Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen
Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springenOswald (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''Vollmacht''' oder '''Fakultät''' ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen. Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, durch die [[We...) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | '''Vollmacht''' oder '''[[Fakultät]]''' ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen. | + | '''Vollmacht''' oder '''[[Fakultät]]''' (von lat. ''facultas'', Möglichkeit) ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen. |
− | Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, | + | Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, z.B. im Anschluss an die [[Priesterweihe]] die Beichtfakultät oder durch Übertragung eines Amtes (Amtsvollmacht, z.B. des [[Papst]]es, des [[Bischof]]s, des [[Pfarrer]]s usw.) oder durch Delegation oder Bevollmächtigung von seiten des höheren kirchlichen Oberen, der die entsprechende Amtsvollmacht besitzt. |
[[Kategorie:Kirchenrecht]] | [[Kategorie:Kirchenrecht]] |
Aktuelle Version vom 12. November 2008, 18:47 Uhr
Vollmacht oder Fakultät (von lat. facultas, Möglichkeit) ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen.
Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, z.B. im Anschluss an die Priesterweihe die Beichtfakultät oder durch Übertragung eines Amtes (Amtsvollmacht, z.B. des Papstes, des Bischofs, des Pfarrers usw.) oder durch Delegation oder Bevollmächtigung von seiten des höheren kirchlichen Oberen, der die entsprechende Amtsvollmacht besitzt.