Konziliarismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Konziliarismus''' versteht man in der Geschichte der [[Kirche]] den immer wieder aufgekommenen Gedanken, das [[Konzil]] stünde über dem [[Papst]]; ein Papst müsse sich notfalls vor dem ''Ökumenischen Konzil'' rechtfertigen. Die schwere Krise des Papsttums am Ausgang des Mittelalters begünstigte, besonders im [[Konzil von Konstanz]], diese Idee. Faktisch begünstigt sie das [[Staatskirchentum]] und die Aufsplitterung der Kirche in nationale, regionale oder rituelle Bruchstücke. Denn praktizierbar ist der ''Konziliarismus'' real nicht.
 
Unter '''Konziliarismus''' versteht man in der Geschichte der [[Kirche]] den immer wieder aufgekommenen Gedanken, das [[Konzil]] stünde über dem [[Papst]]; ein Papst müsse sich notfalls vor dem ''Ökumenischen Konzil'' rechtfertigen. Die schwere Krise des Papsttums am Ausgang des Mittelalters begünstigte, besonders im [[Konzil von Konstanz]], diese Idee. Faktisch begünstigt sie das [[Staatskirchentum]] und die Aufsplitterung der Kirche in nationale, regionale oder rituelle Bruchstücke. Denn praktizierbar ist der ''Konziliarismus'' real nicht.
  
Seit den beiden Vatikanischen Konzilien ist der Konziliarismus jedoch '''definitiv überwunden'''. Stattdessen gilt die Lehre vom [[Kollegium der Bischöfe]], dass ''mit und unter'' dem dem Papst (aber nie ohne oder gegen ihn) als Nachfolger Petri (stets) handelt. Der Papst muss ''per definitionem'' sein Amt immer und überall völlig frei ausüben können; die "immanenten Schranken" werden durch das Amt selbst gesetzt.
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Das [[Erstes Vatikanisches Konzil|Erste Vatikanische Konzil]] (vgl. [[Pastor aeternus]], [[Pastor aeternus (Wortlaut)#Der Papst höchster Richter, daher Appellation an ein allgemeines Konzil unerlaubt|Nr. 14]]). lehrt:
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:''Vom rechten Weg irren daher jene ab, die behaupten, es sei erlaubt, von den Entscheidungen der römischen Päpste an ein [[Ökumenisches Konzil|allgemeines Konzil]] zu appellieren, als wäre ein solches eine dem römischen Papst übergeordnete Behörde.''
  
Da der Papst aber nicht "Souverän" über die Kirche ist, sondern Diener der Diener Gottes, ''geistlich'' eingebunden in die [[Hierarchie]], der er dient, ist die denkbare Frage nach einem "häretischen Papst" eher abstrakt-spekulativer Natur. Einzelne Krisen in der [[Kirchengeschichte]] (relevante Fälle: [[Liberius]](gest. 366; teilw. Nachgiebigkeit ggü. den Arianern), [[Honorius I.]] (gest. 638; grobe Missverständnisse um den [[Monotheletismus]]), zuletzt (!) [[Johannes XXII.]](gest. 1334; Problematik der ''visio beatifica'')) sind gerade durch die Weiterentwicklung des Amtsbegriff rückblickend gelöst ([[Lumen gentium]], Kapitel III.) und für die Zukunft ausgeschlossen.  
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Seit den beiden Vatikanischen Konzilien ist der Konziliarismus jedoch definitiv überwunden. Stattdessen gilt die Lehre vom [[Kollegium der Bischöfe]] (vgl. [[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMT|Nr. 22]]), dass ''mit und unter'' dem dem Papst (aber nie ohne oder gegen ihn) als Nachfolger Petri (stets) handelt. Der Papst muss ''per definitionem'' sein Amt immer und überall völlig frei ausüben können; die "immanenten Schranken" werden durch das Amt selbst gesetzt.
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Da der Papst aber nicht "Souverän" über die Kirche ist, sondern Diener der Diener Gottes, ''geistlich'' eingebunden in die [[Hierarchie]], der er dient, ist die denkbare Frage nach einem "häretischen Papst" eher abstrakt-spekulativer Natur. Einzelne Krisen in der [[Kirchengeschichte]] (relevante Fälle: [[Liberius]] (gest. 366; teilw. Nachgiebigkeit ggü. den Arianern), [[Honorius I.]] (gest. 638; grobe Missverständnisse um den [[Monotheletismus]]), zuletzt (!) [[Johannes XXII.]](gest. 1334; Problematik der ''visio beatifica'')) sind gerade durch die Weiterentwicklung des Amtsbegriff rückblickend gelöst ([[Lumen gentium]], Kapitel III.) und für die Zukunft ausgeschlossen.  
  
'''Anmerkung:''' Bislang musste noch kein Papst jemals (außer Johannes XXII. selbst) eine ernstlich ''definitive'' Entscheidung (auch unterhalb des Rangs der [[ex cathedra]]-Entscheidung) eines Vorgängers widerrufen. Anpassungen und Korrekturen betreffen in aller Regel nur die ''Rechtsordnung der Kirche'', die ''Disziplin'' in der kohärenten Lehre und die Ordnung der ''[[Liturgie]]''.
 
  
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
[[Kategorie:Kirchliche Versammlungen]]
 
[[Kategorie:Kirchliche Versammlungen]]

Aktuelle Version vom 16. November 2021, 10:20 Uhr

Unter Konziliarismus versteht man in der Geschichte der Kirche den immer wieder aufgekommenen Gedanken, das Konzil stünde über dem Papst; ein Papst müsse sich notfalls vor dem Ökumenischen Konzil rechtfertigen. Die schwere Krise des Papsttums am Ausgang des Mittelalters begünstigte, besonders im Konzil von Konstanz, diese Idee. Faktisch begünstigt sie das Staatskirchentum und die Aufsplitterung der Kirche in nationale, regionale oder rituelle Bruchstücke. Denn praktizierbar ist der Konziliarismus real nicht.

Das Erste Vatikanische Konzil (vgl. Pastor aeternus, Nr. 14). lehrt:

Vom rechten Weg irren daher jene ab, die behaupten, es sei erlaubt, von den Entscheidungen der römischen Päpste an ein allgemeines Konzil zu appellieren, als wäre ein solches eine dem römischen Papst übergeordnete Behörde.

Seit den beiden Vatikanischen Konzilien ist der Konziliarismus jedoch definitiv überwunden. Stattdessen gilt die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (vgl. Lumen gentium, Nr. 22), dass mit und unter dem dem Papst (aber nie ohne oder gegen ihn) als Nachfolger Petri (stets) handelt. Der Papst muss per definitionem sein Amt immer und überall völlig frei ausüben können; die "immanenten Schranken" werden durch das Amt selbst gesetzt.

Da der Papst aber nicht "Souverän" über die Kirche ist, sondern Diener der Diener Gottes, geistlich eingebunden in die Hierarchie, der er dient, ist die denkbare Frage nach einem "häretischen Papst" eher abstrakt-spekulativer Natur. Einzelne Krisen in der Kirchengeschichte (relevante Fälle: Liberius (gest. 366; teilw. Nachgiebigkeit ggü. den Arianern), Honorius I. (gest. 638; grobe Missverständnisse um den Monotheletismus), zuletzt (!) Johannes XXII.(gest. 1334; Problematik der visio beatifica)) sind gerade durch die Weiterentwicklung des Amtsbegriff rückblickend gelöst (Lumen gentium, Kapitel III.) und für die Zukunft ausgeschlossen.