Die ökumenische Dimension in der Ausbildung

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Note

Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
Die ökumenische Dimension in der Ausbildung / Bildung derer, die in der Pastoral tätig sind
1998

(Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 134; Aus dem amtlichen englischen Urtext ins Deutsche übertragen vom Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, Paderborn)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Vorwort

Am 25. März 1993 billigte Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. das revidierte Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, bestätigte es kraft seiner Autorität und ordnete seine Veröffentlichung an. Eines der Hauptanliegen des Direktoriums ist eine ökumenische Ausbildung/Bildung in Seminaren und theologischen Fakultäten. Daher wurde entschieden, dass die Vollversammlung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen im Jahr 1995 mit den Prinzipien und Empfehlungen, die im Direktorium dargelegt sind, studieren und entfalten sollte. Zur Vorbereitung der Diskussion in der Plenaria wurden auf einer Konsultation von Fachleuten, die verschiedene Disziplinen in Seminarien und Fakultäten lehren, zwei Dokumente entworfen, bei denen zuvor Dozenten mehrerer theologischer Fachrichtungen konsultiert wurden: Das eine beschäftigte sich mit einer ökumenischen Ausrichtung der Ausbildung/Bildung derer, die in der Pastoral tätig sind, und das andere skizzierte den Inhalt eines gesonderten Ökumene-Kurses. Die Plenaria von 1995 widmete sich hauptsächlich der Diskussion dieser Vorschläge und Empfehlungen, um sie zu vervollständigen. Die Bischöfe rieten insbesondere dazu, einen einzigen Test zu erstellen, der den Inhalt beider Vorbereitungsdokumente aufnimmt. Diese Aufgabe wurde während der Vollversammlung durchgeführt und das Ergebnis, das im wesentlichen dem vorliegenden Text entspricht, geprüft und gebilligt. Danach oblag es dem Mitarbeiterstab des Päpstlichen Rates, diesen Text zur Veröffentlichung vorzubereiten. Die Kongregationen für die Glaubenslehre und für das Katholische Erziehungswesen waren an der Erstellung dieses Dokumentes beteiligt.

Während der besonderen Audienz, die am Ende der Vollversammlung stand, unterstrich der Heilige Vater die Bedeutung der Arbeiten für dieses Studiendokument:

„Sie haben sich besonders mit dem Problem der ökumenischen Ausbildung/Bildung in Seminaren und theologischen Fakultäten beschäftigt, was als eines der Hauptanliegen des Direktoriums zu gelten hat. Sie wollten sich damit auf eine moderne und praktische Weise gemäß den Anforderungen der Erziehungswissenschaften befassen. Diese können nicht auf eine bloße Aneinanderreihung von Informationen über die ökumenische Bewegung reduziert werden. Ich hoffe, dass die praktischen Direktiven, die Sie erwähnten, es ermöglichen, dass die ökumenische Dimension durch die Verwendung der interdisziplinären Methode und durch konfessionsübergreifende Zusammenarbeit, wie es vom Ökumenischen Direktorium vorgesehen ist, zu einem integralen Bestandteil in der Lehre der unterschiedlichen Fachrichtungen wird.“

Der Heilige Vater fügte hinzu, dass eine solche Ausbildung/Bildung „eine wichtige Herausforderung für die Entwicklung der ökumenischen Forschung und ihrer Förderung in (Aus-)Bildungsinstituten und im pastoralen Leben darstellt“.

Der folgende Text ist deshalb ein Studiendokument, das die Inhalte des Direktoriums aufgreift und sie weiter konkretisiert. Es ist für all jene bestimmt, die die Verantwortung für die theologische und pastorale Ausbildung/Bildung innehaben. Es soll ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass jenen, die zukünftig in der Pastoral tätig sind, und auch denen, die Theologie-Professoren werden, eine angemessene ökumenische Ausbildung zuteil wird. Auf diese Weise werden sie besser den Anforderungen, die das Leben der Kirche von heute stellt, gewachsen sein.

EDWARD IDRIS Kardinal CASSIDY

Präsident
+ PIERRE DUPREY
Titular-Bischof von Thibar

Sekretär

Einführung

1 Das Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus besteht darauf, dass eine ökumenische Dimension den Ausbildungs-/Bildungsprozess umfassend prägt. (1) Das vorliegende Dokument des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen richtet sich an jeden einzelnen Bischof, die Synoden der Orientalischen Katholischen Kirchen und die Bischofskonferenzen sowie an jene, denen die besondere Verantwortung der pastoralen (Aus-)Bildung obliegt. Sein Zweck besteht darin, sie in dieser Verantwortung auf der lokalen, nationalen und regionalen Ebene (2) zu unterstützen. Dies hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Prinzipien zu stehen, die im Dekret Unitatis redintegratio (1964) des II. Vatikanischen Konzils, dem Direktorium (1993) und in der Enzyklika Ut unum sint (1995) dargelegt sind. Die Richtlinien, die es enthält, betonen die Notwendigkeit einer ökumenischen Bildung aller Christgläubigen.

Sie zielen insbesondere auf eine gründliche ökumenische Ausbildung/Bildung derer, die für eine zukünftige pastorale Arbeit vorbereitet werden, seien sie ordinierte Amtsträger oder nicht. Sie geben insbesondere Empfehlungen, die eine erforderliche ökumenische Dimension in ihren theologischen Studien gewährleisten wollen. Dieses Dokument beabsichtigt, die Forderungen des Direktoriums zu entfalten, insbesondere in Kapitel III. Es ist daher zusammen mit den entsprechenden Passagen aus dem Direktorium, auf die in den Fußnoten hingewiesen wird, zu lesen.

2 „Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht einen jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen.“ (3) Das II. Vatikanische Konzil lehrt, dass die Wiederherstellung der vollen sichtbaren Gemeinschaft aller Christen der Wille Christi ist und wesentlich für das Leben der Katholischen Kirche. Dies ist die Aufgabe aller, Laien wie Ordinierter: „... alle Gläubigen [sind] dazu aufgerufen, sich zu bemühen, die wachsende Gemeinschaft mit den anderen Christen zu fördern“. (4) „Die Katholische Kirche nimmt hoffnungsvoll die ökumenische Verpflichtung an als eine Forderung des vom Glauben erleuchteten und von der Liebe geleiteten christlichen Gewissens.“ (5) Dies erfordert von jedem eine innere Umkehr und Teilnahme an der Erneuerung der Kirche. Daher ist eine ökumenische (Aus-)Bildung entscheidend, um alle zu ihrem spezifischen Beitrag für die Einheit zu befähigen. „Die ökumenische Bildung zielt darauf ab, dass alle Christen vom ökumenischen Geist beseelt werden, was immer ihre besondere Sendung und Aufgabe in der Welt und Gesellschaft auch sein mögen.“ (6) Deshalb sind notwendigerweise eine Erneuerung der Einstellungen und Flexibilität in den Methoden notwendig, um diesen ökumenischen Geist formen zu helfen.

