Ex cathedra: Unterschied zwischen den Versionen

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Dogmengeschichte und Theologie (Hg. W. Löser S.J. u.a.), Würzburg 1985, S. 404-422.
 
Dogmengeschichte und Theologie (Hg. W. Löser S.J. u.a.), Würzburg 1985, S. 404-422.
  
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[[Kategorie:Heiligmacher]]

Version vom 3. Juli 2008, 19:44 Uhr

Der Ausdruck ex cathedra bedeutet von der Kathedra aus, also eine bischöfliche, insbesondere päpstliche Amtshandlung, bei der eine verbindliche Entscheidung getroffen wird. Heute wird der Begriff fast nur noch für Fragen der päpstlichen Unfehlbarkeit verwendet.

Allerdings hat es auch vor der Definition des Dogmas von der spezielll päpstlichen Unfehlbarkeit (die ein besonderer Anwendungsfall der allgemein kirchlichen Infallibilitas ist) eine gewisse Anzahl von päpstlichen Entscheidungen gegeben, die, wenn man die Kriterien von 1870 anwenden will, gleichfalls ex cathedra ergangen sind.

Die Rückprojektion des 1870er-Dogmas (nicht dem Prinzip nach, wohl aber hinsichtlich der kirchenrechtlichen Präzisierungen) in die vorigen Jahrhunderte begegnet allerdings mancherorts Bedenken, so dass unzweifelhaft nur für das Dogma von der Immakulata von 1854 die Unfehlbarkeit allgemein angenommen wird.

Liste (evtl.) ex cathedra ergangener Entscheidungen (1054-1854)

Manche Autoren des 19. oder 20. Jahrhunderts sahen noch mehrere andere Entscheidungen, etwa Leo I. oder auch wider den Jansenismus, als ex cathedra ergangen an. Nie ernsthaft vertreten wurde, dass der Syllabus (1864) oder das Dekret Lamentabili (1907) ex cathedra ergangen seien. Ein einzelner Autor sprach sich dafür aus, die Verurteilung des Amerikanismus durch Leo XIII. für ex cathedra ergangen anzusehen.

Literatur

Klaus Schatz S.J., Welche bisherigen päpstlichen Lehrentscheidungen sind "ex cathedra"? Historische und theologische Überlegungen, in: Dogmengeschichte und Theologie (Hg. W. Löser S.J. u.a.), Würzburg 1985, S. 404-422.