Taufe
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Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen der unsichtbaren Gnade, durch das Gott im Menschen wirkt, um ihn in Christus und in der Kirche mit sich zu vereinen.<ref> Generalaudienz vom 25. März 1992, Nr. 2.</ref> Die Taufe ist das fundamentale Sakrament. Sie reißt den Menschen aus der Macht der Sünde und des Todes heraus und steht so quasi am Eingang der Kirche: Denn durch den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi werden der Mensch in der Taufe bereits mit dem neuen, ewigen Leben, als zweite Gottebenbildlichkeit,<ref>vgl. Johannes IV.: Brief »Dominus qui dixit« an Kaiser Konstantin III. im Frühjahr 641 - DH 496.</ref> beschenkt. Je mehr der Mensch persönlich dazu ja sagt, wird das Sakrament voll wirksam.
- Die Taufe ist ein in Freiheit geschlossener Bund zwischen Mensch und Gott.
- Die Taufe nimmt den Getauften hinein in die Gemeinschaft der Kirche.
- Der Täufling wird aus den Elementen der Schöpfung (=Wasser) und dem Geist Gottes neugeboren zu ewigem Leben.
- Die Taufe gebiert wieder zum geistlichen Leben (in der Heiligmachenden Gnade), welches in Christus ist.<ref>Petrus Canisius: Catechismus maior#Vom Sakrament der Ehe.</ref>
Die Taufe ist ein Wiedergeburt, durch die Annahme des Glaubens, der die Zeugung der Verkündigung des Evangeliums (vgl. 1 Kor. 4, 15) vorausgeht. Das Leben aus der Taufgnade kann täglich in der Eucharistie erneuert und, bei Verlust der Gotteskindschaft durch die Sünde, in der Buße sakramental wieder hergestellt werden, um die Seele zum Glück in der Zeit und zur Vollendung in der Ewigkeit zu bewahren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Riten
- 2 Wirkungen der Taufe
- 3 Erwachsenen-Taufe
- 4 Kinder-Taufe
- 5 Begierdetaufe, Bluttaufe und die mühevolle Taufe
- 6 Taufe als Bund und Aufgabe
- 7 Ungetaufter
- 8 Ablassmöglichkeiten
- 9 Taufe des Johannes des Täufers und Taufe Jesu
- 10 Lehramtliche Schreiben
- 11 Literatur
- 12 Tabellarischer Überblick zur Heilung des Einzelmenschen
- 13 Weblinks
- 14 Anmerkungen
Riten
Salbung mit Chrisam
Christus ist der Gesalbte Gottes, der Messias. Der Täufling wird mit dem Chrisam, königlichem Öl gesalbt zum Zeichen der königlichen, priesterlichen (vgl. Taufpriestertum) und prophetischen Würde des Menschen, der Christus angehört, dem neuen Adam. Durch die Sünde gingen der Menschheit diese Königswürde verloren – mit der Taufe wird der Mensch wieder in die ihm von Gott zugedachte Würde des Ursprungs eingesetzt, bereichert um die Früchte der Erlösungstat Christi.
weißes Kleid
Durch das Kreuz und die Auferstehung Christi ist die Trennung zwischen Gott und Menschheit überwunden. Der biblische Begriff für Reinheit bedeutet Ungeteilt-Sein, dafür ist das weiße Kleid ein Zeichen.
Anzünden der Taufkerze an der Osterkerze
Es ist ein Zeichen für Christus, der das Licht ist, das in die Welt gekommen ist. Die Menschen, die das Licht Christi aufnehmen können, werden selber Licht für die Welt. Es ist zugleich Geschenk und Aufgabe.
Effata-Ritus
Der Ruf Effata bedeutet: tu dich auf. Der Priester berührt den Mund (für den Lobpreis) und die Ohren (um das Wort Gottes zu hören). Der Mensch wird wieder in die Gottesbeziehung hineingenommen.
