Spiritus Domini (1970)

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Ökumenisches Direktorium Teil 2
Spiritus Domini

Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse über die ökumenische Aufgabe, Ökumenische Aufgaben der Hochschulbildung
16. April 1970

(Offizieller lateinischer Text: AAS LIX [1967] 705-724)

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation 27 (Teil 1), im Auftrage der Deutschen Bischofskonferenz; Übersetzung durch das Sekretariat für die Einheit der Christen; Paulinus Verlag Trier 1970, Imprimatur N. 49/70 Treveris, die 17. m. Sept. 1970 Vicarius Generalis Dr. Hofmann; auch Bonifatius Verlag Paderborn 1970).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


VORWORT

Der Geist des Herrn ist in der ökumenischen Bewegung unserer Zeit am Werk, damit "durch Überwindung der Hindernisse, die sich der völligen kirchlichen Gemeinschaft entgegenstellen",<ref> II. Vatikanisches Konzil, Dekret "über den Ökumenismus": Unitatis redintegratio, Nr. 4. </ref> die Einheit aller Christen schließlich wiederhergestellt wird und sichtbar hervortritt.<ref>Vgl. ebd., Nr. 1.</ref> Alle Völker sind ja berufen zu einem neuen Volk, das den einen Jesus als Erlöser und Herrn anerkennt, ein Glaubensbekenntnis ablegt und ein eucharistisches Mysterium feiert,<ref>Vgl. ebd., Nr. 4.</ref> "damit die Welt" - wie der Herr sagt - ."zum Glauben komme, dass Du mich gesandt hast" (Joh 17,21).

Alle Christen sollen von ökumenischem Geist getragen sein, vor allem die, denen in der Welt und in der Gesellschaft ein besonderer verantwortlicher Dienst anvertraut ist. Deshalb müssen die ökumenischen Grundsätze, die im Zweiten Vatikanischen Konzil beschlossen wurden, in allen Instituten mit Hochschulcharakter in geeigneter Weise zur Ausführung gebracht werden.<ref>Unter "instituta superioris educationis" sind in diesem Dokument allgemein verstanden: Fakultäten der Universitäten, akademische Institute, Priesterseminare der Bistümer, Institute oder Bildungszentren und Ausbildungskollegien der männlichen oder weiblichen Orden. Nicht einbezogen sind also Gymnasien und Oberschulen.</ref> Tatsächlich wurde schon mehrfach die Forderung nach bestimmten Grundsätzen und praktischen Anweisungen erhoben, welche jedermann die Mitarbeit zum Wohl der Katholischen Kirche sowie der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ermöglichen sollen.

Den Bischöfen obliegt eine ganz besondere Verantwortung, die ökumenische Bewegung zu fördern, und es gehört zu ihren Pflichten, die erforderlichen Richtlinien dafür aufzustellen. Wegen der großen Unterschiede der Hochschulen und ihrer Institute ist es aber schwer, allgemeine Richtlinien dieser Art aufzustellen. Es gibt Unterschiede unter den verschiedenen Nationen und Ländern, Unterschiede der persönlichen Reife und Sachkenntnis, Unterschiede der tatsächlichen Verbundenheit in ekklesiologischer Hinsicht oder der Zusammenarbeit der Katholischen Kirche und der übrigen Kirchen oder Kirchengemeinschaften. Es gehört deshalb zu den Aufgaben der Bischöfe und der Bischofskonferenzen, sowohl die allgemeinen Grundsätze in die Praxis zu überführen<ref>Nach Maßgabe der Richtlinien, die im Ökumenischen Direktorium Teil I, Nr. 2 und 6-8 angegeben sind.</ref> wie auch die schon begonnenen Unternehmungen an die bestehenden menschlichen und sachlichen Verhältnisse anzupassen und gegebenenfalls neue Initiativen einzuleiten. Um das ins Werk zu setzen, ist es dringend geraten, dass die bischöflichen Autoritäten sich zu gemeinschaftlichem Tun vereinigen mit einer angemessenen Anzahl von Ordensoberen und -oberinnen, von Leitern und Verwaltern der Institute, von Fachleuten für Religionspädagogik, von Professoren im Hochschuldienst und gegebenenfalls von Vertretern der Studentenschaft.

Alle ökumenische Arbeit unterliegt der anormalen Situation, dass die Kirchen und Kirchengemeinschaften untereinander getrennt sind und sich gleichzeitig um die Wiederherstellung der Einheit bemühen. Deshalb sind die im folgenden dargelegten Grundsätze in manchen Fällen von der zuständigen Autorität je nach Lage der Verhältnisse in neuer Weise zur praktischen Durchführung anzuwenden. Dabei wird man die Richtlinien derart anpassen, dass sie auch weiterhin dem Ziel angemessen sind, um dessentwillen sie aufgestellt wurden.

KAPITEL I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND HILFSMITTEL FÜR ÖKUMENISCHE BILDUNG

1 Obwohl einige Programme für die ökumenische Bildung mehr die theologischen Fakultäten und Studienzentren betreffen, von denen weiter unten die Rede ist, so gibt es doch verschiedene Arten ökumenischer Arbeit, die sich in allen Hochschulen einfügen lassen. Studenten und Professoren, die an solchen Arbeiten teilnehmen, werden ermahnt, sich mit hochherziger Bereitschaft eine gründliche religiöse Bildung sowie jene geistige Reife und Wissenschaft anzueignen, die von der Eigenart dieser Arbeit gefordert sind.

Das Ziel ökumenischer Unternehmungen

2 Die Unternehmungen zielen auf eine tiefere Kenntnis des Glaubens, der Spiritualität, des gesamten Lebens und Lehrens der Katholischen Kirche. Studenten und Professoren sollen so mit noch größerer Einsicht wirkungsvoll nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten<ref>Vgl. Dekret "Über den Ökumenismus", Nr. 3 und 5.</ref> am ökumenischen Dialog teilnehmen. Die Aufmerksamkeit soll auf jene innere Erneuerung der Katholischen Kirche gelenkt werden, die eine mächtige Hilfe zur Förderung der Einheit unter den Christen darstellt, aber auch auf das, was in ihrem eigenen oder im kirchlichen Leben den Fortschritt zur Einheit hindert oder verzögert.<ref>Vgl. ebd., Nr. 4, 6 und 7.</ref>

Professoren und Studenten sollen eine umfassendere Kenntnis der anderen Kirchen und Gemeinschaften erwerben, so dass sie das Verbindende und das Trennende unter den Christen besser verstehen und richtiger beurteilen können.<ref>Vgl. ebd., Nr. 3.</ref> Da diese Unternehmungen nicht nur intellektueller Art sind, mögen die Teilnehmer sich stärker ihrer Verpflichtung bewusst werden, die Einheit unter den Christen zu fördern und so angeregt werden, sich selbst wirksam für dieses Ziel einzusetzen. Schließlich mögen sie dazu angeleitet werden, nach Kräften ein gemeinsames Zeugnis der Christen vor der heutigen Welt abzulegen.

Von den Hilfsmitteln, um dieses Ziel zu erreichen

3 a) Da verschiedene akademische Fächer mit dem Ökumenismus in einem inneren Zusammenhang stehen, seien folgende Punkte zur Beachtung empfohlen:

Wo theologische Kurse oder Vorlesungen über religiöse Themen in mannigfaltiger Darstellung auf Grund der Studienordnung oder bei bestimmten Gelegenheiten den Studierenden geboten werden, sollten die Professoren das beachten, was weiter unten über den ökumenischen Aspekt in den theologischen Fächern gesagt ist.<ref>Vgl. unten, Kap. II, Nr. 2-5.</ref>

In den philosophischen Kursen, die ein gründliches und zusammenhängendes Wissen über Mensch, Welt und Gott, gestützt auf das stets gültige philosophische Erbe, darbieten, soll man auch die philosophischen Systeme der Neuzeit behandeln und die Studenten mit deren Grundlagen bekannt machen.<ref>Vgl. das Dekret des II. Vatikanischen Konzils "über die Ausbildung zum Priestertum": Optatam totius, Nr. 15.</ref> Es kommt ihnen zustatten, dass sie so die philosophischen Prinzipien kennen lernen und sie richtig beurteilen. Diese Prinzipien sind oft die Voraussetzungen für die theologischen und exegetischen Meinungen, die in verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften vertreten werden.

Die Geschichtswissenschaft möge mit ihren Forschungsmethoden eine Geschichte der Christenheit erarbeiten, bei der die verschiedenen christlichen Gemeinschaften unter verständnisvoller Einbeziehung ihres gesamten Lebens zur Darstellung kommen. Ereignisse und Personen, die in der Geschichte der verschiedenen Trennungen eine Rolle spielen, sollen mit einwandfreier Sachlichkeit dargestellt werden. Die mehrfachen Versuche, die Einheit wiederherzustellen und die Kirche wirksam zu erneuern, sind dabei nicht zu übergehen.

In anderen Fächern könnten diejenigen geistlichen Elemente Beachtung finden, die aus dem gemeinsamen christlichen Erbe entstanden sind und beispielsweise in der Literatur, in der bildenden Kunst und in der Musik bei verschiedenen christlichen Gemeinschaften ihren Ausdruck gefunden haben.

b) Soweit möglich, mögen entsprechend ausgebildete Katholiken die Initiative ergreifen, um mitzuwirken bei religionswissenschaftlichen Studien, die von nicht konfessionellen Hochschulen eingerichtet werden. Dabei ist das überlieferte Erbe der katholischen Religion mit Bestimmtheit zu wahren.

c) Unter den verschiedenen Arbeitsweisen, die mit der akademischen Ausbildung gewöhnlich verbunden sind, gibt es manche, die zur Förderung der ökumenischen Bewegung mehr als andere geeignet sind. Es lassen sich folgende Beispiele hervorheben:

Gesprächsrunden oder Studientagungen, die sich planmäßig mit ökumenischen Themen befassen.

Konferenzen und Tagungen über Forschungsaufgaben, über Zusammenarbeit oder über Sozialarbeit können Gelegenheit geben zur Diskussion ökumenischer Fragen, zur Erforschung der Grundsätze christlicher Sozialarbeit und der Hilfsmittel zur praktischen Durchführung der Grundsätze. Derartige Tagungen und Vereinigungen, die Katholiken allein oder zusammen mit anderen Christen veranstalten, sollten nach Kräften mit anderen schon existierenden Hochschulinstituten zusammenarbeiten.

In Konvikten, die mit Hochschulen verbunden sind, können manche Umstände es nahe legen, dass Katholiken, die ihren eigenen Glauben treu bezeugen, unter entsprechender Anleitung mit anderen christlichen Studenten in einen geistigen Austausch treten, um mit ihnen in vertiefter ökumenischer Gesinnung zusammenzuleben.

In Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen der Hochschulen könnten chronologische übersichten ökumenischer Ereignisse und wenigstens manchmal gründliche ökumenische Studien veröffentlicht werden.

d) Zu den Vorhaben, denen man besondere Aufmerksamkeit schuldet, gehört das Gebet für die Einheit. Es sollte nicht nur Zeit der Gebetswoche für die Einheit der Christen, sondern auch das Jahr hindurch bei anderen passenden Gelegenheiten<ref>Vgl. das Ökumenische Direktorium, Teil I, Nr. 22 und 32-34.</ref> verrichtet werden. Je nach der örtlichen und personellen Situation können unter Beachtung der Richtlinien über die gottesdienstliche Gemeinschaft (communicatio in sacris) unter Leitung eines zuverlässigen Exerzitienmeisters auch ein- oder mehrtägige gemeinsame geistliche Übungen durchgeführt werden.<ref>Nach Maßgabe der von der zuständigen Autorität angegebenen Richtlinien; vgl. den Schluss des Vorworts.</ref>

e) Ein weites Feld eröffnet sich für das gemeinsame Zeugnis vor allem in der Sozialarbeit und auf karitativem Gebiet. Zu solcher Zusammenarbeit sind die Studenten vorzubereiten und aufzurufen. Das wird sachgerechter und wirksamer geschehen, wenn Studenten nicht nur der theologischen, sondern auch beispielsweise der juristischen, der soziologischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten bei der Förderung und Durchführung solcher Vorhaben.

f) Priester, die in den verschiedenen Instituten irgendein Dienstamt ausüben - etwa als Kapläne oder als Dozenten oder als Beiräte der Studenten -, sind besonders verpflichtet, die gegenseitigen menschlichen Beziehungen unter ökumenischem Aspekt zu pflegen. Ihre Stellung verlangt von ihnen eine gründliche Kenntnis der kirchlichen Lehre, besondere Ausbildung und Erfahrung in akademischen Studien sowie beständige Klugheit und Selbstbeherrschung, um den Studenten zu helfen, die volle und aufrichtige Treue zur eigenen christlichen Gemeinschaft mit einem positiven und offenen Verhalten zu den übrigen Studenten zu verbinden.

