Diskussion:Laizismus

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Hallo Herr Otterbeck, der Artikel gefällt mir zum Großteil sehr gut, allerdings wird hier meines Erachtens der Unterschied zwischen einer laizistischen Ideologie und der Staatsordnung gesprochen. Wenn Sie davon sprechen, dass die laizistische Staatsordnung nicht mehr aufhebbar sei, so frage ich mich doch, welche Staatsordnung Sie damit meinen. Meines Erachtens ist die deutsche FGDO nicht laizistisch, gewährt sie doch eine positive Religionsfreiheit, bei der der einzelne in seiner Religionsausübung zwar frei ist, jedoch staatlicherseits klare Präferenzen gesetzt werden. Insofern wäre doch die Frage, inwieweit die deutsche Staatsordnung laizistisch ist, wie sich von genuin laizistischen Verfassungen (wie Frankreich) abhebt. Auch die amerikanische Ansicht ("Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof") unterscheidet sich wiederum wesentlich von den europäischen Ansätzen. Gut, vielleicht sprengt das den Rahmen des Artikels, aber eigentlich finde ich, dass das reingehört. Ich selbst traue mich da allerdings nicht ran, dazu bin ich zu wenig in der Thematik bewandert. --Benedikt 22:34, 28. Nov 2006 (CET)