Konklave: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
  
 
Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.  
 
Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.  
 
== Grundlage für das Konklave ==
 
 
Die aktuelle Grundlage für das Konklave befindet sich in der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] [[Universi Dominici Gregis]] von Papst [[Johannes Paul II]].
 
  
 
== Ablauf ==
 
== Ablauf ==

Version vom 5. Januar 2011, 09:53 Uhr

Bei einem Konklave wählen alle wahlberechtigten Kardinäle auf dem Gebiet des Vatikan einen neuen Papst. Sie sind bis zum Abschluss der Wahl von der Außenwelt abgesondert.

Das Wort stammt aus der lateinischen Sprache (conclave) und kann mit "Gemach, Zimmer" übersetzt werden. Manchmal wird auch das Wortspiel "cum clave" (mit Schlüsseln) verwendet. Gemeint ist auf jeden Fall das Zusammentreffen der Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes.

Recht zur Teilnahme

Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.

Ablauf

Historische Entwicklung

Päpstliche Schreiben

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.