Die Zusammenarbeit der Ordensinstitute in der Ausbildung

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Richtlinien

der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über die Zusammenarbeit der Ordensinstitute in der Ausbildung
8. Dezember 1998

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

1. Mit wachem Auge für die Umstände der Zeit, und von ihrem Herrn geleitet, ist die Kirche ständig bestrebt, die Ausbildung ihrer Mitglieder zu fördern, damit der Leib Christi wachse.<ref> Vgl. LG 7; ChL 21. 224.</ref>

Im klaren Wissen um die Bedeutung des Ordenslebens für das Gottesvolk<ref> Vgl. LG 43-44; VC 1-3.</ref> betrachtet die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens es als ihre Aufgabe, sich mit der Ausbildung der Mitglieder der religiösen Institute unter den heutigen Zeitverhältnissen zu befassen und Richtlinien anzubieten, die deren Vollständigkeit, Gediegenheit und Einklang mit dem Weg der Kirche gewährleisten. Ein Ergebnis dieses Bemühens war die Veröffentlichung der Instruktion Potissimum institutioni.<ref> Vgl. Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Potissimum institutioni, 2. Februar 1990.</ref>

2. Mit diesem neuen Dokument möchte diese Kongregation nun einige jener Fragen vertiefen, die in der erwähnten Instruktion behandelt sind. Es geht um die Frage der Zusammenarbeit der apostolisch tätigen Ordensinstitute<ref> Vgl. PC 8; c. 675.</ref> in der Ausbildung der eigenen Mitglieder.<ref> PI 98-100.</ref>

Was in diesem Dokument über die Ordensinstitute gesagt ist, hat gleichermaßen Geltung für die Apostolischen Gesellschaften, unter Berücksichtigung deren spezifischen Charakters.<ref> PI 72-85.</ref>

3. Die Zusammenarbeit der Ordensinstitute im Bereich der Ausbildung entstand aus der Notwendigkeit, auf die Herausforderungen der konkreter Gegebenheiten und auf ganz bestimmte pädagogische Bedürfnisse zu antworten. Anfangs hat sie sich hauptsächlich dort entwickelt, wo die einzelnen Ordensfamilien nur wenige Kandidaten haben, sei es weil die Berufe weniger geworden sind, oder weil sie die ersten Früchte des apostolischen Wirkens der jungen Kirchen darstellen. Dazu kam dann noch der Mangel an Ausbildern und Ausbilderinnen sowie die geringe Zahl an gut vorbereitetem Lehrpersonal. Diese Tatsache hat viele Institute dazu geführt, die Kräfte zu konzentrieren, da es ihnen ein Anliegen war, ihren Mitgliedern eine möglichst vollständige und gründliche Ausbildung zu vermitteln.

Dazu hat in vielen Fällen gleichzeitig auch die Notwendigkeit beigetragen, daß die erste Ausbildung nicht in einem der Kultur der Kandidaten oder Kandidatinnen fremden Umfeld geschehe, um so eine positive Integration von institutseigenem Leben und der Kultur der aufgenommenen Mitglieder zu erleichtern. Diese Notwendigkeit, die in den unterschiedlichsten geographischen und kulturellen Gebieten gespürt wird, fand in den »zwischen-institutlichen Ausbildungszentren« eine gültige Antwort.<ref> Mit dem technischen Ausdruck »zwischen-institutlichen Zentren« sind die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit von Ordensinstituten im Bereich der Ausbildung gemeint.</ref> Diese haben tatsächlich dazu beigetragen, den Exodus der Kandidaten in andere Kulturbereiche zu verhindern, gerade während der Anfangsphase ihrer Ausbildung zum Ordensleben.

Auch das wachsende Bewußtsein von den vielfältigen Anforderungen und Schwierigkeiten, die einen Ausbildungsweg kennzeichnen, hat die Institute dazu geführt, solche Zentren einzurichten. Immer zahlreicher werden die Institute, die ihren auszubildenden Jugendlichen eine möglichst umfassende Erziehung ermöglichen wollen. In ihren eigenen Ausbildungsgemeinschaften vermitteln sie weiterhin das geistliche Erbe ihres Instituts. Sie spüren jedoch ebenso die Notwendigkeit, auch jene Inhalte zu vermitteln, die seit jeher den gemeinsamen Reichtum des Ordensleben darstellen, einen Reichtum, der aus der jahrhundertealten Erfahrung der Kirche und aus den Bedürfnissen und Erwartungen der Gegenwart entspringt. Die tiefe und vollständige Synthese aller dieser Elemente ist eine sehr vielschichtige Aufgabe und kann nicht immer von den Ausbildern und Lehren eines einzelnen Instituts wahrgenommen werden.

Die Initiative der zwischen-institutlichen Ausbildungszentren, wenn sie richtig umgesetzt wird, ist positiv und stärkt das Bewußtsein kirchlicher Gemeinschaft in der Verschiedenheit der Berufungen und der Charismen und in der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten für die Sendung der Kirche. Der hl. Vater, Johannes Paul II., sagt dazu: »Um den neuen Generationen, den Ausbildern und Ausbilderinnen und allen Ordensmännern und Ordensfrauen eine angemessene Ausbildung zu sichern, habt ihr viele Formen der Zusammenarbeit gesucht und gefördert«.<ref> Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz der Ordensleute Brasiliens« (CRB), 11. Juli 1986: Insegnamenti, IX2 (1986), S. 239.</ref> So ist es möglich, »den Beitrag der besten Mitarbeiter jedes Instituts zu nützen und Dienste anzubieten, die nicht nur etwaige Engpässe überwinden, sondern einen gediegenen Stil in der Ausbildung zum Ordensleben schaffen«.<ref> Ebd. 4, S. 242; vgl. VC 53.</ref>

In der erwähnten Botschaft unterstreicht der Hl. Vater zudem, daß diese zwischen-institutlichen Initiativen »dazu beitragen müssen, gleichzeitig auch die besonderen Charismen zu bestärken, indem sie die gegenseitige Gemeinschaft und das Bewußtsein der Ergänzung durch Geschwisterlichkeit sowie durch Öffnung auf die Horizonte der Liebe in der Ortskirche und in der universalen Kirche reifen lassen«.<ref> Ebd. 4, S. 242.</ref>

Der hl. Vater bekräftigt also die grundlegenden Weisungen des II. Vatikanischen Konzils im Bereich der Ausbildung. Diese wurden bestätigt durch die Erfahrungen, die in diesen Jahren im Ordensleben gemacht wurden. Die vom Konzil und in den nachkonziliaren Dokumenten des Magisteriums dargelegte Lehre zeigt den tiefen, inneren Zusammenhang, der zwischen der Ausbildung, der Erneuerung und der Sendung der Ordensinstitute besteht.<ref> Vgl. PC 18; ET 52; VC 68.</ref> Sie zeigt sogar, daß die Ausbildung ein vorrangiger Faktor für die Erneuerung der Institute und für eine lebendigere Aneignung der eigenen charismatischen Identität darstellt, und dies angesichts der beständigen Fortentwicklung unserer Zeit. Die Gediegenheit des Ausbildungsprozesses ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erfüllung der Sendung der Institute in einer Welt, die dem Glauben und dem geweihten Leben mit grundsätzlichen Fragestellungen gegenübertritt, angefangen von wissenschaftlichen, menschlichen, ethischen und religiösen Fragestellungen.

I. GRUNDSÄTZE UND PRAKTISCHE RICHTLINIEN

4. Um die Entwicklung dieser Initiativen zu verstehen und zu begleiten, hat die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens umfangreiches Material über die bestehenden zwischen-institutlichen Zentren gesammelt. Die Prüfung dieses Materials hat das Nachdenken über einige Grundvoraussetzungen für die pädagogische Wirksamkeit der Zentren und deren vielfältige Initiativen bereichert: Klarheit über die Zielsetzung des Zentrums, Entschlossenheit der Letztverantwortlichen und der Führungskräfte, Qualität und Vorbereitung des Lehrpersonals, organische Gestaltung des Programms und dessen schrittweise Durchführung. Von grundlegender Wichtigkeit für die Schaffung eines lebens- und berufungsfreundlichen Umfeldes ist auch die Präsenz der Ausbilder und Ausbilderinnen sowie die Abgestimmtheit und Ergänzung des zwischen-institutlichen Programms mit dem spezifischen Programm eines jeden Instituts.

5. Angesichts der unterschiedlichen Verhältnisse, unter denen diese Zentren entstanden sind, und deren noch kurzer Erfahrung, sind auch Fragen und Probleme aufgetaucht, die durchaus genannt werden müssen, um sie zu erkennen und zu klären. Einige davon betreffen das Verhältnis zwischen der Identität des einzelnen Instituts und der Gemeinsamkeit in Verschiedenheit, das Verhältnis zwischen dem Ziel der Zentren, nämlich einen Dienst für alle zu leisten, und der rechtmäßigen Freiheit der Institute, diesen Dienst anzunehmen oder nicht. Andere Fragestellungen betreffen das Verständnis des apostolischen Ordenslebens, das ja eine Grundlage der pädagogischen Planung und demzufolge auch der Formulierung der Programme und der Auswahlkriterien für den Lehrkörper darstellt. Wieder andere Fragestellungen betreffen die aktive Beteiligung der Ausbildungsverantwortlichen der Institute, die Überprüfung der Ausbildung und die tatsächlichen Bedingungen, die es ermöglichen, das zeitweilige Zusammenleben in den Zentren in eine Erfahrung tiefer kirchlicher Gemeinschaft und echter spiritueller und apostolischer Ausbildung zu verwandeln, die offen ist für die Anforderungen der Evangelisation.<ref> Vgl. RM 2; VC 67. 73.</ref>

Grundsätze

6. Angesichts dieser reichen und vielschichtigen Wirklichkeit, und aufmerksam für die zahlreichen, bereits bestehenden Initiativen, nimmt dieses Dikasterium seine Verantwortung wahr, einige Überlegungen und geeignete Leitlinien für die Überprüfung, die Verstärkung und die Entfaltung solcher und anderer ähnlicher Erfahrungen anzubieten.