Untertauchen im Wasser (bzw. Übergießen)
Es symbolisiert das Sterben und Auferstehen mit Jesus. Das Wasser ist ein Bild für die Vergänglichkeit des Lebens (daher auch Bild fürs Begrabenwerden). Ursprünglich wurde ja der Täufling ganz untergetaucht. Das Herausholen aus dem Wasser symbolisiert, dass der Täufling nun nicht mehr der Vergänglichkeit, sondern der Ewigkeit angehört. Die Taufe muss mit „lebendigem Wasser“ = Quellwasser durchgeführt werden (daher das Darübergießen), denn wir werden durch Christus als das Lebendige Wasser gerettet. Das Übergießen mit Wasser deutet an, dass die Taufe ein Bad ist, durch das wir von den Sünden gereinigt werden.
Die Worte bedeuten, dass wir in der Taufe dem dreieinigen Gott geweiht werden: dem Vater, der uns erschaffen hat, dem Sohn, der uns erlöst hat, und dem Heiligen Geist, der uns heiligt.<ref>Katholischer Katechismus der Bistuemer Deutschlands#62. Die Spendung der Taufe.</ref>
Wirkungen der Taufe
Das Taufsakrament macht den Menschen zum Glied der Kirche, zum Glied des Mystischen Leib Christi (1 Kor 12, 13). Er führt in diese priesterliche Gemeinschaft (in das Taufpriestertum) ein. Der Getaufte erhält ein auf ewig unauslöschliches Prägemal zur christlichen Gottesverehrung. Er ist gehalten, den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen (LG, 11). Sie läßt sie an der Erlösung teilhaben. Sie reiht in die Gemeinschaft der Heiligen ein. Sie öffnet den Zugang zu allen anderen Sakramenten, die die Aufgabe haben, das christliche Leben zur vollen Entfaltung zu bringen. Deshalb ist die Taufe wie eine Wiedergeburt (1 Petr 1, 3; Joh 3, 5), durch die ein Menschenkind zu einem Gotteskind wird.<ref> Generalaudienz vom 25. März 1992, Nr. 1+2.</ref>
Erwachsenen-Taufe
Bei der Praxis der Erwachsenen-Taufe geht in der Regel ein Katechumenat voraus; in diesem wird der Taufbewerber in den Wahrheiten des Glaubens unterwiesen und zu diesem bewussten Ja hingeführt. Als Termin für Erwachsenentaufen wird gerne die Osternacht gewählt, da bereits die Rettung des Volkes Israel aus Ägypten das Taufgeschehen ausdeutet: durch die Taufe sind wir herausgeführt aus unserem „Ägypten“ der Sünde und des Todes, auf dem Weg durch die Wüste und, über den Jordan, in die Freiheit. Üblicherweise feiern Erwachsene ihre Taufe, Erstkommunion und Firmung in derselben Feier, so wie es ursprünglich in der Urkirche gehandhabt wurde.
Kinder-Taufe
Schon in den Zeiten der Urkirche bürgerte sich ein, in einem Haushalt, der sich bekehrt hatte, die Kinder ebenfalls zu taufen. Da sie ja auch in die Muttersprache, Nationalität und die Lebensumstände der Eltern hineingeboren werden ohne darüber entscheiden zu können, und sie in einem christlichen Haus ganz selbstverständlich auch im Glauben erzogen wurden, sprachen die Eltern ein stellvertretendes Ja für ihre Kinder – solange bis diese selbst ihr Ja bewusst geben konnten. Gott nämlich setzt keine Mindestbedingungen für Gabe seiner selbst. Eine wenig bewusste Taufpraxis erschwert jedoch bisweilen die Einübung in das Glaubensleben, auch wenn die einmal wirksam gewordene Taufgnade nicht mehr verloren geht, sofern die Beziehung zu ihr auffindbar bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist auch die heute mancherortens geführte Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Kindertaufe zu sehen: wo eine katholische Erziehung von vornherein abgelehnt wird, ist eine Kindertaufe nur um des Festes willen wohl wenig sinnvoll.
