) und das Prinzip der „fortlaufenden Lesung in Auswahl“ (Bahnlesung) maßgebend. Je nach den verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres und ihrem besonderen Charakter wurde das eine oder das andere Prinzip zugrunde gelegt.

67. Die beste Zuordnung zwischen alttestamentlichen und neutestamentlichen Schriftlesungen ergibt sich dort, wo diese in der Schrift selbst angelegt ist, d. h., wo der Inhalt der neutestamentlichen Lesungen einen mehr oder weniger ausdrücklichen Bezug zum Inhalt der alttestamentlichen Lesungen hat. In der vorliegenden Leseordnung sind die Lesungen des Alten Testaments vor allem im Hinblick auf die Lesungen des Neuen Testaments, besonders auf das Tagesevangelium, ausgewählt.

Eine Zuordnung besonderer Art zwischen den einzelnen Schriftlesungen der jeweiligen Messfeier gibt es in der Adventszeit, der Fastenzeit und der Osterzeit, also in den Geprägten Zeiten.

Das Prinzip der „fortlaufenden Lesung in Auswahl“ hingegen findet Anwendung bei den Episteln und Evangelien der Sonntage im Jahreskreis, die bekanntlich nicht besonders geprägt sind; die Lesungen aus dem Alten Testament sind an diesen Sonntagen jedoch auf die Evangelien abgestimmt.

68. Die Lesungen für die einzelnen Sonntage im Jahreskreis sind inhaltlich nicht bestimmten Themen zugeordnet, wie dies für die Geprägten Zeiten angemessen ist. Eine solche Zuordnung nur aus Gründen einer leichteren homiletischen Unterweisung erschien nicht angebracht.

Dagegen spricht nämlich ein richtiges Verständnis des Gottesdienstes selbst; dieser ist immer die Feier des Mysteriums Christi und verwendet überlieferungsgemäß das Wort Gottes nicht nur aus Gründen der Vernunft oder aus irgendwelchen äußeren Gründen, sondern in der Absicht, das volle Evangelium zu verkünden und die Gläubigen in die ganze Wahrheit zu führen.

c) Die Leseordnung für die Wochentage

69. Bei der Erstellung der Leseordnung für die Wochentage waren folgende Gesichtspunkte maßgebend:

1. Jede Messe hat zwei Lesungen: Die Erste Lesung ist aus dem Alten Testament, aus den Apostelbriefen, aus der Offenbarung, in der österlichen Zeit aber aus der Apostelgeschichte. Die Zweite Lesung ist aus dem Evangelium.

2. Die jährlich wiederkehrenden Lesungen für die Fastenzeit (Österliche Bußzeit) sind nach besonderen Gesichtspunkten ausgewählt, um dem Tauf- und Bußcharakter dieser Zeit Rechnung zu tragen.

3. An den Wochentagen des Advents, der Weihnachtszeit und der Osterzeit wiederholen sich die Lesungen ebenfalls jährlich unverändert.

4. Die Wochentage der 34 Wochen im Jahreskreis haben für das Evangelium nur eine Lesereihe, die deshalb jedes Jahr gleichbleibt. Für die Erste Lesung sind zwei Lesereihen vorgesehen, die abwechselnd gebraucht werden: Lesejahr I in den ungeraden Jahren, Lesejahr II in den geraden Jahren.

So werden auch in der Leseordnung für die Wochentage, wie für die Sonn- und Festtage, die Prinzipien der „Zuordnung“ und der fortlaufenden Lesung in Auswahl in ähnlicher Weise angewendet, je nachdem ob es sich dabei um Geprägte Zeiten des Kirchenjahres handelt oder um die Zeit im Jahreskreis.

d) Die Leseordnung für die Feiern der Heiligen

70. Für die Feiern der Heiligen werden an zwei Stellen Lesungen angeboten:

1. Das erste Angebot ist im Eigenteil für die Hochfeste, Feste und Gedenktage der Heiligen enthalten, besonders wenn für sie Eigenlesungen vorgesehen sind. Auf besonders geeignet erscheinende Lesungen aus den Commune-Texten wird jedoch verwiesen.

2. Das zweite – und umfangreichere – Angebot findet sich bei den Commune-Texten für die Gedenktage der Heiligen. Es bietet zunächst geeignete Lesungen für die verschiedenen Gruppen der Heiligen (Märtyrer, Hirten der Kirche, Jungfrauen usw.), dann aber auch eine große Anzahl von Texten, die allgemein von der Heiligkeit sprechen. Aus ihnen kann frei ausgewählt werden, sooft auf das Commune verwiesen wird.

71. Zur Reihenfolge der Texte in diesem Teil ist zu bemerken, dass sie in der Reihenfolge, wie sie gebraucht werden, jeweils beisammenstehen: zuerst die Lesungen aus dem Alten Testament bzw. für die Osterzeit aus Apostelgeschichte und Offenbarung, dann alle Lesungen aus den Apostelbriefen, schließlich alle Lesungen aus den Evangelien. Die Texte der Gesänge stehen an den jeweils entsprechenden Stellen. Diese Reihenfolge ermöglicht dem Vorsteher der gottesdienstlichen Feier eine freie Auswahl entsprechend den seelsorglichen Bedürfnissen der Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

e) Die Leseordnung für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), die Messen für besondere Anliegen, die Votivmessen und die Messen für Verstorbene.

72. Die eben genannte Reihenfolge findet sich auch bei den Lesungen für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), die Messen für besondere Anliegen, die Votivmessen und die Messen für Verstorbene. Wie bei den Commune-Texten für die Heiligen wird jeweils eine Anzahl Texte in einem Block angegeben.

f) Wichtige Gesichtspunkte für die Auswahl und Einteilung der Lesungen

73. Außer den genannten Grundsätzen, die bei der Auswahl der Lesungen in den verschiedenen Teilen der Leseordnung beachtet wurden, waren folgende Grundsätze mehr allgemeiner Art maßgebend:

1) Die Zuordnung bestimmter Bücher zu bestimmten Zeiten des Kirchenjahres

74. Aufgrund sachlicher Zusammenhänge und gemäß der liturgischen Tradition sind in der vorliegenden Leseordnung einige Bücher der Heiligen Schrift bestimmten Zeiten des Kirchenjahres zugeordnet. Beispielsweise wird entsprechend westlicher (ambrosianischer und spanischer) wie auch östlicher Überlieferung in der Osterzeit die Apostelgeschichte gelesen. So wird deutlich, dass das ganze Leben der Kirche seinen Ursprung im Pascha-Mysterium hat. Beibehalten ist ebenfalls die westliche und östliche Überlieferung, während der letzten Wochen der Fastenzeit (Österlichen Bußzeit) und während der Osterzeit das Evangelium nach Johannes zu lesen.

Die Lesung aus Jesaja – vor allem aus dem ersten Teil – ist überlieferungsgemäß für die Adventszeit vorgesehen; bestimmte Jesaja-Texte und auch der erste Johannesbrief werden in der Weihnachtszeit gelesen.

2) Die Länge der Texte

75. Bezüglich der Länge der Lesungen ist eine mittlere Lösung gewählt. Es ist unterschieden zwischen Erzählungen, die einer gewissen Textlänge bedürfen und in der Regel von den Gläubigen aufmerksam angehört werden, und Texten, die wegen ihres anspruchsvollen Lehrgehaltes nicht zu lang sein dürfen.

Für einige recht lange Texte werden zwei Fassungen zur Wahl angeboten: eine längere und eine kürzere. Die Kürzungen sind mit großer Sorgfalt vorgenommen.

3) Schwierige Texte

76. Aus pastoralen Gründen sind bei den Lesungen für die Sonntage und Hochfeste besonders schwierige Texte vermieden. Dabei handelt es sich meist um objektive Schwierigkeiten aus literarischen, kritischen oder exegetischen Gründen, gelegentlich aber auch um Schwierigkeiten für das Verständnis der Gläubigen. Andererseits durften die geistlichen Reichtümer gewisser Texte den Gläubigen nicht mit dem Hinweis auf Verständnisschwierigkeiten vorenthalten werden, wenn diese Schwierigkeiten auf Mängel in der für jeden Christen erforderlichen Unterweisung zurückzuführen sind oder auf Mängel in der für jeden Seelsorger unerlässlichen biblischen Bildung. Nicht selten vermindert sich die Schwierigkeit eines Textes durch seinen Zusammenhang mit einer anderen Lesung derselben Messfeier.