A. Ökumenische Bildung ist für alle Gläubigen notwendig

3 Weil christliche Bildung auf jeder Ebene und für jede Phase des christlichen Lebens notwendig ist, bedarf es einer Reflexion darüber, auf welche Weise die ökumenische Dimension in diesen verschiedenen Arten der Bildung gewährleistet werden kann. Deshalb ist es entscheidend, dass diejenigen, die eine wesentliche Rolle in der Formung solch einer Bildung spielen, selbst eine gründliche ökumenische (Aus-)Bildung erfahren haben sollten – vor allem die Geistlichkeit, Mitglieder des Ordenswesens und Gesellschaften apostolischen Lebens, Katechisten und andere in der religiösen Erziehung offiziell Tätige sowie Leiter geistlicher Bewegungen und kirchlicher Gemeinschaften.

4 Das Direktorium zählt zu den vorrangigen Mitteln einer ökumenischen (Aus-)Bildung: das Hören und Bedenken des Wortes Gottes, die Predigt, die Katechese, die Liturgie und das geistliche Leben. Jedes von ihnen wird erst dann vollständig sein, wenn es seinen Beitrag zur Formung eines ökumenischen Geistes liefert. Dazu wird Näheres dort ausgeführt. (7)

5 Auf ähnliche Weise sind die Anforderungen zu bedenken, die das Direktorium hinsichtlich der Orte, an denen solch ein Bildungsprozess stattfindet, erwähnt, insbesondere die Familie, die Gemeinde, die Schule sowie verschiedene Bewegungen, Verbindungen und Gruppen. (8) Zum Beispiel empfiehlt es, dass die religiöse Erziehung in Schulen aller Arten eine ökumenische Dimension haben und darauf ausgerichtet sein soll, die Herzen und den Verstand junger Menschen in den notwendigen menschlichen und religiösen Grundlagen zu erziehen, die die Suche nach der Einheit der Christen begünstigen. (9)

B. Die ökumenische Ausbildung/Bildung von Theologiestudenten, Seminaristen und zukünftigen Mitarbeitern/-innen in der Pastoral

6 Die folgenden Vorschläge sind in erster Linie dazu gedacht, Anwärter auf das ordinierte geistliche Amt und Theologiestudenten zu einer gründlicheren ökumenischen Bildung während der Zeit des Priesterseminars oder der theologischen Ausbildung zu ermutigen. Das Direktorium stellt klar, dass diese Grundsätze in angemessener Weise an die (Aus-)Bildung anderer in der Pastoral Tätiger angepasst werden sollten. (10)

7„Die ökumenischen Beziehungen sind eine komplexe und heikle Wirklichkeit, welche Studien, theologischen Dialog, brüderliche Beziehungen, Kontakte, Gebete und praktische Zusammenarbeit erfordern. Wir sind dazu aufgerufen, umfassend in allen Gebieten zu arbeiten. Es kann niemals ein Ergebnis erlangt werden, wenn man sich auf eines der Gebiete beschränkt, während man die anderen vernachlässigt. Diese umfassende Sicht der ökumenischen Tätigkeit sollte bei der Darstellung oder Erklärung unseres Anliegens nicht vergessen werden.“ (11) Es ist daher sinnvoll, einige wichtige allgemeine Überlegungen herauszustellen, die die (Aus-) Bildung, die für eine solche Aufgabe nötig ist, betreffen:

a) Seit die ökumenische (Aus-)Bildung auf mehreren Ebenen stattfindet, um auf die Arbeit in den eben erwähnten Gebieten vorzubereiten, sollte sie nicht nur darauf abzielen, kognitive Informationen weiterzugeben, sondern auch darauf, die ökumenische Umkehr und Verpflichtung der Teilnehmer zu motivieren und zu beleben. Sie sollte einen Geist des Vertrauens stärken, der erkennt, dass Ökumene „die menschlichen Kräfte und Fähigkeiten übersteigt“. (12)

b) Das Direktorium spricht von der Notwendigkeit einer Pädagogik, die „den konkreten Situationen des Lebens der Menschen und der Gruppen entspricht“. (13) Folglich sollten alle angemessenen induktiven und deduktiven Methoden angewandt werden.

c) Die lehrmäßige (Aus-)Bildung nimmt einen wichtigen Stellenwert in der ökumenischen (Aus-)Bildung ein, aber auch geistliche, seelsorgerliche und ethische Fragen sollten behandelt werden.

d) Die dogmatische (Aus-)Bildung über die Ökumene sollte den Zusammenhang, in welchem sie steht, mitbeachten. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den einzelnen ökumenischen Gegebenheiten und pastoralen Anliegen der betroffenen Region oder des betroffenen Landes zukommen. (14)

8 Muster, Aufbau und Dauer der theologischen Kurse für Studenten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Auch theologische Fakultäten, Seminare, Studienzentren für eine Anfangs-Ausbildung/-Bildung in religiösen Orden und andere pastorale, theologische oder katechetische Institute werden auf jeweils ihre Weise unterschiedliche Lösungen finden und dabei auf unterschiedliche Schwierigkeiten treffen. Es ist daher nicht möglich oder wünschenswert, einen Entwurf zu erstellen, der auf jedes (Aus-)Bildungsprogramm anzuwenden wäre. Jedoch geben die folgenden zwei Kapitel wichtige Richtlinien, um die Forderungen des Direktoriums nach einer ökumenischen Dimension in der Lehre jeder theologischen Disziplin und der speziellen Lehre über den Ökumenismus vorzustellen.

I. Notwendige Voraussetzungen zur Einführung einer ökumenischen Dimension auf jedem Gebiet der theologischen Ausbildung/Bildung

9 Der Ökumenismus sollte vollends in die theologische Ausbildung/Bildung derjenigen, die sich mit pastoraler Arbeit beschäftigen werden, integriert sein, um ihnen die Aneignung einer „echten ökumenischen Einstellung“ (15) zu erleichtern. Das Direktorium hält einen besonderen Einführungskurs in die Ökumenik für erstrebenswert. (16) Zusätzlich und in sogar noch erheblicherem Maße stellt es eine neue Forderung auf: Reflexion und Planung sollten in jeder Fachrichtung so vorgenommen werden, dass eine ökumenische Dimension alle Unterrichtsfächer durchdringt. (17) Das Direktorium erwähnt einige wesentliche Elemente, die jenes ermöglichen, und gibt Hinweise auf eine ökumenische Fundamentalmethodologie. Dieses Kapitel befasst sich mit dieser Forderung.

