Kathedrale

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Version vom 25. September 2015, 07:54 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Bedeutung der Kathedralkirche)
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Dom oder Domkirche ist die Bezeichnung für heutige oder frühere Bischofskirchen, die vielfach auch Kathedralen genannt werden, weil der Bischof in ihen seine "cathedra", d.h. seinen Thron hat. Auch bedeutende Stiftskirchen, aber nie Klosterkirchen, führen de Titel Domkirche

Wenn eine Domkirche gleichzeitig eine Pfarrkirche ist, so wird dieser Pfarrer Dompfarrer genannt.

Dom ist im klassischen Sinne die Bezeichnung für eine Bischofskirche - abgeleitet von domus ecclesiae (Haus der Kirche) oder domus episcopalis (Haus des Bischofs).

Die Bezeichnung Dom wurde später auch üblich für nichtbischöfliche Stiftskirchen, bei denen ein Kanonikerstift angesiedelt war (lat. domus canonicorum, Haus der Kanoniker).

Das neuhochdeutsche Wort Dom ist verwandt mit dem französischen Wort dôme (Kirche, Kuppel). Deshalb werden auch andere bedeutende Kirchen, vorwiegend Kuppelbauten, als Dom bezeichnet, z.B. Petersdom, Invalidendom, Felsendom.

Die Bedeutung der Kathedralkirche, im Schreiben Pastores gregis Nr. 34.

Der Bischof übt sein Amt der Heiligung zwar in der ganzen Diözese aus, doch der Brennpunkt seines Wirkens ist die Kathedralkirche, die gleichsam die Mutterkirche und der Mittelpunkt der Teilkirche ist, wo alles zusammenläuft.

Die Kathedrale ist tatsächlich der Ort, wo der Bischof seine Cathedra hat, von der aus er sein Volk durch die Verkündigung anleitet und es wachsen lässt und wo er bei den Feiern der Hauptfeste des Kirchenjahres und der Sakramente den Vorsitz innehat. Eigens dann, wenn ein Bischof auf der Cathedra Platz genommen hat, zeigt er sich der Versammlung der Gläubigen gegenüber als der, der in loco Dei Patris den Vorsitz führt. [...] Es darf sich deshalb gemäß einer uralten, im Osten und im Westen gültigen Tradition nur der Bischof auf den Bischofsstuhl setzen. Das Vorhandensein dieser Cathedra macht ja eben die Kathedralkirche für das Presbyterium der Diözese und für das ganze heilige Volk Gottes zum räumlichen und geistlichen Zentrum der Einheit und der Gemeinschaft.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils in bezug darauf, dass »alle das liturgische Leben des Bistums, in dessen Mittelpunkt der Bischof steht, besonders in der Kathedralkirche, aufs höchste schätzen sollen; sie sollen überzeugt sein, dass die Kirche auf eine vorzügliche Weise dann sichtbar wird, wenn das ganze heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen Feiern, besonders an derselben Eucharistiefeier, teilnimmt: in der Einheit des Gebetes und an dem einen Altar und unter dem Vorsitz des Bischofs, der umgeben ist von seinem Presbyterium und den Dienern des Altars«.<ref> Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, 41.</ref> In der Kathedrale, wo sich der Höhepunkt des Lebens der Kirche vollzieht, erfüllt sich daher auch die erhabenste und heiligste Handlung des munus sanctificandi des Bischofs, die – wie die Liturgie selbst, bei der er den Vorsitz hat – die Heiligung des Menschen, die kultische Verehrung und die Verherrlichung Gottes einschließt.

Spezielle Anlässe für dieses Sichtbarwerden des Geheimnisses der Kirche sind einige besondere liturgische Feiern. [Papst Johannes Paul II. denkt] dabei an die jährliche Liturgie der Chrisam-Messe, die als »eine besonders charakteristische Ausdrucksform dieser priesterlichen Vollgewalt des Bischofs und ein Zeichen der engen Verbundenheit der Priester mit ihm«<ref> Pontificale Romanum: Ordo benedicendi oleum catechumenorum et infirmorum et conficiendi chrisma, Einführung.</ref> angesehen werden muss. Während dieser Feier wird zusammen mit dem Krankenöl und dem Öl für die Katechumenen das heilige Chrisam geweiht, als sakramentales Zeichen des Heiles und des vollkommenen Lebens für alle, die aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren wurden. Zu den feierlichsten Liturgien sind natürlich auch jene zu zählen, bei denen die heiligen Weihen erteilt werden: der eigentliche und normale Ort für die Feier dieser Riten ist die Kathedralkirche.<ref> Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, presbyterorum et diaconorum, Einführungen.</ref> Weitere Anlässe, wie der Jahrestag der Kirchweihe der Kathedrale oder die Feste der Diözesanpatrone, mögen hinzukommen.

Diese und andere Anlässe sind, entsprechend dem liturgischen Kalender jeder einzelnen Diözese, wertvolle Gelegenheiten, um die Bande der Gemeinschaft mit den Priestern, den Personen des geweihten Lebens und den gläubigen Laien neu zu festigen und unter allen Gliedern der Teilkirche die Impulse zur Mission anzuregen. Darum hebt das Caeremoniale Episcoporum die Bedeutung der Kathedralkirche und der liturgischen Feiern hervor, die zum Wohl und zum Vorbild der ganzen Ortskirche in ihr abgehalten werden.<ref> Vgl. Nr. 42-54.</ref>

Anmerkungen

<references />

siehe: Domdekan, Dompropst, Kölner Dom