KAPITEL II DIE ÖKUMENISCHE ORIENTIERUNG RELIGIÖSER UND THEOLOGISCHER AUSBILDUNG

Die Bildung des geistlichen Lebens

1 Da wir überzeugt sind, dass der Heilige Geist in der ökumenischen Bewegung wirkt, müssen wir bei der ökumenischen Bildung vor allem auf die Herzensumkehr, auf das geistliche Leben und seine Erneuerung achten. "Denn aus dem Neuwerden des Geistes, aus der Selbstverleugnung und aus dem freien Strömen der Liebe erwächst und reift das Verlangen nach der Einheit."<ref>Dekret "über den Ökumenismus", Nr. 7.</ref> Diese Erneuerung muss tief verwurzelt sein im Leben der Kirche, in Ihrer Liturgie und in ihren Sakramenten. Sie muss das Gebet um die Einheit aller Christen umfassen und auf die Erfüllung der kirchlichen Sendung in der Welt gerichtet sein. Das geistliche Leben der Katholiken muss ganz wahr und echt sein: Mit Christus dem Erlöser als Mittelpunkt schaut es aus auf die Verherrlichung Gottes des Vaters und gibt so allen religiösen Handlungen und Übungen ihren Einklang und den gebührenden Sinngehalt.

Damit das katholische und apostolische Merkmal der Kirche heller aufleuchtet,<ref> Vgl. ebd., Nr. 3.</ref> sollte das ökumenische geistliche Leben der Katholiken sich auch nähren aus den reichen und vielfältigen Überlieferungen der Vergangenheit und der Gegenwart, die In anderen Kirchen oder Kirchengemeinschaften leben und weben. Es sind gleichsam Schätze, die man findet in der Liturgie, im Mönchtum und in der mystischen Tradition des christlichen Orients, im Gottesdienst und in der Frömmigkeit der Anglikaner, im evangelischen Gebet und in der Spiritualität der Protestanten.

Die Verwandtschaft mit anderen geistlichen Überlieferungen soll nicht nur theoretisch anerkannt, sondern durch eine praktische Kenntnis dieser Überlieferungen verwirklicht werden. Deshalb ist ein gemeinsames Beten und eine Gemeinschaft im Gottesdienst zu fördern, wobei die von der zuständigen Autorität aufgestellten Richtlinien zu beachten sind.<ref>Vgl. das Ökumenische Direktorium, Teil I, Nr. 25-63 und ebenfalls die "Erklärung des Sekretariats für die Einheit der Christen zur Stellung der katholischen Kirche in der Frage gemeinsamer Eucharistiefeiern konfessionsverschiedener Christen" vom 7. Januar 1970; veröffentlicht im Osservatore Romano vom 12. bis 13. Januar 1970, S. 3.</ref>

Die Darbietung der Lehre

2 Der Ökumenismus muss als notwendiger Aspekt seinen Einfluss ausüben auf jedes theologische Studienfach.<ref>Vgl. das Dekret "über den Ökumenismus", Nr. 9 und 10.</ref> So hilft er mit, die Fülle Christi kundzutun, Trotzdem soll das eigene Problem der Ökumenik, gelegentlich auch besonderer Gegenstand eines Vorlesungskurses sein oder wenigstens in mehreren Vorlesungen behandelt werden, die in die dogmatische Hauptvorlesung einzugliedern sind.

Der ökumenische Aspekt jeden theologischen Studienfachs

3 Der Ökumenismus muss folgende Aspekte umfassen:

a) die Elemente des christlichen Erbes an Wahrheit und Heiligkeit, die in allen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gemeinsam zu finden sind,<ref> Vgl. ebd., Nr. 3.</ref> obschon sie manchmal in unterschiedlicher theologischer Aussage erklärt werden;<ref> Vgl. ebd., Nr. 17.</ref>

b) den Schatz an Spiritualität und den Reichtum an Lehren, die den verschiedenen christlichen Gemeinschaften eigentümlich sind und alle Christen zur tieferen Einsicht in das Wesen der Kirche führen können.<ref> Vgl. ebd., Nr. 4 und das Rundschreiben Papst Pauls VI. Ecclesiam suam, AAS 66 (1964), S. 609 ff.</ref>

c) das, was in der Glaubenslehre zwar Ursache von Unstimmigkeit und Spaltung ist, aber zur tieferen Erforschung des Gotteswortes anregen und es offenkundig machen kann, was wirkliche und was nur scheinbare Gegensätze in den Aussagen über die Wahrheit sind.

Der ökumenische Aspekt in den einzelnen theologischen Studienfächern

4 Die Herausstellung des, ökumenischen Aspekts in allen theologischen Fächern soll bewirken, dass die Verbindung, die zwischen ihnen und dem Geheimnis der Einheit der Kirche besteht, in den Blick tritt. Zur theologischen Unterweisung gehört ja die Aufgabe, den Studenten den Sinn für die Fülle der christlichen Tradition in der Lehre, in der Spiritualität und in der kirchlichen Ordnung zu erschließen. Diese werden gerade dann dieser Fülle voll bewusst, wenn die eigene Überlieferung zum Reichtum der verschiedenen christlichen Traditionen in Ost und West in Beziehung gesetzt wird. Dies gilt sowohl für die in der Vergangenheit geprägten Formen als auch für deren Verwirklichung in der Gegenwart.

Es ist in der Tat von großer Bedeutung, in dieser Weise das Erbe anderer christlicher Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften mit in die theologische Betrachtung einzubeziehen. Dies gilt für das Studium der Heiligen Schrift, der gemeinsamen Quelle für den Glauben aller Christen. Es gilt für das Studium der apostolischen Tradition, wie sie in den Schriften der Kirchenväter und kirchlichen Schriftsteller des Orients und des Abendlandes ihren Ausdruck fand. Dies trifft zu für die liturgische Unterweisung, in welcher die verschiedenen Formen des Gottesdienstes mit den Methoden vergleichender Forschung einander gegenübergestellt und in ihrer Bedeutung für die Lehre und die Spiritualität untersucht werden. Ein gleiches gilt für die Dogmatik und Moraltheologie, und zwar in besonderer Weise für die Fragen, welche sich aus der ökumenischen Bewegung ergeben. Es gilt für die Kirchengeschichte, wenn sie die Einheit der Kirche im Auf und Ab der Zeiten sowie die Ursachen der Spaltungen unter den Christen behandelt. Im Kanonischen Recht gewinnt dieser ökumenische Bezug Bedeutung, wo es um die Elemente des göttlichen Rechtes und deren Unterscheidung von den Elementen rein kirchlichen Rechts geht, welche je nach der Zeitlage sowie je nach der Eigenart von Kultur und Überlieferung dem Wechsel unterworfen sein können.<ref> Vgl. die dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils" über die Kirche": Lumen gentium, Nr. 13; ferner das Dekret "über den Ökumenismus", Nr. 4 und 16.</ref> Schließlich gilt die ökumenische Rücksicht auch für die pastorale und missionarische Unterweisung wie auch für das Studium der Sozialwissenschaften. Hier muss mit besonderer Sorgfalt die allen Christen gemeinsame Situation gegenüber der Welt von heute und ihren Erfordernissen herausgearbeitet werden. Auf diese Weise wird die Fülle der göttlichen Offenbarung besser und wirksamer zum Ausdruck gebracht, und die Kirche erfüllt so der Welt gegenüber ihre Aufgabe, die ihr von Christus anvertraut ist.<ref>Vgl. das Dekret "über den Ökumenismus", Nr. 12 und das Dekret des II. Vatikanischen Konzils" über die Missionstätigkeit der Kirche": Ad gentes, Nr. 12 und 36.</ref>