A. Wesentliche Elemente für die ökumenische Ausrichtung jeder theologischen Fachrichtung

10 Das Direktorium bittet die Synoden der Orientalischen Katholischen Kirchen und der Bischofskonferenzen zu gewährleisten, dass die Studienpläne eine ökumenische Ausrichtung in allen theologischen Sachgebieten erhalten. (18) Das Glaubensleben und die Glaubensgebete – in der Erleuchtung durch den Heiligen Geist – weisen auf die Haltung hin, mit welcher jedes Fach angegangen werden sollte: mit der Liebe zur Wahrheit, gepaart mit dem Geist der Nächstenliebe und Menschlichkeit. (19) Ausgehend von solch einer Haltung, die der Methode eines wahrhaften Dialogs unterliegt, sollten die vom Direktorium vorgeschlagenen wesentlichen Elemente reflektiert und in jedes Fach eingebunden werden, um die notwendige ökumenische Ausrichtung zu gewährleisten. Diese wesentlichen Elemente sind: (20)

1. Hermeneutik;

2. Die „Hierarchie der Wahrheiten“;

3. Die Früchte der ökumenischen Dialoge.

11 1. Die HERMENEUTIK ist ein nützliches Werkzeug der ökumenischen Reflexion, wenn Studenten lernen sollen, wie zwischen dem „depositum fidei“ und den Formulierungsweisen dieser Wahrheiten zu unterscheiden ist. (21) Die Hermeneutik wird hier als die Kunst der richtigen Interpretation und richtigen Kommunikation der Wahrheiten der Heiligen Schrift und der Dokumente der Kirche verstanden: der liturgischen Texte, konziliaren Entscheidungen, der Schriften der Kirchenväter und –lehrer und anderer Dokumente der Lehrautorität der Kirche, ebenso der ökumenischen Texte. Fernerhin vermag der ökumenische Dialog, welcher die beteiligten Seiten veranlasst, sich gegenseitig zu befragen und zu verstehen sowie einander die jeweils eigenen Standpunkte zu erklären, in der Frage zu helfen, ob unterschiedliche theologische Formulierungen eher ergänzend als widersprüchlich sind und so ein beidseitig annehmbarer, offenkundiger Ausdruck des Glaubens entwickelt werden kann. (22) Auf diese Weise bahnt sich bereits eine gemeinsame ökumenische Sprache an.

12 2. DIE HIERARCHIE DER WAHRHEITEN wird im Dekret Unitatis redintegratio als ein Kriterium beschrieben, dem Folge zu leisten ist, wenn Katholiken Lehren darlegen oder vergleichen. (23) Das katholische Verständnis der Hierarchie der Wahrheiten ist in einigen nachkonziliaren Dokumenten entfaltet worden. (24)Es wurde außerdem in einigen ökumenischen Dialogen thematisiert. (25) Es kann ebenfalls als ein Kriterium für die lehrmäßige (Aus-)Bildung in der Kirche dienen und auf Gebieten wie dem geistlichen Leben und der Volksfrömmigkeit angewendet werden.

13 3. DIE FRÜCHTE DER ÖKUMENISCHEN DIALOGE (26) sollten auf allgemein verständliche Weise dargestellt werden. Die Lehrverantwortlichen sollten achtsam alle Ergebnisse abwägen, die mit dem Stoff, den sie lehren, in Verbindung stehen. Es sollte genau auf Unterscheidungen geachtet werden, die in gemeinsamen Erklärungen gemacht werden, so wie Divergenz und Konvergenz, partielle Zustimmung, Konsens und völlige Übereinstimmung. Solch eine Würdigung kann durch die Förderung neuer Einsichten den Prozess der Rezeption unterstützen, der vom offiziellen Lehramt der Kirche geleitet wird. Dieses hat die Verantwortung, die endgültige Entscheidung über ökumenische Aussagen zu treffen. Neue Einsichten, die dabei akzeptiert werden „gehen in das Leben der Kirche ein und erneuern in gewissem Sinne das, was zur Versöhnung zwischen den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften beiträgt“. (27) Es wird der „ernsthaften Untersuchung“ helfen, die Gesamtheit des Gottesvolkes miteinzubeziehen, wie es die Enzyklika Ut unum sint verlangt. Nach dieser Enzyklika sollen die unterschiedlichen Dialoge und Aussagen nicht nur „Aussagen der bilateralen Kommissionen bleiben, sondern müssen Gemeingut werden“. (28)

14 In der Lehre jeder Fachrichtung sollte die Aufmerksamkeit auch anderen Faktoren gelten, die, wenn auch im engeren Sinn nicht theologisch, dennoch wichtige ökumenische Konsequenzen haben, zum Beispiel solche, die sich aus der Geschichte und der Kultur ergeben.

15 Das Direktorium bietet einige Hinweise, wie diese ökumenische Dimension auf verschiedene Stoffgebiete ausgedehnt werden kann. (29) Konkretere Beispiele werden der Reflexion derer überlassen, die direkt an der Lehre der Fächer beteiligt sind. Sie werden in der Lage sein, die Erfordernisse in ihrem Fachgebiet mit den Bedürfnissen ihres jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region und den entsprechenden christlichen Gemeinschaften in Beziehung zu setzen. Jedoch enthält Paragraph 20 dieses Dokuments wichtige Empfehlungen, wie die hierfür nötige Reflexion gefördert werden kann.

B. Eine ökumenische Methodologie in jeder theologischen Fachrichtung

16 Im Direktorium werden wichtige Hinweise auf eine fundamentale ökumenische Methode gegeben, die in der Lehre jeder einzelnen Fachrichtung angewendet werden sollte. (30) Sie umfasst eine analytische Darstellung:

1. jener Elemente, die Christen gemeinsam haben;

2. der Punkte, über die keine Einigkeit besteht;

3. die Ergebnisse der ökumenischen Dialoge.

17 1. ELEMENTE, DIE CHRISTEN GEMEINSAM HABEN. Die Aufmerksamkeit sollte darauf gelenkt werden, dass es unter Christen bereits eine wirkliche Gemeinschaft gibt. Dieses ist zu erkennen in der Verehrung des lebendigen Wortes Gottes und dem gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an den dreieinigen Gott und die erlösende Tat Christi, den menschgewordenen Sohn Gottes. Es findet seinen Ausdruck in den verschiedenen Glaubensbekenntnissen, die die Christen teilen. Es wird deutlich in dem einen Sakrament der Taufe, das das grundsätzliche Band zwischen ihnen knüpft, und es leitet sie alle zu einer völlig sichtbaren Einheit und einer gemeinsamen Bestimmung im Reich Gottes. (31)

Jede Gemeinschaft bewahrt auf ihre eigene Weise die „Reichtümer der Liturgie, der Spiritualität und der Lehre“ (32), die diesen gemeinsamen Glauben ausdrückt.

