Mater et magistra: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2010, 09:07 Uhr
Mater et magistra sind die lateinischen Anfangsworte der Sozialenzyklika Papst Johannes XXIII. vom 15. Mai 1961 mit dem Thema: "Die Soziallehre der Kirche und die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens."
Inhalt
Einleitung (1-9)
ERSTER TEIL : Lehre des Rundschreibens „Rerum novarum“: ihre Entfaltung in der Lehrtätigkeit Pius´ XI. und Pius´ XII.
Die Zeit von „Rerum novarum“ (10-14)
Wege zum Wiederaufbau (15-26)
Das Rundschreiben „Quadragesimo anno“ (27-40)
Die Rundfunkbotschaft von Pfingsten 1941 (41-45)
Neue Wandlungen (46-49)
Anlaß des neuen Rundschreibens (50)
ZWEITER TEIL : Klarstellungen und Weiterführungen zur Lehre von „Rerum novarum“
Persönliche Initiative und staatlicher Eingriff in die Wirtschaft (51-58)
Die gesellschaftliche Verflechtung (59-67)
Ursprung und Umfang der Erscheinung (59-60)
Wertung (61-67)
Der Arbeitsentgelt (68-81)
Gerechtigkeit und Billigkeit als Maßstab (68-72)
Die Angleichung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt (73-81)
Forderungen der Gerechtigkeit im Hinblick auf die Unternehmensverfassung (82-103)
Anpassung an den Menschen (82-83)
Eine praktische Richtlinie (84)
Der handwerkliche und genossenschaftliche Betrieb (85-90)
Verantwortliche Mitarbeit der Arbeiter im Mittel- und Großbetrieb (91-96)
Mitwirken der Arbeiter auf allen Ebenen (97-103)
Das Privateigentum (104-121)
Die veränderte Lage (104-108)
Das natürliche Recht auf Eigentum (109-112)
Wirksame Steuerung (113-115)
Öffentliches Eigentum (116-118)
Soziale Funktion und Verpflichtung des Eigentums (119-121)
DRITTER TEIL: Neue Seiten der sozialen Frage
Forderungen der Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen den einzelnen Wirschaftszweigen (121-149)
Die Landwirtschaft, ein benachteiligter Bereich (123-126)
Gleichstellung auf die wesentlichen öffentlichen Dienste (127)
Schrittweise und ausgeglichene Entwicklung der Gesamtwirtschaft (128-130)
Spezifische Wirtschaftspolitik (131)
Besteuerung (132-133)
Zinsgünstige Kapitalzufuhr (134)
Sozialversicherung beziehungsweise soziale Sicherheit (135-136)
Marktordnung (137-140)
Ergänzung des Einkommens aus Landwirtschaft (141)
Strukturelle Agrarpolitik (142-143)
Die Landwirte, Vorkämpfer ihres eigenen Aufstiegs (144-145)
Solidarität und Zusammenarbeit (146)
Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl (147-148)
Berufung und Sendung (149)
Ausgleichs- und Förderungsmaßnahmen innerhalb des Staates (150-156)
Missverhältnis zwischen Bevölkerung und Boden (153-156)
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Ausgleich zwischen Völkern verschieden hoher Wirtschaftsstufe (157-184)
Das Problem unserer Zeit (157-160)
Nothilfe (161-162)
Wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfe (163-165)
Die Irrtümer der Vergangenheit vermeiden (166-168)
Rücksicht auf die Eigenart der einzelnen Vö1ker (169-170)
Uneigennütziges Werk (171-174)
Die rechte Wertordnung (175-177)
Der Beitrag der Kirche (178-184)
Bevölkerungszuwachs und wirtschaftliche Entwicklung (185-199)
Mißverhältnis zwischen Bevölkerung und Unterhaltsmitteln (186-187)
Der Stand des Problems (188-192)
Achtung der Lebensgesetze (193-194)
Erziehung zur Verantwortung (195)
Dienst am Leben (196-199)
Zusammenarbeit auf Weltebene (200-211)
Weltweites Ausmaß der großen Probleme (200-204)
Mißachtung der sittlichen Ordnung (205-206)
Gott als Fundament der sittlichen Ordnung (207-211)
VIERTER TEIL: Die Neuordnung des gesellschaftlichen Lebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Liebe
Ideologien (212-217)
Bleibende Aktualität der kirchlichen Soziallehre (218-221)
Verbreitung der Soziallehre (222-225)
Anleitung zum sozialen Handeln (226-232)
Die soziale Mission der Laien (233-235)
Praktische Anregungen (236-239)
Sachgerechtigkeit und Grundsatztreue (240-241)
Eine ernste Gefahr (242-244)
Anerkennung und Achtung der rechten Wertordnung (245-247)
Sonn- und Feiertage (248-253)
Christlicher Dienst in der Welt (254-257)
Lebendige Glieder am mystischen Leibe Christi (258-264)
Zur Auswahl des Titels
Papst Johannes XXIII. stellt durch den Titel heraus, dass die Römische Kirche die "Mutter und Lehrerin" nicht nur aller Kirchen, sondern auch auf sozialem Gebiet ist. Er verwendet den Titel "Mutter und Lehrerin" in Fortsetzung der Lehre des Konzils von Trient ( vgl. [[Sacrosacta oecumenica (4)|So4|| Kap. 3), (So10 Kap. 8), Cum catholica ecclesia)
siehe: Liste von Lehramtstexten