Dekret aus Anlass des Paulusjahres

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Dekret

Apostolische Pönitentiarie
im Pontifikat von Papst
Benedikt XVI.
Aus Anlass des 2000. Jahrestages der Geburt des heiligen Apostels Paulus
vom 29. Juni 2008 – 29. Juni 2009 werden besondere Ablässe gewährt
10. Mai 2008

(Quelle: Osservatore Romano, Deutsche Wochenausgabe 23. Mai 2008 [Ong. latein./ital. in O.R. 11.5.2008])
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Im Hinblick auf das bevorstehende liturgische Hochfest der Apostelfürsten möchte der Papst, von seiner Hirtenliebe bewegt, rechtzeitig um die geistlichen Schätze Sorge tragen, die den Gläubigen für ihre Heiligung gewährt werden sollen, damit sie zu diesem frommen und freudigen Anlass ihre übernatürlichen Heilsvorsätze mit noch größerem Eifer erneuern und bekräftigen, bereits von der Ersten Vesper des besagten Hochfestes an, insbesondere zu Ehren des Völkerapostels, nun da sich der 2000. Jahrestag seiner Geburt auf Erden nähert.

In der Tat bereitet das Geschenk der Ablässe, das der Römische Papst der Universalkirche gewährt, den Weg, um in höchstem Maße die innere Läuterung zu erlangen, die, indem sie dem Apostel Paulus die Ehre erweist, das übernatürliche Leben in den Herzen der Gläubigen zur Geltung bringt und sie milde anspornt, Früchte guter Werke zu tragen.

Daher gewährt die Apostolische Pönitentiarie, welcher der Heilige Vater die Aufgabe übertragen hat, das Dekret über die Gewährung und Erlangung der Ablässe auszuarbeiten und abzufassen, die für die gesamte Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit haben, durch das vorliegende, dem Willen des Papstes entsprechende Dekret, wohlwollend die im folgenden aufgeführten Gnaden:

I. - Allen und jedem einzelnen Christgläubigen, die wirklich bußfertig, durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige Kommunion gestärkt, in frommer Gesinnung die Päpstliche Basilika des heiligen Paulus an der »Via Ostiense« besuchen und nach Meinung des Papstes beten, wird der vollkommene Ablass der zeitlichen Sündenstrafen gewährt und erteilt, wenn sie vorher den sakramentalen Nachlass und die Vergebung der Sünden erlangt haben.

Der vollkommene Ablass kann von den Gläubigen sowohl für sich selbst als auch für die Verstorbenen gewonnen werden, so oft man die gebotenen Werke verrichtet, wobei die Norm Gültigkeit behält, dass der vollkommene Ablass nur einmal am Tag erlangt werden kann.

Damit die Gebete, die bei diesen andächtigen Besuchen zu Gott erhoben werden, die Herzen der Gläubigen mit größerem Eifer zur Verehrung des Gedächtnisses des heiligen Paulus führen und anspornen, wird folgendes festgelegt und geboten:

Jeder Gläubige muss nach den persönlichen Gebeten, die er vor dem Altar des Allerheiligsten Sakraments zu Gott erhebt, am Confessio-Altar das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sprechen, unter Hinzufügung frommer Anrufungen zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria und des heiligen Paulus. Diese Verehrung soll stets eng verbunden sein mit dem Gedächtnis des heiligen Apostelfürsten Petrus.

II. - Die ChristgIäubigen der verschiedenen Ortskirchen können unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) und ohne jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde den vollkommenen Ablass gewinnen, wenn sie andächtig an einem öffentlichen Gottesdienst oder einer Andacht zu Ehren des Völkerapostels teilnehmen: an den Tagen, an denen das Paulus-Jahr feierlich eröffnet und beschlossen wird, in allen Gotteshäusern; an anderen Tagen, die vom Ordinarius des Ortes zu bestimmen sind, in Gotteshäusern, die dem heiligen Paulus geweiht sind, oder zum Nutzen der Gläubigen in anderen vom Ordinarius dafür bestimmten Gotteshäusern.

III. - Schließlich können ebenso die Gläubigen, die durch Krankheit oder aus einem anderen rechtmäßigen und schwerwiegenden Grund verhindert sind, stets mit dem Herzen abgekehrt von jeglicher Sünde und mit dem Vorsatz, die gewohnten Bedingungen sobald wie möglich zu erfüllen, den vollkommenen Ablass erlangen, wenn sie sich im Geiste einer Jubiläumsfeier zu Ehren des heiligen Paulus anschließen und ihr Gebet und ihr Leiden für die Einheit der Christen darbringen. ..

Damit aber die Gläubigen an diesen himmlischen Gnaden leichter teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Abnahme der Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig zur Verfügung stellen, um sie zu hören.

Das vorliegende Dekret hat nur für die Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie,
am 10. Mai 2008, dem Vorabend des Pfingstfestes
James Francis Stafford,
Kardinal der Heiligen Römischen Kirche
Großpönitentiar
Gianfranco Girotti OFMConv
Titularbischof von Meta, Regent

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