4) Das Auslassen von Versen

77. Die Tradition vieler Liturgien – einschließlich der römischen – kennt den Brauch, in den Schriftlesungen einzelne Verse auszulassen. Zwar dürfen solche Auslassungen nicht leichthin vorgenommen werden, damit der Sinn des Textes oder die Aussage und der Stil der Schrift nicht entstellt werden. Doch hat man sich aus seelsorglichen Gründen für die Beibehaltung dieses Brauches in der vorliegenden Leseordnung entschlossen. Dabei wurde sichergestellt, dass der wesentliche Inhalt unversehrt bleibt. Andernfalls wären nämlich manche Texte zu lang geworden oder hätten trotz ihres nicht geringen – manchmal sogar großen – geistlichen Nutzens ganz ausgelassen werden müssen. Denn manche Texte enthalten den einen oder anderen Vers, der, pastoral gesehen, wenig nützlich ist oder zu schwierige Probleme aufwirft.

3. Grundsätze zum Gebrauch der Leseordnung

a) Die Auswahlmöglichkeiten

78. Verschiedentlich überlässt es die Leseordnung dem Vorsteher des Gottesdienstes, aus zwei oder mehreren vorgeschlagenen Lesungen eine auszuwählen. Für Sonntage, Hochfeste und Feste ist das nur selten der Fall, damit die Eigenart einer bestimmten liturgischen Zeit nicht verlorengeht oder die fortlaufende Lesung in Auswahl nicht ohne ausreichenden Grund unterbrochen wird. Häufig hingegen besteht eine Auswahlmöglichkeit für die Gedenktage der Heiligen, für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), die Messen für besondere Anliegen, die Votivmessen und die Messen für Verstorbene. Der Sinn dieser Auswahlmöglichkeiten ist zusammen mit dem der anderen, die in der Allgemeinen Einführung zum Messbuch und im Ordo Cantus Missae genannt werden103, ein pastoraler. Daher soll der Priester bei der Zusammenstellung des Wortgottesdienstes „mehr das geistliche Wohl der mitfeiernden Gemeinde als seine eigenen Wünsche vor Augen haben. Die Auswahl der Texte soll er im Einvernehmen mit jenen vornehmen, die bei der Feier eine bestimmte Aufgabe haben. Die Gläubigen sollen in Fragen, die sie unmittelbar betreffen, nicht übergangen werden.“104

1) Zwei Lesungen vor dem Evangelium

79. Wenn für eine Messfeier drei Lesungen angegeben sind, sollen wirklich die drei Lesungen genommen werden. Sollte jedoch eine Bischofskonferenz aus pastoralen Gründen gestattet haben, da oder dort nur zwei Lesungen vorzutragen105, dann soll die Auswahl zwischen den beiden ersten Lesungen so getroffen werden, dass die beabsichtigte umfassendere Darbietung des Heilsmysteriums an die Gläubigen nicht vereitelt wird. Daher soll man, sofern nichts anderes vorgesehen ist, zwischen den beiden ersten Lesungen unter folgenden Gesichtspunkten wählen: Welche Lesung passt besser zum Evangelium? Welche trägt besser entsprechend der erwähnten Absicht zu einer organischen Unterweisung in einer Predigtreihe bei? Welche lässt die fortlaufende Lesung in Auswahl aus einem Buch der Schrift zu?106

2) Längere oder kürzere Fassung

80. Pastorale Überlegungen sollen auch bei der Wahl ausschlaggebend sein, wenn gelegentlich eine längere und eine kürzere Fassung ein und desselben Textes angeboten werden: Wie steht es mit der Fähigkeit der Hörer, den längeren oder den kürzeren Text mit Gewinn aufzunehmen? Kann ihnen ein umfangreicherer Text zugemutet werden, weil er in der Homilie erläutert wird?

3) Die Auswahltexte

81. Hat man die Wahl zwischen zwei festgelegten Texten oder zwischen einem festgelegten und einem „ad libitum“ auszuwählenden Text, soll man die Entscheidung nach dem geistlichen Gewinn der Teilnehmer treffen. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn zu befürchten ist, dass einer der beiden zur Wahl stehenden Texte für die Gemeinde Schwierigkeiten bereiten wird. In diesem Fall soll man sich für den weniger schwierigen und der Gemeinde besser angemessenen Text entscheiden. Es kann auch vorkommen, dass ein und derselbe Text innerhalb weniger Tage zweimal ansteht, etwa an einem Sonntag und einem darauffolgenden Wochentag, wobei er im einen Fall als Eigenlesung vorgesehen ist und im anderen Fall pastorale Gründe seine Wahl wünschenswert machen; hier ist zu überlegen, ob es günstiger ist, diesen Text zu wiederholen oder ihn durch einen anderen zu ersetzen.

4) Die Lesungen für die Wochentage

82. Die Leseordnung für die Wochentage enthält Texte für die einzelnen Tage jeder Woche des ganzen Jahres: Daher sollen vornehmlich diese Lesungen an den betreffenden Tagen genommen werden, außer an Hochfesten, Festen oder an Gedenktagen mit Eigenlesungen im strengen Sinn107.

Beim Umgang mit der Leseordnung für die Wochentage soll man darauf achten, ob eventuell wegen einer anderen Feier im Laufe der Woche die eine oder andere Lesung aus dem Buch, das gerade gelesen wird, ausfallen muss. In diesem Fall soll der Priester unter Berücksichtigung der Perikopen der ganzen Woche Stücke von geringerer Bedeutung weglassen oder eine andere Verteilung vornehmen, wenn dies zur sinnvollen Darbietung des Lesungsstoffes beiträgt.

5) Die Gedenktage der Heiligen

83. Für die Gedenktage der Heiligen werden, sofern vorhanden, Eigenlesungen im strengen Sinn angegeben, d. h. Lesungen, die unmittelbar von der Person des Heiligen oder vom betreffenden Heilsmysterium handeln. Diese Eigenlesungen im strengen Sinn sind immer – auch an einem Gedenktag – anstelle der Perikopen der Wochentagsordnung zu verwenden. Wo solche Eigenlesungen im strengen Sinn an Gedenktagen vorkommen, sind sie in der vorliegenden Leseordnung ausdrücklich gekennzeichnet.

Neben diesen Eigenlesungen im strengen Sinn gibt es Eigenlesungen im übertragenen Sinn, d. h. Lesungen, die ein besonderes Kennzeichen der Spiritualität oder des Wirkens des Heiligen beleuchten. Diese Lesungen soll man nur verwenden, wenn wichtige seelsorgliche Gründe dies nahelegen. In den meisten Fällen aber werden, um die Auswahl zu erleichtern, Lesungen aus den Commune-Texten vorgeschlagen. Es handelt sich jedoch nur um Empfehlungen: Anstelle der Eigenlesung im übertragenen Sinn oder der nur vorgeschlagenen Lesung kann jede andere Lesung aus den Commune-Texten genommen werden.

Der Priester wird in der Gemeindemesse vor allem den geistlichen Gewinn der Gläubigen im Auge haben. Er wird sich hüten, ihnen seine eigenen Neigungen aufzuzwingen. Vor allem wird er es vermeiden, häufig und ohne ausreichenden Grund Lesungen auszulassen, die im Lektionar für die einzelnen Wochentage vorgesehen sind; denn die Kirche wünscht, dass den Gläubigen der Tisch des Wortes Gottes reicher gedeckt werde108.

Außerdem gibt es Commune-Lesungen für bestimmte Gruppen von Heiligen (z. B. Märtyrer, Jungfrauen, Hirten der Kirche) oder für Heilige allgemein. Dabei sind für jede Lesung mehrere Texte angegeben, aus denen der Vorsteher des Gottesdienstes nach den Bedürfnissen der Hörer auswählen soll.

Bei all diesen Feiern ist man nicht an die jeweils angegebenen Commune-Lesungen gebunden, sondern aus einem besonderen Grund kann man auch aus den Commune-Texten für die Gedenktage heiliger Männer und heiliger Frauen Lesungen auswählen.

84. Für die Feiern der Heiligen ist außerdem zu beachten:

a) An den Hochfesten und Festen sind immer die angegebenen Lesungen zu verwenden, seien es Eigenlesungen oder Lesungen aus den Commune-Texten; für die Hochfeste und Feste des Generalkalenders sind immer Eigenlesungen vorgesehen.

b) Bei den Hochfesten der Eigenkalender sollen drei Lesungen vorgesehen werden, die erste aus dem Alten Testament (in der Osterzeit aber aus der Apostelgeschichte oder aus der Offenbarung), die zweite aus den Apostelbriefen und die dritte aus den Evangelien. Die Bischofskonferenz kann entscheiden, dass nur zwei Lesungen genommen werden müssen109.

c) An den Festen und Gedenktagen, für die zwei Lesungen vorgesehen sind, wird die erste Lesung entweder aus dem Alten Testament oder aus den nichtevangelischen Schriften des Neuen Testaments und die zweite aus den Evangelien genommen. In der Osterzeit wird jedoch nach überliefertem kirchlichem Brauch die erste Lesung aus den nichtevangelischen Schriften des Neuen Testaments und die zweite, wenn möglich, aus dem Johannes- evangelium genommen.

