Diskussion:Einzelgericht

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Das Persönliche Gericht

Beim Sterben trennt sich die Seele vom Leib und es folgt das persönliche Gericht.. Nach dem besonderen Gericht entscheidet Gott, ob die Seele in den Himmel, in das Fegefeuer oder in die Hölle kommt. Im besonderen Gericht wird das ewige Schicksal der Seele offenbar. Gott "wird jedem vergelten, wie es seine Taten verdienen." (Röm 2,6) Entweder wird jene Seele verdammt in die Hölle (im Stande einer Todsünde) oder geht ins Himmelreich ein, direkt, wenn er ohne Sünde und zeitlichen Sündenstrafen im Stande der heiligmachenden Gnade stirbt, oder durch das Fegefeuer (Purgatorium), wenn er ohne Todsünde, aber vielleicht mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet ist. (Der heilige Augustinus sagt, dass die Leiden des Fegefeuers schwerer sind als alle Leiden in diesem Leben. Die Strafe ist gerecht, und ihre Größe richtet sich nach der Zahl und Schwere der Sünden, die noch nicht abgebüßt sind.) Entscheidend ist aus menschlicher Sicht der Gnadenstand und sicher auch das Leben, das kausal Einfluss haben kann auf den Gnadenstand.