Diese Leitlinien gehen von Prinzipien aus, die die anfängliche Ausbildung und die ständige Weiterbildung im Ordensleben regeln, in der Vielfalt seiner Charismen und in seiner spezifischen Funktion innerhalb der Gemeinschaft und Sendung der Kirche.<ref> Vgl. PC 1; RPU 22; ChL 18-21. 32.</ref>

a) Die Ausbildung: unverzichtbares Recht und Pflicht jedes Instituts

7. Bevor wir zur Sache kommen ist es angebracht daran zu erinnern, daß die Ausbildung ein unverzichtbares Recht und eine Pflicht für jedes Institut ist.<ref> Vgl. cc. 646-653 und 659-661.</ref> Dieses Prinzip ist das Fundament des gesamten Dokuments und verdient es, von Anfang an besonders hervorgehoben zu werden, um der Zusammenarbeit unter den Instituten in der Gesamtheit des Ausbildungsprozesses einen Rahmen zu geben.

7.1. Jedes Institut hat eine primäre Verantwortung bezüglich der eigenen Identität. Das »Gründercharisma« — »Erfahrung des Heiligen Geistes, weitergegeben an die eigenen Jünger, um von diesen gelebt, bewahrt, vertieft und in Übereinstimmung mit dem Leib Christi, der immerfort wächst, beständig weiterentwickelt zu werden«<ref> Vgl. MR 11.</ref> — ist jedem Institut als ein ursprüngliches Erbe zum Wohl der ganzen Kirche anvertraut.<ref> Vgl. MR 14 b; c. 574 § 1; VC 4-5. 29. 33-34.</ref> Die eigene Identität »in kreativer Treue«<ref> VC 37.</ref> zu pflegen bedeutet also, im Leben und in der Sendung des Gottesvolkes Gaben und Erfahrungen zusammenfließen zu lassen, die es bereichern,<ref> Vgl. PC 1; c. 577; VC 19. 47-48.</ref> dabei aber gleichzeitig zu vermeiden, daß die Ordensleute »nur auf vage und unbestimmte Weise in das Leben der Kirche eingebunden seien«.<ref> MR 11.</ref>

Folglich wird den Instituten eine gebührende Autonomie in ihrer Lebensgestaltung und besonders in ihrer Leitung zuerkannt, wodurch ihnen innerhalb der Kirche eine eigene Disziplin ermöglicht und ihnen eine unverfälschte Entwicklung ihres geistlichen und apostolischen Erbes zugesichert ist. Aufgabe der Ortsordinarien ist es, diese Autonomie zu schützen.<ref> Vgl. c. 586 § 2; VC 48.</ref> Die Autonomie in der Lebensgestaltung und in der Leitung beinhaltet auch die Autonomie im Bereich der Ausbildung, denn »die erste Verantwortung für die Ausbildung der Ordensleute liegt von Rechts wegen bei jedem einzelnen Institut«.<ref> PI 98; vgl. cc. 587 § 1. 646. 659.</ref>

7.2. Durch den Ausbildungsprozeß vollzieht sich jene charismatische Identifikation, die nicht nur für das Reifen der Mitglieder erforderlich ist, damit sie in Übereinstimmung mit dem Gründungscharisma leben und arbeiten, sondern auch für die Identität und Einheit des Instituts, für die Echtheit seiner Ausdrucksweisen in den verschiedenen Kulturen,<ref> Vgl. PI 46. 90-91; c. 577.</ref> wie auch für die Gemeinschaft und Sendung in der Kirche. »Wenn man nämlich bedenkt, daß die erste Ausbildung und die beständige Weiterbildung gemäß dem eigenen Charisma in den Händen des Instituts liegt, dann kann die interkongregationale Ausbildung die Aufgabe der beständigen Weiterbildung der eigenen Mitglieder nicht vollständig ersetzen. Diese muß in vielerlei Hinsicht von den Wesensmerkmalen des Charismas jeden Instituts durchdrungen sein«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der »Conferencia Nacional dos Bispos do Brasil« (C.N.B.B.), 11.7.1995, L'Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5.</ref>

Der Codex des kanonischen Rechtes stimmt deshalb mit diesen Prinzipien überein, wenn er über die Ausbildung im eigentlichen Sinne spricht und sich dabei allein auf die interne Ausbildung der Ordensperson innerhalb des Instituts bezieht.<ref> Vgl. cc. 646-653 über die Ausbildung der Novizen; cc. 659-660 über die Ausbildung der zeitlichen Professen; c. 661 über die ständige Weiterbildung.</ref> Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit aus, die ja von Johannes Paul II. im Nachsynodalen Schreiben Vita Consecrata anerkannt und empfohlen wird. Der hl. Vater regt dort an: »Vor dem Horizont der Gemeinschaft, der offen ist für die Herausforderungen unserer Zeit, mögen die Obern und Oberinnen 'in Abstimmung mit den Bischöfen' versuchen, sich das Wirken der besten Mitarbeiter jedes Instituts zunutze zu machen«.<ref> Vgl. VC 52, 53.</ref>

7.3. Ihrerseits hat die Kirche die Pflicht, die Eigenart und das charismatische Bewußtsein der Institute zu bewahren und zu fördern, und sie macht daraus eines der Prinzipien für deren Erneuerung,<ref> Vgl. PC 2; cc. 576. 578.</ref> denn der Lebensstand, der in der Profeß der evangelischen Räte gründet, »ist ein wertvolles Geschenk und ist für Gegenwart und Zukunft des Gottesvolkes notwendig, denn er gehört zutiefst zu dessen Leben, Heiligkeit und Sendung«.<ref> VC 3; vgl. VC 29.</ref> Und nachdem das Charisma jedes Instituts ein ursprüngliches und einzigartiges Geschenk des Geistes an die Kirche darstellt, ist diese darum besorgt, die geistlichen Bedingungen und die rechtlichen Instrumente bereitzustellen, die deren Fruchtbarkeit, Entfaltung und Harmonie in der kirchlichen Einheit gewährleisten.<ref> Vgl. LG 44; MR 11; cc. 576-578. 587 § 1; VC 25. 35. 92-95.</ref>

b) Die Zusammenarbeit und Solidarität in der Ausbildung

8. In Verbindung mit dem eben genannten Grundsatz muß richtigerweise auch jener der Zusammenarbeit<ref> Vgl. VC 52.</ref> und der Solidarität zwischen den verschiedenen Instituten hervorgehoben werden, besonders zwischen jenen, die in einem bestimmten geographischen und kulturellen Gebiet präsent sind. Das Ordensleben hat tatsächlich ein vertieftes Bewußtsein von der Einzigartigkeit jedes Charismas gewonnen, von seiner besonderen kirchlichen Aufgabe und auch von den Merkmalen und Aufgaben, die allen Instituten gemeinsamen sind.

Die Ausbildung hat eine tiefe, allen gemeinsame Wurzel. Sie ist tatsächlich ein Wirken Gottes, des Vaters, der nach einem besonderen charismatischen Plan durch den Heiligen Geist in den Berufenen das Bild des Sohnes ausprägt.<ref> Vgl. VC 66. 93; »Neue Berufungen für ein neues Europa«. Akten des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa, Rom, 10-15. Mai 1997, Nr. 15-19.</ref>

Die Zusammenarbeit findet außerdem ihre Seele in der pneumatisch-geheimnisvollen Dimension der Kirche, aus der durch das Wirken des Geistes die Vielfalt der Charismen entspringt. Auf die Einheit mit ihr und mit ihrer Sendung ist auch das Leben und der missionarische Auftrag der Institute hingerichtet. Die Zusammenarbeit stützt sich auf den Reichtum, die Lebenskraft und die Schönheit der Kirche,<ref> Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theologica, IIa-IIae, q. 184, a. 4.</ref> und sie ist fruchtbar, denn die unterschiedlichen charismatischen Initiativen ergänzen und erhellen sich gegenseitig; außerdem erschließen sie sich gegenseitig ihre eigenen Gaben durch Begegnung und geschwisterlichen Austausch.<ref> Vgl. VC 52.</ref>

Einen konkreten Ausdruck von Zusammenarbeit und Solidarität unter den Ordensfamilien stellt die inzwischen in verschiedenen Bereichen verbreitete Initiative dar, zwischen-institutliche Ausbildungszentren zu schaffen, besonders wenn den einzelnen Institute nicht ausreichend die Mittel zur Verfügung stehen, um den eigenen Mitgliedern eine umfassende Ausbildung zu ermöglichen.

Von solcher Zusammenarbeit hat der hl. Vater in der Audienz gesprochen, die er der U.I.S.G. (Internationale Union der Generaloberinnen) gewährte, wo er sagt: »Wesentlich ist, daß seitens der Ordensfamilien eine umfassende Zusammenarbeit bestehe in der Ausbildung der eigenen Mitglieder zu einer lebendigen, echten und frohen Liebe zu Jesus, den sie zutiefst kennen, dem sie nachfolgen und dem sie gehorchen«<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die Generaloerinnen (U.I.S.G.), Rom, 18. Mai 1995, Insegnamenti XVIIII (1995), S. 1323.</ref>

Die gesammelte Erfahrung zeigt, daß diese Zusammenarbeit, wenn sie gut durchgeführt wird, zu einer größeren Wertschätzung des eigenen und fremden Charismas beiträgt, eine konkrete Solidarität unter Gemeinschaften mit mehr und solchen mit weniger Berufungen und Mitteln aufweist und ein beredtes Zeugnis jener Gemeinschaft ablegt, zu der die Kirche durch göttliche Berufung aufgerufen ist. So bringt sie großen Nutzen, damit die Ausbildung jenes Niveau und jene Weite erhalte, die von der Sendung des Ordenslebens in den heutigen Zeitumständen gefordert wird.

c) Die zwischen-institutlichen Zentren und die Ausbildung

9. Um der eigentlichen Aufgabe dieser zwischen-institutlichen Zentren, d.h. deren Zielsetzung, »Studienzentrum« im Dienste der Ausbildung zu sein, angemessen zu entsprechen, müssen diese folgendes vor Augen haben:

– Die Ausbildung ist ein ganzheitlicher Prozeß, dessen Elemente sich gegenseitig durchdringen. Es besteht tatsächlich eine tiefe Wechselbeziehung zwischen Leben und Wahrheit; zwischen Theologie und Humanwissenschaften; zwischen der Suche der Wahrheit und den Erwartungen, Hoffnungen und Werten der Jugendlichen; zwischen dem Studium und der Glaubwürdigkeit in den persönlichen Aufgaben; zwischen den Zeichen der Zeit und der angemessenen pastoralen Antwort.<ref> Vgl. VC 73.</ref>

– Die intellektuelle Vorbereitung ist eine unersetzbare Dimension der Ausbildung. Die Ordnung der Studieninhalte und die wissenschaftliche Gediegenheit müssen zu einer Harmonisierung der dem Ordensleben eigenen Lebenshaltungen beitragen. Die Zentren werden also durch Wissen und Weisheit einen qualifizierten Beitrag zur umfassenden Reifung der Alumnen leisten.