6) Die anderen Teile der Leseordnung

85. In der Leseordnung sind für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern) dieselben Texte angegeben, die in den Büchern für die einzelnen Feiern bereits veröffentlicht sind; nicht angegeben sind selbstverständlich Lesungen zu jenen Feiern, die nicht innerhalb einer Messfeier stattfinden sollen110.

86. Für die Messen für besondere Anliegen, die Votivmessen und die Messen für Verstorbene enthält die Leseordnung ein breiteres Angebot an Texten, damit man bei diesen Feiern den Umständen Rechnung tragen und auf die Fragen der jeweiligen Teilnehmer besser eingehen kann111.

87. Für die Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), die Messen für besondere Anliegen, die Votivmessen und die Messen für Verstorbene erfolgt die Auswahl aus mehreren Texten entsprechend den Gesichtspunkten, die oben für die Auswahl aus den Commune-Texten für Heilige aufgeführt sind.

88. Wenn eine Messfeier zur Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messe zu bestimmten Feiern) nicht erlaubt ist, jedoch eine von den betreffenden Lesungen genommen werden kann, weil der Ritus diese Möglichkeit vorsieht, soll man das geistliche Wohl aller Teilnehmer im Auge haben112.

b) Der Antwortpsalm und der Ruf vor dem Evangelium

89. Unter diesen Gesängen, dem Antwortpsalm und dem Ruf vor dem Evangelium ist der Psalm nach der Ersten Lesung von besonderer Bedeutung. In der Regel soll der Psalm verwendet werden, der in der Leseordnung vorgesehen ist. Bei den Commune-Texten für Heilige, den Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien (Messen zu bestimmten Feiern), den Messen für besondere Anliegen, den Votivmessen und den Messen für Verstorbene bleibt die Auswahl des Psalms dem Zelebranten überlassen. Er soll sich dabei von pastoralen Gesichtspunkten im Blick auf die Teilnehmer leiten lassen.

Um aber der Gemeinde die Beteiligung mit einem Kehrvers zu erleichtern, ist eine Anzahl von Psalmen und Kehrversen für die einzelnen Zeiten des Kirchenjahres und für die einzelnen Gruppen der Heiligen in der Leseordnung vorgesehen. Sie können, wenn der Psalm gesungen wird, anstelle des Textes verwendet werden, der bei der Lesung steht113.

90. Der zweite Gesang hat nach der Zweiten Lesung vor dem Evangelium seinen Platz. Bei jedem einzelnen Messformular ist dafür ein Text angegeben, der auf das Evangelium abgestimmt ist. Man kann jedoch auch die Auswahltexte verwenden, die für eine bestimmte Zeit vorgesehen sind oder bei den Commune-Texten stehen.

91. In der Fastenzeit (Österlichen Bußzeit) kann vor und nach dem Vers vor dem Evangelium einer der bei der Fastenzeit angegebenen Rufe vor dem Evangelium114 verwendet werden.

5. Kapitel: Beschreibung der Leseordnung

92. Im Folgenden wird die Leseordnung kurz beschrieben, wenigstens hinsichtlich der wichtigeren Feiern und der einzelnen Zeiten des Kirchenjahres, die man bei der Auswahl der Lesungen nach den oben genannten Regeln berücksichtigt hat. Diese Beschreibung soll den Seelsorgern helfen, den Aufbau der Leseordnung zu verstehen und mit ihr richtig umzugehen, so dass die Gläubigen daraus Nutzen ziehen können.

1. Der Advent

a) Die Sonntage

93. Die Evangelien sind geprägt durch ihren Bezug auf die Wiederkunft des Herrn (Erster Adventssonntag), auf Johannes den Täufer (Zweiter und Dritter Adventssonntag) und auf die Geschehnisse, die der Geburt des Herrn unmittelbar vorausgingen (Vierter Adventssonntag). Die Lesungen aus dem Alten Testament bestehen aus prophetischen Texten (hauptsächlich aus Jesaja) über den Messias und die messianische Zeit.

Die Lesungen aus den Apostelbriefen bieten Weisungen und Ankündigungen entsprechend der Eigenart des Advents.

b) Die Wochentage

94. Für die Wochentage gibt es zwei Reihen: eine für die Tage vom Beginn des Advents bis zum 16. Dezember, eine für die Tage vom 17. bis zum 24. Dezember.

Im ersten Abschnitt des Advents wird Jesaja in der Reihenfolge des Buches gelesen, wobei wichtige Texte, die auch an Sonntagen vorkommen, nicht ausgelassen werden. Die Evangelien dieser Tage sind auf die Erste Lesung abgestimmt.

Am Donnerstag der 2. Adventswoche beginnen die Evangelien über Johannes den Täufer. Die Erste Lesung ist eine Fortsetzung von Jesaja oder ein Text, der einen Bezug zum Evangelium aufweist. In der letzten Woche vor Weihnachten werden aus Matthäus (1. Kapitel) und Lukas (1. Kapitel) die Begebenheiten verkündet, die der Geburt des Herrn unmittelbar vorausgingen. Für die Erste Lesung sind mit Bezug auf das Evangelium Texte aus verschiedenen Büchern des Alten Testaments ausgewählt, u. a. einige bedeutsame messianische Weissagungen.

2. Die Weihnachtszeit

a) Die Hochfeste, Feste und Sonntage

95. Für die Vigilmesse und die drei anderen Weihnachtsmessen sind die prophetischen und die übrigen Lesungen entsprechend der römischen Tradition ausgewählt.

Am Sonntag in der Weihnachtsoktav, dem Fest der Heiligen Familie, handeln das Evangelium von der Kindheit Jesu und die anderen Lesungen von den Tugenden des Familienlebens.

Am Oktavtag von Weihnachten, dem Hochfest der Gottesmutter Maria, beziehen sich die Lesungen sowohl auf Maria als auch auf die Namengebung Jesu.

Am Zweiten Sonntag nach Weihnachten handeln die Schriftlesungen vom Geheimnis der Menschwerdung.

An Erscheinung des Herrn wahren die alttestamentliche Lesung und das Evangelium die römische Tradition; als Lesung aus den Apostelbriefen wird ein Text über die Berufung der Heiden zum Heil gelesen. Für das Fest der Taufe des Herrn sind die Texte mit Bezug auf dieses Mysterium ausgewählt.

b) Die Wochentage

96. Am 29. Dezember beginnt die fortlaufende Lesung in Auswahl des ganzen ersten Johannesbriefes, aus dem bereits am 27. Dezember, dem Fest des heiligen Johannes, und am folgenden Tag, dem Fest der Unschuldigen Kinder, gelesen wird. Die Evangelien handeln von den Offenbarungen des Herrn. Es werden gelesen: Abschnitte aus der Kindheitsgeschichte nach Lukas (29. und 30. Dezember), das erste Kapitel des Johannesevangeliums (31. Dezember bis 5. Januar) und andere wichtige Offenbarungsperikopen aus den vier Evangelien (7. bis 12. Januar).

3. Die Fastenzeit (Österliche Bußzeit)

a) Die Sonntage

97. Die Evangelien sind folgendermaßen ausgewählt: Am Ersten und Zweiten Sonntag bleiben wie bisher die Perikopen von der Versuchung und von der Verklärung des Herrn. Allerdings werden sie nach allen drei Synoptikern gelesen.

An den drei folgenden Sonntagen sind für das Lesejahr A die Evangelien von der Samariterin, vom Blindgeborenen und von der Auferweckung des Lazarus wieder eingeführt worden. Da diese Perikopen für die Eingliederung in die Kirche von großer Bedeutung sind, können sie auch in den Lesejahren B und C verwendet werden, besonders wenn es in der Gemeinde Katechumenen gibt.

Für die Lesejahre B und C werden jedoch auch andere Texte angegeben: für Lesejahr B johanneische Stellen über die kommende Verherrlichung Jesu durch Kreuz und Auferstehung und für das Lesejahr C lukanische Texte über die Umkehr.

Am Palmsonntag wurden für die Prozession Texte aus den Synoptikern über den feierlichen Einzug des Herrn in Jerusalem gewählt, im Lesejahr B zusätzlich „ad libitum“ der entsprechende Text aus dem Johannesevangelium; in der Messe aber wird die Leidensgeschichte des Herrn gelesen.

Die alttestamentlichen Lesungen beziehen sich auf die Heilsgeschichte, die eines der Hauptthemen der Verkündigung in diesen vierzig Tagen ist. In jedem Jahr ist eine Reihe von Lesungen mit den wichtigsten Etappen der Heilsgeschichte von ihrem Beginn bis zur Verheißung des Neuen Bundes vorgesehen.