All dies kann in einem vorgegebenen Bereich der Lehre hervorgehoben werden und wird das Verständnis des Mysteriums der Kirche vertiefen, besonders dass ihre Einheit „im Rahmen einer reichen Vielfalt verwirklicht“ wird und dass die legitime Vielfalt eine Dimension der Katholizität der Kirche ist. (33)

18 2. PUNKTE DER UNEINIGKEIT. Auf diesem Hintergrund ist es möglich, klar auszumachen, wo noch wirkliche Punkte der Uneinigkeit bestehen. Diese sollten in einem eigenen Lehrfach untersucht werden. (34)

19 3. DIE ERGEBNISSE DER ÖKUMENISCHEN DIALOGE. Die oben beschriebene Methode liegt der Arbeit der aktuellen verschiedenen ökumenischen Dialoge zugrunde. (35) Die Ergebnisse, die aus ihnen hervorgehen, müssen deshalb genau erklärt werden und in alle Lehrstoffe mit einfließen. Die in der Enzyklika Ut unum sint enthaltenen Hinweise unterstützen diese Auffassung. (36)

C. Praktische Empfehlungen

20 Um die Vorschläge aus den vorangegangenen Abschnitten A und B umzusetzen, wird der kirchlichen Hierarchie und den Leitern der akademischen Einrichtungen dringend empfohlen, diejenigen zu ermutigen, die einzelne Fachrichtungen lehren (es könnten reguläre Zusammenkünfte ihrer beruflichen Verbände, z.B. von Bibelgelehrten, Dogmatikern, Moraltheologen, Liturgen, Kirchenhistorikern usw. genutzt werden), folgendes zu tun:

a) Gemeinsam entdecken, was für eine wirksame ökumenische Lehre in verschiedenen akademischen Kursen wichtig ist. Ermutigung zu einer angemessenen Integration der ökumenischen Dimension in alle Stufen des Studiums;

b) Programme entwickeln, die den Stand der vorangegangenen Ausbildung/Bildung der Studenten und das, was nötig für ihre fruchtbare Mitarbeit in den ökumenischen Studien ist, berücksichtigen;

c) Zur Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Professoren der unterschiedlichen Fachrichtungen und Institutionen ermutigen, um eine fachübergeifende ökumenische Lehre zu gewährleisten, wie sie vom Direktorium vorgesehen ist;37

d) Die Kooperation mit Professoren anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften fördern, wenn diese angemessen ist. Diese können z.B. eingeladen werden, um ihre kirchliche Tradition des christlichen Glaubens und der Weise, ihn zu leben, vorzustellen; (38)

e) Lokale Direktorien oder Richtlinien, die die allgemeinen Grundsätze und Normen auf besondere Situationen anwenden, für die kirchlichen und akademischen Autoritäten vorbereiten. (39)

21 Die, die verantwortlich sind für die Berufungen an theologischen Fakultäten und Seminaren, müssen sicherstellen, dass die Lehrer und Forscher bereit sind, eine integrative ökumenische Methode in ihren jeweiligen Fachrichtungen anzuwenden.

II. Spezifische Lehre über den Ökumenismus

22 Zusätzlich zur Einführung der bereits erwähnten ökumenischen Dimension und einer ökumenischen Methodologie in der Lehre besonderer akademischer Fachgebiete verlangt das Direktorium einen spezifischen ökumenischen Studienkurs: (40)

– Er sollte verpflichtend sein. (41)

– In Übereinstimmung mit den akademischen Statuten sollte es eine Prüfung oder Bewertung des Wissens der Studenten über den Lehrinhalt dieses Kurses geben.

– Er sollte mit praktischer ökumenischer Erfahrung einhergehen. (42)

23 Gemäß dem Direktorium könnte dieser Studienkurs in zwei Stufen organisiert sein:

– Zu Beginn stünde eine allgemeine Einführung in die ökumenische Ausrichtung ihrer Studien.

– Zu einem späteren Zeitpunkt würde ein breites ökumenisches Wissen vermittelt. Dies wäre so angelegt, dass es in eine Synthese zu den anderen Bereichen ihrer theologischen (Aus-)Bildung tritt. (43)

Das Direktorium gibt Hinweise auf den zu erwägenden Inhalt. (44)

24 Die folgenden Abschnitte enthalten Vorschläge über:

a) den Inhalt der Allgemeinen Einführung in den Ökumenismus; und

b) Gebiete, die später möglicherweise einer vertieften Behandlung bedürfen. Ihr Zweck ist es, zu einer notwendigen Reflexion zu verhelfen und zu ermutigen, um den geforderten ökumenischen Studienkurs zu etablieren und über seinen Aufbau zu entscheiden. Die Vorschläge müssen allerdings an die besonderen Umstände und Bedürfnisse angepasst werden.

A. Allgemeine Einführung in den Ökumenismus (45)

25 Dieser allgemeine Einführungskurs hat zum Zweck, dass die Studenten klar das Ziel des Ökumenismus als die Wiederherstellung der vollen sichtbaren Einheit unter allen Christen erkennen. (46) Die folgenden Themen haben als notwendiges Minimum zu gelten. Ihr Inhalt mag ergänzt oder erweitert werden, indem die besonderen Themengebiete, die Abschnitt B skizziert, zu Hilfe herangezogen werden können.

a) Die Verpflichtung der Katholischen Kirche zum Ökumenismus

– Biblische Grundlegungen des Ökumenismus, unter Einbeziehung von Lumen gentium 1-4, Unitatis redintegratio 2, Ut unum sint 5-9;

– Katholische Prinzipien des Ökumenismus, wie sie in Lumen gentium (besonders 8, 14-15), Unitatis redintegratio, Kapitel 1, dem Direktorium, Kapitel 1, und Ut unum sint, Kapitel 1, dargestellt werden;

– die Bedeutung von communio (koinonia), die Notwendigkeit von Erneuerung und Umkehr, die Bedeutung und der Stellenwert der kirchlichen Lehre, der Primat des Gebets;

– entscheidende theologische und nichttheologische Faktoren, die zur Trennung beitragen (z.B. historische und kulturelle Faktoren);

– historische Bemühungen, um Trennungen aufzuheben.

b) Die grundlegende Rolle ökumenischer Dialoge – Ut unum sint

– (Aus-)Bildung für den Dialog und Beteiligung an ökumenischen Beziehungen; die Bedeutung und Methode des Dialoges, unter Berücksichtigung von Ut unum sint 28-39 und dem Direktorium §§ 172-182;

– Lehre sowie Kirchengeschichte, Kultur, liturgisches Gebet und Spiritualität als Themengebiete des Dialogs;

– entscheidende Begriffe und Unterscheidungen: oikumene, gemeinsames Zeugnis, Hierarchie der Wahrheiten, legitime Verschiedenheit, Pluralität und Komplementarität von Lehrformulierungen, die Unterscheidung zwischen Ökumenismus und interreligiösem Dialog;

– Ziele, Methoden und Ergebnisse ausgewählter Dialoge;

– grundsätzliche Fragen für den weiteren Dialog, unter Einbeziehung von Ut unum sint 79.

c) Einige aktuelle ökumenische Fragestellungen

– Geistlicher Ökumenismus und die Bedeutung des ökumenischen Gebets;

– Katholische Prinzipien, die Teilnahme am geistlichen und sakramentalen Leben bestimmen;

– die Suche nach Einheit und der Auftrag der Mission;

– gemeinsames Zeugnis;

– ethische Probleme.