– Der zwischen-institutliche Charakter der Zentren verlangt eine besondere Wertschätzung der Aspekte, die allen gemeinsam sind. Gleichzeitig verlangen aber auch Zusammenarbeit und Solidarität nach der Respektierung und der Achtung der Vielfalt. Wenn dem nicht so wäre, würden die Zentren womöglich einer Nivellierung Vorschub leisten, die sie verarmen lassen würde und die Gefahr einer geistlichen und pastoralen Einförmigkeit mit sich brächte, die nicht nur der Komplexität der zu evangelisierenden Welt unangemessen ist, sondern auch für die spezifische Identität jedes Instituts schädlich ist. In einem solchen Falle verlören auch die Zentren selbst ihre Identität als eines Dienstes für das geweihte Leben.

Praktische Leitlinien

Aus den genannten Grundsätzen ergeben sich für die Ordensinstitute und für die zwischen-institutlichen Zentren einige praktische Leitlinien:

Die Ordensinstitute

10.

a) Die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen

Es ist Sache der Institute, durch die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen in der eigenen Ratio die Prinzipien und Normen für die Ausbildung festzulegen,<ref> Vgl. c. 659 § 2, § 3; PI 103.</ref> die Ausbilder und Dozenten zu beauftragen und darüber zu wachen, daß der Ausbildungsprozeß in Übereinstimmung mit dem Charakter und der Sendung des Instituts und entsprechend dem geltenden Recht verlaufe. Wenn Obere sich entscheiden, die eigenen Mitglieder in ein zwischen-institutliches Ausbildungszentrum zu entsenden, dann delegieren sie nichts von ihrer eigenen Verantwortung, sondern nehmen diese weiterhin wahr (vgl. Nr. 11, 17 und 22) in »voller Verantwortung als Wächter und als Lehrer«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der C.N.B.B., 11-7-1995, Osservatore Romano, 18. Juli 1995, S. 5.</ref>

b) Die Ausbildungsgemeinschaft

In jeder Form von zwischen-institutlicher Zusammenarbeit muß die gebotene Unterscheidung von Ausbildungsgemeinschaft und zwischen-institutlichem Zentrum beachtet werden.<ref> Vgl. PI 99.</ref> Die Ausbildungsgemeinschaft ist der erste Bezugspunkt, den kein Zentrum ersetzen kann. Sie bildet das Umfeld, in welchem die persönliche Identität und die Antwort auf die empfangene Berufung im Geist der jeweiligen Gründer wächst und heranreift.<ref> Vgl. EE 47.; PI 60.</ref> Die Vertiefung der charismatischen Identität geschieht im lebendigen Kontakt mit den Ausbildern und den Mitbrüdern oder Mitschwestern, mit denen dieselben Lebenserfahrungen, dieselben Herausforderungen der Gesellschaft und dieselben Traditionen des Instituts geteilt werden.<ref> Vgl. PI 26-27.</ref> Diese Gemeinschaft also bleibt immer der Ort der ins Leben umgesetzten Synthese der Ausbildungserfahrung.<ref> Vgl. VFC 43.</ref> »Die Treue zum eigenen Charisma bedarf der Vertiefung in der täglich wachsenden Kenntnis der Geschichte des Instituts und seiner besonderen Sendung, und sie bedarf auch der Kenntnis des Geistes der Gründer, wobei gleichzeitig danach zu streben ist, ihn ins persönliche und gemeinschaftliche Leben zu integrieren«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an Ordensfrauen, Florianopolis, Brasilien, 18. Oktober 1991, Insegnamenti XIV2 (1991), S. 928.</ref>

Wo die Umstände es den Ordensleuten nicht ermöglichen, während des Besuchs eines zwischen-institutlichen Zentrums in der eigenen Ausbildungsgemeinschaft zu leben, dort ist es Pflicht der Obern dafür Sorge zu tragen, daß sie periodisch besonders ausgeprägte Zeiten der Ausbildung und des Gemeinschaftslebens innerhalb des eigenen Instituts mitmachen können.<ref> Vgl. EE III § 12; MR 46; RPU 9; cc. 659, 665 § 1.</ref>

Die zwischen-institutlichen Ausbildungszentren

11. <ref> Wie schon in Note 7 bemerkt, werden in diesem Dokument »zwischen-institutliche« Ausbildungszentren alle jene zwischen-institutlichen Institutionen bezeichnet, die in der Ausbildung ihrer Mitglieder zusammenarbeiten, sei es durch das Angebot von ergänzenden Kursen oder durch vollständige Studienprogramme. Jene Zentren jedoch, die eine volle akademische Ausbildung vermitteln, werden im vorliegenden Dokument »Religionswissenschaftliche Institute« genannt oder/und »Philosophisch-Theologische Institute«.</ref>

a) Die Zentren und ihre Beschaffenheit

Die Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen, deren Ziel es ist »eine wirksamere Zusammenarbeit zum Wohl der Kirche<ref> PC 23.</ref> zu fördern«, oder eine Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, die im Bereich der Ausbildung gern zusammenarbeiten wollen, können zu diesem Zweck Dienste organisieren oder zwischen-institutliche Zentren einrichten.<ref> Vgl. PI 98-100.</ref>

Diese gibt es in vielerlei Formen. Einige sind dazu bestimmt, ergänzende Dienste zu erbringen; andere besorgen die Ausbildung der Ordensleute unter doktrinärem Gesichtspunkt; andere schließlich schaffen besondere Strukturen für die Vorbereitung der Ordenskandidaten für das Priestertum. Die nachstehenden Normen und Direktiven tragen dieser Vielfalt Rechnung.

Für die Errichtung des Sitzes eines zwischen-institutlichen Ausbildungszentrums ist die schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius gefordert.

b) Die Verantwortung für die Leitung

Bei den Obern und Oberinnen, die eine solche Initiative ins Leben gerufen haben, liegt auch die letzte Verantwortung für das Zentrum. Im Geiste von »Mutuae Relationes« werden sie die geeignete Weise finden, die Bischöfe über die Tätigkeiten des Zentrums zu informieren und mit ihnen einen offenen Dialog zu pflegen, der seinerseits wieder der Bereicherung und Förderung des Zentrums selbst dient.<ref> Vgl. MR 28. 31; VC 46. 50.</ref> Der hl. Vater erinnert daran, daß sie die Verantwortung tragen für die Begleitung der Aktivitäten der Zentren und auch dafür, die Übereinstimmung der erteilten Unterweisung mit dem Magisterium der Kirche zu garantieren.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an de Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der C.N.B.B., (11. Juli 1995), Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5.</ref>

Jede zwischen-institutliche Initiative sei unmittelbar von einem Team mit einem eigenen Verantwortlichen geleitet, wobei Gewähr für Stabilität und für Kompetenz im Ausbildungsbereich gegeben sein muß.

c) Die Dozenten

In der Auswahl der Dozenten wird man auf die gesunde Lehre achten, auf fachspezifische Kompetenz, auf pädagogische Fähigkeit und auf Befähigung zur Zusammenarbeit. Weiter wird ihre Kenntnis und ihre Wertschätzung des Ordenslebens in der Vielfalt seiner Formen und seiner Entwicklungen gemäß dem II. Vatikanischen Konzil und dem Magisterium der Kirche beurteilt werden.

Die Zentren mögen das pädagogische Ethos der Dozenten wachhalten und Begegnungen mit den Ausbildern fördern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und der überprüfenden Auswertung.

II. ZUSAMMENARBEIT WÄHREND DER VERSCHIEDENEN AUSBILDUNGSPHASEN

12. Initiativen zur Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung zum Ordensleben ergeben sich während der verschiedenen Phasen. Sie können die anfängliche Ausbildung betreffen: Vorbereitung auf das Noviziat, Ausbildung der Novizen und Novizinnen, Ausbildung der zeitlichen Professen, Ausbildung der Kandidaten zu den Weiheämtern, und auch die ständige Weiterbildung.

Die Dienste werden von den Konferenzen der Höheren Obern oder Oberinnen oder von einer Gruppe von Obern oder Oberinnen organisiert, die auch die letzte Verantwortung tragen. Ihre Aufgabe ist es, alle drei Jahre dieser Kongregation über das Leben und die vom Zentrum durchgeführten Aktivitäten zu berichten.

Die Ordnung der Programme muß die lehrmäßige Ausbildung und das Wachsen der Berufung der Alumnen wirksam unterstützen, gemäß den Kriterien, die vom Kirchenrecht<ref> Vgl. cc. 646. 659-661; PDV 42-59.</ref> und in den, von den zuständigen Instanzen erlassenen, ergänzenden Normen festgelegt sind.

Die Kurse sollen auf dem Christusmysterium<ref> Vgl. OT 14; VC 14-16.</ref> aufbauen und schrittweise und mit Rücksicht auf die Personen und Kulturen entwickelt werden. Sie sollen den Alumnen die Theologie des Ordenslebens vermitteln und ihnen helfen, den Sinn »jener einzigartigen kirchlichen Liebe (zu vertiefen), die alle zum Dienst an der — charismatischen und zugleich hierarchisch gegliederten — organischen Gemeinschaft des ganzen Gottesvolkes verpflichtet«<ref> VC 49; Vgl. PI 24-25.</ref>

Die Vorbereitung auf das Noviziat

13. Angesichts der unterschiedlichen menschlichen Erfahrung und religiösen Ausbildung der Kandidaten wird die Vorbereitung auf das Noviziat unter den gegebenen sozio-kulturellen Verhältnissen immer dringlicher und anspruchsvoller.<ref> Vgl. PI 42-44.</ref> Die zwischen-institutlichen Initiativen sollen den Kandidaten der verschiedenen Ordensgemeinschaften Programme anbieten, die kompetent und gediegen die Hauptinhalte der menschlichen und christlichen Bildung umfassen, damit die ganzheitliche Ausbildung gefördert und etwaige Lücken ausgefüllt werden. Auch ist darauf zu drängen, daß die Ausbilder selbst besondere Programme zu Einführung in das Ordensleben nutzen und die Hilfsmittel und Kriterien für das wachsame Erkennen einer Berufung anwenden können. Dieser Dienst ist ganz besonders nützlich für jene Ausbilder und Ausbilderinnen, die in ihnen fremden Kulturen arbeiten oder Kandidaten aus unterschiedlichen Kulturkreisen begleiten.