Die Lesungen aus den Apostelbriefen sind jeweils auf das Evangelium und die alttestamentliche Lesung abgestimmt, so dass eine möglichst enge Verbindung zwischen ihnen zustande kommt.

b) Die Wochentage

98. Die Evangelien und die Lesungen aus dem Alten Testament sind aufeinander bezogen. Sie behandeln verschiedene Themen der Verkündigung entsprechend dem geistlichen Sinn der Fastenzeit (Österlichen Bußzeit). Mit dem Montag der 4. Fastenwoche beginnt eine Bahnlesung des Johannesevangeliums mit Texten, die besonders gut zur Fastenzeit (Österlichen Bußzeit) passen.

Da die Lesungen von der Samariterin, dem Blindgeborenen und der Auferweckung des Lazarus jetzt auf Sonntage fallen aber nur im Lesejahr A (in den übrigen nach freier Wahl) -, ist die Möglichkeit vorgesehen, sie auch an Wochentagen zu verwenden. Daher sind zu Beginn der 3., 4. und 5. Woche „Messen zur Auswahl“ mit diesen Texten eingefügt. Sie können anstelle der Texte vom Tage an jedem Wochentag der betreffenden Woche gebraucht werden. An den ersten Tagen der Heiligen Woche handeln die Lesungen vom Mysterium des Leidens. Die Lesungen der Chrisam-Messe sprechen vom Erlösungswerk Christi und seiner Fortsetzung in der Kirche durch die Sakramente.

4. Die Drei Österlichen Tage und die Osterzeit

a) Die Drei Österlichen Tage

99. Am Gründonnerstag, in der Messe vom Letzten Abendmahl, wirft die Erinnerung an das Mahl, das dem Auszug vorausging (Erste Lesung), ein besonderes Licht auf das Tun Christi, der seinen Jüngern die Füße wusch (Evangelium), wie auch auf die Worte des Paulus über die Einsetzung des christlichen Pascha in der Eucharistie (Zweite Lesung).

Der Karfreitagsgottesdienst erreicht seinen Höhepunkt im Bericht des Johannes vom Leiden Jesu. Im Buch des Jesaja als Gottesknecht angekündigt, hat Jesus sich selbst dem Vater dargebracht und wurde in Wahrheit zum einzigen Priester.

Für die Feier der Osternacht sind sieben Lesungen aus dem Alten Testament vorgesehen, die von den Wundertaten Gottes in der Heilsgeschichte berichten. Zwei Lesungen sind dem Neuen Testament entnommen, nämlich die Botschaft von der Auferstehung nach den drei synoptischen Evangelien und eine Lesung aus dem Römerbrief über die christliche Taufe als Sakrament der Auferstehung Christi.

Am Ostersonntag ist das Evangelium der Messe „Am Tag“ dem Johannesevangelium entnommen und handelt vom Auffinden des leeren Grabes. Man kann jedoch auch die für die Osternacht vorgesehenen Evangelientexte nehmen. In einer Abendmesse kann man aus dem Lukasevangelium den Bericht von der Erscheinung Jesu vor den Jüngern in Emmaus lesen. – Im deutschen Sprachgebiet ist dort, wo der Ostermontag als Feiertag begangen wird, das Emmausevangelium für diesen Tag vorgesehen. – die Erste Lesung am Ostersonntag ist aus der Apostelgeschichte, die in der Osterzeit anstelle der alttestamentlichen Lesung gelesen wird. In der Lesung aus den Apostelbriefen geht es um das Pascha-Mysterium, das in der Kirche gelebt werden soll.

b) Die Sonntage

100. Bis zum Dritten Sonntag der Osterzeit handeln die Evangelien von den Erscheinungen des Auferstandenen. Die Lesungen vom Guten Hirten werden am Vierten Sonntag der Osterzeit verwendet. Am Fünften, Sechsten und Siebten Sonntag der Osterzeit werden Abschnitte aus den Abschiedsreden und dem Gebet des Herrn nach dem Abendmahl gelesen.

Die Erste Lesung ist der Apostelgeschichte entnommen. Die Auswahl ist in den drei Jahren verschieden, stimmt jedoch im Aufbau überein: jedes Jahr bringt Texte über Leben, Zeugnis und Wachstum der Urkirche.

Die Lesung aus den Apostelbriefen bzw. aus der Offenbarung ist entnommen: im Lesejahr A dem ersten Petrusbrief, im Lesejahr B dem ersten Johannesbrief, im Lesejahr C der Offenbarung. Diese Texte passen sehr gut in die Osterzeit, die ja voll ist von Glaubensfreude und fester Hoffnung.

c) Die Wochentage

101. Die Erste Lesung ist eine fortlaufende Lesung in Auswahl und wie an den Sonntagen der Apostelgeschichte entnommen. Als Evangelium werden in der Osteroktav Perikopen über die Erscheinungen des Herrn gelesen. Dann folgt eine Bahnlesung des Johannesevangeliums mit den mehr österlichen Texten; dadurch wird die in der Fastenzeit begonnene Lesung dieses Evangeliums abgerundet. Den Hauptbestandteil der Lesungen in der österlichen Zeit bilden die Abschiedsreden und das Gebet Jesu nach dem Abendmahl.

d) Christi Himmelfahrt und Pfingsten

102. Als Erste Lesung am Hochfest Christi Himmelfahrt wurde der Bericht über dieses Ereignis nach der Apostelgeschichte beibehalten. Dieser Text wird ergänzt durch die Lesungen aus den Apostelbriefen über Christus, der zur Rechten des Vaters erhöht ist. Für das Evangelium aber bietet jedes Lesejahr einen passenden Text entsprechend der Eigenart des jeweiligen Evangelisten. Für die Messe „Am Vorabend“ von Pfingsten stehen vier Texte aus dem Alten Testament zur Auswahl, die die Bedeutung dieses Hochfestes in ihrer Vielfalt herausstellen. Die Lesung aus den Apostelbriefen zeigt auf, wie die Gabe des Geistes in der Kirche zur Wirkung kommt. Das Evangelium erinnert daran, dass Christus schon vor seiner Verherrlichung den Geist verheißen hat.

In der Messe „Am Tag“ wird nach überkommenem Brauch der Bericht der Apostelgeschichte vom großen Pfingstereignis als Erste Lesung genommen. Die Texte aus den Apostelbriefen zeigen, wie die Gabe des Heiligen Geistes im Leben der Kirche zur Wirkung kommt. Das Evangelium ruft in Erinnerung, wie Jesus seinen Jüngern am Abend des Ostertages den Geist mitgeteilt hat. Weitere Texte, die zur Auswahl stehen, handeln vom Wirken des Geistes an den Jüngern und an der Kirche.

5. Die Zeit im Jahreskreis

a) Die Einteilung und die Auswahl der Texte

103. Die Zeit im Jahreskreis beginnt mit dem Montag, der auf den Sonntag nach dem 6. Januar folgt, und dauert bis einschließlich Dienstag vor dem Ersten Fastensonntag. Sie setzt wieder ein mit dem Montag nach Pfingsten – in Teilen des deutschen Sprachgebietes hat der Pfingstmontag ein eigenes Messformular – und endet vor der Ersten Vesper des Ersten Adventssonntages.

Die Leseordnung bietet Lesungen für die 34 Sonntage des Jahreskreises und die dazugehörigen Wochen. In manchen Jahren kommen jedoch nur 33 Wochen vor. Einige Sonntage gehören außerdem zu einer anderen Zeit des Kirchenjahres (der Sonntag, an dem das Fest der Taufe des Herrn gefeiert wird, und der Pfingstsonntag) oder werden durch ein Hochfest verdrängt (z. B. Dreifaltigkeitssonntag, Christkönigssonntag).

104. Zum richtigen Gebrauch der Leseordnung für die Zeit im Jahreskreis ist Folgendes zu beachten:

1) Der Sonntag, an dem das Fest der Taufe des Herrn gefeiert wird, gilt als Erster Sonntag im Jahreskreis: daher beginnen die Lesungen der ersten Woche im Jahreskreis am Montag, der auf den Sonntag nach dem 6. Januar folgt. Werden das Fest der Erscheinung des Herrn am Sonntag nach dem 6. Januar und das Fest der Taufe des Herrn am darauffolgenden Montag gefeiert, dann beginnen die Lesungen der ersten Woche im Jahreskreis am Dienstag.

2) Der Sonntag nach dem Fest der Taufe des Herrn ist der Zweite Sonntag im Jahreskreis. Die übrigen Sonntage bis zum Sonntag vor der Fastenzeit werden fortlaufend gezählt. Die Lesungen der Woche, in die der Aschermittwoch fällt, werden mit dem Dienstag abgebrochen.

