Ex cathedra: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ausdruck '''ex cathedra''' bedeutet ''von der Kathedra aus'', also eine bischöfliche, insbesondere päpstliche Amtshandlung, bei der eine verbindliche Entscheidung getroffen wird. Heute wird der Begriff fast nur noch für Fragen der päpstlichen [[Unfehlbarkeit]] verwendet.
 
Der Ausdruck '''ex cathedra''' bedeutet ''von der Kathedra aus'', also eine bischöfliche, insbesondere päpstliche Amtshandlung, bei der eine verbindliche Entscheidung getroffen wird. Heute wird der Begriff fast nur noch für Fragen der päpstlichen [[Unfehlbarkeit]] verwendet.
  
Allerdings hat es auch vor der Definition des [[Dogma]]s von der spezielll päpstlichen Unfehlbarkeit (die ein besonderer Anwendungsfall der allgemein kirchlichen ''Infallibilitas'' ist) eine gewisse Anzahl von päpstlichen Entscheidungen gegeben, die, wenn man die Kriterien von 1870 anwenden will, gleichfalls ''ex cathedra'' ergangen sind.
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Allerdings hat es auch vor der Definition des [[Dogma]]s von der speziell päpstlichen Unfehlbarkeit (die ein besonderer Anwendungsfall der allgemein kirchlichen ''Infallibilitas'' ist) eine gewisse Anzahl von päpstlichen Entscheidungen gegeben, die, wenn man die Kriterien von 1870 anwenden will, gleichfalls ''ex cathedra'' ergangen sind. Unzweifelhaft wird nur für das Dogma von der [[Immakulata]] von 1854 die Unfehlbarkeit allgemein angenommen.
  
Die Rückprojektion des 1870er-Dogmas (nicht dem Prinzip nach, wohl aber hinsichtlich der kirchenrechtlichen Präzisierungen) in die vorigen Jahrhunderte begegnet allerdings mancherorts Bedenken, so dass unzweifelhaft nur für das Dogma von der [[Immakulata]] von 1854 die Unfehlbarkeit allgemein angenommen wird.
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Die "Rückprojektion" des 1870er-Dogmas (zwar nicht seinem Prinzip nach, wohl aber hinsichtlich der kirchenrechtlichen Präzisierungen) in die vorigen Jahrhunderte begegnet allerdings mancherorts Bedenken. Es gibt daher unterschiedliche Meinungen, wieviele frühere Papstentscheidungen ''ex cathedra'' ergingen. Die Frage kann auch offen bleiben. Denn auch dann,  wenn diese Entscheidungen keine ''ex cathedra''-Äußerungen des ''außerordentlichen'' Lehramts der Kirche waren, so sind sie jedenfalls als innerhalb des ''ordentlichen'' Lehramts der Kirche rezipiert und mithin verbindlich anzusehen. "Nicht-unfehlbare" Enbtscheidungen des Papstes sind ja regelmäßig ''nicht'' "falsch", sondern auch mit [[Autorität]] ausgestattet. Sie lassen allerdings dem zukünftigen kirchlichen Lehramt eine größere Bandbreite der Interpretation, da sie nicht ''definitiv'' ergehen, also unter bestimmten Aspekten einer Anpassung an neue Zeitfragen gestatten.
  
 
=== Liste (evtl.) ''ex cathedra'' ergangener Entscheidungen (1054-1854) ===
 
=== Liste (evtl.) ''ex cathedra'' ergangener Entscheidungen (1054-1854) ===

Version vom 4. Juli 2008, 07:47 Uhr

Der Ausdruck ex cathedra bedeutet von der Kathedra aus, also eine bischöfliche, insbesondere päpstliche Amtshandlung, bei der eine verbindliche Entscheidung getroffen wird. Heute wird der Begriff fast nur noch für Fragen der päpstlichen Unfehlbarkeit verwendet.

Allerdings hat es auch vor der Definition des Dogmas von der speziell päpstlichen Unfehlbarkeit (die ein besonderer Anwendungsfall der allgemein kirchlichen Infallibilitas ist) eine gewisse Anzahl von päpstlichen Entscheidungen gegeben, die, wenn man die Kriterien von 1870 anwenden will, gleichfalls ex cathedra ergangen sind. Unzweifelhaft wird nur für das Dogma von der Immakulata von 1854 die Unfehlbarkeit allgemein angenommen.

Die "Rückprojektion" des 1870er-Dogmas (zwar nicht seinem Prinzip nach, wohl aber hinsichtlich der kirchenrechtlichen Präzisierungen) in die vorigen Jahrhunderte begegnet allerdings mancherorts Bedenken. Es gibt daher unterschiedliche Meinungen, wieviele frühere Papstentscheidungen ex cathedra ergingen. Die Frage kann auch offen bleiben. Denn auch dann, wenn diese Entscheidungen keine ex cathedra-Äußerungen des außerordentlichen Lehramts der Kirche waren, so sind sie jedenfalls als innerhalb des ordentlichen Lehramts der Kirche rezipiert und mithin verbindlich anzusehen. "Nicht-unfehlbare" Enbtscheidungen des Papstes sind ja regelmäßig nicht "falsch", sondern auch mit Autorität ausgestattet. Sie lassen allerdings dem zukünftigen kirchlichen Lehramt eine größere Bandbreite der Interpretation, da sie nicht definitiv ergehen, also unter bestimmten Aspekten einer Anpassung an neue Zeitfragen gestatten.

Liste (evtl.) ex cathedra ergangener Entscheidungen (1054-1854)

Manche Autoren des 19. oder 20. Jahrhunderts sahen noch mehrere andere Entscheidungen, etwa Leo I. oder auch wider den Jansenismus, als ex cathedra ergangen an. Nie ernsthaft vertreten wurde, dass der Syllabus (1864) oder das Dekret Lamentabili (1907) ex cathedra ergangen seien. Ein einzelner Autor sprach sich dafür aus, die Verurteilung des Amerikanismus durch Leo XIII. für ex cathedra ergangen anzusehen.

Literatur

Klaus Schatz S.J., Welche bisherigen päpstlichen Lehrentscheidungen sind "ex cathedra"? Historische und theologische Überlegungen, in: Dogmengeschichte und Theologie (Hg. W. Löser S.J. u.a.), Würzburg 1985, S. 404-422.