Casti connubii: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Casti connubii ''' sind die Anfangsworte des [[Enzyklika]] des [[Papst]]es [[Pius XI.]] vom [[31. Dezember]] [[1930]] an die [[Patriarch|Patriarchen]], [[Primat|Primaten]], [[Erzbischof|Erzbischöfe]], [[Bischof|Bischöfe]] und die anderen Oberhirten, die in [[Friede]]n und Gemeinschaft mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhle]] leben, über die christliche [[Ehe]], in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in [[Familie]] und Gesellschaft.
 
''' Casti connubii ''' sind die Anfangsworte des [[Enzyklika]] des [[Papst]]es [[Pius XI.]] vom [[31. Dezember]] [[1930]] an die [[Patriarch|Patriarchen]], [[Primat|Primaten]], [[Erzbischof|Erzbischöfe]], [[Bischof|Bischöfe]] und die anderen Oberhirten, die in [[Friede]]n und Gemeinschaft mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhle]] leben, über die christliche [[Ehe]], in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in [[Familie]] und Gesellschaft.
  
In dieser Enzyklika wird das schon ausgesagt, was 1968 (und 40 Jahre danach) höchtst aktuell ist und Papst Paul VI. in der Enzyklika [[Humanae vitae]] inhaltlich wiederholt
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In dieser Enzyklika wird das schon ausgesagt, was 1968 (40 Jahre danach) höchst aktuell ist und Papst Paul VI. in der Enzyklika [[Humanae vitae]] inhaltlich wiederholt:
  
 
''... Das erste dieser Güter (der Ehe) ist das Kind. Viele gehen so weit, die Nachkommenschaft eine beschwerliche Ehelast zu nennen und den Rat zu geben, die Eheleute sollten das Kind nicht durch ehrbare Enthaltsamkeit (die mit beiderseitigem Einverständnis auch in der Ehe erlaubt ist), sondern durch Verkehrung des natürlichen Aktes fernhalten. Solche verbrecherische Freiheit nehmen einige für sich in Anspruch, weil sie aus Widerwillen gegen den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen; andere, weil sie angeblich keine Enthaltsamkeit beobachten, aber auch nicht den Kindersegen zulassen können, da es ihre persönlichen Verhältnisse oder die der Mutter oder die schwierige Vermögenslage nicht gestatten.
 
''... Das erste dieser Güter (der Ehe) ist das Kind. Viele gehen so weit, die Nachkommenschaft eine beschwerliche Ehelast zu nennen und den Rat zu geben, die Eheleute sollten das Kind nicht durch ehrbare Enthaltsamkeit (die mit beiderseitigem Einverständnis auch in der Ehe erlaubt ist), sondern durch Verkehrung des natürlichen Aktes fernhalten. Solche verbrecherische Freiheit nehmen einige für sich in Anspruch, weil sie aus Widerwillen gegen den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen; andere, weil sie angeblich keine Enthaltsamkeit beobachten, aber auch nicht den Kindersegen zulassen können, da es ihre persönlichen Verhältnisse oder die der Mutter oder die schwierige Vermögenslage nicht gestatten.
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''Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich und feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin der Unversehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme und verkündet von neuem: Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.''
 
''Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich und feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin der Unversehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme und verkündet von neuem: Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.''
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Dabei fehlen auch warnende Hinweise, wie etwa vor dem Phänomen des [[Indifferentismus]], nicht.
  
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]

Version vom 8. Juli 2009, 17:20 Uhr

Casti connubii sind die Anfangsworte des Enzyklika des Papstes Pius XI. vom 31. Dezember 1930 an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und die anderen Oberhirten, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben, über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.

In dieser Enzyklika wird das schon ausgesagt, was 1968 (40 Jahre danach) höchst aktuell ist und Papst Paul VI. in der Enzyklika Humanae vitae inhaltlich wiederholt:

... Das erste dieser Güter (der Ehe) ist das Kind. Viele gehen so weit, die Nachkommenschaft eine beschwerliche Ehelast zu nennen und den Rat zu geben, die Eheleute sollten das Kind nicht durch ehrbare Enthaltsamkeit (die mit beiderseitigem Einverständnis auch in der Ehe erlaubt ist), sondern durch Verkehrung des natürlichen Aktes fernhalten. Solche verbrecherische Freiheit nehmen einige für sich in Anspruch, weil sie aus Widerwillen gegen den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen; andere, weil sie angeblich keine Enthaltsamkeit beobachten, aber auch nicht den Kindersegen zulassen können, da es ihre persönlichen Verhältnisse oder die der Mutter oder die schwierige Vermögenslage nicht gestatten.

Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches.

Am 14. August 1930 tagte die anglikanische Lambeth-Konferenz, die mit einer Minderheit von 13 Bischöfen (50 enthielten sich), die sittliche Entscheidung einer künstlichen Verhütung in das Gewissen der Eheleute legte (vgl. Königsteiner Erklärung). Darauf schrieb Papst Pius XI. in dieser Enzyklika:

Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich und feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin der Unversehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme und verkündet von neuem: Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.

Dabei fehlen auch warnende Hinweise, wie etwa vor dem Phänomen des Indifferentismus, nicht.

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

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