Bedingungen für eine wahre ökumenische Haltung in der Theologie

5 Ökumenische Arbeit "muss ganz und echt katholisch sein, das heißt in Treue zur Wahrheit, die wir von den Aposteln und den Vätern empfangen haben, und in Übereinstimmung mit dem Glauben, den die katholische Kirche immer bekannt hat".<ref>Dekret "über den Ökumenismus", Nr. 24.</ref> Doch muss dabei immer der Sinn für die Rangordnung oder ""Hierarchie" der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gewahrt bleiben; sie erfordern zwar alle die gebührende Glaubenszustimmung, doch nehmen sie – „je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhanges mit dem Fundament des christlichen Glaubens"<ref> Vgl. ebd., Nr. 11.</ref> - nicht alle den gleichen hervorragenden, gleichsam zentralen Platz des in Jesus Christus geoffenbarten Heilsmysteriums ein.

Die Studenten sollen unterscheiden lernen zwischen geoffenbarten Wahrheiten, die alle denselben Glaubensgehorsam verlangen, und theologischen Lehrmeinungen. Sie sollen unterscheiden lernen zwischen "dem eigentlichen Glaubensschatz oder den Wahrheiten unserer Lehre"<ref> Vgl. die Ansprache Papst Johannes' XXIII. an das Zweite Vatikanische Konzil am 11. Oktober 1962, in: Constitutiones, Decreta ..., hrsg. von der Vatikanischen Druckerei, S. 865; vgl. ferner das Dekret "Über den Ökumenismus", Nr. 6 sowie die Pastoralkonstitution "über die Kirche in der Welt von heute": Gaudium et spes, Nr. 62.</ref> und der Art ihrer Verkündigung, zwischen der Glaubenswahrheit, die verkündet werden soll, und den verschiedenen Möglichkeiten, sie zu erfassen und deutlicher ins Licht zu stellen,<ref> Vgl. das Dekret "über den Ökumenismus", Nr.17.</ref> zwischen apostolischer Tradition und Traditionen rein kirchlicher Herkunft. Schon in der Zeit des Philosophiestudiums sollen die Studenten die Berechtigung verschiedenartiger Aussageweisen kennenlernen, wie sie auch die Theologie auf Grund der verschiedenen Erkenntnis- und Darstellungsmethoden der Theologen bestehen können. So kommt es, dass man bei "jenen verschiedenartigen theologischen Formeln oft mehr von einer gegenseitigen Ergänzung als von einer Gegensätzlichkeit sprechen muss".<ref>Vgl. ebd., Nr. 17.</ref>

Der Ökumenismus als eigenes Studienfach

6 Dadurch, dass der Ökumenische Aspekt das gesamte theologische Studium umfasst, wird die Ökumenik als eigenes Fach nicht überflüssig. In diesem Fach sollten je nach den Umständen und nach der jeweils zur Verfügung stehenden Zeit folgende Punkte Beachtung finden:

a) Die Begriffe "Ökumene" und "Ökumenismus", ihr geschichtlicher Ursprung und ihre gegenwärtige Bedeutung.

b) Die lehrmäßigen Grundlagen der Ökumenik mit besonderer Berücksichtigung der noch bestehenden verbindenden Elemente unter den Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften.

c) Das Ziel und die Methode der Ökumenik, verschiedene Formen der Einigung und Zusammenarbeit, der Hoffnung auf Wiederherstellung der Einheit, Bedingungen für die Einheit, die volle und umfassende Einheit, die ökumenische Betätigung vor allem im Raum der Gesellschaft.

d) Die Geschichte des Ökumenismus, vor allem die verschiedenen Versuche zur Wiederherstellung der Einheit, die im Lauf der Jahrhunderte unternommen worden sind, unter Beachtung ihrer positiven und negativen Aspekte.

e) Die Darlegung des "institutionellen" Aspekts der verschiedenen christlichen Gemeinschaften sowie ihres gegenwärtigen Lebens: die Grundtendenzen der Lehre, die tieferen Gründe der Uneinigkeit, die missionarische Aktivität, die Spiritualität und die Ordnung des Gottesdienstes.

f) Die mannigfachen ökumenischen Probleme: so die speziellen Fragen, die aus der ökumenischen Bewegung entstanden sind in bezug auf die Hermeneutik, das kirchliche Amt, den Gottesdienst, die "Interkommunion", die Tradition, verwerfliche Proselytenmacherei und wahre Evangelisation, falschen Irenismus, die Laien, den Dienst der Frauen in der Kirche und ähnliche Fragen.

g) Der geistliche Zugang zum Ökumenismus, vor allem die Bedeutung des Gebetes für die Einheit, sowie die verschiedenen Formen eines geistlichen Ökumenismus.

h) Der gegenwärtige Stand der Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und deren Föderationen sowie deren Beziehungen untereinander.

i) Die Bedeutung der besonderen Rolle, die der Ökumenische Rat der Kirchen (der Weltrat der Kirchen) in der ökumenischen Bewegung spielt, und der Stand der Beziehungen zwischen der römisch-katholischen Kirche und dem Ökumenischen Rat der Kirchen.

KAPITEL III BESONDERE RICHTLINIEN FÜR DIE ÖKUMENISCHE AUSBILDUNG

Über den Dialog zwischen den Christen auf Hochschulebene

1 Aus der genauen Untersuchung der allgemeinen Grundsätze für den Dialog unter Christen geht klar hervor, dass die Seminare, theologischen Fakultäten und die übrigen höheren Bildungsinstitute eine besondere Rolle im ökumenischen Gespräch spielen. Dabei ist dieser Dialog für die genannten Institute eine Hilfe in der Erfüllung ihrer Bildungsaufgabe an der Jugend.