B. Themenbereiche, die einer vertieften Behandlung bedürfen

26 Einige der folgenden Themen bedürfen möglicherweise einer eingehenderen Untersuchung auf einer späteren Stufe der (Aus-)Bildung: (47)

a) Biblische Grundlegungen des Ökumenismus (48)

Gottes Plan für die Einheit seines Volkes und die der ganzen Menschheit:

– die trinitarische Einheit von Vater, Sohn und Heiligem Geist;

– die gottgewollte Einheit der Schöpfung und ihre Verwundung durch die Sünde – Einheit mit Gott, mit anderen Menschen und mit der Schöpfung;

– der Bund, die Erwählung und die Rolle des Volkes Gottes;

– das Leben, der Tod und die Auferstehung Jesu zur Sammlung der verstreuten Kinder Gottes in Einheit;

– das Gebet Jesu, dass alle eins seien, damit die Welt glaube;

– der verheißene Geist, der in alle Wahrheit führt und zur Auferbauung des Leibes Christi mit geistlichen Gaben und Ämtern ausrüstet;

– die Sendung der Apostel in der Gemeinschaft mit Petrus im Dienst an der Einheit;

– die Einheit der Glaubenden durch die Taufe auf den Namen der Trinität und die Idee von koinonia.

b) Katholizität in Zeit und Raum (49)

Wir bekennen im Glaubensbekenntnis die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. In diesem ekklesiologischen Zusammenhang können die folgenden Themen entfaltet werden:

– das Konzept der oikumene im Neuen Testament und der frühen Kirche;

– die volle sichtbare Gemeinschaft als Ziel der ökumenischen Bewegung; (50)

– Gemeinschaft zwischen lokaler und universaler Kirche: legitime Verschiedenheit als eine Dimension der Katholizität; (51)

– bischöfliche Kollegialität und Synodalität;

– die Einheit der Kirche und die Einheit der Menschheit sowie damit verbundene Fragestellungen, wie z.B. Rassismus, die Gleichberechtigung der Frau, Randgruppen.

c) Lehrgrundlage des Ökumenismus (52)

Es sollte einer Theologie der Gemeinschaft und den bereits existierenden Banden der Gemeinschaft (53) Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere:

– dem apostolischen Glauben;

– der Heiligen Schrift;

– den Glaubensbekenntnissen;

– der Taufe;

– dem sakramentalen Leben;

– den liturgischen Liedern und Gebeten.

d) Geschichte des Ökumenismus (54)

Eine Darstellung der Geschichte des Ökumenismus hat sowohl Fortschritte als auch Versagen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang können die folgenden Themen bedacht werden:

– Einheit und Verschiedenheit in der frühen Kirche, zum Beispiel: Apostelgeschichte 15 und Galater 2 sowie die Lösung des Konfliktes zwischen Petrus und Paulus; die Schriften der Apostolischen Väter wie Klemens von Rom und Ignatius von Antiochien;

– Trennungen, die bis heute von Bedeutung sind:

– vom 5. Jahrhundert an (Ephesus, Chalcedon),

– vom 11. Jahrhundert an (Trennung zwischen Konstantinopel und Rom),

– vom 16. Jahrhundert an (die Reformation),

– von relativ jungen Entwicklungen (z.B. Ursprung des Methodismus, Altkatholiken);

– Versuche zur Wiederherstellung der Einheit, wie z.B.: das Konzil von Florenz (1439); das Augsburger Bekenntnis (1530); die „Mechelner Gespräche“ (1921–1926);

– die Entwicklung der gegenwärtigen ökumenischen Bewegung und die erneuerte Suche nach der Einheit der Christen:

– die Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und vorausgegangene Ereignisse,

– das Zweite Vatikanische Konzil (insbesondere Lumen gentium und Unitatis redintegratio) und bereits vorher verlaufene Entwicklungen in der katholischen Ökumene,

– die bilateralen und multilateralen theologischen Dialoge und ihre Ergebnisse,

– gemeinsame christologische Erklärungen mit den altorientalischen Kirchen,

– Lebensverläufe entscheidender Personen in der Geschichte der Ökumene.

e) Ziel und Methode des Ökumenismus (55)

Das katholische Verständnis der Einheit versteht diese als eine Gabe, durch die Gott die Christen zu Teilhabern an seiner eigenen Gemeinschaft macht. Wesentliche Bestandteile dieser Einheit sind:

– Einheit im Glauben;

– Einheit im sakramentalen Leben;

– Einheit im Amt.

Unitatis redintegratio, Kapitel 1, sollte als Ausgangspunkt gelten. (56) Ähnliche Vorstellungen können zunehmend auch in anderen ökumenischen Dokumenten gefunden werden. (57) Unterschiedliche Einheitsmodelle, die in der ökumenischen Bewegung diskutiert werden, können vorgestellt und im Licht der katholischen Lehre bewertet werden, zum Beispiel:

– Konföderation;

– Einheit in Tat und Zeugnis;

– Versöhnte Verschiedenheit;

– Konziliare Gemeinschaft;

– Leuenberger Konkordie;

– das Modell des Konzils von Florenz;

– Organische Einheit;

– Eucharistische koinonia.

Die Hoffnung auf die Erfüllung des Gebetes Christi um die Einheit beseelt die ökumenische Verpflichtung der Katholischen Kirche und ihr Engagement im Dialog, was seinen Ausdruck in vielen offiziellen Kirchendokumenten findet, vor allem im/in:

– Katechismus der Katholischen Kirche (1992);

– Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (1993);

– Apostolisches Schreiben Tertio millennio adveniente (1994);

– Enzyklika Ut unum sint (1995);

– Apostolisches Schreiben Orientale lumen (1995).

f) Geistlicher Ökumenismus

Der „Geistliche Ökumenismus“ sollte als „die Seele der ganzen ökumenischen Bewegung“ angesehen werden. (58) Sie ist daher ein wesentlicher Bestandteil in der ökumenischen (Aus-)Bildung. Entsprechende Themen schließen folgendes ein:

– die Notwendigkeit von Umkehr und Heiligkeit des Lebens; (59)

– der Stellenwert und die Bedeutung gemeinsamen Gebets für den Ökumenismus; (60)

– die „Weltgebetswoche für die Einheit der Christen“;

– die Verschiedenartigkeit von Spiritualität, Frömmigkeit und Formen des Gebets in den unterschiedlichen konfessionellen Traditionen;

– das Aufkommen einer ökumenischen Spiritualität, die u.a. mit folgendem in Verbindung gebracht wird:

gemeinsames Studium und Bedenken der Heiligen Schrift, gemeinsame Bibelübersetzungen; (61) gemeinsame liturgische Texte und Gesangbücher; (62) gemeinsame Gebetszusammenkünfte, wie zum Beispiel der Weltgebetstag der Frauen und die Weltgebetswoche für die Einheit der Christen; ökumenische Zusammenarbeit in der Katechese; (63)

– die Idee eines gemeinsamen Martyrologiums. (64)

Das Ordenswesen und Gesellschaften des apostolischen Lebens können einen bedeutsamen ökumenischen Beitrag liefern, indem sie das Bewusstsein des Rufs nach Umkehr und Heiligkeit des Lebens unter allen Christen fördern. (65)

g) Andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften (66)

Allgemeine Informationen sollten über die größeren christlichen Gemeinschaften gegeben werden. Zugleich ist die Aufmerksamkeit auf diejenigen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu richten, die in einen Dialog mit der Römisch-Katholischen Kirche getreten oder die von besonderer Bedeutung für ein bestimmtes Land oder eine Region sind. Zum Beispiel:

– die Orthodoxe Kirche;

– die Orientalisch-Orthodoxen Kirchen des Ostens (koptisch, äthiopisch, syrisch, armenisch) und die Assyrische Kirche des Ostens;

– die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aus der Reformationszeit (z.B. Anglikaner, Lutheraner, Reformierte);

– die Freikirchen (z.B. Methodisten, Baptisten, Disciples of Christ, klassische Pfingstler).