Die Praxis der Kindertaufe lässt sich aus der Heiligen Schrift nicht vollständig, aber doch mit hoher Wahrscheinlichkeit, beweisen. Paulus (1 Kor 1, 16) und die Apostelgeschichte (Apg 16, Apg 18, 8 etc.) berichten wiederholt von Taufen "des ganzen Hauses". Darin sind sicherlich auch die Kinder eingeschlossen, um so mehr, als die Taufe an die Stelle der Beschneidung trat und auch die spätjüdische Proselytentaufe an Kindern vollzogen wurde. Zudem verheisst Petrus in Apg 2, 38 f den Heiligen Geist als Folge der Taufe nicht nur seinen Zuhörern sondern auch deren Kindern.
Die Kindertaufe wird u.a. direkt bezeugt durch Irenäus (Adv. haer. II 22,4), Tertullian (De bapt. 18) und Hippolyt von Rom (Traditio Apostolica).
Kinder Ungläubiger können getauft werden, die in (Todes-) gefahr, nicht aber im Augenblick des Todes, sich befinden. Diese können wenigstens getauft werden, wenn es keine Hoffnung gibt, sie nochmals wiederzusehen oder wenn die wohlbegründete Vermutung besteht, dass sie aufgrund einer Krankheit, von der sie augenblicklich befallen sind, nicht (über-)leben, sondern vor dem Alter der Unterscheidung sterben. Wenn Kinder Ungläubiger sich in der Gefahr des Todes befinden und getauft werden, bei denen man im Zweifel ist, ob sie den Zustand der Unterscheidung erreicht haben, und es keine Gelegenheit gibt, sie in den Dingen des Glaubens zu belehren, sollen man versuchen, sie in der bestmöglichen Weise zu unterrichten; andernfalls sollen sie bedingungsweise getauft werden (Heiliges Offizium am 18. Juli 1894 DH 3296).
Begierdetaufe, Bluttaufe und die mühevolle Taufe
Außer der Wassertaufe gibt es auch die Begierdetaufe, die Bluttaufe und die mühevolle Taufe.<ref> Robert Bellarmin: Erläuterung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses#Artikel X: Die Vergebung der Sünden </ref>
Begierdetaufe (lat. baptisma flaminis) heißt die Taufe, die nicht wirklich, sondern dem Verlangen nach aufgrund einer Eingebung des göttlichen Geistes empfangen wird. Wenn ein Erwachsener getauft zu werden verlangt, jedoch niemanden findet, der ihn tauft, und mit diesem Verlangen und zugleich mit einer Abscheu gegen seine Sünden und einer wahren Reue und Bekehrung zu Gott aus dem Leben scheidet, werden ihm die Sünden von Gott vergeben.
Die Bluttaufe ist das Martyrium. Wer nämlich nicht wirklich getauft werden konnte, aber mit dem Verlangen nach der Taufe das Martyrium für den Glauben an Christus erlitten hat, von dem sagt man, er sei mit seinem eigenen Blut getauft worden. Die Bluttaufe empfangen diejenigen, die um des Glaubens willen für Christus ihr Leben in einem gewaltsamen Tode hingeben, bevor sie das Sakrament der Taufe empfangen haben. Sie bewirkt die Rechtfertigung, prägt jedoch kein unauslöschliches Merkmal ein und macht deshalb noch nicht tatsächlich zum Glied der Kirche, sondern nur dem Wunsche nach, wie die Begierdetaufe.