3) Für die Fortsetzung der Lesungen der Zeit im Jahreskreis nach dem Pfingstsonntag gilt Folgendes:

In einem Jahr mit 34 Sonntagen wird mit jener Woche begonnen, die sich an die mit Beginn der Fastenzeit abgebrochene Woche anschließt115.

In einem Jahr mit nur 33 Sonntagen wird die erste Woche ausgelassen, die nach Pfingsten zu nehmen wäre. Dadurch können die eschatologischen Texte beibehalten werden, die für die letzten zwei Wochen am Ende des Jahres vorgesehen sind116.

b) Die Lesungen der Sonntage

1) Die Evangelien

105. Am Zweiten Sonntag im Jahreskreis bezieht sich das Evangelium noch auf die Offenbarung des Herrn, die am Hochfest der Erscheinung gefeiert wurde. Dafür sind die bisherige Perikope von der Hochzeit zu Kana und zwei andere Texte aus dem Johannesevangelium vorgesehen.

Mit dem Dritten Sonntag beginnt eine fortlaufende Lesung in Auswahl aus den drei synoptischen Evangelien. Die Texte entfalten Leben und Verkündigung des Herrn; sie sind so ausgewählt, dass dabei die jedem Evangelium eigene Theologie zum Ausdruck kommt.

Durch diese Verteilung wird zudem eine gewisse Abstimmung zwischen dem Inhalt der Evangelien und dem Verlauf des Kirchenjahres erreicht. So liest man nach Erscheinung des Herrn den Anfang der Verkündigung Christi, der eng mit der Taufe und den ersten Offenbarungen zusammenhängt. Für das Ende des Kirchenjahres ergibt sich von selbst das eschatologische Thema, das diesen Sonntagen eigen ist; denn die Abschnitte der Evangelien vor dem Passionsbericht handeln mehr oder weniger ausführlich davon.

Im Lesejahr B werden nach dem Sechzehnten Sonntag fünf Lesungen aus dem 6. Kapitel des Johannesevangeliums eingefügt („Rede über das Himmelsbrot“); diese Einfügung ist insofern organisch, als damit der Bericht des Johannes über die Brotvermehrung den an sich fälligen Bericht des Markus ersetzt. In der fortlaufenden Lesung in Auswahl aus dem Lukasevangelium im Lesejahr C ist dem ersten Text (am Dritten Sonntag) der Prolog dieses Evangeliums vorangestellt; er bringt das Ziel des Verfassers treffend zum Ausdruck und konnte an keiner anderen Stelle eingefügt werden.

2) Die Lesungen aus dem Alten Testament

106. Die Lesungen aus dem Alten Testament sind im Hinblick auf die Evangelienperikopen ausgesucht. Damit wollte man zu große Unterschiede zwischen den Lesungen innerhalb einer Messe vermeiden und vor allem auch die Einheit von Altem und Neuem Testament unterstreichen. Die Beziehung zwischen den einzelnen Lesungen einer Messfeier wird deutlich durch die sorgfältig ausgewählten Überschriften.

Bei der Auswahl war man darauf bedacht, möglichst kurze und leicht verständliche Lesungen zu nehmen. Doch hat man auch dafür gesorgt, dass an den Sonntagen möglichst viele der wichtigsten Texte des Alten Testaments vorkommen. Verteilt wurden sie je nach ihrer Eignung in Bezug auf das Evangelium, also nicht in einer logischen Reihenfolge. Der Schatz des Gotteswortes wird jedoch so weit erschlossen, dass, wer an den Sonntagsmessen teilnimmt, nahezu alle Haupttexte des Alten Testaments kennenlernt.

3) Die Lesungen aus den Apostelbriefen

107. Für die Epistel ist eine fortlaufende Lesung in Auswahl aus den paulinischen Briefen und dem Jakobusbrief vorgesehen. (Die Petrus- und Johannesbriefe werden in der Oster- und Weihnachtszeit gelesen.)

Der erste Korintherbrief ist wegen seiner Länge und seiner verschiedenen Themen auf die drei Lesejahre verteilt worden, und zwar jeweils auf den Beginn der Zeit im Jahreskreis. Ferner erschien es ratsam, auch den Hebräerbrief auf die Lesejahre B und C aufzuteilen.

Mit Rücksicht auf das Verständnis der Gläubigen wählte man nur kürzere und nicht zu schwierige Texte.

Die Tabelle II117 gibt Aufschluss über die Verteilung der Briefe auf die Sonntage im Jahreskreis in den drei Lesejahren.

c) Die Lesungen der Herrenfeste im Jahreskreis

108. Für die Hochfeste Dreifaltigkeitssonntag, Fronleichnam und Heiligstes Herz Jesu wurden Texte gewählt, die der besonderen Eigenart dieser Feiern entsprechen.

Die Lesungen des Vierunddreißigsten und letzten Sonntags verherrlichen Christus, den König der Welt, der in David vorgebildet ist, in der Erniedrigung des Leidens und des Kreuzes als König ausgerufen wurde, in der Kirche herrscht und am Ende der Zeit wiederkommen wird.

d) Die Lesungen der Wochentage

109. 1) Die Evangelien sind so aufgeteilt, dass zuerst Markus (1. bis 9. Woche), dann Matthäus (10. bis 21. Woche) und schließlich Lukas (22. bis 34. Woche) gelesen werden. Aus Markus werden die Kapitel 1-12 ganz gelesen mit Ausnahme von zwei Perikopen aus dem 6. Kapitel, die für Wochentage einer anderen Zeit vorgesehen sind. Aus Matthäus und Lukas wird alles gelesen, was bei Markus nicht vorkommt. Stücke, die in den verschiedenen Evangelien einen je eigenen Akzent haben oder zum Verständnis des Zusammenhangs notwendig sind, werden zweimal oder sogar dreimal gelesen. Die Rede über die Endzeit ist im Lukasevangelium vollständig und wird daher gegen Ende des Kirchenjahres gelesen.

110. 2) Die Erste Lesung ist so ausgewählt, dass je nach dem Umfang der Bücher einige Wochen lang aus dem einen Testament, danach aus dem anderen gelesen wird.

Aus den Büchern des Neuen Testaments werden größere Teile gelesen, um den Hauptinhalt der einzelnen Briefe wiederzugeben.

Beim Alten Testament musste man sich auf ausgewählte Abschnitte beschränken, die soweit wie möglich die Eigenart der einzelnen Bücher zum Ausdruck bringen. Historische Texte sind so ausgewählt, dass sie einen Überblick über die Heilsgeschichte bis zur Menschwerdung des Herrn bieten. Längere Erzählungen konnten kaum angeboten werden: in einigen Fällen wurden Verse ausgewählt, die eine nicht zu lange Lesung ergeben. Außerdem wird manchmal die religiöse Bedeutung historischer Geschehnisse durch einzelne Texte aus den Weisheitsbüchern erläutert, die eine Folge historischer Texte einleiten oder abschließen.

In die Leseordnung für die Zeit im Jahreskreis konnten fast alle Bücher des Alten Testaments aufgenommen werden. Nicht verwendet wurden lediglich einige sehr kurze prophetische Bücher (Obadja, Zefanja) und das poetische Buch (das Hohelied). Von den erbaulichen Schriften, die zum Verständnis lange Lesungsabschnitte erfordern, sind Tobit und Rut verwendet, nicht jedoch die übrigen (Ester, Judit). Aus ihnen finden sich jedoch Texte an Sonntagen oder Wochentagen anderer Zeiten des Kirchenjahres.

Die Tabelle III118 zeigt die Verteilung der Bücher der beiden Testamente auf die Wochentage im Jahreskreis in den zwei Lesejahren.

Gegen Ende des Kirchenjahres werden die Bücher gelesen, die dem eschatologischen Charakter dieser Zeit entsprechen, nämlich Daniel und Offenbarung.

6. Kapitel: Die Anpassungen, die volkssprachlichen Übersetzungen und die Angaben der einzelnen Perikopen

1. Die Anpassungen und Übersetzungen

111. Für die Verkündigung des Wortes Gottes im Gottesdienst sind nach den geltenden Normen entweder die vom Heiligen Stuhl herausgegebenen lateinischen Ausgaben zu verwenden oder die volkssprachlichen Übersetzungen, die von den Bischofskonferenzen für den Gebrauch im Gottesdienst approbiert sind119.

112. Die Übersetzungen des Messlektionars müssen vollständig sein; sie müssen alle einzelnen Teile enthalten, einschließlich der Pastoralen Einführung. Wenn eine Bischofskonferenz gewisse Anpassungen für notwendig und nützlich hält, können diese nach der Konfirmierung durch den Apostolischen Stuhl eingeführt werden120.

113. Mit Rücksicht auf den Umfang des Lektionars werden die Ausgaben aus mehreren Bänden bestehen; dafür ist keine bestimmte Einteilung vorgeschrieben. In jedem Band sollen jedoch Struktur und Zweck des betreffenden Teiles erklärt sein. Der alte Brauch, ein eigenes Buch für die Evangelien und ein anderes für die übrigen Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament herauszugeben, wird empfohlen.

