Konkordat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Konkordat''' nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat mit dem [[Vatikan]].  
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'''Konkordat''' nennt man einen Vertrag zwischen einem [[Staat]] und dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]].  
  
==Liste von Konkordaten==
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==Kirchenrechtliche Bedeutung==  
* [[Lateranverträge ]]
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Der Papst ist der [[Statthalter]] [[Christi]] und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der [[Vatikan]] ein Konkordat eingeht.
* [[Kirchenstaat ]]
 
* [[Reichskonkordat ]]
 
  
==kirchenrechtliche Bedeutung==  
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===Grundgesetz des Vatikans===
Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.  
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Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen [[Völkerrecht]]ssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem [[Papst]] vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".
  
====CIC====
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==Konkordate==
CIC 365: "Legati pontificii, qui simul legationem apud Civitates iuxta iuris internationalis normas exercet, munus quoque peculiare est: (...)
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* [[Lateranverträge]]
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* [[Reichskonkordat]]
  
*2° quaestiones pertractare quae ad relationes inter Ecclesiam et Civitatem pertinent; et peculiari modo agere de concordatis aliisque huiusmodi conventionibus conficiendis et ad effectum deducendis. (...)". 
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==Weblinks==
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*[http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/015.htm Grundgesetz des Vatikans]
  
 
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[[Kategorie:Kirche]]
====Grundgesetz des Vatikans====
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[[Kategorie:Kirchenrecht]]
Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".
 

Aktuelle Version vom 12. Juli 2013, 17:00 Uhr

Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl.

Kirchenrechtliche Bedeutung

Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.

Grundgesetz des Vatikans

Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".

Konkordate

Weblinks