Dieser Dialog hat als Element der Ausbildung folgende Voraussetzungen:

a) Festigkeit und Treue dem eigenen Glauben gegenüber. Sonst wird der Dialog zu einem Gespräch, das auf beiden Seiten der echten Anteilnahme entbehrt;

b) Offenheit und Bereitschaft, sein Leben tiefer zu gründen im eigenen Glauben, den man im Gespräch mit anderen, die den christlichen Namen zu Recht tragen, voller und tiefer erkennt;

c) Untersuchung von Wegen und Hilfen zur Anknüpfung wechselseitiger Verbundenheit und zur Wiederherstellung der Einheit. Sie lässt sich nicht gründen auf Indifferenz und falschen Irenismus und nicht auf jene leichte Weise, mit der man sich den Forderungen der Welt anpasst, sondern auf der größeren Treue zum Evangelium und dem treuen Bekenntnis des christlichen Glaubens, wie es der Wahrheit und der Liebe entspricht;

d) geistiger Austausch und Zusammenarbeit mit den Hirten der Kirche, die gebührende Beachtung ihrer Weisungen und Ratschläge. Der Dialog ist ja nie ein bloßes Gespräch zwischen Personen und Institutionen, sondern seiner Natur nach Pflicht und Aufgabe der ganzen Kirche;<ref>Vgl. ebd. Nr. 4.</ref>

e) bereitwillige Anerkenntnis, dass die Mitglieder der einzelnen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften meistens am ehesten in der Lage sind, Lehre und Leben ihrer eigenen Gemeinschaften darzulegen;

f) Achtung vor dem Gewissen und der persönlichen Überzeugung eines jeden bei der Darstellung der Gestalt und der Lehre der eigenen Kirche wie auch bei der Darlegung des eigenen Verständnisses der Offenbarung;

g) Bereitschaft anzuerkennen, dass nicht alle in gleicher Weise zur richtigen Führung eines solchen Dialogs vorbereitet sind, und zwar auf Grund unterschiedlicher intellektueller Bildung, geistiger Reife und spiritueller Formung. Aus diesem Grunde sind die akademischen Studienordnungen und ihre Durchführung im Hinblick auf die Studenten so zu regeln, dass sie den konkreten Verhältnissen Rechnung tragen.

Fachleute für die ökumenische Arbeit

2 Damit die Kirche ihre ökumenische Aufgabe erfüllen kann, muss sie eine entsprechende Zahl von Fachleuten auf diesem Gebiet haben, und zwar im Klerus, bei den Ordensleuten und bei Männern und Frauen aus dem Laienstand. Dieses Anliegen besteht überall, auch in den Gebieten, wo die Katholiken den größten Teil der Bewohner ausmachen.

Diesen Personen kommen folgende Aufgaben zu:

Sie sollen dem Bischof und dem Klerus sowie den Verantwortlichen der Bezirke helfen bei der Unterweisung der Gläubigen zu wahrer ökumenischer Gesinnung. Sie sollen den verschiedenen ökumenischen Kommissionen des Bistums oder der einzelnen Regionen in beratender oder leitender Funktion ihre Hilfe angedeihen lassen. Sie sollen auf geeignete Weise Beziehungen zu den anderen christlichen Gemeinschaften anknüpfen und Vorträge über den Ökumenismus in den Seminaren und in den anderen Bildungsinstituten halten. Sie sollen ferner die ökumenische Arbeit der katholischen Schulen und Institutionen koordinieren und die Ausbildung von missionarischen Gruppen zu besonderer ökumenischer Arbeit fördern.<ref>Vgl. das Ökumenische Direktorium, Teil !, Nr. 3-8.</ref>

Über eine solide theologische Grundausbildung hinaus ist es wünschenswert, dass diese Fachleute:

a) eine spezielle Ausbildung in einem akademischen Studienfach genossen haben, so zum Beispiel in Theologie, Exegese, Geschichte, Philosophie oder in christlicher Sozialwissenschaft;

b) besondere Kenntnisse besitzen über die Prinzipien, Fragestellungen, über Erreichtes und noch zu Vollbringendes auf ökumenischem Gebiet. Über die Kenntnisse, welche sie sich durch Lektüre und Studium der Quellen erwerben, hinaus wird ihnen empfohlen, dass sie selbst nach Kräften in der Gemeinschaft der Ökumene Verbindungen anknüpfen und pflegen. Dies kann beispielsweise geschehen durch Tagungen, Vortragstätigkeit und ökumenische Studienzentren;

c) sich gut in den Traditionen der Christen auskennen, die in ihrem Arbeitsbereich wohnen. Studien dieser Art sollen, soweit möglich, in direktem Austausch mit denen durchgeführt werden, die diese Traditionen kennen und leben.

Die in der Seelsorge stehenden Priester

3 Die Bischöfe und höheren Ordensoberen werden dringlich gemahnt, in der vorgeschriebenen pastoralen Ausbildung des Klerus durch Zusammenkünfte, besondere Einrichtungen, geistliche Übungen, Tage der Besinnung und pastorale Studientagungen mit Eifer darauf zu sehen, dass das ökumenische Anliegen die gebührende Beachtung findet. Dabei mögen sie für die Unterweisung folgende Punkte beachten.<ref> Vgl. das Dekret des II. Vatikanischen Konzils "Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche": Christus Dominus, Nr. 16; das Dekret "über Dienst und Leben der Priester"; Presbyterorum ordinis, Nr. 9.</ref>

Je nach Lage der Dinge mögen eigene Instruktionen ausgearbeitet werden, durch welche die Priester, Ordensleute und Laien über den aktuellen Stand der ökumenischen Bewegung unterrichtet werden. Dadurch sollen sie lernen, das ökumenische Anliegen in Predigt, Gottesdienst, Katechese sowie überhaupt in das christliche Leben zu integrieren. Darüber hinaus kann unter Umständen nach klugem Ermessen ein Amtsträger einer anderen Kirche oder Gemeinschaft gebeten werden, die eigene Tradition darzulegen oder über Fragen der Seelsorge zu sprechen, die sehr häufig alle Amtsträger gleichermaßen betreffen.