Das Noviziat

14. Das Noviziat ist eine grundlegende und besonders anspruchsvolle Ausbildungsphase.<ref> Vgl. RC 4.</ref> In ihm beginnt die Novizin oder der Novize den Weg der eigenen Identität in der Berufung zum Ordensleben.<ref> Vgl. PI 45; c. 646.</ref> Es verfolgt das Ziel, den Novizen oder die Novizin im Geist und in der Praxis der besonderen Berufung des eigenen Instituts ausreichend auszubilden und außerdem die Beweggründe für die Berufsentscheidung, die geistliche Tiefe und die geforderte Eignung zu beurteilen. Im jeweiligen Institut erfordert dies eine persönliche Begleitung, die auf das Wachsen jedes einzelnen Novizen oder der Novizin achtet; es erfordert ein vom Evangelium geprägtes Ausbildungsklima, das entspannt ist und reich an Werten, das vom frohen Zeugnis der Ausbilder und der Ausbildungsgemeinschaft getragen ist und von einer echten und tiefen Erfahrung des Gründungscharismas genährt wird.<ref> Vgl. cc. 646; 652 § 2 § 3 § 4.</ref>

Wo die Umstände es nahelegen kann ein gemeinsames Programm von Instituten auch zur angemessenen, lehrmäßigen Ausbildung jener beitragen, die ihre Ausbildung zum Ordensleben gerade begonnen haben. So kann diesen dabei geholfen werden, sich selbst in ihrer spezifischen Eigenart als Glieder der Kirche, die Geheimnis, Gemeinschaft und Sendung ist, zu erkennen, und als solche auch zu handeln, indem sie in der Auseinandersetzung und im Austausch Haltungen geschwisterlicher Mitverantwortung füreinander entwickeln. Wir wollen in Erinnerung rufen: »Man kann von 'interkongregationalen Kursen für Novizen' sprechen, oder für Novizinnen, die unter sich verschieden sind, aber man kann nicht von 'interkongregationalem Noviziat' sprechen«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der C.N.B.B., – 11. Juli 1995, Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5.</ref>

15. Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit beschränkt sich während des Noviziats auf die »ergänzenden Dienste«. Die Zusammenarbeit beinhaltet hier nicht die Schaffung von sogenannten »zwischen-institutlichen Noviziaten«, die für die Novizinnen oder Novizen ein Leben in derselben Gemeinschaft mit sich brächten. Dies entspricht wirklich nicht dem besonderen Charakter eines Eintritts ins Ordensleben, der ja gerade zu dem hinführen soll, was das ureigene geistliche Erbe eines jeden Instituts darstellt. Jedes Institut muß deshalb sein eigenes Noviziat haben.

16. Bei der Organisation solcher »ergänzender Dienste« möge folgendes berücksichtigt werden:

a) Die notwendige Abstimmung der Kurse des Zentrums und des Einführungsprozesses zum Ordensleben jedes Instituts empfiehlt, ja verlangt die Präsenz der Novizenmeister und Novizenmeisterinnen auch bei den Kursen, damit sie den Novizen oder Novizinnen bei der Aneignung der Inhalte helfen können.

b) Das Programm soll auch Grundkurse anbieten über verschiedene Themen, damit die Institute jene Themen auswählen können, welche die von ihm selbst vermittelte Ausbildung ergänzen. Das Programm muß gut strukturiert und ausgeglichen sein, muß Grundelemente über die Hl. Schrift, Spiritualität, Moraltheologie, Ekklesiologie, Theologie, Liturgie und Ordensrecht — besonders der evangelischen Räte — enthalten sowie die Grundbegriffe von Anthropologie und Psychologie, die dem Hörer am Beginn seines Ausbildungsweges die Möglichkeit geben, sich selbst besser zu verstehen, besonders in den noch am meisten der Ausbildung bedürfenden Bereichen.<ref> Vgl. C. 652 § 2.</ref> Alle Themen werden behandelt im Blick auf ihre pädagogische Wirksamkeit.

c) Während des Noviziats sollten die Kurse mit einer Häufigkeit und Intensität angeboten werden, die das eigentliche Ziel dieser Ausbildungsphase nicht behindern.<ref> Vgl. cc. 646. 648. 652 § 5.</ref> Es soll dabei ein Aufenthalt außerhalb des Noviziatshauses vermieden werden. Im Falle, daß die Novizinnen und Novizen gelegentlich und für kurze Zeit zu diesem Zweck dennoch das Noviziatshaus verlassen müssen, beachte der Höhere Obere die cann. 647 § 2, 648 § 1 und 3, 649 § 1.

d) Ferner ist die Kenntnis der verschiedenen Ordensinstitute, der Gründer und Gründerinnen und der unterschiedlichen Spiritualitäten zu fördern. Der geschwisterliche Austausch trägt dazu bei, die Wertschätzung der Originalität der eigenen Gründung reifen zu lassen, den Wert eines jeden Gründers im Umfeld der Sendung der Kirche zu entdecken und die Zusammenarbeit und den Gemeinschaftsgeist zu fördern.<ref> Vgl. VC 46. 52.</ref>

e) In möglichst regelmäßigen Abständen nehmen die Ausbilder, je nach ihrem Fachbereich<ref> Vgl. c. 652 § 1.</ref> gemeinsam mit dem verantwortlichen Team des Zentrums, und auch unter Anhörung der Ansichten der Auszubildenden, eine Überprüfung des Programms vor, die die Antworten der Personen und die Zielsetzung der Kurse berücksichtigt. Die Höheren Obern sind die Letztverantwortlichen in der Ausbildung und verfolgen derartige Initiativen mit Aufmerksamkeit.

f) Die Kurse sind für die Novizenmeister und Novizenmeisterinnen eine ständige Möglichkeit zum Aggiornamento, zur Überprüfung der eigenen erzieherischen Aufgabe, zum Vergleich und zur gegenseitigen, konkreten und kompetenten Unterstützung. Die Besonderheit dieser Anfangsphase, die vom Prozeß der psychologischen Reifung und der charismatischen Indentifikation der Novizen und Novizinnen gekennzeichnet ist, die ihnen die Aneignung eines neuen Lebensstils ermöglicht, verlangt, daß die Programme der Zusammenarbeit so weit als möglich Treffen von Ausbildern und Ausbilderinnen vorsehen, auf denen spezifische Ausbildungsthemen behandelt werden, die dann in den Noviziaten zu vertiefen sind. Zu diesen Themen zählt auch die psychisch-physische Entwicklung, die affektive und sexuelle Reife sowie weitere Aspekte menschlicher Reife.<ref> Vgl. PI 13. 39-41.</ref>

Die Ausbildung der zeitlichen Professen

17. Die Instruktion Potissimum institutioni berücksichtigt die Normen des Kirchenrechts<ref> Vgl. cc. 569-660; PI 58.</ref> und die besonderen Bedürfnisse der Ausbildung der Ordensleute mit zeitlichen Gelübden; sie zeigt die Leitlinien auf und gibt nützliche Hinweise zu den Zielen und Studienprogrammen.<ref> Vgl. PI 58-65.</ref>

Seinerseits hat jedes Institut entsprechend seinem eigenen Ausbildungsplan die »schwere Verantwortung, die Gestaltung und die Dauer dieser Phase der Ausbildung zu planen und dem jungen Ordensangehörigen die für ein wirkliches Wachsen in der Hingabe an den Herrn günstigen Bedingungen bereitzustellen«.<ref> PI 60.</ref>

a) Die zwischen-institutlichen Initiativen wollen auch in dieser Phase — besonders für die Institute, die nicht anderweitig vorsorgen können — die Qualifikation der jungen Ordensleute hinsichtlich ihrer Ordensweihe fördern und die Vertiefung der geistlichen, lehrmäßigen und pastoralen Ausbildung unterstützen, mit besonderer Aufmerksamkeit für Geschichte, Theologie und Sendung des geweihten Lebens und für die Ernsthaftigkeit der pastoralen Ausbildung.

b) Um den besonderen Anforderungen dieser Ausbildungsphase besser entgegenzukommen, müssen die Initiativen der zwischen-institutlichen Zusammenarbeit den Besonderheiten und Lebensumständen der zeitlichen Professen Rechnung tragen.

Die Phase der zeitlichen Profeß soll sich schließlich als eine besondere Chance erweisen, durch das Einswerden mit Christus<ref> Vgl. VC 16. 65.</ref> eine vom Glauben erleuchtete Sicht der Welt, der Kirche und der Geschichte reifen zu lassen. Es ist eine günstige Zeit, sich ernsthaft auf die königliche, priesterliche und prophetische Sendung des Gottesvolkes vorzubereiten, die sowohl ein Studium der theologischen Disziplinen verlangt als auch eine Vertiefung der biblischen Fundamente der Nachfolge Christi, zusammen mit einer umfassenden, allgemeinen Kenntnis der Mittel und Schritte, die zur menschlichen und christlichen Reife hinführen. In dieser Ausbildungsphase werden deshalb gleichzeitig das Studium der Hl. Schrift und anderer theologischen Fächer wie Christologie, Ekklesiologie, Mariologie, Moraltheologie und Geschichtstheologie sowie eine Vertiefung der Themen der Spiritualität, Askese und der Humanwissenschaften betrieben, die zur Reife der Person in Christus beitragen.<ref> Vgl. PI 35-38.</ref>

c) Da das Gemeinschaftsleben von der ersten Ausbildung an die »innere missionarische Dimension der Weihe«<ref> VC 67.</ref> verdeutlichen muß, und da dieser Abschnitt von den im Auftrag der Gemeinschaft übernommenen apostolischen Verpflichtungen geprägt ist, werden katechetische und pädagogische Kurse und vor allem Kurse über Jugendpastoral von großem Nutzen sein. Die Verpflichtungen des Apostolats erfordern ja eine vertiefte Kenntnis einiger Themen der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils, wie z.B.: die pastorale Zusammenarbeit von Priestern und Laien unter der Leitung der Hirten,<ref> Vgl. MR 18. 36. 37. 40. 56-58; cc. 675 § 3. 687. 680. 681 § 1; VC 16. 31. 54-55.</ref> das Kirchenrecht, die Mission »ad gentes«, der Ökumenismus, der Dialog zwischen den Religionen,<ref> Vgl. VC 102.</ref> das Verhältnis der Kirche zur Welt, die gesellschaftliche und politische Verantwortung der Christen und die besondere Verantwortung der Ordensleute auf diesem Gebiet.<ref> Vgl. RPU.</ref> Alle diese Themen müssen in der Stunde der Neuen Evangelisierung ein gediegenes Fundament für das pastorale und missionarische Wirken der Kirche bieten, die Geheimnis und Gemeinschaft ist. Auch in diesem Abschnitt der zeitlichen Gelübde wird es gut sein, den charismatischen Beitrag, mit dem die einzelnen Institute an der Sendung der Kirche teilnehmen, zu vertiefen.

d) Diese Aufgaben können von spezialisierten Studienzentren wahrgenommen werden, von denen im dritten Teil die Rede sein wird, oder von leichter zugänglichen Initiativen oder Kursen, sei es des Niveaus der Studien wegen, sei es der geringen Zahl der vorgetragenen Themen oder der kürzeren Dauer eines solchen Unterfangens wegen.

