Credo des Gottesvolkes: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Oktober 2006, 10:17 Uhr
Credo des Gottesvolkes heisst das Glaubensbekenntnis, das Papst Paul VI. am 30. Juni 1968 feierlich verkündete.
Es orientiert sich in seiner sachgedanklichen Folge an den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen. Jedoch wird den in moderner Zeit am meisten umstrittenen Artikeln des katholischen Glaubens besondere Sorgfalt gewidmet. Der Zeitpunkt der Verkündigung markierte sowohl den fünften Jahrestag der Papstkrönung des Konzilspapstes als auch den Abschluss des 1967 in Rom begangenen "Glaubensjahres". Das Glaubensjahr hatte der Papst anlässlich der 1900. Wiederkehr des traditionell auf das Jahr 67 n. Chr. datierten Martyriums der Apostel Petrus und Paulus verkündet:
Angesichts des Aufkommens erster Anzeichen der nachkonziliaren Krise, die sich im Konflikt um das als Holländischer Katechismus bekannt gewordenen Werkes niederländischer Theologen ankündigte, legte der Papst besonderen Wert auf die Integrität der katholischen Glaubenslehre. In der deutschsprachigen liberalen Theologie wurde das päpstliche Credo als Hindernis für die Ökumene gewertet und weithin ignoriert. Man konstruierte einen Gegensatz zu Geist und Zielen des II. Vatikanum und legte das Prinzip der Hierarchie der Wahrheiten so aus, als sei der katholische Glaube im wesentlichen auch dann vollständig, wenn vermeintlich "vorkonziliare" (gemeint sind: lehramtlich zwar fixierte, theologisch aber bestrittene) Glaubenssätze vernachlässigt werden.
Der Papst betonte hingegen die traditionelle Auffassung über:
- die Trinität
- die Inkarnation
- die Jungfrau Maria
- die Unbefleckte Empfängnis
- die Wunder Jesu
- die Auferstehung und Himmelfahrt Jesu
- das Amt des Petrus und seiner Nachfolger
- die Sakramente (auch Buße, Ehe und Krankensalbung)
- die Transsubstantiation und Eucharistische Anbetung
- das Amtspriestertum und das Bischofsamt
- den Absolutheitsanspruch der Kirche
- Mariä Himmelfahrt
- die Gemeinschaft der Heiligen
- die Letzten Dinge
- die Wiederkunft Christi.
Inhaltsverzeichnis
Zur Verbindlichkeit der Professio Fidei von 1968
Das von Papst Paul VI. verkündete Credo von 1968 wurde zugleich als Motu proprio Sollemni hac Liturgia in den Akten des Apostolischen Stuhls veröffentlicht (AAS 60 (1968), pp. 433-445), somit hat diese feierliche Professio Fidei zwar liturgischen Charakter (als Bekenntnis anlässlich des Abschlusses des Glaubensjahres 1967-68), aber auch einen für die Kirche verbindlichen Rechtscharakter. Die dort formulierten Sätze beanspruchen mithin, auch die wissenschaftliche Theologie anzuleiten.
Quelle
Papst Paul VI, Das Credo des Gottesvolkes, Leutesdorf (Johannes-Verlag) 1968.
Weblinks
Literatur
- Ferdinand Holböck, Credimus. Kommentar zum Credo Pauls VI., Salzburg-München 1970