Doch scheint auch die Aufteilung in ein Sonntagslektionar – das auch Auszüge aus dem Heiligenteil enthalten kann – und ein Wochentagslektionar von Vorteil. Das Sonntagslektionar könnte sinnvoll nach den drei Lesejahren aufgeteilt werden, so dass für jedes Jahr alles in der entsprechenden Reihenfolge zu finden ist.

Es können aber auch andere für den pastoralen Gebrauch geeignete Aufteilungen vorgenommen werden.

114. Die Texte der Gesänge sollen stets bei den Lesungen stehen; doch können auch eigene Bücher herausgegeben werden, die nur die Gesänge enthalten. Es empfiehlt sich, beim Druck den Text nach Strophen zu unterteilen.

115. Wenn eine Lesung aus mehreren Abschnitten besteht, soll ihre Gliederung durch die typographische Anordnung verdeutlicht werden. Ebenso wird empfohlen, auch die nichtpoetischen Texte stichisch zu gliedern, um den Vortrag der Lesungen zu erleichtern.

116. Werden eine kürzere und eine längere Textfassung angeboten, soll man zur leichteren Verwendung beide ganz abdrucken. Erscheint dies nicht ratsam, müssen die beiden Fassungen so gekennzeichnet werden, dass beim Vortrag keine Verwechslung eintreten kann.

117. In den volkssprachlichen Übersetzungen sollen die Texte Überschriften haben. Wo es nützlich erscheint, kann der Überschrift auch ein näherer Hinweis auf den Sinn der Perikope folgen. Dieser Hinweis soll durch ein entsprechendes Zeichen oder durch einen Unterschied in der Schriftart deutlich als ein nach Belieben verwendbarer Text gekennzeichnet sein121.

118. Jeder einzelne Band soll ähnlich wie die vorliegende Leseordnung122 ein Perikopenverzeichnis enthalten, so dass man Texte, die man für bestimmte Gelegenheiten braucht, im Lektionar leichter findet.

2. Die Angaben zu den einzelnen Perikopen

In der Leseordnung werden für alle Perikopen die Stellenangaben, die Überschriften und die Anfangsworte angeführt. Dazu ist Folgendes zu bemerken:

a) Die Stellenangaben

119. Die Stellenangaben (d. h. Kapitel und Verse) beziehen sich auf die Nova Vulgata, außer bei den Psalmen123. Wo die Nova Vulgata vom (hebräischen, aramäischen oder griechischen) Urtext abweicht, sind die Stellenangaben des Urtextes zusätzlich vermerkt. Für die volkssprachlichen Ausgaben kann man sich entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Autorität jener Zitationsweise bedienen, die der von derselben Autorität für den Gebrauch im Gottesdienst approbierten Bibelübersetzung entspricht. Kapitel und Verse müssen immer genau angegeben werden – nützlicherweise auch im Text oder am Rand.

120. Aus dieser Stellenangabe ergibt sich die „Ankündigung“ des Textes, die im Gottesdienst vorzutragen ist und die in den liturgischen Büchern stehen soll, die aber in der Leseordnung nicht enthalten ist. Für sie gelten folgende Regeln, die jedoch aufgrund von Beschlüssen der zuständigen Autorität entsprechend den Gebräuchen und Bedürfnissen der Länder und Sprachen geändert werden können:

121. 1) Es soll immer heißen : „Lesung aus dem Buch“ („Lesung aus dem Brief“, „Lectio Evangelii“ – deutsch: „Aus dem heiligen Evangelium“), nicht aber „Initium“ (außer etwa in besonderen Fällen) oder „Sequentia“.

122. 2) Mit folgenden Ausnahmen sollen die bisher gebräuchlichen Namen der Bücher weiter verwendet werden:

a) Bei zwei Büchern desselben Namens verwende man die Bezeichnung „Das erste Buch“ und „Das zweite Buch“ (zum Beispiel Könige, Makkabäer) oder „Der erste Brief“ und „Der zweite Brief“.

b) Die folgenden Bücher bezeichne man mit den heute üblichen Namen „Libri I et II Samuelis“ – deutsch: „Das erste und Das zweite Buch Samuel“ – statt „Libri I et II Regum“; „Libri I et II Regum“ – deutsch: „Das erste und Das zweite Buch der Könige“ – statt „Libri III et IV Regum“; „Libri I et II Chronicorum“ – deutsch: „Das erste und Das zweite Buch der Chronik“ statt „Libri I et II Paralipomenon“; „Libri Esdrae et Nehemiae“ – deutsch: „Das Buch Esra“ und „Das Buch Nehemia“ – statt „Libri I et II Esdrae“.

c) Die Weisheitsbücher unterscheide man mit folgenden Namen: „Liber Iob“ – deutsch: „Das Buch Ijob“; „Liber Proverbiorum“ – deutsch: „Das Buch der Sprichwörter“; „Liber Ecclesiastes vel Qohelet“ – deutsch: „Das Buch Kohelet“; „Canticum Canticorum“ – deutsch: „Das Hohelied“; „Liber Sapientiae“ – deutsch: „Das Buch der Weisheit“; „Liber Ecclesiasticus vel Siracidis“ – deutsch: „Das Buch Jesus Sirach“.

d) Für alle Bücher, die in der Nova Vulgata den Propheten zugeordnet sind, benutze man die Worte „Lectio libri Isaiae, Ieremiae, Baruch“ und „Lectio Prophetiae Ezechielis, Danielis, Osee ... Malachiae“ deutsch: „Lesung aus dem Buch Jesaja, Jeremia, Baruch, Ezechiel, Daniel, Hosea ... Maleachi“. Das gilt auch von den Büchern, die nicht allgemein als prophetische anerkannt sind.

e) Man benutze die Namen „Klagelieder“ und „Hebräerbrief“ ohne Nennung von Jeremia beziehungsweise Paulus.

b) Die Überschriften

123. Die Überschriften für die einzelnen Lesungen sind (meist aus dem Text selbst) sorgfältig ausgewählt. Sie sollen das Hauptthema der Lesung hervorheben und, soweit erforderlich, den Zusammenhang zwischen den einzelnen Lesungen einer Messfeier erkennen lassen.

c) Die Anfangsworte

124. Die Anfangsworte lauten wie üblich: „In jener Zeit“, „In jenen Tagen“, „Brüder“, „Geliebte“, „So spricht der Herr“. Diese Worte können entfallen, wenn aus dem Text selbst Zeit und Personen hinreichend erkennbar sind oder wenn es der Inhalt des Textes nahelegt. Aufgrund von Beschlüssen der zuständigen Autorität können in den einzelnen Volkssprachen diese Formeln geändert oder ausgelassen werden.

Im Anschluss an diese Formeln gibt die lateinische Leseordnung noch die ersten Worte der Lesung an. Dabei sind gegebenenfalls einzelne Worte ausgelassen oder hinzugefügt worden, wenn dies zum Verständnis der aus ihrem Zusammenhang gelösten Textabschnitte erforderlich war. Es wird auch auf eventuell nötige Änderungen hingewiesen, wenn in einer Lesung Verse ausgelassen sind.

d) Die Schlussakklamation

125. Am Ende jeder Lesung soll für den Vorlesenden die Formel „Verbum Domini“ abgedruckt sein bzw. die entsprechende Formel je nach den örtlichen Gewohnheiten – deutsch: „Wort des lebendigen Gottes“ bzw. „Evangelium unseres Herrn Jesus Christus“ –. um so den Antwortruf der Gemeinde zu erleichtern.

Anmerkungen

1 Vgl. vor allem Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 7, 24, 33, 35, 48, 51, 52, 56; Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 1, 21, 25, 26; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad Gentes“, Nr. 6; Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum Ordinis“, Nr. 18.

2 Vgl. die mündlichen und schriftlichen Äußerungen der Päpste dazu, vor allem: Paul VI:, Apost. Schreiben „Ministeria quaedam“ vom 15. August 1972, Nr. V: AAS 64 (1972) 532; ders., Apost Mahnschreiben „Marialis cultus“ vom 2. Februar 1974, Nr. 12: AAS 66 (1974) 125-126; ders., Apost. Mahnschreiben „Evangelii nuntiandi“ vom 8. Dezember 1975, Nr. 28: AAS 68 (1976) 24-25; Nr. 43: ebd., 33-34; Nr. 47: ebd., 36-37; Johannes Paul II., Apost. Konstitution „Scripturarum thesaurus“ vom 25. April 1979, in der Ausgabe der Nova Vulgata Bibiliorum Sacrorum, Typis Polyglottis Vaticanis 1979, V-VIII; der., Apost. Mahnschreiben „Catechesi tradendae“ vom 16. Oktober 1979, Nr. 23: AAS 71 (1979) 1296-1297; Nr. 27: ebd., 1298-1299; Nr. 48: ebd., 1316; ders., Brief „Dominicae Cenae“ vom 24. Februar 1980, Nr. 10: AAS 72 (1980) 134-137.