Besondere Bedeutung hat die zwischen-institutliche Zusammenarbeit bei den Initiativen oder Kursen, die der Vorbereitung auf die ewigen Gelübde dienen.<ref> Vgl. PI 64.</ref>

Auch bei den Initiativen und Kursen dieser Ausbildungsphase sind die Ausbilder und Ausbilderinnen an der Programmierung, Durchführung und Bewertung zu beteiligen. Eine derartige Einbeziehung kann für sie ein Anreiz werden, sich im Blick auf ihre Aufgabe für alle auf den neuesten Stand zu bringen, ein Anlaß zur Überprüfung, um wirkungsvoller auf die Erwartungen der Jugendlichen einzugehen.

e) Die Ordensleute, die andere Studienzentren besuchen, besonders öffentliche Zentren (Universitäten, Akademien u.s.w.), um humanistische, wissenschaftliche oder technische Studien zu absolvieren, werden in den zwischen-institutlichen Zentren eine Möglichkeit finden, ihre Ausbildung vor allem durch theologische und pastorale Kurse zu vertiefen.

Die ständige Weiterbildung

18. »Die beständige Weiterbildung ist für die Institute des apostolischen Lebens wie für jene des kontemplativen Lebens eine zutiefst mit der Ordensweihe verbundene Forderung«.<ref> VC 69.</ref> Sie fördert die theologische und pastorale Erneuerung und auch die Lebensqualität eines jeden Mitglieds und jeder Gemeinschaft durch eine größere Aufmerksamkeit für die Situationen besonderer Beanspruchung oder für solche Situationen, für die eine intensive Erfahrung innerlichen Lebens erforderlich ist.<ref> Vgl. PI 70.</ref> Bezüglich dieser Dynamik in der Ausbildung »gibt es eine Jugendlichkeit des Geistes, die zeitlich weiterbesteht: sie steht in Verbindung mit der Tatsache, daß der einzelne für jeden Lebensabschnitt eine andere zu erfüllende Aufgabe, eine besondere Seinsweise, eine besondere Art zu dienen und zu lieben sucht und findet. (...) Wenn die Person Subjekt der Ausbildung in jeder Lebensphase ist, so ist das Ziel der Ausbildung die Ganzheit des Menschen, der aufgerufen ist, Gott zu suchen und 'mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft' (Dtn 6,5) zu lieben, und den Nächsten wie sich selbst. Die Liebe zu Gott und zu den Brüdern und Schwestern ist eine mächtige Kraft, die den Weg des Wachstums und der Treue ständig zu inspirieren vermag«.<ref> VC 70-71.</ref> Jedes Institut ist gerufen, auf organische Weise und gemäß seinem eigenen Charakter für die beständige Weiterbildung Sorge zu tragen. Es kann so zu einem Vorbild für das Ordensleben werden, für Geschwisterlichkeit und für apostolischen Einsatz für die neuen Generationen, die in Ausbildung stehen, und es kann durch die eigene Vitalität und Fruchtbarkeit neue Berufungen anziehen.<ref> Vgl. VFC 43. 54-57; VC 64.</ref>

Die Instruktion Potissimum institutioni und das Apostolische Schreiben Vita consecrata haben der beständigen Weiterbildung<ref> Vgl. PI 66-71; VC 69-71.</ref> ausgiebig Raum gewidmet. Beide haben deren Natur beschrieben, die Ziele und Inhalte umrissen und den Obern gemäß dem Kirchenrecht aufgetragen, den Mitbrüdern dafür »Mittel und Zeit«<ref> c. 661.</ref> bereitzustellen und einen Verantwortlichen für die ständige Weiterbildung zu benennen.

Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit kann sich auch bei der Organisation von ständigen oder zeitweiligen Möglichkeiten bewähren, die dem geistlichen Leben Impulse geben; ferner bei der theologischpastoralen Auffrischung und einer neuen Qualifikation, um mit fachlicher Kompetenz die übertragene Aufgabe zu erfüllen. Sie wird der Vertiefung der Leitlinien und der pastoralen Prioritäten der Kirche einen bevorzugten Stellenwert einräumen, um die Sendung zur Neuevangelisierung der modernen Welt besser bewirken zu können.

Die Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen und die Verantwortlichen der Studienzentren mögen unter ihre Ziele und Programme auch angemessene Initiativen für die ständige Weiterbildung der Ordensleute aufnehmen. Ebenso ist auch eine immer wirksamere Zusammenarbeit und gegenseitige Ergänzung unter ihnen wünschenswert.

III. RELIGIONSWISSENSCHAFTLICHE INSTITUTE UND PHILOSOPHISCH-THEOLOGISCHE INSTITUTE

19. Im ersten und zweiten Teil wurden einige grundsätzlichen Kriterien behandelt, die sich auf die zwischen-institutlichen Ausbildungsinitiativen und auf mögliche Modelle der Zusammenarbeit während der verschiedenen Phasen der Ausbildung selbst beziehen. Dieser dritte Teil dagegen behandelt die Religionswissenschaftlichen Institute und die Philosophisch-Theologischen Institute, die eine vollständige theologische Ausbildung vermitteln und deshalb eine rechtliche Struktur und besondere organisatorische Bedürfnisse haben.

Nützlicherweise wird daran erinnert, daß die theologische Ausbildung der Ordensbrüder, der Schwestern und der Ständigen Diakone, sowie die Ausbildung der Priesteramtskandidaten besondere Anforderungen stellen, die zu berücksichtigen sind. Im Interesse der Identität eines jeden ist die Unterscheidung von Ausbildung zum Priester, zum Diakon und zu den anderen kirchlichen Diensten notwendig.<ref> Vgl. cc. 659-660.</ref> Darum soll das Studienzentrum, das die Vorbereitung dieser Personenkreise zur Aufgabe hat, bei der Gestaltung der Programme und Inhalte die besonderen Charakteristiken einer jeder dieser Gruppen berücksichtigen.

Die Religionswissenschaftlichen Institute

20. Die Religionswissenschaftlichen Institute sind entstanden, um den Ordensbrüdern und -schwestern ein angemessenes Niveau humanistischer und theologisch-pastoraler Bildung zu vermitteln, das unter Berücksichtigung des sozio-kulturellen Umfeldes der Personen, an die sich diese Kurse wenden, erreicht werden soll, um sie besser zu qualifizieren und sie auf die verschiedenen kirchlichen Dienste gemäß der Zielsetzung der einzelnen Institute vorzubereiten.<ref> Vgl. MR 31.</ref>

Man muß den Alumnen eine gediegene philosophisch-theologische Grundlage geben, sie für die Aufgabe des Erziehers zum Glauben befähigen, sie für die ausdrückliche Verkündigung des Evangeliums und die Förderung des menschlichen und sozialen Fortschritts vorbereiten, sie sensibel machen für die Zusammenhänge von Religion und Kultur, für den interreligiösen Dialog, für die Unterscheidung der Zeichen der Zeit, für die Verschmelzung von organischer Pastoral und missionarischer Öffnung in Gemeinschaft mit der Gesamtkirche und der Ortskirche.

Diese Institute haben ferner eine gute, von den Werten des Evangeliums durchdrungene Vorbereitung in den Humanwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, soziale Kommunikation) anzubieten und müssen die Studenten befähigen, sich derer bei der Glaubensvermittlung und bei der Ausbildung der Schüler Jesu zu bedienen.

Weiter ist Sorge zu tragen für eine gute Kenntnis der menschlichen Gruppen und der kulturellen Umfelder, die sie evangelisieren müssen, um dadurch beizutragen, die Gefahr eines Zwiespalts zwischen der Ausbildung der Ordensleute und den korrekt inkulturierten Evangelisationsprozessen zu vermeiden.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ecclesia in Africa, 1995, 55-71.</ref>

Schließlich mögen sie auch Kurse anbieten, die die Ordensleute befähigen, wirkungsvoller ihr spezifisches Apostolat innerhalb der Kirche auszuüben: Kurse für Jugendpastoral, für Krankenpastoral, für das Dritte Alter, für die Emarginierten oder für andere apostolische Tätigkeiten entsprechend der Sendung des jeweiligen Instituts.

21. Gründung und Führung solcher Institute hängen von den Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen ab oder von einer Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, bei denen die letzte Verantwortung liegt. Es wird verlangt, dab ein jedes Institut sein eigenes Statut besitzt, in welchem Ziel, Adressaten, angebotene Dienste sowie den Organismus, der die unmittelbare Verantwortung trägt, klar beschrieben sind. Die Bestätigung der Errichtung und die Approbation der Statuten steht der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens zu.

Um eine entsprechende Erfüllung der Aufgaben des Zentrums zu gewährleisten ist erforderlich, daß das Zentrum direkt von einer Gruppe oder von einem eigenen Verantwortlichen geleitet wird. Diese haben in der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgabe Stabilität und Fachkompetenz in der Ausbildung zu garantieren. Alle drei Jahre soll dann dieser Kongregation ein Bericht über die realisierten Aktivitäten vorgelegt werden.

Für die Organisation der Kurse gilt, was in cann. 659, 660 und 661 sowie in Potissimum institutioni in Nr. 61 gesagt wird.<ref> Es ist zu unterscheiden zwischen den Religionswissenschaftlichen Instituten – von denen dieses Dokument handelt – und den »Höheren« Religionswissenschaftlichen Instituten, die vom Hl. Stuhl errichtet und von einer Theologischen Fakultät getragen werden. (Vgl. Normativa per gli Istituti Superiori di scienze religiose, Seminarium, 1 [1991], S. 194-201).</ref>

Die Religionswissenschaftlichen Institute, die für die Ausbildung von Nicht-Priesteramtskandidaten bestimmt sind, werden ermutigt, sich einer Theologischen Fakultät anzuschließen. Man wird so eine bessere lehrmäßige Ausbildung der Studenten fördern, so daß diese eventuell auch die gebotenen akademischen Grade oder Diplome erwerben können.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sapientia Christiana, 1979: Teil I: Norme comuni, art 62 § 1, und Teil II: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Norme applicative, art. 47, ebd.</ref>

Eine mögliche zivilrechtliche Anerkennung dieser Institute ist von großem Nutzen, doch darf sie keinesfalls die ihnen eigene Zielsetzung beeinflussen oder verändern.