Als mühevolle Taufe schließlich bezeichnet der heilige Gregor von Nazianz in seiner "Rede auf die heiligen Lichter" das Bußsakrament.<ref> Gregor von Nazianz, Oratio in Sancta Lumina 17 (PG 36,353). </ref> Wer nämlich die Taufe mit Wasser empfängt, dem werden alle Sünden vergeben, und zwar hinsichtlich der Schuld und auch hinsichtlich der Strafe, und es sind keine mühevollen Werke zur Genugtuung erforderlich. Wer dagegen nach der Taufe in Sünden fällt, wird nicht ohne Genugtuung durch mühsame Werke zur Versöhnung zugelassen, also Fasten, Almosen, Gebete, Seufzen und Tränen, so wie sie der Schwere und der Menge der Sünden angemessen sind.
Taufe als Bund und Aufgabe
Die Taufe verleiht ein unauslöschliches Siegel. Sie ist ein Bund, vergleichbar dem Ehebund – aber mit einem Partner, der in alle Ewigkeit den Bund nicht aufkündigt, solange der Täufling in Treue zu diesem Bund steht. Von Gott her gesehen sind wir daher als Getaufte schon als Erben des Himmels eingesetzt. In Ehrfurcht vor Gott und in Freude soll der Getaufte versuchen sein Leben zu wagen und alles zu meiden, was den Getauften von Gott trennen könnte. In der Freiheit der Liebe muss sich der Bund täglich neu entwickeln und entfalten. Wir dürfen täglich neu in die Beziehung zu Gott eintauchen. Die Beziehung zu Gott ist entscheidend für das Gelingen des Lebens, das nun unter den Schutz des Heiligen Geistes gestellt ist.
Das Bezeichnen mit Weihwasser kann als eine Tauferneuerung im Kleinen verstanden werden und hilft uns, die Taufgnade lebendig zu erhalten. Aus der Kraft der Taufe das christliche Leben zu bestehen, das eröffnet den Menschen eine Teilhabe an der himmlischen Wirklichkeit "schon jetzt", so dass, inmitten eines intensiven kirchlichen Lebens, das Geschenk der Taufe (für jede und jeden) als kostbarer Schatz erfahrbar sein kann. In der Frage nach der Heilsnotwendigkeit der Taufe geht es, ohne jede Relativierung des christlichen Absolutheitsanspruchs, nicht so sehr um die Auseinandersetzung um Mindestbedingungen ("wie" komme ich irgendwie ans Ziel??), sondern um die Begeisterung für ein Leben aus der Fülle der Heilstaten Christi. Das Leben Jesu setzt sich fort in seinen Heiligen.
Ungetaufter
Der Begriff Ungetaufter taucht im Kirchenrecht nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Ehe und im Prozessrecht auf. Damit ist eine Person gemeint, die nicht katholisch und auch nicht christlich ist. Die Ehe mit einem Ungetauften heißt Mischehe und unterliegt bestimmten Bedingungen, die den Fortbestand und das Wachstum der Kirche sichern sollen (Versprechen des katholischen Partners, dass er seinem Glauben treu bleibt und eine katholische Kindertaufe und -erziehung anstreben wird)(vgl. CIC can.. 1086, 1124-1129). In bestimmten Fällen haben auch Ungetaufte das Recht, vor ein Kirchengericht zu treten.
Ablassmöglichkeiten
Ein vollkommener Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Jahrestag seiner Taufe sein Taufbekenntnis nach einer rechtmäßig approbierten Formel erneuert. Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der sein Taufbekenntnis nach einer dafür vorgesehenen Formel erneuert (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).
