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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2015, 13:35 Uhr
Löschung eines Abschnittes
Ich habe folgenden Abschnitt gelöscht: Die deutsche Übersetzung aus der Nachkonziliare Dokumentation, lässt eine beabsichtigte bleibende Gültigkeitsdauer des Schreibens erkennen, da der letzte Abschnitt heißt: Was Wir aber durch diese Unsere Konstitution bestimmt, angeordnet, verfügt und befohlen haben, soll alles gültig und rechtskräftig sein und bleiben, so bestimmen und befehlen Wir mit Unserer Autorität, trotz alles Gegenteiligen. Das ist eine geläufige Rechtsformel, die besagt, dass 1. diese Entscheidung Vorrang hat vor allen zuvor getroffenen Entscheidungen, 2. ohne Frist gilt und 3. nicht von Rechtssetzungen auf diözesaner Ebene aufgehoben werden kann. Sie besagt jedoch nicht, dass hier Rechtsnormen getroffen wurden, die unaufhebbar seien. Ein Papst kann seinen Nachfolger rechtlich nicht binden (das gilt nur für Lehraussagen, nicht für Rechtsentscheidungen). --Benedikt 15:11, 17. Jul 2008 (CEST)