In diesem Bereich können die Katholischen Universitäten, ebenso wie auch andere Organismen auf der Eben der Ortskirchen, wertvolle Initiativen für das Studium anbieten, die im Zusammenwirken mit den Bischöfen und Höheren Obern und Oberinnen zu verwirklichen sind.<ref> MR 31.</ref>

Die theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute für die Priesterkandidaten der Orden

22. Folgendes sind die Grundnormen, nach denen die theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute für die Priesterkandidaten der Orden geführt werden:

a) Die Kanonische Errichtung

Vor der Errichtung eines zwischen-institutlichen Zentrums für philosophische und theologische Studien ist die Gutheißung sowohl der Errichtung des Zentrums wie auch dessen Statuten durch die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens<ref> Vgl. c. 237 § 2. Da eine diesbezüglichen Norm fehlt, werden die kanonistischen Verweise »per analogiam« interpretiert.</ref> erforderlich. Diese wird ihrerseits zuvor ein kompetentes Gutachten der Kongregation für die Evangelisierung der Völker einholen (wo es sich um Missionsgebiete handelt), wie auch die Gutheißung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen<ref> 3 Vgl. PB 108 § 2.</ref> (was die Studienordnung in Philosophie und Theologie und die Verleihung akademischer Grade betrifft). Bezüglich der akademischen Grade werden die philosophischen und theologischen Institute für Priesteramtskandidaten ermutigt, sich an eine entsprechende philosophische oder theologische Fakultät anzugliedern.<ref> Vgl. Sapientia Christiana, Teil I: Norme comuni, art. 62, und Teil II: Norme applicative, art. 47.</ref>

b) Die Autorität des Instituts

In den Statuten wird klar festgelegt, auf welche Weise die Höheren Obern, die den für das Zentrum verantwortlichen Organismus bilden, ihre Autorität ausüben.

Es ist Aufgabe dieser Autorität oder ihrer Delegierten — gewöhnlich wird es der Leitungsrat sein — die Dozenten zu ernennen, zu bestätigen oder zu ersetzen, gemäß dem in den Statuten<ref> Vgl. Sapientia Christiana, Teil I: Norme comuni, art. 24.</ref> vorgesehenen Verfahren, sowie auch die Zustimmung des zuständigen Obern einzuholen und die geforderte »professio fidei«<ref> Vgl. c. 833.</ref> entgegenzunehmen. Mit der Ernennung eines Dozenten ist das »Mandat« zu verbinden, im Auftrag der Kirche zu lehren.<ref> Vgl. c. 812.</ref> Die Lehre, die die Dozenten an die Studenten vermitteln, wird »eine objektive und vollständige Lehre sein, die im Einklang mit dem Magisterium der Kirche strukturiert ist«.<ref> MR 31.</ref>

Dieselbe Autorität wird jene Höheren Obern, die Studenten entsenden und vor der Kirche und vor ihrer Gemeinschaft die ordnungsgemäße Ausbildung ihrer künftigen Priester gewährleisten müssen, auf dem laufenden halten über den Unterricht, der erteilt wird, und über den Gang des Zentrums. Auch der Präsident der gemischten Kommission der Bischöfe und Höheren Ordensobern muß informiert werden, damit er die gegenseitige Kenntnis und Zusammenarbeit fördern kann.<ref> Vgl. VC 50.</ref> Die Obern der Studenten — seien sie Ordensobere oder verantwortliche Bischöfe — oder gegebenenfalls deren Stellvertreter, sollen zu den regelmäßigen Beratunsggesprächen über die Entwicklung des Zentrums eingeladen werden. Wo die kirchlichen und pastoralen Auswirkungen des Zentrums es erfordern wird empfohlen, im Geist der comunio einen Bischof im Leitungsrat zu haben.<ref> Vgl. VC 48-50.</ref>

c) Die Programme

Die intellektuelle Ausbildung des künftigen Priesters gründet vor allem im Studium der »Sacra Doctrina«, und baut darauf auf.

»Die wahre Theologie entspringt dem Glauben und führt zum Glauben«.<ref> PDV 53.</ref> Die theologische Ausbildung, vom Glauben erhellt und durch das Magisterium geleitet, soll so erteilt werden, daß die Alumnen in vollem Umfang die in der Göttlichen Offenbarung gründende katholische Lehre kennen, daß sie aus ihr das geistliche Leben nähren und fähig werden, sie während ihres priesterlichen Dienstes auf angemessene Weise lehren und verteidigen zu können«.<ref> c. 252 § 1.</ref>

Bezüglich der Studien wird man der Vollständigkeit der Materien und der für die vorgeschriebenen sechs philosophisch-theologischen Jahre vorgeschriebenen Inhalte besondere Aufmerksamkeit schenken.<ref> Vgl. cc. 250. 252-258. 1032.</ref> Unter Achtung der für das Ordenspriestertum spezifischen Bedürfnisse sowie der »inneren Einheit des katholischen Priestertums«, sei es Welt- oder Ordenspriestertum,<ref> Vgl OT; Vorwort; RFIS I: 1-4; PI 108-109.</ref> müssen diese Studien dem Bildungsplan für die Priester Rechnung tragen, der von Heiligen Stuhl und von der Bischofskonferenz des eigenen Landes aufgestellt ist.<ref> Vgl. c. 242; RFIS I, 2.</ref> Dabei wird immer auch dafür gesorgt sein, daß entsprechende Kurse über Theologie und Spiritualität des Ordenslebens sowie über Theologie der Ortskirche<ref> Vgl. VC 50.</ref> vorgesehen sind. Auch in diesem Fall darf eine staatliche Anerkennung keineswegs die kirchlich vorgeschriebenen Studien beeinträchtigen oder verändern.

Wo die Institute für die Ausbildung der Ordenspriesterkandidaten aus ernsten Gründen auch Kandidaten für den Ständigen Diakonat oder Mitbrüder oder Mitschwestern, die für anderweitige apostolische Dienste vorgesehen sind, aufnehmen, dort muß das Studienprogramm für die künftigen Priester als eine vollständige, besondere und klar erkennbare Einheit dastehen,<ref> Vgl. PDV 61.</ref> und es muß vermeiden werden, die Ausbildung zu einer allgemeinen und für alle gleichen Vorbereitung für einen späteren Dienst zu machen. Deshalb sind die besonderen Bedürfnisse der anderen Schüler zu berücksichtigen, indem diesen ein auf sie zugeschnittenes Programm angeboten wird, das sie für den Dienst des Ständigen Diakons oder für die ihrer Berufung gemäßen Dienste vorbereitet.

d) Die Dozenten

Die Qualität der Ausbildung und die Gediegenheit der beschriebenen Initiativen hängen zum großen Teil von der besonderen Kompetenz ab, vom »sensus ecclesiae« und von der religiösen Glaubwürdigkeit der Dozenten; ferner auch von der Formulierung der Programme und von der Lebensgestaltung im Institut selbst. Besonders die Dozenten sollten sich bewußt sein, daß ihr Unterricht »das Verständnis des Glaubens letztlich im Namen des Herrn und der Kirche<ref> PDV 67.</ref> erschließen und vermitteln muß«. Die Höheren Obern sollen dem bei der Auswahl der Dozenten Rechnung tragen. Sie sollen der Vorbereitung der neuen Generationen vor allen anderen pastoralen Tätigkeiten den Vorzug geben, indem sie ihr die besten Lehrer und Ausbilder bereitstellen. Es geht hier um eine kirchliche Verantwortung zum Wohl des Gottesvolkes, des Ordenslebens und des eigenen Instituts, in der Gegenwart und in der Zukunft.

Neben der akademischen Kompetenz sollen die Dozenten auch die didaktischen Fähigkeiten pflegen, die ihr Auftrag erfordert.<ref> Vgl. c. 254.</ref> Eine besondere Aufmerksamkeit ist der Gewährleistung der Qualität des Unterrichts in jenen Disziplinen zu schenken, die das Grundgerüst des Studienganges bilden.

Erforderlich ist ferner, daß jeder Dozent theologischer Fächer über ein Lehrmandat verfügt.<ref> Vgl. c. 812.</ref> Vor der Zustimmung zur Ernennung eines Dozenten sollen sich die zuständigen Obern vergewissern, daß der betreffende Dozent über die geforderte Vorbereitung, über die notwendige Treue zum Magisterium und über die Achtung der Tradition verfügt und zudem die Fähigkeit mitbringt, Priester auf ihren Dienst an den Menschen in unserer Zeit vorzubereiten.<ref> Vgl. cc. 248. 253; Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Ex corde Ecclesiae über die Katholischen Universitäten, 15. August 1990, Teil II: Norme generali, art. 4,3; Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum Veritatis, über die ekklesiale Berufung des Theologen, 24. Mai 1990, 6. 7.</ref>

e) Die Zulassung

Für die Zulassung an ein philosophisch-theologisches Studienzentrum wird verlangt, daß der Kandidat über das von den Statuten geforderte Ausbildungsniveau verfügt, wobei die kanonischen Normen und die Erfordernisse der jeweiligen Orte und Zeiten zu berücksichtigen sind. Auch die schriftliche Empfehlung durch den Höheren Obern oder den Obern des Ausbildungshauses, dem er angehört, ist gefordert.

Auch Kandidaten für den Diözesanklerus können zugelassen werden, wenn der zuständige Bischof schriftlich darum bittet, der nach den Statuten des Zentrums dann auch die Rechte und Pflichten jener Obern übernimmt, die ihre Studenten dorthin senden.

Das Institut hat das Recht, einen Studenten von den eigenen Studienprogrammen auszuschließen, wenn sich im Lauf des Jahres herausstellen sollte, daß er den Zielen und Voraussetzungen für die Aufnahme nicht entspricht, auch wenn er besondere geistige Fähigkeiten und Studieneifer entfaltet. Eine solche Entlassung hindert jedoch nicht, daß sein Oberer für ihn nicht an anderer Stelle andere Möglichkeiten erschließt.

f) Die Ausbildungsgemeinschaft und das philosophisch-theologische Zentrum

Der Obere und das Ausbildungteam eines jeden Ordensinstituts sind stets die ersten Verantwortlichen für die religiöse und priesterliche Ausbildung der eigenen Mitglieder. Sie leiten und koordinieren das Gemeinschaftsleben, das allgemeine Ausbildungsprogramm und die zusätzlichen besonderen Kurse des eigenen Instituts, entsprechend der eigenen Spiritualität und pastoralen Zielsetzung, die das einigende Band der menschlichen, geistlichen und pastoralen Bildung darstellt. Sie pflegen regelmäßigen Kontakt mit dem Studienzentrum und interessieren sich aktiv für dessen Programme.