Taufe des Johannes des Täufers und Taufe Jesu
Die selige Anna Katharina Emmerich lässt von Clemens Brentano aufschreiben:
- Jesus lehrte von der Taufe des Johannes: sie sei eine Bußtaufe, eine erste rohere Reinigung, eine vorbereitende Handlung, wie solche Verrichtungen im Gesetze seien. ,,, Der Taufe Johannes ging nur eine allgemeine Bußermahnung voraus und eine Erklärung der Reue und Versprechen der Besserung. Bei der Taufe Jesu aber war nicht nur das allgemeine Sündenbekenntnis, sondern jeder klagte sich auch einzeln an und bekannte sein Hauptverderben. ... Die Täuflinge traten hier nicht ganz in das Wasser, sie beugten nur das Haupt darüber: sie erhielten auch kein ganzes Taufhemd, sondern es wurde ihnen nur ein weißes Tuch über die Schultern gelegt. Die Jünger hatten keine dreirinnige Schale, wie Johannes, sondern aus vorgehaltenen Becken schöpften sie dreimal mit der Hand. Jesus hatte das Wasser gesegnet und von dem Wasser seines Taufbades hineingegossen.<ref>Anna Katharina Emmerich: Menschwerdung bis Taufe Jesu#14. Jesus in Gilgal Dibon, Sukkoth Aruma und Bethanien.</ref>
Lehramtliche Schreiben
- 24. Januar 1877 Heiliges Offizium: Instruktion Glaube und Absicht des Sakramentenspenders an den Bischof von Nesqually.
- 20. November 1878 Heiliges Offizium: Dekret Die absolute und die bedingte Spendung der Taufe.
- 18. Juli 1894 Heiliges Offizium: Antwort an den Bischof von Krishnaghur/Indien über die Kindertaufe (DH 3296).
- 30. März 1898 Heiliges Offizium: Antwort, Glaube und die Absicht, die zur Taufe erforderlich sind (DH 3333-3335).
- 21. Aug. 1901 Heiliges Offizium: Antwort über die Materie der Taufe an den Erzbischof von Utrecht (DH 3356; ASS 34 [1901/02] 319f).
- Darlegung: Mehrere Ärzte pflegen in Krankenhäusern oder anderswo im Notfall kleine Kinder, hauptsächlich im Mutterschoß, mit Wasser zu taufen, das mit Quecksilberchlorid vermischt ist. Dieses Wasser setzt sich ungefähr aus einer Lösung von einem Teil dieses Quecksilberchlorids in tausend Teilen Wasser zusammen, und zwar ist in einer solchen Wasserlösung der Trank giftig. Der Grund aber, warum sie diese Mischung gebrauchen, ist, dass die Gebärmutter der Mutter von keiner Krankheit befallen werde.
- Fragen: 1. Ist die mit solchem Wasser gespendete Taufe sicher oder zweifelhaft gültig?
- 2. Ist es erlaubt, um jede Gefahr einer Krankheit zu vermeiden, mit solchem Wasser das Sakrament der Taufe zu spenden?
- 3. Ist es erlaubt, auch dann dieses Wasser zu gebrauchen, wenn ohne jede Gefahr einer Krankheit reines Wasser verwendet werden kann?
- Antwort (vom Papst am 23. Aug. bestätigt): Zu 1. Wird unter 2 abgehandelt werden. Zu 2. Es ist erlaubt, wo die wahre Gefahr einer Krankheit besteht. Zu 3. Nein.
- Basler Katholischer Katechismus (1947)#Die Taufe.
- 28. Dezember 1949 Heiliges Offizium Die Gültigkeit der Taufe bei einigen Sekten (AAS 41 [1949] 650).
- Frage: Ist bei der Entscheidung von Eheangelegenheiten die in den Sekten der Jünger Christi, Presbyterianer, Kongregationalisten, Baptisten und Methodisten gespendete Taufe – die notwendige Materie und Form vorausgesetzt – wegen des Fehlens der beim Spender erforderlichen Absicht, zu tun, was die Kirche tut bzw. was Christus angeordnet hat, als ungültig anzusehen, oder aber ist sie als gültig anzusehen, wenn im besonderen Fall nicht das Gegenteil bewiesen wird? Antwort: Nein zum ersten Teil; ja zum zweiten (DH 3874).
- 29. Oktober 1951 Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, Die Nottaufe, Nr. 19.
- 1955 Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands: Die Spendung der Taufe
- 18. Februar 1958 Heiliges Offizium Monitum Mos alicubi zur Einhaltung der Frühtaufe.
