Cum ad normam: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Januar 2013, 20:14 Uhr

Schreiben
Cum ad normam

Bibelkommissions
unsers Heiligen Vaters
Pius X.
über die stillschweigenden Zitierungen in der Heiligen Schrift

13. Februar 1906

(Quelle: Papst Pius X. und das Bibelstudium und andere Aktenstücke, lateinisch-deutsch, S. 57-62, Verlag Ferdinand Schöningh Paderborn 1906; Kirchliche Druckerlaubnis Paderborn, den 24. Juli 1906 Das bischöfliche Generalvikariat Schnitz)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Das WORT

Damit die Bibelgelehrten eine leitende Norm hätten, ist der päpstlichen Bibelkommission folgende Frage vorgelegt worden:

„Ist es zur Lösung von Schwierigkeiten, die in einigen Texten der Heiligen Schrift vorkommen, die geschichtliche Tatsachen zu berichten scheinen, dem katholischen Exegeten erlaubt zu behaupten, es handle sich bei diesen um die stillschweigende oder eingeschlossene Zitierung eines von einem nicht inspirierten Autor verfassten Dokumentes, dessen gesamte Behauptungen der inspirierte Autor keineswegs zu billigen oder zu den seinen zu machen beabsichtigt, und die deshalb nicht als irrtumfrei betrachtet werden können?

Die vorhingenannte Kommission beschloss zu antworten:

„Nein, den Fall ausgenommen, dass unbeschadet der Auffassung und des Urteils der Kirche, mit gründlichen Beweisen dargetan werde: 1. dass der Hagiograph wirklich Worte oder Dokumente eines anderen zitiere, und 2. dass er dieselben weder billige noch zu den seinen mache, so dass man mit Recht annimmt, er rede nicht in seinem eigenem Namen.“

Am 13. Februar des Jahres 1905 aber hat Se. Heiligkeit auf meinen, des unterzeichneten Sekretärs, Bericht hin die vorherstehende Antwort approbiert und zu veröffentlichen befohlen.

Fr. David Fleming O.F.M.
Sekretär

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