Diskussion:Tabernakel

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Angemessenheit - Vorschlag

  • Es ist angemessen, dass das Allerheiligste an dem hervorragendsten Platz einer Kirche sich befindet (vgl. can. 1268 §§ 1,2 CIC 1917) und wirklich den Platz in der Mitte einnimmt, wohin von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde sich richtet, also Jesus im Tabernakel der Blickfang jedes Besuchers dieser Kirche ist. Dies soll, wenn nötig, innerhalb von fünf Jahren geändert werden, auch wenn eine andere Gewohnheit schon lange besteht.
  • Der Tabernakel darf außerhalb des Hauptschiffes einer Kirche sich befinden, sei es in einem Sakramentshäuschen oder einem Tabernakel in einer Nebenkapelle, sofern mindestens zwölf Stunden davor täglich Eucharistische Anbetung, womöglich mit Monstranz, gehalten wird. Dies gilt besonders für vielbesuchte Kirchen einschließlich Bischofskirchen. Die Eucharistische Anbetung ist zur Neuevangelisierung allenthalben von Nöten.
  • Es ist angemessen, dass die vornehmsten Materialien für den Bau des Tabernakels verwendet werden. Das ist in erster Linie Gold (vergoldet), Silber und Edelsteine (bzw. Imitate). Unangemessen ist (dunkle) Bronze und ist, wenn vorhanden, zu ändern (innerhalb von 5 Jahren). Wenn der Tabernakel proportional übergross ist (wie in der Dorfkirche des "Pfarrers von Ars"), ist er ein besonderer Blickfang und entspricht der Übergrösse Gotttes.
  • Der Sitz des Priesters darf nicht an die Stelle (Mitte - Scheitel des Apsis) des Tabernakels treten. Dies ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten. Der Tabernakel soll sich in der Mitte befinden, auch wenn der Priester diesen ab dem Opfergang verdeckt, denn der Akt des Opfers und den bloßen Kult der Anbetung soll voneinander getrennt bleiben (siehe nächster Punkt).
  • Das "ausgestellte Allerheiligste" während der Heiligen Messe ist verboten, "das erklärt sich leicht aus der Sorge, im allgemeinen den Akt des Opfers und den bloßen Kult der Anbetung voneinander getrennt zu erhalten, damit die Gläubigen deren eigentümlichen Charakter deutlich erkennen" (Ansprache Vous Nous avez vom 23. September 1956). Die kurzzeitige Ausstellung des Allerheiligsten z.B. in der Monstranz zum eucharistischen Segen nach der Heiligen Messe, ist gestattet bzw. die eucharistische Anbetung erwünscht.

Das Obige wird von mir trotz Kommentar gegebenfalls geändert! Oswald (Diskussion)

Kommentar von Lambert.

  • Meines Erachtens ist CIC 1917 nicht mehr geltendes Kirchenrecht, somit besteht auch keine Vorschrift, dass der Tabernakel im Scheitel der Apsis stehen muss.
  • Die Themen Aussetzung, Priestersitz und Anbetung gehören in eigene Artikel und nicht hierhin.
  • Die Feier der heiligen Messe vor ausgesetztem Allerheiligsten ist verboten. Das Allerheiligste kann wohl ab der Kommunion auf dem Altar ausgesetzt werden, wenn sich eine eucharistische Anbetung an die Messfeier anschließt.
  • Im Hinterkopf habe ich, demnächst einmal den Artikel "Eucharistische Anbetung" zu überarbeiten, weil dort eine ganze Reihe dieser Fragen noch nachzutragen sind.
Schönen Gruß! --Lambert (Diskussion) 17:58, 9. Jul. 2014 (CEST)