- 1960 Österreichische Bischofskonferenz: Katechismus der katholischen Religion#40. LEHRSTÜCK: IM SAKRAMENT DER TAUFE EMPFANGEN WIR DAS GÖTTLICHE LEBEN; Katechismus der katholischen Religion#41. LEHRSTÜCK: DER PRIESTER SPENDET DIE HEILIGE TAUFE.
- 15. Mai 1969 Kongregation für den Gottesdienst: "Ordo batismi parvulorum" Die liturgische Ordnung der Kindertaufe.
- 10. Juli 1969 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret über das Inkrafttreten der neuen Ordnung der Kindertaufe (AAS LXI [1969] 549-550).
- 20. Oktober 1980 Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion Pastoralis actio über die Kindertaufe.
- 21. Juli 1987 Päpstlicher Rat für die Förderung der Einheit der Christen: Katholische Stellungnahme Taufe, Eucharistie und Amt zu den Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Rates der Kirchen.
- 25. März 1992 Generalaudienz vom 25. März 1992 In der Taufe unauslöschlich wieder geboren.
- 7. Januar 1990 Enzyklika Redemptoris missio über die fortdauernde Gültigkeit des missionarischen Auftrages, Bekehrung und Taufe, Nr. 46.
- 1993 Die Feier der Kindertaufe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes<ref>
Die Feier der Kindertaufe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes</ref>
- 24. Juni 2020 Kongregation für die Glaubenslehre: Gültigkeit einer Taufformel mit lehrmäßiger Note.
- 31. Oktober 2023: Antwortbrief des Dikasteriums für die Glaubenslehre an den brasilianischen Bischof José Negri. Gefragt wurde nach der Möglichkeit, transgeschlechtliche Menschen zu taufen, sowie nach der Zulässigkeit von Trans-Menschen als Taufpaten und Trauzeugen. Mit Blick auf Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, wurde danach gefragt, ob ihre Kinder getauft werden können, sowie ob sie Taufpaten und Trauzeugen sein dürfen. Das Dikasterium betont, dass homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen grundsätzlich die gleichen Rechte in der Kirche wie alle anderen Gläubigen haben.<ref>Glaubensdikasterium erlaubt queere Taufpaten und Trauzeugen Katholisch.de am 8. November 2023</ref>
Literatur
- → Hildegard von Bingen: Der Weg der Welt - Wisse die Wege#DIE DRITTE VISION: VON DER TAUFE
- Thomas von Aquin: Summa theologica. Die deutsche Thomas-Ausgabe, lateinisch-deutsch, St III 60 - 72, Band 29: Die Sakramente, Taufe und Firmung, Verschiedene Verlage 1933 (mit Imprimatur).
- André Benoit / Charles Munier: Die Taufe in der Alten Kirche (1.-3. Jahrhundert), Aus dem Französischen ins Deutsche übertragen von Annemarie Spoerri (Frankfurt, M. Frankfurt, M., (Traditio Christiana, Band 9), Peter Lang AG, Internationaler Verlag der Wissenschaften 1994 (374 Seiten, gebunden oder broschiert, ISBN: 3906752437).
- Ulrich Engel: Wiedergeboren aus Wasser und Heiligem Geist. Das Sakrament der Taufe in Theologie und Liturgie. Dominus Verlag Augsburg 2012 (399 Seiten. Pb.; ISBN 978-3-940879-23-3).
- Franz Edlinger: Die Taufe : eingetaucht in den Strom der Liebe Gottes. dip3-Bildungsservice Wilhering 2014 (1. Auflage; 36 S.; ISBN 978-3-903028-18-0 geh.).
- Hans Buob: Das Sakrament der Taufe und der Ritus der Tauferneuerung Unio Verlag (52 Seiten; ISBN 3-935189-07-9).