Es sollte eine Darstellung ihrer speziellen Bekenntnisse und Bekenntnisschriften geben, z.B.:

– Die 39 Religionsartikel (anglikanisch);

– Das Augsburger Bekenntnis (lutherisch);

– Der Heidelberger Katechismus und die Westminster Confession (reformiert).

Es sollten zudem bestimmte theologische Grundrichtungen und Schwerpunkte, liturgische Traditionen, Kirchenverfassungen und kirchliche Ordnungen, Autoritätsstrukturen und Formen des kirchlichen Amtes in den Ost- und Westkirchen berücksichtigt werden.

h) Grundlegende Felder des weiteren Dialogs (67)

– Das Verhältnis zwischen der Heiligen Schrift als der höchsten Autorität in Glaubensdingen und der Heiligen Tradition als einer unverzichtbaren Größe für die Interpretation des Wortes Gottes;

– die Eucharistie als das Sakrament des Leibes und Blutes Christi, ein Opfer zum Lobe des Vaters, das Gedächtnisopfer und die Realpräsenz Christi sowie die heiligende Ausgießung des Heiligen Geistes;

– die Ordination zum dreifachen Amt des Episkopats, Presbyterats und Diakonats als ein Sakrament;

– das Lehramt der Kirche, das dem Papst und den mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfen übertragen ist, verstanden als eine in Christi Namen ausgeübte Verantwortung und Autorität zur Lehre und Wahrung des Glaubens;

– die Jungfrau Maria als Mutter Gottes und Ikone der Kirche, die geistliche Mutter, die für die Jünger Christi und die ganze Menschheit Fürbitte einlegt;

– das Verständnis der Kirche;

– das Wesen und die Ausübung des Primats des Bischofs von Rom. (68)

i) Besondere ökumenische Fragestellungen (69)

Die Bedeutung dieser Fragestellungen und daher auch ihre Behandlung werden von Ort zu Ort variieren. Dabei sollten die Prinzipien und Normen der Römisch-Katholischen Kirche als auch die Frage, wie sie sich von denen anderer Kirchen unterscheiden, berücksichtigt werden, z.B. im Blick auf folgende Bereiche:

– die gegenseitige Anerkennung der Taufe; (70)

– gemeinsamer Gottesdienst; (71)

– Gemeinschaft im sakramentalen Leben; (72)

– konfessionsverschiedene Ehen; (73)

– das Amt und die Rolle der Frau in der Kirche; (74)

– die Rolle der Laien. (75)

j) Ökumenismus und Mission (76)

Die enge Beziehung zwischen dem Ökumenismus und der Missionstätigkeit der Kirche sollte bedacht werden:

– die Einheit der Christen und das missionarische Wesen der Kirche: „dass sie eins seien, ... damit die Welt glaube“; (77)

– die Trennungen der Christen als schwerwiegendes Hindernis für die Verkündigung des Evangeliums; (78)

– die Taufe und der gemeinsame Glaube als Grundlage ökumenischer Zusammenarbeit in der Mission; (79)

– die Missionstätigkeit ist nicht auf Mitchristen gerichtet. (80)

k) Aktuelle Herausforderungen für den Ökumenismus

– Die ökumenische Dimension ethischer Fragen und neue wissenschaftliche Entwicklungen; (81)

– die Inkulturation des Glaubens;

– der Proselytismus; (82)

- theologische und pastorale Herausforderung durch Sekten, Kulte und neue religiöse Bewegungen; (83)

– die Verbindung von Religion und Politik durch Nationalismus und Chauvinismus;

– Säkularismus innerhalb der Kirchen.

C. Anmerkungen zu ökumenischen Materialien und Lehrbüchern

27 In der Lehre des Ökumenismus sollten die bereits vorgestelltengrundlegenden Dokumente des katholischen Ökumenismus Verwendung finden. Ebenso sollten Schriften und Texte anderer Kirchen vorgestellt werden, die die Lehre der jeweiligen Kirche getreu darstellen. Dies bedeutet, „eine ehrliche und objektive Begegnung zu ermöglichen und eine weitere Vertiefung der katholischen Lehre anzuregen“. (84) Die Auswahl der verwendeten Werke wird diejenigen Kirchen widerzuspiegeln haben, mit denen sich ein Kurs besonders intensiv beschäftigt. Die folgenden Materialquellen sind grundlegend:

– ökumenische Lexika, Konkordanzen und vergleichende thematische Studien;

– historische und zeitgenössische Bekenntnistexte;

– Dokumente, Berichte und gemeinsame Erklärungen als Ergebnisse von bilateralen und multilateralen ökumenischen Dialogen;

– historische Darstellungen der ökumenischen Bewegung. Einige Beispiele für diese Materialquellen s. Fußnote. (85)

D. Weitere Empfehlungen

28 Authentische ökumenische Bildung darf nicht ausschließlich akademisch bleiben; sie sollte ökumenische Erfahrung einschließen. (86) Zum Beispiel:

– es sollten Besuche anderer Kirchen und ihrer Gottesdienste organisiert werden;

– es können Treffen und Austausche mit denjenigen in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften arrangiert werden, die sich ebenfalls auf den pastoralen Dienst vorbereiten;

– es sollten Gelegenheiten gefunden werden, gemeinsam mit anderen Christen zu beten, im besonderen, aber nicht ausschließlich, während der Weltgebetswoche für die Einheit der Christen;

– gemeinsame Studientage und Diskussionen werden es ermöglichen, Erfahrungen mit der Lehre und dem Leben anderer Christen zu sammeln;

– unter gewissen Umständen kann erwogen werden, Dozenten und Experten aus anderen christlichen Traditionen einzuladen. (87)

29 Es gibt wichtige pastorale und praktische Fragen, die aus dem Zusammenhang einer ökumenischen (Aus-)Bildung, insbesondere von Seminaristen, nicht ausgeklammert werden sollten. Falls es nicht möglich erscheint, diese Fragen in angemessener Weise in den speziellen Ökumene-Kurs zu integrieren, sollten entsprechende Vorkehrungen – für diejenigen, die ordiniert werden – zum Beispiel für die Zeit ihrer Vorbereitung auf den Diakonat getroffen werden. Die dann zu behandelnden Themen schließen folgendes ein:

– praktische Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Taufe, für ökumenische Gottesdienste, für eine Gemeinschaft im sakramentalen Leben, für die Vorbereitung, Trauung und pastorale Begleitung konfessionsverschiedener Ehen, für die Leitung von Beerdigungen sowie hinsichtlich von Problemen, die durch Sekten und neue religiöse Bewegungen entstehen;

– Kenntnis der ökumenischen Direktiven und Richtlinien: die relevanten Kanones aus den Codices Iuris Canonici, die Direktiven des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, insbesondere das 1993 erschienene Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, und die Direktiven der Bischofskonferenz oder Synode der Orientalisch Katholischen Kirche sowie diejenige(n) des Diözesanbischofs;

– Informationen über lokale, regionale und nationale ökumenische Organisationen, z.B. diözesane Ökumene-Kommissionen, Räte von Kirchen (Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen) und ökumenische Dialoge auf regionaler und nationaler Ebene.

30 Diese Richtlinien haben sich hauptsächlich mit der ökumenischen (Aus-)Bildung jener beschäftigt, die sich auf den pastoralen Dienst vorbereiten. Das Direktorium hat des weiteren wichtige Vorschläge zur ständigen Weiter- und Fortbildung ordinierter Amtsträger und pastoraler Mitarbeiter/-innen gemacht, was unbedingt notwendig für eine kontinuierliche Entwicklung der ökumenischen Bewegung ist. (88)

Anmerkungen

(1) Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, Bonn 1993 [Hg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles“, Nr. 110; zitiert als Direktorium], Kapitel III.

(2) Cf. Direktorium, §§ 55 und 72.

(3) Zweites Vatikanisches Ökumenisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio (UR) 5.

(4) Direktorium, § 55.

(5) Enzyklika Ut unum sint [= UUS] von Papst Johannes Paul II. über den Einsatz für die Ökumene, Bonn 1995 [Hg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles“, Nr. 121], § 8; auch §§ 6-9 und §§ 15-16.

(6) Direktorium, § 58.

(7) Cf. ibid., §§ 59-64.

(8) Cf. ibid., §§ 65-69.

(9) Cf. ibid., § 68.

(10) Cf. ibid., § 83.

(11) JOHN PAUL II, Address to the Plenary Assembly of the Pontifical Council for Promoting Christian Unity [February 1, 1991], § 2, Information Service [IS] 78, 1991/III-IV, 140

(12) UR 24.

(13) Direktorium, § 56.

(14) Cf. ibid., § 82.

(15) Ibid., § 70.

(16) Cf. ibid., §§ 79-81, siehe unten, Kapitel II dieses Dokuments.

(17) Cf. ibid., §§ 72-78, 83-84.

(18) Cf. ibid., § 72.

(19) Cf. UR 11, 24, UUS 36 und Direktorium, § 180.

(20) Cf. Direktorium, §§ 74, 75, 78, 181-182.

(21) Cf. ibid., § 181; siehe auch §§ 74, 76a und UUS 38 und 81.

(22) Cf. UUS 38; Direktorium, § 74; UR 17.

(23) Cf. UR 11.

(24) SEKRETARIAT ZUR FÖRDERUNG DER EINHEIT DER CHRISTEN, Reflections and Suggestions concerning Ecumenical Dialogue. A Working Instrument at the Disposal of Ecclesiastical Authorities for Concrete Application of the Decree on Ecumenism, IS 12, 1970/IV, 5-11; cf. auch KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung „Mysterium ecclesiae“ zur katholischen Lehre über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute (15.2.1975), hg. v. K. Lehmann, Trier 1975, Nr. 4; cf. auch Direktorium, § 75 und UUS 37.

(25) Z. B. GEMEINSAME ARBEITSGRUPPE DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE UND DES ÖKUMENISCHEN RATES DER KIRCHEN [ÖRK], Der Sechste Bericht und Appendix B: Der Begriff der „Hierarchie der Wahrheiten“ – Eine ökumenische Interpretation, 1990, in : DwÜ 2, 751-760.

(26) Cf. Direktorium, §§ 178-182.

(27) Ibid., § 182.

(28) UUS 80; siehe auch 36-39, 80-81 und Kapitel II Passim.

(29) Cf. Direktorium, §§ 77-78.

(30) Cf. ibid., §§ 76-78, 179-182.

(31) Cf. UR 14, 22-23; cf. ebenso Direktorium, § 76a und UUS 47-49.

(32) Direktorium, § 76b.

(33) Cf. ibid., §§ 16 und 76b.

(34) Cf. ibid., § 76c und UUS 36-39.

(35) Cf. Direktorium, §§ 172 und 178-182.

(36) Cf. UUS 81.

(37) Cf. Direktorium, § 76.

(38) Cf. ibid., §§ 81, 191-195; siehe auch § 91a.

(39) Cf. ibid., § 72.

(40) Cf. ibid., §§ 72, 79-80, 83-84.

(41) Cf. ibid., § 79.

(42) Cf. ibid., §§ 82, 85-86.

(43) Cf. ibid., § 80.

(44) Cf. ibid., § 79.

(45) Cf. ibid., § 80a.

(46) Cf. UR 1 und UUS Kapitel 1, bes. 1-14.

(47) Cf. Direktorium, §§ 80b und 79.

(48) Cf. die Schriftbelege, die das Zweite Vatikanische Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen gentium [LG] 1-4, UR 2 und UUS 5-9 geben; vgl. auch Standard-Bibellexika.

(49) Cf. Direktorium, § 79a.

(50) Cf. UR 1 und 4 sowie UUS 1-14.

(51) Cf. Direktorium, §§ 13-16 und Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio, Bonn 1992 [Hg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles“, Nr. 107].

(52) Cf. Direktorium, § 79b; s. auch §§ 9-25 und 76.

(53) Cf. LG 15 und UR 13-23; auch UUS 10-14.

(54) Cf. Direktorium, § 79c.

(55) Cf. Direktorium, § 79d.

(56) Cf. UR 2-4 und LG 14; cf. auch Der Katechismus der Katholischen Kirche, § 815 und UUS 9, 77.

(57) Z.B. Siebte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in seiner Canberra-Erklärung § 2.1 (cf. Signs of the Spirit, Official Report, Seventh Assembly, Genf: WCC, 1991).

(58) UR 8; cf. Direktorium, § 79g und auch UUS 21-27, 44-45 sowie 82-85.

(59) Cf. UR 6-7 und USS 15 sowie 82-83.

(60) Cf. UUS 21-27 und Direktorium, Kapitel III, Abschnitt B, besonders §§ 102-121.

(61) Cf. Direktorium, §§ 183-186 und UUS 45.

(62) Cf. Direktorium, § 187 und UUS 46.

(63) Cf. Direktorium, §§ 188-190.

