Bekanntmachung zum Frauendiakonat
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre, für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente sowie der Kongregation für den Klerus
1. Unseren Kongregationen sind aus einigen Ländern Meldungen zugekommen, nach denen Kurse vorbereitet und durchgeführt werden, die direkt oder indirekt auf die Diakonatsweihe von Frauen ausgerichtet sind. Dadurch entstehen Erwartungen, die einer sicheren lehrmäßigen Grundlage entbehren und deshalb in der Seelsorge Verwirrung hervorrufen können.
2. Da die Ordnung der Kirche die Möglichkeit einer derartigen Weihe nicht vorsieht, ist es nicht gestattet, Initiativen ins Leben zu rufen, die in irgendeiner Weise darauf ausgerichtet sind, Kandidatinnen auf das Diakonat vorzubereiten.
3. Die authentische Förderung der Frau in der Kirche eröffnet andere, umfangreiche Perspektiven des Dienstes und der Mitarbeit, die in Übereinstimmung mit dem beständigen Lehramt der Kirche stehen, insbesondere mit jenem Seiner Heiligkeit, Papst Johannes Paul II.
4. Innerhalb der Bereiche ihrer eigenen Kompetenzen wenden sich daher die unterzeichnenden Kongregationen an die einzelnen Ordinarien, damit jene ihren eigenen Gläubigen die obenerwähnte Anordnung erklären und sie mit aller Sorgfalt in die Tat umsetzen.
Diese Bekanntmachung wurde vom Heiligen Vater am 14. September 2001 approbiert.
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten