Promotion

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Die Promotion (lateinisch promotio, Beförderung) ist die Verleihung des akademischen Grades des Doktortitels in einer bestimmten Disziplin. Der ernannte Doktor, die ernannte Doktorin erhält eine Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Doktorarbeit oder Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung, dem Rigorosum oder der Verteidigung der Doktorarbeit. Das Promotionsrecht besitzen für gewöhnlich alle Universitäten.

Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung vom Promotionsprüfungsamt bestätigt wurde, werden als Doktoranden bezeichnet. Sie dürfen den Titel cand.theol = Candidatus Theologiae usw. führen. Der Doktorand arbeitet unter der Aufsicht eines Doktorvaters seine Dissertation aus.

Der Doktor ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad. Die Habilitation ist eine darüber hinausgehende Qualifikation, die in den meisten Ländern förmlich mit der Verleihung des Zusatzes habil. (zum Beispiel Dr. med. habil.) abgeschlossen wird. Privatdozent und Professor sind akademische Dienstbezeichnungen und keine Grade. Der Doktortitel wird Namensbestandteil und ist beim Namen zu nennen.

Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Bearbeitung eines thematisch begrenzten Forschungsbereichs, das Spezialgebiet, zu belegen. Die Dissertation enthält für gewöhnlich auch neue, bisher unentdeckte Erkenntnisse und Ergebnisse. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf höchstem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.