Lebensrecht

Aus kathPedia
Version vom 2. März 2017, 09:52 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Päpstliches)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht bzw. Grundrecht. Es gilt als das grundlegendste Recht eines jeden Menschen. Im deutschen Grundgesetz wird es in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert.

Vereine und Initiativen

Kongresse und Tagungen

Päpstliches

Johannes Paul II.

Literatur

Weblinks