3 Vgl. z. B. Ritenkongregation, Instruktion „Eucharisticum Mysterium“ vom 25. Mai 1967, Nr. 10: AAS 59 (1967) 547-548; Gottesdienstkongregation, Instruktion „Liturgicae instaurationes“ vom 5. September 1970, Nr. 2: AAS 62 (1970) 695-696; Kleruskongregation, „Directorium catechisticum generale“ vom 11. April 1971: AAS 64 (1972) 106-107; Nr. 25: ebd., 114; Gottesdienstkongregation, „Institutio generalis Missalis Romani“, Nr. 9, 11, 24, 33, 60, 62, 316, 320; Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion über die liturgische Ausbildung in den Seminarien „In ecclesiasticam“ vom 3. Juni 1979, Nr. 11, 52; ebd., Anhang, Nr. 15; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 1, 2, 3: AAS 72 (1980) 333-334.

4 Vgl. Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli VI promulgatum. „Ordo lectionum Missae“. Typis Polyglottis Vaticanis 1969, IX-XII (Praenotanda); Dekret zur Promulgation: AAS 61 (1969) 548-549.

5 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 35, 56; Paul VI., Apost. Mahnschreiben „Evangelii nuntiandi“ vom 8. Dezember 1975, Nr. 28, 47: AAS 68 (1976) 24-25 und 36-37; Johannes Paul II., Brief „Dominicae Cenae“ vom 24. Februar 1980, Nr. 10, 11, 12: AAS 72 (1980) 134-146.

6 So z. B. Wort Gottes, Heilige Schrift, Altes und Neues Testament, Lesung (Lesungen) des Wortes Gottes, Lesung (Lesungen) aus der Heiligen Schrift, Wortgottesdienst (Wortgottesdienste) usw.

7 Daher kann ein und derselbe Text unter verschiedenen Aspekten, bei verschiedenen liturgischen Gelegenheiten und Feiern des Kirchenjahres gelesen und ausgelegt werden. Das ist bei der Homilie, bei der pastoralen Auslegung und in der Katechese zu bedenken. So ist z. B. entsprechend den Registern der Leseordnung die Verwendung von Röm 6 oder Röm 8 zu verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres und bei verschiedenen Messfeiern bei der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien möglich.

8 Vgl. Lk 4,16-21; 24,25-35.44-49.

9 So z. B. als Verkündigung oder Lesung usw. bei der Messfeier (vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 21, 23, 95, 131, 146, 234, 235); so aber auch in den Wortgottesdiensten in den im Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Ausgaben des Pontifikale, des Rituale Romanum und des Stundenbuches.

10 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 7, 33; Mk 16,19-20; Mt 28,20; Augustinus, Sermo 85,1: „Der Mund Christi ist das Evangelium. Er thront im Himmel, aber er hört nicht auf, auf Erden zu sprechen“ (PL 38, 520; vgl. auch: In Jo. Ev. Tract. XXX, 1: PL 35, 1632; CCL 36, 289) und aus dem Pontificale Romano-Germanicum jenes Wort: „Es wird aber das Evangelium gelesen, in dem Christus mit seinem Mund zum Volk spricht, damit ... das Evangelium in der Kirche von neuem rufe, wie wenn Christus selbst zu seinem Volk sprechen würde“ (Vgl. V. Vogel – R. Elze [Hrsg.], Le Pontifical Romanogermanique du dixième siècle. Le Texte I, Città del Vaticano 1963, XCIV, 18, S. 334) oder: „Da nämlich Christus selbst zu uns kommt, das ist im Evangelium, werfen wir die Krücken weg, da wir menschlicher Hilfe nicht mehr bedürfen“ (ebd., XCIV, 23, S. 335).

11 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 7.

12 Vgl. Hebr 4,12.

13 Vgl. Augustinus, Quaestionum in Heptateuchum liber 2.73: PL 34, 623; CCL 33, 106; Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“. Nr. 16.

14 Vgl. Hieronymus: „Wenn nämlich nach dem Apostel Paulus (1 Kor 1,24) Christus die Kraft Gottes ist und Gottes Weisheit, kennt, wer die Schriften nicht kennt, auch Gottes Kraft und Weisheit nicht. Die Schriften nicht kennen bedeutet Christus nicht kennen“ (Commentarii in Isaiam prophetam. Prologus: PL 24, 17A; CCL 73,1); Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 25. 15 Vgl. 2 Kor l,20-22.

16 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 10.

17 Vgl. 2 Thess 3,1.

18 Vgl. die Tagesgebete „Für die heilige Kirche“: Messbuch, S. 1018, 1019, 1021; Cyprian, De oratione dominica 23: PL 4, 553; CSEL 3/2, 285; CCL 3A, 105; Augustinus, Sermo 71, 20, 33: PL 38, 463 f.

19 Vgl. das Tagesgebet des 21. Sonntags im Jahreskreis: Messbuch II, S. 232.

20 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 8.

21 Vgl. Joh 14,15-17, 25-26; 15,26-16,15.

22 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil. Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum Ordinis“, Nr. 4.

23 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil. Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 51; Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum Ordinis“, Nr. 18: vgl. auch die Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 21; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad Gentes“, Nr. 6. Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch. Nr. 8.

24 Zweites Vatikanisches Konzil. Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 56.

25 Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 33.

26 Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion „Liturgicae instaurationes“ vom 5. September 1970, Nr. 2: AAS 62 (1970) 695-696; Johannes Paul II., Brief „Dominicae Cenae“ vom 24. Februar 1980, Nr. 10: AAS 72 (1980) 134-137, Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 1: AAS 72 (1980) 333.

27 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution .,Sacrosanctum Concilium“, Nr. 33.

28 Vgl. unten Pastorale Einführung, Nr. 111.

29 Vgl. Missale Romanum, Ordo cantus Missae. Editio typica 1972, Praenotanda, Nr. 4, 6, 10.

30 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 11.

31 Vgl. ebd., Nr.272, und unten Pastorale Einführung, Nr. 32-34.

32 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 35, 95.

33 Vgl. ebd., Nr. 82-84.

34 Vgl. ebd., Nr. 94, 131.

35 Vgl. Die Feier der Gemeindemesse. In: Messbuch II, S. 336.

36 Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 36.

37 Paul Vl., Apost. Konstitution „Laudis canticum“: Stundenbuch I; vgl. auch Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 24, 90; Ritenkongregation, Instruktion über die Musik in der Liturgie „Musicam sacram“ vom 5. März 1967, Nr. 39: AAS 59 (1967) 311; Allgemeine Einführung in das Stundenbuch, Nr. 23 und 109; Kongregation für das katholische Bildungswesen, „Ratio fundamentalis“, Nr. 53.

38 Vgl. unten Pastorale Einführung, Nr. 89-90.

39 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch. Nr. 18 und 39.

40 Vgl. ebd., Nr. 272 und unten Pastorale Einführung, Nr. 32 ff.

41 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 17.

42 Vgl. auch ebd., Nr. 37-39; Missale Romanum, Ordo cantus Missae, Praenotanda, Nr.7-9; Graduale Romanum, 1974, Praenotanda, Nr. 7; Graduale simplex. Ed. typica altera 1975, Praenotanda, Nr. 16.

43 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 52; vgl. Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. September 1964, Nr. 54: AAS 56 (1964) 890.

44 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 42.

45 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 35, 2.

46 Vgl. ebd., Nr. 6 und 47.

47 Vgl. Paul Vl., Enzyklika „Mysterium Fidei“ vom 3. September 1965: AAS 57 (1965) 753: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad Gentes“, Nr. 9; Paul Vl., Apost. Mahnschreiben „Evangelii nuntiandi“ vom 8. Dezember 1975, Nr. 43: AAS 69 (1976) 33-34.

48 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „,Sacrosanctum Concilium“, Nr. 35, 2; Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 41.

49 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosancaum Concilium“, Nr. 10.

50 Vgl. Johannes Paul II., Apost. Mahnschreiben „Catechesi tradendae“ vom 16. Oktober 1979, Nr. 48: AAS 71 (1979) 1316.

51 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 165.

52 Vgl. ebd., Nr. 42 und auch Ritenkongregation. Instruktion „Eucharisticum mysterium“ vom 25. Mai 1967, Nr. 28: AAS 59 (1967) 556-557; CIC, can. 767 § 2.

