Bination und Trination: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bination''' ist die zweimalige Feier der [[Heiligen Messe]] an einem Tage durch denselben [[Priester]].<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 42, Bination (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref> | '''Bination''' ist die zweimalige Feier der [[Heiligen Messe]] an einem Tage durch denselben [[Priester]].<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 42, Bination (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref> | ||
− | Eine zweimalige [[Zelebration]] der [[Heiligen Messe]] ist gewöhnlich unzulässig, außer bei [[Priestermangel]] nach Weisung des Ortrdinarius ([[CIC]] 1983 can. 905). Außerdem ist es aus einem besonderen Grund, und zwar wegen der Bedeutung der Feier oder wegen des Festes erlaubt, mehrmals am selben Tag zu zelebrieren beziehungsweise zu [[Konzelebration|konzelebrieren]]<ref>2002 [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]] zur Konzelebration [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch#II. DIE MESSE IN KONZELEBRATION|Nrn. 204]].</ref> und zwar in folgenden Fällen: | + | Eine zweimalige [[Zelebration]] der [[Heiligen Messe]] ist gewöhnlich unzulässig, außer bei [[Priestermangel]] nach Weisung des Ortrdinarius ([[CIC]] 1983 can. 905). Außerdem ist es aus einem besonderen Grund, und zwar wegen der Bedeutung der Feier oder wegen des Festes erlaubt, mehrmals am selben Tag zu zelebrieren beziehungsweise zu [[Konzelebration|konzelebrieren]]<ref>2002 [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]] zur Konzelebration, [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch#II. DIE MESSE IN KONZELEBRATION|Nrn. 204]].</ref> und zwar in folgenden Fällen: |
a) Wenn jemand am [[Donnerstag]] der [[Heilige Woche|Heiligen Woche]] ([[Gründonnerstag]]) bei der [[Chrisammesse]] Zelebrant oder Konzelebrant war, kann er auch die Messe vom [[Letztes Abendmahl|Letzten Abendmahl]] zelebrieren oder konzelebrieren; | a) Wenn jemand am [[Donnerstag]] der [[Heilige Woche|Heiligen Woche]] ([[Gründonnerstag]]) bei der [[Chrisammesse]] Zelebrant oder Konzelebrant war, kann er auch die Messe vom [[Letztes Abendmahl|Letzten Abendmahl]] zelebrieren oder konzelebrieren; | ||
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* 1983 [[Kirchenrecht]] can. 905, 951 § 1. | * 1983 [[Kirchenrecht]] can. 905, 951 § 1. | ||
+ | * 2002 [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]] (3. Auflage) | ||
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Version vom 19. Juni 2015, 15:23 Uhr
Bination ist die zweimalige Feier der Heiligen Messe an einem Tage durch denselben Priester.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 42, Bination (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>
Eine zweimalige Zelebration der Heiligen Messe ist gewöhnlich unzulässig, außer bei Priestermangel nach Weisung des Ortrdinarius (CIC 1983 can. 905). Außerdem ist es aus einem besonderen Grund, und zwar wegen der Bedeutung der Feier oder wegen des Festes erlaubt, mehrmals am selben Tag zu zelebrieren beziehungsweise zu konzelebrieren<ref>2002 Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch zur Konzelebration, Nrn. 204.</ref> und zwar in folgenden Fällen:
a) Wenn jemand am Donnerstag der Heiligen Woche (Gründonnerstag) bei der Chrisammesse Zelebrant oder Konzelebrant war, kann er auch die Messe vom Letzten Abendmahl zelebrieren oder konzelebrieren;
b) wenn jemand die Messe der Osternacht zelebriert oder konzelebriert hat, kann er auch die Messe am Ostertag zelebrieren oder konzelebrieren;
c) am Geburtsfest des Herrn können alle Priester drei Messen (Trination) zelebrieren oder konzelebrieren, sofern diese zu ihrer Zeit gefeiert werden;
d) am Gedächtnistag aller verstorbenen Gläubigen (Allerseelen) können alle Priester drei Messen zelebrieren oder konzelebrieren, wenn die Messfeiern zu verschiedenen Zeiten stattfinden und beachtet wird, was bezüglich der Applikation der zweiten und dritten Messe festgelegt ist;
e) wenn jemand bei einer Synode und bei einer Pastoralvisitation mit dem Bischof oder seinem Beauftragten oder anlässlich eines Priestertreffens konzelebriert, kann er zum Nutzen der Gläubigen abermals zelebrieren. Dasselbe gilt entsprechend für Zusammenkünfte von Ordensangehörigen."
Wo viele Priester anwesend sind, können am selben Tag auch mehrere Messfeiern in Konzelebration stattfinden, wenn dies eine Notwendigkeit oder pastoraler Nutzen nahe legen; dies muss jedoch zu aufeinander folgenden Zeiten oder an verschiedenen Orten geschehen.<ref>Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, Nr. 201.</ref>
Für eine als Konzelebrant gefeierte zweite Heilige Messe an einem Tag, darf ein Stipendium jedoch nicht angenommen werden.<ref>Vgl. CIC 1983 can. 951 §2; Erklärung In celebratione missae vom 7. August 1972. </ref>
Ein Priester, der mehrere Messen am selben Tag feiert, kann jede einzelne nach der Meinung applizieren, für die ein Stipendium gegeben worden ist; dabei gilt jedoch, dass er, außer an Weihnachten, nur das Stipendium für eine einzige Messe zu eigen erwirbt, die übrigen aber den vom Ordinarius vorgeschriebenen Zwecken zuzuführen hat; irgendeine Vergütung aus einem außerhalb der Applikation liegenden Grund ist dagegen zulässig (CIC can 951 § 1).
Päpstliche Schreiben
- 1. Februar 1957 Ritenkongregation Dekret über Ergänzende Anordnungen zur Feier der Karwoche: "Am Karfreitag ist ebenso wie am Gründonnerstag und bei der Ostervigil Bination möglich, wenn ein Priester mehrere Pfarreien betreut."
- 1983 Kirchenrecht can. 905, 951 § 1.
- 2002 Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (3. Auflage)
Anmerkungen
<references />