Wo es geraten erscheint und wo der Ordinarius zustimmt, soll der katholische Klerus eingeladen werden, gemeinsam mit den Geistlichen anderer Kirchen und Gemeinschaften an eigenen Zusammenkünften teilzunehmen, die dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dienen sollen und auf denen in christlicher Zusammenarbeit Seelsorgsprobleme gelöst werden können. Solche Vorhaben erfahren oft eine wirksame Förderung durch die Bildung von Zusammenschlüssen, wie etwa Priesterräten auf Orts- oder Bezirksebene, Freundeskreisen unter Amtsträgern oder durch Anschluss an schon bestehende Vereinigungen.

Die theologischen Fakultäten, die Seminare und andere Bildungszentren können sehr viel zu diesem ökumenischen Bemühen beitragen. Das kann einmal geschehen durch Studienkurse für den Seelsorgsklerus, zum andern durch Anregung der eigenen Professoren, an Kursen und Studientagungen teilzunehmen, die von anderen veranstaltet werden.

Die Leiter und Lehrer in theologischen Bildungseinrichtungen

4 Die allgemeinen Grundsätze, wie sie im zweiten Kapitel dargestellt sind, sollen den Bildungsgang all derer formen, leiten und anregen, die beauftragt sind, Theologie und mit ihr verbundene Studienfächer zu lehren. Sie werden so genügend eingearbeitet und befähigt sein, junge Priester, Seminaristen, Ordensleute und Laien auszubilden.

Um den Lehrenden zu helfen, ihre ökumenische Verantwortung voll und ganz wahrzunehmen, sollten die Bischöfe in ihrem eigenen Bistum oder zusammen mit den Bischöfen desselben Landes oder derselben Nation, die Ordensoberen und die Leiter der Seminare, Universitäten und Hochschulinstitute sich bemühen, die ökumenische Bewegung zu fördern. Mit ganzer Kraft sollten sie darauf bedacht sein, dass das Lehrerkollegium vertraut wird mit den Fortschritten im ökumenischen Denken und Handeln. Außerdem müsste ernsthaft dafür gesorgt werden, dass hinreichend Literatur, Kommentare, Zeitschriften und ähnliches Schrifttum von katholischen und nichtkatholischen Verfassern zur Verfügung stehen.

Für die Planung der Studien wird folgendes dringend angeraten:

a) Es scheint angemessen, einen Spezialkurs für Ökumenik kurz nach Beginn der theologischen Studien anzubieten, damit die Studenten einen Überblick über die Ökumenik gewinnen und um so besser die einzelnen Studienfächer verstehen.

b) Um das Studium der Ökumenik nachhaltig zu intensivieren und den vertrauten Umgang mit der ökumenischen Bewegung zu fördern, ist es von Nutzen, von Anfang an bei passender Gelegenheit Konferenzen für die Studenten zu veranstalten. Die Dozenten können in einzelnen Fächern ihre Hörer mit der Darstellung und Bearbeitung ökumenischer Themen beauftragen.

c) Lehrbücher und andere Lehrmittel sollten mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt und geschrieben werden. Die Lehrbücher sollten insbesondere die Auffassungen der anderen Christen über theologische, geschichtliche und spirituelle Themen sachgerecht darstellen und sie keineswegs isoliert vom Leben, sondern so behandeln, wie sie in der lebendigen Überlieferung verkörpert sind.

d) Von größter Bedeutung ist, dass die Studenten, die sich für das Priestertum oder für das Ordensleben vorbereiten, gründlich lernen, wie sie sich zukünftig im seelsorglichen Umgang mit den anderen Christen zu verhalten haben, wie sie zum Beispiel ihnen in bestimmten geistlichen Nöten beistehen und zugleich die Gewissensfreiheit sowie die Gnade des Heiligen Geistes in ihnen zu respektieren haben.

e) Die Bibliotheken der Seminare und anderer höherer Bildungseinrichtungen sollten sorgfältig mit Büchern und Zeitschriften ausgestattet werden, die sowohl den Ökumenismus im allgemeinen wie auch jene Einzelprobleme behandeln, die für das betreffende Land oder für die spezifische Ausrichtung des Instituts von ökumenischem Belang sind.

KAPITEL IV INSTITUTIONELLE UND PERSONELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN KATHOLIKEN UND ANDEREN CHRISTEN

1 Unter Berücksichtigung der von Land zu Land verschiedenen Umstände und der oben genannten Grundsätze<ref> Vgl. oben, Kap. III, Nr. 1.</ref> können die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der stufenweise Austausch von Professoren und Studenten der verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften von großem Nutzen sein nicht nur für die ökumenische Bewegung überhaupt, sondern auch für die ökumenische Bildung von Professoren und Studenten.

2 Solche Zusammenarbeit zwischen den Christen auf der Hochschulebene kann den beteiligten Instituten sehr dienlich sein. Sie trägt nämlich bei:

zu einer vollständigeren Kenntnis der Theologie, vor allem der Hilfswissenschaften der Exegese und anderer Fächer, die in den Hochschulen vertreten sind;

zur Unterstützung der akademischen Fakultät selbst durch die gemeinsame Nutzung der Bücher und Bibliotheken, durch die größere Zahl von qualifizierten Professoren, durch die mögliche Verminderung von überflüssigen Doppelkursen. Die Richtlinien dafür sind entsprechend auszuarbeiten;

zur Mehrung der materiellen Hilfsmittel, zum Beispiel durch die gemeinsame Benutzung von Gebäuden, vornehmlich der Bibliotheken und Unterrichtsräume, wo es notwendig ist;

zur Stärkung des Dienstes, den ein Institut der ganzen Gesellschaft zu leisten vermag. Die Menschen werden williger dem Anspruch und Anstoß einer gemeinsamen christlichen Aktion Folge leisten als dem eines isoliert handelnden Instituts;

zur Bekräftigung des Zeugnisses, das man anderen Christen von dem erprobten Wert einer Ausbildung geben kann. Die Menschen verlangen solche Bewährung, die über eine bloß intellektuelle Qualität akademischer Bildung hinausgeht.

3 Diese Zusammenarbeit und die Gewöhnung an einen verbindenden Austausch mit den Kollegen anderer christlicher Gemeinschaften wird den Professoren neue Wege für wissenschaftliche Forschungsarbeit eröffnen und ihnen helfen, ihrem Lehrauftrag aufs beste zu entsprechen. Ebenso können die Studenten während ihres Studiums für die zukünftige ökumenische Arbeit einigermaßen vorbereitet werden. Mit Hilfe sachkundiger katholischer Dozenten lernen sie besser jene intellektuellen und geistlichen Schwierigkeiten überwinden, die sich aus solch gegenseitigem Austausch möglicherweise ergeben werden.