Im Prozeß der Erkennung und Beurteilung der Eignung eines Ordenspriesterkandidaten sollen die Obern die Dozenten und Mitarbeiter in der pastoralen Ausbildung um Rat angehen. Die Ausbildungsgemeinschaft wird Nutzen daraus ziehen, aber auch das Studienzentrum, das in seiner Verantwortung für den Ausbildungsweg der künftigen Priester sensibilisiert wird.

Schließlich ist noch wünschenswert, daß jedes Ordensinstitut, das seine Mitbrüder ins Zentrum entsendet, sich bemühe, durch ein qualifiziertes Mitglied zum Unterricht oder zur Animation des Zentrums beizutragen.

g) Die eigenen Initiativen

Die beschriebenen Initiativen zwischeninstitutlicher Zusammenarbeit unterscheiden sich von den philosophischen und theologischen Zentren, die unter der Verantwortung eines Ordensinstituts errichtet sind, das unter Beibehaltung seiner Autonomie Angehörige anderer Institute als Studenten zuläbt.<ref> Vgl. c. 586.</ref> Solche Zentren folgen ihrer eigenen Ordnung.

IV. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN INSTITUTEN IN DER AUSBILDUNG DER AUSBILDER UND AUSBILDERINNEN

Der Dienst der Ausbildung

23. Der Dienst der Ausbildung ist ein echt »ekklesialer Dienst« (Paul VI.) und eine Kunst: »Die Kunst aller Künste«.<ref> RFIS V, 30.</ref> Für die Ausbilder und Ausbilderinnen bedeutet er eine ständige Anstrengung, die Welt der Jugendlichen zu verstehen, verbunden mit einer pädagogischen und spirituellen Fähigkeit zur Leitung und Begleitung der Jugendlichen. Ihr Dienst ist eine anspruchsvolle Vermittlung mit einem klaren trinitarischen Bezug: »die Ausbildung ist Teilhabe am Wirken des Vaters, der durch den Geist in den Herzen der Jugendlichen die Gesinnung des Sohnes ausprägt«. Um diese »teilhabende Vermittlung« ausüben zu können, »müssen die Ausbilder und Ausbilderinnen Personen sein, die Erfahrung haben auf dem Weg der Gottsuche, damit sie fähig sind, andere auf diesem Weg zu begleiten (...) Dem Licht der Geistesgelehrsamkeit werden sie jenes Licht hinzufügen, das die menschlichen Hilfsmittel bereitstellen, die bei der Klärung einer Berufung wie auch bei der Bildung des neuen Menschen nützlich sein können, damit er zu einer echten Freiheit finde (...)«.<ref> VC 66.</ref> Diese Aufgabe verlangt deshalb eine ernsthafte und gediegene Vorbereitung der künftigen Ausbilder, sowie ihrerseits ein bereitwilliges und restloses Einbringen ihrer selbst in die Aufgabe, Nachahmer Christi zu sein im Dienst an den Brüdern.<ref> Vgl. 1 Kor 11,1; 1 Ts 1,6.</ref> Trotz der apostolischen Bedürfnisse und der Notsituation, in der die Ordensfamilien arbeiten, behält eine umsichtige Sorgfalt in der Auswahl und in der Vorbereitung der Ausbilder und Ausbilderinnen Priorität. Es geht ja um eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben... Die Jugendlichen brauchen vor allem Lehrer, die für sie gotterfüllte Menschen sind, einfühlsame Kenner des menschlichen Herzens und der Wege des Geistes, fähig auf ihre Bedürfnisse nach vertiefter Innerlichkeit, nach Gotteserfahrung und nach Geschwisterlichkeit zu antworten und die imstande sind, sie in ihre Sendung einzuführen. Ausbilder, die zur Unterscheidung befähigen, zur Einfügungsbereitschaft und zum Gehorsam, zur Deutung der Zeichen der Zeit und der Bedürfnisse der Menschen und fähig, mit mutigem Einsatz und in voller kirchlicher Einheit Antworten zu geben«.<ref> Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz der Ordensleute Brasiliens« (CRB) 11. Juli 1986, Insegnamenti, IX2 (1986), S. 242; Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Plenaria der CIVCSVA, 1. Dezember 1988: Insegnamenti, XI4 (1988), S. 1703-1706.</ref>

Die sorgfältige Auswahl und gediegene Vorbereitung der Ausbilder

24. Damit eine Ordensfamilie über Mitglieder verfüge, die in diesem Dienst qualifiziert sind, sollen die Höheren Obern und Oberinnen es als ihre erste Aufgabe betrachten, diese sorgfältig auszuwählen. Auswahlkriterien, geforderte Eigenschaften, Vorbereitung und Weiterbildung sollen in den Normen eines jeden Instituts beschrieben und in der Ratio Institutionis ausgearbeitet sein.

Sie werden ihnen Programme und Möglichkeiten bieten, die die nötige theologische und pädagogische, spirituelle und humanwissenschaftliche Ausbildung sowie auch eine deutliche Kompetenz in den mit einem Ausbildungsgang verbundenen Aufgaben gewährleisten. Die Ausbilder müssen auf besondere Weise auch Experten sein in den Fragen, die sich auf das geistliche Erbe des Gründers oder der Gründerin beziehen.

Das Dikasterium ermutigt noch einmal die Ordensfamilien, in den Bemühungen um eine angemessene Vorbereitung der Verantwortlichen für die Ausbildung und beständige Weiterbildung fortzufahren.

Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit

25. Die Erfahrungen der zwischen-institutlichen Zusammenarbeit von Ordensinstituten bieten, was die Vorbereitung der Ausbilder anbelangt, ein reiches Spektrum. Es gibt Zentren mit Universitätsniveau oder Quasi-Universitätsniveau mit systematischen Programmen, die die Erlangung akademischer oder von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen anerkannter Grade ermöglichen; Intensivkurse über ein Jahr oder ein Semester, die vor allem für Ausbilder und Ausbilderinnen gedacht sind, die am Beginn ihrer Aufgabe stehen und bereits in eine Ausbildungsgemeinschaft integriert sind. Es werden Weiterbildungskurse angeboten und regelmäßige Treffen von Ausbildungsverantwortlichen, die in derselben Ausbildungs- und Studienphase stehen; ferner Kurse des Erfahrungsaustauschs und der Vertiefung von Fragen der Erziehung. Viele dieser Kurse werden von den Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen organisiert; andere durch ein Konsortium von Instituten, oder es handelt sich um Initiativen von spezialisierten Zentren oder Universitätsfakultäten.

Angesichts des dringenden Bedarfs an qualifizierten Ausbildern lädt dieses Dikasterium dazu ein, die Zusammenarbeit unter den Instituten zu verstärken und gegenseitig Programme, Erfahrungen und womöglich auch ihr bestes Ausbildungspersonal auszutauschen, um sich gegenseitig zum Segen der Institute, der Kirche und deren Sendungsauftrag in der Welt zu bereichern.<ref> Vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Direttive sulla preparazione degli educatori nei Seminari, 1993, 79. 82; CD 5. 35; MR 31. 37; VC 53.</ref>

Die Kurse

26. Unter den Kriterien für die Organisation solcher Kurse sind die folgenden zu betonen:

a) Die besondere Ausrichtung der Kurse soll das Ziel verfolgen, die Erzieher für die Aufgabe der ganzheitlichen Erziehung des Mitbruders oder der Mitschwester zu befähigen, in der Einheit und in der Ursprünglichkeit der Person, wobei alle Dimensionen der Taufweihe und der Ordensweihe entfaltet werden. Die Kurse leisten also einen Beitrag zur lehrmäßigen, geistlichen, kanonischen und pädagogisch-pastoralen Vorbereitung. Besonders gewährleisten sie eine gute theologische Ausbildung, vor allem in den Bereichen der Spiritualität, der Moral und des Ordenslebens. Ferner helfen sie den Ausbildern dabei, sich der organischen Einheit des Ausbildungsprozesses und der spezifischen Ziele der einzelnen Abschnitte bewußt zu bleiben.

Die Kurse sollen vor allem für die Ausbilder bei der Vermittlung der Kunst der theologischen Deutung der Zeichen der Zeit eine Hilfe sein,<ref> Vgl. VC 73. 94.</ref> um gleichsam so Gottes Gegenwart, Liebe und Willen in allen Dingen zu entdecken: in der Offenbarung und in der Schöpfung, in der Kirche, in den Sakramenten und in den Menschen, in den gewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedingungen des Lebens, im Weg der Geschichte.<ref> Vgl. VC 53.</ref> Die Kurse sollen deshalb ein gültiger Beitrag sein zur Erwerbung der Kunst, eine tiefe Liebe zu den drei Göttlichen Personen und zur hl. Eucharistie einzuflößen und zu nähren; ebenso zu Maria, der Mutter Jesu und der Kirche, sowie zu den heiligen Gründern, und dabei zu einem vertieften Gebetsleben hinzuführen.<ref> Vgl. VC 94. 95.</ref>

Die Programmierung der Kurse soll dem Thema des geschwisterlichen Lebens in Gemeinschaft sowie der Sendung der Institute<ref> Vgl. VC 41-42. 72.</ref> die entsprechende Bedeutung einräumen und geeignete Mittel bereitstellen, um den Geist der Einheit und der Mitverantwortung unter den Mitgliedern sowie auch Haltungen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Barmherzigkeit für die Ärmsten zu stärken oder zu erneuern. »Von den Ordensleuten wird verlangt, daß sie tatsächlich Experten in Fragen der Gemeinschaft sind und daß sie die Spiritualität leben, als Zeugen und Baumeister jenes 'Projekts von Gemeinschaft', das den Höhepunkt des Menschen nach dem Willen Gottes darstellt«.<ref> VC 46; vgl. RPU 24.</ref> Dabei beachte man auch, die Würde der Berufung der Laien und des Diözesanklerus zu betonen und sowohl die Zusammenarbeit mit ihnen als auch die gemeinsame Teilhabe am Geist und an der Sendung des Instituts zu fördern.<ref> Vgl. MR 37; VC 4. 15. 31. 56.</ref>

b) Die Kurse

– sollen außerdem dazu beitragen, in den Ausbildern und Ausbilderinnen die Fähigkeit zur Beziehung, zum Zuhören, zum Erkennen einer Berufung sowie zur Erziehung der Jugendlichen und Erwachsenen zur Lebensprüfung und zum persönlichen Einsatz zu entfalten;

