Noviziat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Noviziat''' ist die Zeit der Ausbildung eines Ordensangehörigen. In dieser Zeit wird der Novize durch den Orden geprüft, ob er dazu berufen ist, die [[Gelübde]] abzulegen und gemäß der Ordensspiritualität zu leben. Bei Gemeinschaften mit Beständigkeit am Ort auch, ober er in die konkrete Gemeinschaft passt. Umgekehrt prüft der Novize seine Berufung und ob ihm das Leben in der Ordensgemeinschaft zusagt. Außerdem übt der Novize die geistliche Lebensform ein und erwirbt Kenntnisse in Bereichen wie etwa Katechese, Ordensgeschichte, Ordensspiritualität, Liturgie und Gesang.
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'''Noviziat''' ist die Zeit der Ausbildung eines Ordensangehörigen. In dieser Zeit wird der Novize durch den Orden geprüft, ob er dazu berufen ist, die [[Gelübde]] abzulegen und gemäß der Ordensspiritualität zu leben. Bei Gemeinschaften mit Beständigkeit am Ort auch, ob er er in die konkrete Gemeinschaft passt. Umgekehrt prüft der Novize seine Berufung und ob ihm das Leben in der Ordensgemeinschaft zusagt. Außerdem übt der Novize die geistliche Lebensform ein und erwirbt Kenntnisse in Bereichen wie etwa Katechese, Ordensgeschichte, Ordensspiritualität, Liturgie und Gesang.
  
 
Kirchenrechtliche Bestimmungen über das Noviziat sind in den Can. 641 bis 653 [[Codex Iuris Canonici|CIC]] enthalten.
 
Kirchenrechtliche Bestimmungen über das Noviziat sind in den Can. 641 bis 653 [[Codex Iuris Canonici|CIC]] enthalten.

Version vom 7. August 2006, 05:53 Uhr

Noviziat ist die Zeit der Ausbildung eines Ordensangehörigen. In dieser Zeit wird der Novize durch den Orden geprüft, ob er dazu berufen ist, die Gelübde abzulegen und gemäß der Ordensspiritualität zu leben. Bei Gemeinschaften mit Beständigkeit am Ort auch, ob er er in die konkrete Gemeinschaft passt. Umgekehrt prüft der Novize seine Berufung und ob ihm das Leben in der Ordensgemeinschaft zusagt. Außerdem übt der Novize die geistliche Lebensform ein und erwirbt Kenntnisse in Bereichen wie etwa Katechese, Ordensgeschichte, Ordensspiritualität, Liturgie und Gesang.

Kirchenrechtliche Bestimmungen über das Noviziat sind in den Can. 641 bis 653 CIC enthalten.