4 Bei dieser Zusammenarbeit wird man einen zweifachen Personenkreis unterscheiden:

1. Personen, die bereits akademische Grade erlangt oder das normale theologische Studium abgeschlossen haben;

2. Personen, die ihr Hochschulstudium noch nicht vollendet haben.

5 Die Bischofskonferenzen sollten bei der Ausarbeitung der Ordnung für die Priesterausbildung entsprechend dem Dekret Optatam Totius allgemeine Regeln nach bald zu erstellenden Richtlinien geben für die Sonderfälle der Zusammenarbeit zwischen katholischen Seminaren und denen anderer Christen. Weil auch die Hochschulen für Ordensleute sich bei der Zusammenarbeit beteiligen können, sollten die höheren Ordensoberen oder ihre Beauftragten bei der Festlegung der Richtlinien - nach Maßgabe des Dekrets Christus Dominus, Nr. 35, Artikel 5 und 6 - mitwirken. Wenn Einzelfragen hinsichtlich des einen oder anderen Seminars oder eines Instituts auftreten, obliegt es dem dafür jurisdiktionell zuständigen Ordinarius, entsprechend den von der Bischofskonferenz aufgestellten Ordnungen zu entscheiden, welche Vorhaben seine eigene Genehmigung erfordern und welche zur Zuständigkeit des Seminarvorstandes gehören.

Die graduierten Akademiker und die Theologen mit abgeschlossenem Studium

6 Der ökumenische Dialog und das ökumenische Handeln sollten nach Möglichkeit gefördert werden durch ökumenische Institute und Zentralen, die in verschiedenen Orten und Nationen zu errichten sind. Diese Institute oder "Zentren", wie sie genannt werden, können als selbständige Institute oder als Teil einer Fakultät oder durch Zusammenarbeit von schon bestehenden Fakultäten und Universitäten gegründet werden. Struktur und Zielsetzung solcher Zentren können unterschiedlich sein. Für ihre Ordnungen und Statuten ist es das beste, wenn die gesamte Ökumenik mit all ihren Aspekten im Auge behalten wird.

7 Man könnte bei diesen Instituten folgende Typen unterscheiden:

A. Stätten der ökumenischen Forschungsarbeit, wo theologische Fragen über ein bestimmtes Thema gründlich untersucht und für den ökumenischen Dialog fruchtbar gemacht werden durch Quellenstudium, wissenschaftlichen Austausch und Publikationen.

B. Institute für ökumenische Theologie, wo Studenten nach Abschluss des allgemeinen theologischen Studiums in Spezialkursen und Seminaren sich in zielstrebiger Spezialisierung der ökumenischen Theologie widmen. Solche Institute sind entweder auf eine umfassende ökumenische Ausbildung ausgerichtet und behandeln somit die gesamte Ökumenik, oder sie befassen sich mit dem Spezialstudium einer bestimmten Sektion, zum Beispiel der Theologie der orientalischen, protestantischen oder anglikanischen Kirchen. Dabei sollte aber keineswegs die Sicht auf das ökumenische Problem als Ganzes vernachlässigt werden.

C. Vereinigungen von Amtsträgern der verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften zum Zweck des Studiums von theologischen und pastoralen Fragen. Sie kommen zusammen, um die theoretischen und praktischen Aspekte ihres Dienstes an den eigenen Gläubigen und ihr gemeinsames Zeugnis vor der Welt miteinander zu besprechen.

D. Föderative Zusammenschlüsse von Universitäten und anderen Instituten zum Zwecke der gemeinsamen Einrichtung und Nutzung von Bibliotheken und anderen Hilfsmitteln, ebenso auch zur Förderung engerer Verbundenheit zwischen Dozenten und Studenten im Hinblick auf die Studienordnung.

"Interkonfessionelle" Institute

8 Je nach den zeitlichen und örtlichen Bedingungen sollten die Institute und Studienzentren, von denen oben die Rede war, entweder von Katholiken oder von mehreren Konfessionen gemeinsam geleitet werden. Gemeinsame Institute sind hauptsächlich dort von Nutzen, wo die Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften zusammen bestimmte Probleme zu bewältigen haben, deren sachgerechte Lösung die Einheit der Christen sehr begünstigen kann. Dazu gehören beispielsweise die Missionsarbeit, der Umgang mit nichtchristlichen Religionen, Fragen des Atheismus und des Unglaubens, die Nutzung der Massenkommunikationsmittel, Fragen der sakralen Architektur und Kunst sowie - im Bereich der Theologie - die Auslegung der Heiligen Schrift, die Darstellung der Heilsgeschichte und die Pastoraltheologie. Die Errichtung und Verwaltung dieser Institute sollte normalerweise den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften anvertraut werden, die im betreffenden Gebiet vertreten sind, wobei die Rechte der zuständigen kirchlichen Autorität zu wahren sind.

9 Wo es angebracht scheint, können katholische Institute entsprechend der Nr. 5 dieses Kapitels Vereinigungen beitreten, die folgendes anstreben: eine Anhebung des Standards der theologischen Ausbildung, die sorgfältigere Zurüstung der Kandidaten, die sich der Seelsorgsarbeit widmen werden, und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Ordenshochschulen. Wenn eine Bindung dieser Art eingegangen wird, ist jedoch dafür zu sorgen, dass die Autonomie des katholischen, Instituts voll gewahrt bleibt im Bereich der Studienordnung, der Lehre in den einzelnen Studienfächern sowie der geistlichen und priesterlichen Bildung der Studenten, soweit diese von der eigenen Zielsetzung des Instituts her oder durch Richtlinien der rechtmäßigen kirchlichen Autorität bestimmt wird.

Studierende, die den normalen theologischen Studienkurs noch nicht abgeschlossen haben

10 Wenn immer es in der geistigen Ausbildung katholischer Studenten um die Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen christlichen Studenten geht, und zwar für den gesamten Abschnitt ihrer allgemeinen theologischen Ausbildung, sind die in Kapitel III, Nr. 1 ausgesprochenen Prinzipien zu beachten. Denn der gegenseitige Austausch, wie er aus der Gemeinsamkeit des Studiums, des Gebetes, sozialer Arbeit usw. erwächst, ist um so fruchtbarer, je mehr der einzelne auf dem Boden des eigenen Glaubens wie der eigenen Überlieferung steht und sich der Anliegen wie der Notwendigkeiten des ökumenischen Dialogs bewusst ist.

