Erhebung des Rosenkranzfestes zu einem Fest zweiten Ranges

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Rosenkranz als Herz.jpg
Dekret

Ritenkongregation
im Pontifikat von Papst
Leo XIII.
über die Rosenkranzfeier im Oktober und Erhebung des Rosenkranzfestes zu einem Feste zweiten Ranges

11. September 1887

(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten, Buch III (Buch I-III in einem Band), S. 186-188, Wien, Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne 1889.).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Hindurch zwischen dichten Finsternissen der Irrtümer und der Werke der Bosheit erglänzt es als sichere Hoffnung anbrechender Rettung die in den christlichen Völkern durch die häufigere Pflege des heiligen Rosenkranzgebetes neu erwachte und wiederauflebende hohe kindliche Verehrung und das Vertrauen gegen die große Gottesmutter, welche allzeit der Kirche und der Gesellschaft das mächtigste Hilfsmittel war zur Vereitelung der Anstrengungen irdischer und unterirdischer Feinde. Das von Seiner Heiligkeit Unseres Herrn und Vaters Leo XIII. durch seine apostolischen Schreiben, insbesondere jenes „Supremi apostolatus officio“ vom 1. September 18883, in alle Gegenden der Erde hinausgesprochen Wort brachte gleich dem göttlichen Samen, wo er auf gutes Erdreich fiel, überall hundertfältige Frucht, wenngleich anderwärts, wo er auf Gestein und unter Dornen fiel, er wegen der allzu großen Sprödigkeit der Herzen bisher zertreten und erstickt wurde. Auf der ganzen Erde haben die Gläubigen im Vereine mit ihren Hirten das Fest und den Monat des Rosenkranzes freudig und eifrig gefeiert, vom Aufgange bis zum Untergange der Sonne um die Rettung der Irrenden und die Hinwegnahme der Bedrängnisse der Kirche und der Gesellschaft Maria angerufen, welche, „wie ein nicht abnehmendes Licht, die Strahlen ihres Mitleids ausströmend, den Bitten aller ohne Unterschied zugänglich und allen als mildste Frau sich zu erweisen gewohnt ist, aller Nöten mit den weitesten Herzen in Erbarmung umfassend.“ (Heiliger Thomas von Valenzia.) Und die Hoffnung den Sieg zu erlangen, wird nicht zu Schanden, schon deshalb, weil durch die wunderbare Weise den marianischen Rosenkranz zu beten, Gott einer der glänzendsten Akte religiöser Huldigung und das ganze Bekenntnis des christlichen Glaubens dargebracht wird, denn der Rosenkranz, da er alle Geheimnisse Christi und der jungfräulichen Mutter im Kreise umfasst, enthält de ganzen Glaubensinhalt. „Denn das ist der Sieg, welcher die Welt überwindet, unser Glaube ( 1 Johannes 5,4).

Der Heilige Vater hierüber sehr erfreut, will um so inständiger alle Hirten der Kirche und die gesamten Gläubigen ermuntern, mit zunehmendem Eifer und Vertrauen in dem Begonnenen zu verharren und die Zuversicht erweckende Königin des Friedens dringend zu bitten, dass sie, so viel sie bei Gott vermag, nach Zerstörung der Herrschaft des Satans, den Sturm der gegenwärtigen schauerlichen Übel vertreibe, und dass sie nach Überwindung der Feinde der Religion, das vom Sturm herumgeworfene mystische Schifflein Petri der erwünschten Ruhe entgegenführe. Deshalb hat Er das, was Er in den vorhergehenden Jahren und zuletzt durch das Dekret der Kongregation von den heiligen Riten am 26. August 1886 über die Feier des Oktobers zu Ehren der himmlischen Königin des Rosenkranzes bestimmt, gestattet und anbefohlen hat, wieder bestimmt, angeordnet und zugestanden.

Da aber der Feiertag des heiligen Rosenkranzes von den Völkern schon durch Pracht und Dienste der Huldigung festlich begangen wird, welcher Cultus auf alle Geheimnisse des Lebens, des Leidens und der Glorie unseres Erlösers Jesu Christi und seiner unversehrten Mutter Bezug hat; so hat Seine Heiligkeit, um die Zunahme dieser frommen Übung noch zu befördern und zur Vermehrung der öffentlichen Andacht befohlen, dass, wie Er es in einzelnen Kirchen schon gestattet hat, das genannte Fest und Offizium der Gottesmutter vom Rosenkranze, welches auf den ersten Sonntag im Oktober gesetzt ist, künftig in der ganzen Kirche mit dem Ritus zweiter Klasse gefeiert werde, so dass es an einem anderen Tag nicht übertragen werden kann, außer es träfe mit einem Feste höheren Ritus zusammen, unter Beobachtung der Rubriken. Dem soll nichts, wie immer geartetes, entgegenstehen.

Über dieses hat er befohlen, dass gegenwärtiges Dekret hinausgegeben werde.

Am 11. September 1887 dem Feste des heiligsten Namen Mariä.

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