– sollen beitragen zur Befähigung zur geistlichen Leitung und zur pädagogischen und psychologischen Begleitung, deren Zielsetzung und Eingriffsmöglichkeiten zwar unterschiedlich sind, jedoch allesamt auf die gesamtheitliche Reifung der gottgeweihten Person hinzielen. Sie sollen auch die Werkzeuge bieten, um mit Hilfe von Fachleuten besondere Situationen oder persönliche Probleme zu orten und ihnen zu begegnen, wann immer es nötig ist;

– sollen die Deutung und das Verständnis der verschiedenen kulturellen Bereiche erleichtern, um eine Ausbildung zu fördern, die den Bedürfnissen der Ursprungskultur der Mitglieder oder jenes Kulturbereichs, in welchem sie arbeiten, angemessen ist. Es ist wichtig daß man lernt, jene echten Werte, die die Spuren des Evangeliums tragen oder für es offen sind, hoch zu schätzen, und jene Elemente unterscheiden zu können, die geläutert oder zurückgewiesen werden müssen.<ref> VC 79-80.</ref>

– sollen eine Hilfe sein wenn es darum geht, die Herausforderungen, die sich heute der Kirche stellen, zu erkennen und ihnen zu begegnen, um jene pastoralen Prioritäten aufzugreifen, die der hl. Vater, und mit ihm die Bischöfe, den Gläubigen zum Bedenken unterbreiten. »Die Institute werden daher eingeladen, als Antwort auf die in der heutigen Welt auftretenden Zeichen der Zeit mutig den Unternehmungsgeist, die Erfindungsgabe und die Heiligkeit der Gründer und Gründerinnen wieder hervorzuheben. Diese Einladung ist vor allem ein Aufruf zur Beharrlichkeit auf dem Weg der Heiligkeit durch die materiellen und geistlichen Schwierigkeiten hindurch, von denen das Alltagsleben gezeichnet ist«.<ref> Vgl. VC 37.</ref>

c) Die Ausbilder mögen sich fragen, auf welche Weise die Mitglieder ihrer Gemeinschaft für die Aufgabe der Neuen Evangelisierung vorzubereiten sind, nämlich: allen Menschen Christus zu verkünden, die Frohe Botschaft des Vaters. Dies beinhaltet besonders die notwendige Vorbereitung für die Evangelisierung der Kultur, für die Pastoral für das Leben, die Familie und die Solidarität, für die evangeliumsgenmäße Option für die Armen, für die Ausbildung der Jugend, für die Mission ad gentes, für den ökumenischen Auftrag und den Dialog unter den Religionen, für die soziale Kommunikation u.s.w.<ref> Vgl. VC 77-83. 96-99.101-103.</ref> Sie sollen lernen, die Hoffnungen und Fragestellungen der jungen Menschen aufzugreifen, der Kinder unserer Zeit, die in die Gesellschaft eintreten, und sie darauf vorzubereiten, daß sie sich das Beste ihrer Zeitepoche zu eigen machen und auf die Nöte der Zeit durch Heiligkeit und tätige Nächstenliebe antworten. Ausbilden bedeutet immer, für jenen Dienst vorbereiten, dessen die Kirche und die Gesellschaft in einer bestimmten Epoche und einem bestimmten kulturellen Umfeld bedürfen.

Weil eine gesamtheitliche Ausbildung ihr Mitte gerade in der Glaubenserziehung und in der Reifung zur Übernahme von Weihe und Sendung sieht, muß sie auch angemessen auf die neuen Formen der Armut und der Ungerechtigkeit in unserer Zeit achten. Auf diesem Gebiet können zwischen-institutliche Kurse eine wertvolle Hilfe für Ausbilder und Ausbilderinnen sein, ohne dabei in relativierende Überlegungen zu verfallen.

d) Die Kurse für Ausbilder und Ausbilderinnen sind eine Erfahrung geistlichen Wachsens und tragen zur ständigen Weiterbildung bei. Die Aufgabe, die Jugendlichen in ihrem Reifungsprozeß zu begleiten, bedeutet eine ständige Einladung seitens Christi, des Meisters und Herrn, das Gebetsleben und den vertrauten Umgang mit ihm zu vertiefen und das Kreuz anzunehmen, von dem die schwierige Aufgabe der Ausbildung geprägt ist, und immer mehr das Vertrauen in seine Leitung und seine Gnade zu setzen.

Das Werk der Ausbildung vollzieht sich auf der Linie der Nachfolge des keuschen, armen und gehorsamen Christus — der Betende, der Geweihte und der Gesandte des Vaters<ref> Vgl. VC 77.</ref> — und hat ihr Zentrum im Ostergeheimnis. Die Vorbereitung der Ausbilder und Ausbilderinnen kann deshalb nicht rein intellektuell, lehrmäßig, pastoral und professionell geschehen; sie ist vor allem eine tiefe, menschliche und religiöse Erfahrung der Teilhabe am Geheimnis Christi, in ehrfürchtiger Hinwendung zum Geheimnis der menschlichen Person. In Christus wird die Ausbildung zur Erfahrung der Gotteskindschaft und der Fügsamkeit gegenüber dem Heiligen Geist, Erfahrung der Geschwisterlichkeit und des Teilens, Erfahrung von Vaterschaft und Mutterschaft im Geist: »Meine Kinder, für die ich aufs neue Geburtswehen erleide, bis Christus Gestalt wird in euch« (Gal 4.19). Es ist von Nutzen, daß die Ausbilder sich in diesem Licht als Ordensleute begegnen, um ihren Glaubensweg zu überprüfen, um miteinander zu beten, um sich vom Wort treffen zu lassen und gemeinsam Eucharistie zu feiern. Sie werden durch die Erfahrung der Güte und Weisheit des Meisters reicher werden, der durch die Ausgießung seines Geistes und durch das mütterliche Wirken Mariens sein Werk fortsetzt, auch und ganz besonders durch ihre Vermittlung im Leben und in der Erfahrung jener, denen sie dabei helfen, »als Mitbürger der Heiligen und als Hausgenossen Gottes« (Eph 2, 19) zu leben.

SCHLUSS

27. »Das Bewußtsein der gegenwärtigen Stunde der Geschichte und unserer Verantwortung verlangt, den jungen Ordensleuten eine angemessene und möglichst umfassende Ausbildung zu vermitteln, in dynamischer Treue zu Christus und zur Kirche, zum Charisma der Gründer und zu unserer Zeit«.<ref> Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz der Ordensleute Brasiliens« 11. Juli 1986, Insegnamenti, IX2 (1986), S. 241.</ref>

Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens wollte durch die Bereitstellung der im vorliegenden Dokument formulierten Kriterien und Leitlinien jene weitreichende und vielgestaltige Erfahrung im Bereich der zwischen-institutlichen Zusammenarbeit bekräftigen, ordnen und fördern, die mit dem II. Vatikanischen Konzil herangereift ist und sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit, die die gegenseitige Teilhabe an den charismatischen Gaben fördert, die Unterschiede respektiert und sich in deren Dienst stellt, ist eine konkrete Antwort auf die Anrufe der Kirche, um den Ordensleuten dabei zu helfen, sich durch die Verwirklichung der Einheit des eigenen Lebens in Christus durch den heiligen Geist zu bilden.<ref> Vgl. PI 1.</ref> Die Gottgeweihten sind nämlich dazu gerufen, sich in die heutige Welt einzubringen, um ihr ein gültiges Zeugnis menschlicher und christlicher Vollreife zu geben, gemäß der Lebensform, die der Herr Jesus gewählt hat, die Maria, die Mutter und Jungfrau, annahm<ref> Vgl. LG 46; VC 18.</ref> und die Er selbst seinen Jüngern empfahl.<ref> Vgl. LG 44.</ref>

Die Ordensmänner und Ordensfrauen erfüllen so ihre Sendung, als Christen dazu berufen zu sein, »lebende Erinnerung der Lebens- und Handlungsweise Jesu«<ref> VC 22.</ref> zu sein und »von Gott dazu angespornt, Pioniere auf den Wegen der Mission und auf den Pfaden des Geistes zu sein«.<ref> Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz der Ordensleute Brasiliens« 11. Juli 1986, Insegnamenti, IX2 (1986), S. 238.</ref> Mit dem neuen Feuer ihres Lebens und ihres Wortes, mit den neuen Methoden und Ausdrucksweisen ihres Wirkens, werden sie getreue und mutige Mitarbeiter sein für die Sache Gottes, Hoffnungszeichen im »Dienst am Menschen, dem sie die Liebe Gottes kundtun, der sich in Christus geoffenbart hat«.<ref> Vgl. RM 2; VC 110.</ref>

Am 31. Oktober 1998 hat der hl. Vater vorliegendes Dokument der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens gutgeheißen und dessen Veröffentlichung autorisiert.

Rom, am 8. Dezember 1998, dem Hochfest der ohne Erbschuld empfangenen, allerseligsten Jungfrau Maria.

[[Eduardo Martínez Somalo|Eduardo Card. Martínez Somalo|
Präfekt
+ Piergiorgio Silvano Nesti

Sekretär

ABKÜRZUNGEN

Dokumente des II. Vatikanischen Konzils

LG - Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 1965.

OT - Dekret Optatam totius, 1965.

PC - Dekret Perfectae caritatis, 1965.

Päpstliche Dokumente

ChL - Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Johannes Paul II., 1989.

PDV - Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, Johannes Paul II., 1992.

RM - Enzyklika Redemptoris missio, Johannes Paul II., 1990.

VC - Apostolisches Schreiben Vita consecrata, Johannes Paul II., 1996

Weitere des Hl. Stuhls

c./cc. - canones des Codex des kanonischen Rechtes 1983.

EE - Elementi essenziali dell'insegnamento della Chiesa sulla vita religiosa, CRIS, 1983.

MR - Mutuae relationes, CRIS und Kongregation für die Bischöfe, 1978.

PI - Potissimum institutioni, CIVCSVA, 1990.

RC - Renovationis causam, CRIS, 1969.

RFIS - Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Kongregation für das Katholische Bildungswesen, 1970.

RPU - Religiosi e promozione umana, CRIS, 1980.

VFC - Vita fraterna in comunità, CIVCSVA, 1994.

Anmerkungen

<references />

Weblinks