11 Die katholischen Seminare, die theologischen Schulen, die Studienhäuser wie Ausbildungszentren der Ordensleute beiderlei Geschlechts können mit gleichartigen christlichen Instituten zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit kann im Hinblick auf die örtlichen Umstände und die Eigenart der betreffenden Institute unterschiedliche Formen annehmen, wie gelegentlicher Austausch der Dozenten, gegenseitige Anerkennung einiger Studienkurse, Zusammenschlüsse vielfältiger Art, Angliederung an eine Universität. Bei alledem ist indes dafür Sorge zu tragen, dass die ursprüngliche Eigenart des katholischen Instituts gewahrt bleibt sowie dessen Recht, die eigenen Studenten zu unterrichten und die katholische Lehre darzulegen, und zwar unter Beachtung dessen, was unter Nr. 13 gesagt wird.

12 Fachleute in ökumenischen Fragen aus anderen christlichen Gemeinschaften können von der rechtmäßigen Autorität eingeladen werden, in den katholischen Instituten Vorträge zu halten, ja sogar einige Unterrichtsstunden zu übernehmen, sofern nur die Eigenart des betreffenden Instituts gewahrt bleibt. Auch katholische Dozenten sollten für die gleiche Aufgabe gegenüber anderen durchaus bereit sein, wenn sie darum gebeten werden.

13 Katholischen Studenten kann erlaubt werden, dem Unterricht in Instituten und auch in Seminarien anderer christlicher Gemeinschaften beizuwohnen, wenn folgende Richtlinien eingehalten werden. Es sollten beachtet werden:

a) die Nützlichkeit eines solchen Kurses und seine echte Hilfe für die allgemeine Unterweisung der Studenten;

b) die anerkannte Redlichkeit, die wissenschaftliche Qualifizierung wie auch die ökumenische Gesinnung des betreffenden Dozenten;

c) eine einführende Vorbereitung der Studenten;

d) ihre intellektuelle und seelische Reife; vorzüglich jedoch

e) die Art der Fächer selbst. Je mehr es sich nämlich um Fragen der Glaubenslehre handelt, um so umsichtiger sollte man hinsichtlich der Zulassung dieser Studierenden sein. Während die allgemeine oder systematische Unterweisung von katholischen Dozenten vorzunehmen ist, zumal in der Exegese, Dogmatik und Moraltheologie, können katholische Studenten solche Fächer belegen, die mehr praktische Fragen betreffen, wie biblische Sprachen, Kommunikationsmittel, Religionssoziologie, soweit diese neue Wissenschaft auf der Beobachtung von Tatsachen gründet, und ähnliche Fächer.

Die Studenten können auch einige Fächer belegen, die allgemein nützlich sind, auch wenn sie lehrhaften Charakter tragen, wie Kirchengeschichte, Patrologie usw., gemäß dem Urteil der Oberen, die den Grad der wissenschaftlichen und geistlichen Vorbereitung der Studierenden abwägen müssen, so wie oben ausgeführt wurde. Die Entscheidung über alles liegt bei den Obern nach Absprache mit den Studenten, entsprechend der Ordnung des Seminars und den vom Ordinarius erlassenen Normen, der gegenüber dem Seminar die Jurisdiktion besitzt.<ref> VII. oben, Kap. IV, Nr. 5.</ref>

Um die Ausführungen solcher Lehrpläne wirklich erfolgreich zu gestalten, wird es sehr von Nutzen sein, wenn die katholischen Professoren eine umfangreiche Kenntnis der Schriften, Meinungen sowie des ökumenischen Geistes jener Professoren aus anderen christlichen Gemeinschaften besitzen, deren Unterricht zu besuchen katholischen Studenten erlaubt wird. Das wird um so leichter möglich sein, wenn sie mit diesen oft zusammentreffen und deren Institute besuchen. Überdies wird eindringlich empfohlen, dass die Vorstände der Seminare zu bestimmten Zeiten sich mit den Dozenten und geistlichen Leitern ihres Seminars beraten, um das Studienprogramm abzustimmen, Änderungen vorzuschlagen und eventuell auftauchende Schwierigkeiten zu überwinden. Ähnliche Zusammenkünfte wie Aussprachen werden ebenfalls mit den Kollegen aus den Seminaren anderer christlicher Gemeinschaften empfohlen.

14 In verschiedenen Teilen der Welt stehen Ordnung und Form der Hochschulbildung in einem Prozess tiefgreifenden Übergangs, und es werden mannigfache Vorschläge gemacht, die verschiedenen theologischen Institute den öffentlichen oder weltanschaulich neutralen Universitäten anzugliedern. Den Bischofskonferenzen steht es zu, durch geeignete Personen und Vorkehrungen zu beurteilen, wieweit es für ihre Studenten tunlich ist, an diesen Bestrebungen teilzunehmen. Diese Frage sollte sorgfältig untersucht werden; dabei sollten sie besonderes Gewicht legen auf die rechte und angemessene wissenschaftliche und geistliche Unterweisung ihrer Seminaristen sowie der übrigen Studenten unter Führung der katholischen Autorität; ebenso auf die aktive Teilnahme der katholischen Professoren an diesen Studien, und endlich auf die volle und beständige Freiheit des kirchlichen Lehramtes, die ursprünglichen katholischen Lehren und Überlieferungen festzustellen.

Damit solche gemeinsamen Unternehmungen um so reichere Früchte bringen, ist es wünschenswert, dass in die Leitungen der Universität oder Fakultät solche Katholiken aufgenommen werden (Laien, Kleriker, Ordensleute), die in Fragen ihres eigenen Amtes sowie des ökumenischen Dialogs wahrhaft erfahren sind.

15 Die anderen katholischen Institute, die sowohl solchen Studenten, die theologische Grade anstreben, als auch solchen aus anderen Fakultäten die theologische Lehre vermitteln, sollten gemäß den gleichen Prinzipien geleitet werden, jedoch in entsprechender Anpassung an ihre Eigenart wie an die Lage und Erfordernisse der Studenten. Was schon im Hinblick auf die vorgängige religiöse Unterweisung, auf den Reifegrad der Studenten sowie auf die besondere Zuständigkeit wie allgemeine Befähigung der Professoren gesagt wurde, ist hier gleicherweise anzuwenden.

Das vorliegende Direktorium hat Papst Paul VI. in der Audienz, die er am 16. April 1970 Kardinal Willebrands, dem Präsidenten des Sekretariats für die Einheit der Christen, gewährte, approbiert, auf Grund seiner Autorität bestätigt und promulgieren lassen. Dadurch sind alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.

Rom, den 16. April 1970

Johannes Card. Willebrands
Präsident des Sekretariats für die Einheit der Christen
P. Hieronymus Hamer, OP

Sekretär

Anmerkungen

<references />

Weitere mögliche Quelle