53 Vgl. Gottesdienstkongregation. Instruktion „Actio pastoralis“ vom 15. Mai 1969, Nr. 6g: AAS 61 (1969) 809: Direktorium für Kindermessen vom 1. November 1973. Nr. 48: AAS 66 (1974) 44.

54 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 42. 338; Rituale Romanum, Ordo celebrandi Matrimonium. Typis Polyglottis Vaticanis 1969. Nr. 22, 42, 57; Ordo Exsequiarum, Typis Polyglottis Vaticanis 1969, Nr. 41, 64.

55 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 97.

56 Vgl. ebd., Nr. 139.

57 Vgl. ebd., Nr. 23.

58 Vgl. ebd., Nr. 43.

59 Vgl. ebd., Nr. 45.

60 Vgl. ebd., Nr. 99.

61 Vgl. ebd., Nr. 47.

62 Vgl. oben Anm. 23.

63 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 272.

64 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 122.

65 Vgl. Pontificale Romanum, De Ordinatione Diaconi, Presbyteri et Episcopi. Typis Polyglottis Vaticanis 1968, S. 28, Nr. 24; S. 58, Nr. 21; S. 85, Nr. 24; S. 70, Nr. 25, S. 110, Nr. 25.

66 Vgl. unten Pastorale Einführung, Nr. 78-91.

67 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 318-320; 324-325.

68 Vgl. ebd., Nr. 313.

69 Vgl. ebd., Nr. 42; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 3: AAS 72 (1980) 334.

70 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 11.

71 Vgl. ebd., Nr. 68.

72 Vgl. ebd., Nr. 33, 47.

73 Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum Ordinis“. Nr. 4.

74 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 33.

75 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 9.

76 Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 7.

77 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 9.

78 Vgl. Röm 1,16.

79 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 21.

80 Zitiert in: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“, Nr. 21.

81 Vgl. Joh 14,15-26; 15,26-16,4.5-15.

82 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad Gentes“ Nr. 6 und 15; Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“. Nr. 26.

83 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 24; Kleruskongregation, „Directorium catechisticum generale“ vom 11. April 1971, Nr. 25: AAS 64 (1972) 114.

84 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 56; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 1: AAS 72 (1980) 333-334.

85 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 24 und 35.

86 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 34.

87 Vgl. ebd., Nr. 96.

88 Vgl. ebd., Nr. 47., 61, 132; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 3: AAS 72 (1980) 334.

89 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 66 .

90 Vgl. Paul Vl., Apost. Schreiben „Ministeria quaedam“ vom 15. August 1972, Nr. V: AAS 64 (1972) 532.

91 Vgl. Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 2 und 18: AAS 72 (1980) 334; vgl. auch Gottesdienstkongregation, Direktorium für Kindermessen vom 1. November 1973, Nr. 22, 24, 27: AAS 66 (1974) 43.

92 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 47, 66, 151; vgl. auch: Consilium ad exsequendam Constitutionem de sacra Liturgia, De oratione communi seu fidelium. Città del Vaticano 1966, Nr. 8.

93 Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 66.

94 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 37a und 67.

95 Vgl. ebd., Nr. 68.

96 Vgl. z. B. Paul VI., Apost. Konstitution „Missale Romanum“: „Diese Neuordnungen zielen darauf hin, bei den Gläubigen jenes Verlangen nach dem Worte Gottes zu steigern, wodurch das Volk des Neuen Bundes unter der Leitung des Heiligen Geistes zur vollkommenen Einheit der Kirche hingeführt wird. Wir hegten die feste Zuversicht, dass Priester und Gläubige sich aufgrund dieser Erneuerung besser für das Herrenmahl bereiten und durch größere Vertrautheit mit der Heiligen Schrift tiefer in das Verständnis des Gotteswortes eindringen. Die Heiligen Schriften sollen so – entsprechend den Mahnungen des Zweiten Vatikanischen Konzils – für alle zum gleichsam nie versiegenden Quell geistlichen Lebens, zur Grundlage der Glaubensunterweisung und zum Herzstück aller theologischen Lehre werden.“ In: Messbuch I. S. 21*.

97 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 35 und 51.

98 Vgl. Paul Vl., Apost. Konstitution „Missale Romanum“: So „wird die Dynamik der Heilsgeschichte durch Gottes Offenbarungswort klarer ins Licht gerückt.“ In: Messbuch I, S. 21*.

99 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 9, 33; Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. September 1964, Nr. 7: AAS 56 (1964) 878; Johannes Paul II., Apost. Mahnschreiben „Catechesi tradendae“ vom 16. Oktober 1979, Nr. 23: AAS 71 (1979) 1296-1297.

100 Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 35, 4; Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. September 1964, Nr. 37-38: AAS 56 (1964) 884.

101 Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion „Actio pastoralis“ vom 15. Mai 1969, Nr. 6: AAS 61 (1969) 809; Direktorium für Kindermessen vom 1. November 1973, Nr. 41-47: AAS 66 (1974) 43; Paul Vl., Apost. Mahnschreiben „Marialis Cultus“ vom 2. Februar 1974, Nr. 12: AAS 66 (1974) 125-126.

102 Man zählt also vom Beginn der christlichen Zeitrechnung an. Somit wären das Jahr 1 nach Christi Geburt Lesejahr A gewesen, das Jahr 2 Lesejahr B, das Jahr 3 Lesejahr C und die Jahre 6, 9, 12 ebenso Lesejahr C. Beispielsweise ist also das Jahr 1980 Lesejahr C, das folgende Jahr 1981 ist Lesejahr A, das Jahr 1982 ist Lesejahr B, das Jahr 1983 ist Lesejahr C usw. Selbstverständlich beginnen die einzelnen Lesejahre wie das Kirchenjahr mit der ersten Adventswoche im vorangehenden bürgerlichen Jahr.

103 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 36-40; Missale Romanum, Ordo cantus Missae. Typis Polyglottis Vaticanis 1972, Nr. 5-9.

104 Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 313.

105 Allgemeine Einführung in da s Messbuch, Nr. 318; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion „Inaestimabile Donum“ vom 3. April 1980, Nr. 1: AAS 72 (1980) 333-334.

106 Beispielsweise sind in der Fastenzeit (Österlichen Bußzeit) die Lesungen des Alten Testaments entsprechend dem Fortgang der Heilsgeschichte ausgewählt; an den Sonntagen im Jahreskreis ist die fortlaufende Lesung in Auswahl aus einem Brief vorgesehen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, zugunsten einer organischen Verkündigung die gewählte Reihe an mehreren aufeinanderfolgenden Sonntagen beizubehalten. Man soll also nicht willkürlich und ohne Zusammenhang einmal die Lesung aus dem Alten Testament und einmal die aus den Briefen nehmen.

107 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 319.

108 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 316c; Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 51.

109 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 318.

110 Vgl. Rituale Romanum, Die Feier der Buße. Pastorale Einführung, Nr. 13.

111 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 320.

112 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 313.

113 Vgl. Missale Romanum, Ordo lectionum Missae, Editio typica altera 1981, Nr. 173-174.

114 Vgl. ebd., Nr. 223.

115 Fiel also beispielsweise Aschermittwoch in die 6. Woche, beginnt am Montag nach Pfingsten die 7. Woche. Der Dreifaltigkeitssonntag wird als Sonntag im Jahreskreis gerechnet.

116 Fiel Aschermittwoch beispielsweise in die 5. Woche, beginnt am Montag nach Pfingsten die 7. Woche. Die ganze 6. Woche fällt in einem solchen Jahr aus.

117 Vgl. unten S. 58.

118 Vgl. unten S. 59.

119 Vgl. Consilium ad exsequendam Constitutionem de sacra Liturgia, Instruktion „De popularibus interpretationibus conficiendis“ vom 25. Januar 1969: Notitiae 5 (1969) 3-12; „Declaratio circa interpretationes textuum liturgicorum ad interim paratas“: Notitiae 5 (1969) 69; Gottesdienstkongregation, „Declaratio de interpretatione textuum liturgicorum“: Notitiae 5 (1969) 333-334, vgl. auch „Responsiones ad dubia“ in Notitiae 9 (1973) 153- 154; „De unica interpretatione textuum liturgicorum“: Notitiae 6 (1970) 84-85; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, „Epistula ad Praesides Conferentiarum Episcopalium de linguis vulgaribus in S. Liturgiam inducendis“: Notitiae 12 (1976) 300-302.

120 Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion „Liturgicae instaurationes“ vom 5. September 1970, Nr. 11: AAS 62 (1970) 702-703; Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 325.

121 Vgl. Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 11, 29, 68a, 139.

122 Im deutschen Messlektionar am Ende jedes Bandes vorgesehen.

123 Die Psalmzählung folgt der Ausgabe der Pontificia Commissio pro Nova Vulgata in: Liber Psalmorum, Typis Polyglottis Vaticanis 1969.

Mögliche Quellen