(64) Cf. UUS 83-85.

(65) Cf. Direktorium, § 50.

(66) Cf. ibid., § 79e.

(67) Cf. UUS 79.

(68) Zu diesem Thema, cf. ibid., 95-96.

(69) Cf. Direktorium, § 79f; s. auch Kapitel IV.

(70) Cf. ibid., §§ 92-100.

(71) Cf. ibid., §§ 102-121.

(72) Cf. ibid., §§ 104, 122-136.

(73) Cf. ibid., §§ 143-160.

(74) Cf., z.B., ibid., §§ 43, 46; Apostolisches Schreiben Mulieris dignitatem von Papst Johannes Paul II. über die Würde und Berufung der Frau aus Anlass des Marianischen Jahres, 1988; Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe, 1994.

(75) Cf. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat, Apostolicam actuositatem; cf. auch das Nachsynodale Apostolische Mahnschreiben Christifideles laici von Papst Johannes Paul II. über die Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt, 1988.

(76) Cf. Direktorium, §§ 205-209 und UUS 98-99.

(77) Joh 17,21. Cf. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes [AG] 2, 6; Enzyklika Redemptoris missio von Papst Johannes Paul II. über die bleibende Gültigkeit des missionarischen Auftrags der Kirche [RM], 1990, 1, und UUS 98.

(78) Cf. UR 1 und AG 6; cf. auch das Apostolische Mahnschreiben Evangelii nuntiandi von Papst Paul VI. über die Evangelisation in der Welt von heute [EN], 1975, 77; RM 50; Direktorium, § 205; UUS 99.

(79) Cf. AG 15, EN 77, Direktorium, §§ 206-209 und UUS 99.

(80) Cf. AG 13 und UR 4; cf. auch die Literaturangaben zum Thema „Proselytismus“ in Anmerkung 82.

(81) Cf. JWG, The Ecumenical Dialogue on Moral Issues: Potential Sources of Common Witness or of Divisions, IS 91, 1996/I-II, 83-90.

(82) Erklärungen über den Proselytismus können in den folgenden Dokumenten gefunden werden: Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis humanae, 4; Papst Paul VI. und Patriarch Shenouda III., Common Declaration [10. Mai, 1973], Neudr. in IS 76, 1991/I, 8-9; und Principles for Guiding the Search for Unity between the Catholic Church and the Coptic Orthodox Church und das dazugehörende Protokoll [23. Juni, 1979], ibid., 1991/I, 30-32; Johannes Paul II., Letter to the Bishops of Europe on Relations between Catholics and Orthodox in the New Situation of Central and Eastern Europe, IS 81, 1992/III-IV, 101-103; Päpstliche Kommission ‘Pro Russia’, General Principles and Practical Norms for Coordinating the Evangelizing Activity and Ecumenical Commitment of the Catholic Church in Russia and Other Countries of the C.I.S., ibid., 104-108; s. auch: The Baptist-Roman Catholic International Conversations, 1984-1988, Summons to Witness to Christ in Today’s World: A Report on the Baptist-Roman Catholic International Conversations, IS 72, 1990/I, 5-14, bes. 9-10; The Evangelical-Roman Catholic Dialogue on Mission, 1977-1984, A Report, IS 60, 1986/I-II, 70-97, bes. 95-96; Joint International Commission between the Roman Catholic Church and the Orthodox Church, Uniatism, Method of Union of the Past, and the Present Search for Full Communion, IS 83, 1993/II, 95-99; JWG, Common Witness and Proselytism. A Study Document (Anhang zum Third Report), IS 14, 1971/II, 18-23; JWG, Common Witness, IS 44, 1980/III-IV, 142-162; JWG, The Challenge of Proselytism and the Calling to Common Witness, IS 91, 1996/I-II, 77-83; cf. auch Direktorium, § 23.

(83) Die Bischofskonferenzen und die Synoden der östlichen Katholischen Kirchen sollten für eine klare Lehre in dieser Frage sorgen, besonders dort, wo Sekten und neue religiöse Bewegungen größere theologische und pastorale Herausforderungen darstellen. Weil die Katholische Kirche sie von den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften unterscheidet, werden sie nicht direkt vom Direktorium behandelt (cf. §§ 35-36). Cf. Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Sekretariat für Nichtchristen, Sekretariat für Nichtgläubige, Päpstlicher Rat für Kultur, Sects or New Religious Movements: Pastoral Challenge, IS 61, (1986/III) 144-154; und The Working Group on New Religious Movements, Vatican City, Sects and Religious Movements. An Anthology of Texts from the Catholic Church 1986-1994, Washington: United States Catholic Conference, 1995 (auch in anderen Sprachen erhältlich).

(84) Direktorium, § 80c.

(85) – Ökumenische Lexika, Konkordanzen und vergleichende Sachstudien, zum Beispiel: Y. Congar (ed.), Vocabulaire oecuménique, Paris: Cerf (coll. Théologie sans frontières), 1970; H. Krüger u.a. (Hg.), Ökumene-Lexikon, Frankfurt Lembeck/Knecht, 1987; 2nd Ed; N. Lossky u.a., Dictionary of the Ecumenical Movement, Geneva/Grand Rapids/London: WCC/Wm. Eerdmans/CCBI, 1991.

– Historische und zeitgenössische Bekenntnistexte, wie z.B. The Book of Common Prayer und die 39 Religionsartikel; die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche; der Heidelberger Katechismus; die Confessio Helvetica; Evangelischer Erwachsenenkatechismus (EKD); Bekenntnisschriften und Katechismen der Orthodoxen Kirchen.

– Dokumente, Berichte und gemeinsame Erklärungen als Ergebnisse bilateraler und multilateraler ökumenischer Dialoge. Bibliographische Hinweise auf bilaterale Dialoge, an denen die Katholische Kirche beteiligt ist, erscheinen von Zeit zu Zeit in dem bereits erwähnten Bulletin des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, z.B. in IS 82, 1993/I, 39-46; IS 89, 1995/II-III, 97-99. Sammlungen der Dokumente und Erklärungen wurden bereits in mehreren Sprachen veröffentlicht [dt. in: DwÜ, 2 Bde, Paderborn u.a. 1983-1992].

– Geschichtliche Darstellungen der ökumenischen Bewegung, so z.B. R. Rouse & S.C. Neill (eds.), History of the Ecumenical Movement 1517-1948, Geneva: WCC, 1986, 3rd ed.; H.E. Fey (ed.), The Ecumencial Advance. A History of the Ecumenical Movement 1948-1968, Geneva: WCC, 1986, 2nd ed.; HÖ 2, Paderborn 1986.

(86) Cf. ibid., §§ 82, 85-86.

(87) Cf. ibid., §§ 81, 191-203. Was davon durchführbar ist, hängt selbstverständlich von der genauen Situation, den Möglichkeiten der verschiedenen Kirchen und von der Frage ab, ob entsprechend qualifizierte Personen vorhanden sind.

(88) Cf. ibid., § 91.

Weblinks