- Walter Lang: Veränderungen durch die Liturgiereform bei der Spendung von Taufe und Firmung; Schriften des Initiativkreises katholischer Laien und Priester Augsburg, Heft 20 1999 (68 Seiten: pdf-Datei).
- Raphael Nießner: Warum mein Kind taufen lassen?, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0..
- Pur spezial "Die Taufe" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) Fe-Medienverlag
- Joseph Anton Keller: Hundertfünfzig lehrreiche Beispiele und Geschichten zum heiligen Sakrament der Taufe, Mit einem Stahlstiche, Kösel Verlag München 1892 (252 Seiten).
- Ildefons Herwegen (Hsgr.): Taufe und Firmung nach dem römischen Missale, Rituale und Pontificale, Marcus & Weber Verlag Bonn 1920.
- Handbuch der Dogmengeschichte Band IV/2: Burkhard Neunheuser: Taufe und Firmung, Herder Verlag Freiburg-Basel-Wien 1956/1983 (1./2. neubearb. Auflage, 110/150 Seiten, ISBN 978-3-451-00739-2).
- Josef Beeking: Siegel des neuen Lebens : Vom Sakrament der Taufe. Felizian Rauch Verlag Innsbruck 1940 (ca. 30 Seiten).
- Hans Bernhard Meyer: Aus dem Wasser und dem Heiligen Geist. Das Sakrament der Taufe und der Firmung. Pattloch Verlag Aschaffenburg 1969 (190 Seiten).
siehe: Fest soll mein Taufbund immer stehen, Nottaufe
Tabellarischer Überblick zur Heilung des Einzelmenschen
Wertung | Zustand der Leibessäfte | Ausdünstender leiblicher - Geruch |
materielles Universalheilmittel |
Leibliche natürliche Folge |
Wille | Zustand der Seele | Ausstrahlender seelischer - Geruch |
geistliches Universal- heilmittel | seelische übernatürliche Folge |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Positiv |
Freude |
Weihrauch) |
Wein, Öl ➕ |
Gedeihen |
Heiligmachende Gnade - GdH |
(Liebe) |
➕ |
Ewiges Leben 😇 | |
👎 |
Traurigkeit |
Reinigung, Ausleitung ⬆︎ ➖ |
(Schwarzgalle) Tod |
Eigenwille |
Todsünde bis Verstocktheit |
(Hass) |
➖ |
Ewiger Tod ☠️ |
Gebet: Komm herab, o Heil'ger Geist, der die finstre Nacht zerreißt, strahle Licht in diese Welt. Vater aller Armen Du, Aller Herzen Licht und Ruh, Komm mit Deiner Gaben Zahl ! Tröster in Verlassenheit, Labsal voll der Lieblichkeit, Komm, Du süßer Seelenfreund! In Ermüdung schenke Ruh, In der Glut hauch Kühlung zu, tröste den, der Tränen weint. O Du Licht der Seligkeit, mach Dir unser Herz bereit, dring in unsre Seelen ein! Ohne Dein lebendig Wehn, kann im Menschen nichts bestehn. Wasche, was beflecket ist; heile, was verwundet ist; tränke, was da dürre steht; beuge, was verhärtet ist; wärme, was erkaltet ist; lenke, was den Weg verfehlt ! Heil'ger Geist, wir bitten Dich: Gib den gläubig Schauenden, Den auf dich vertrauenden, Deiner sieben Gaben Kraft ! Gib den Lohn der Tugend ganz, Gib' des Heiles vollen Glanz, und dereinst die Seligkeit. Amen. Halleluja (Pfingstsequenz). |
Anmerkungen siehe https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_Sanitas&diff=190155&oldid=190154
Kommen Christi | Advent für die Menschheit |
Kommen Christi in der | wie kommt er |
Advent für den Einzel- menschen |
Kommen Christi in | Gericht der |
---|---|---|---|---|---|---|
Alter Bund | Menschwerdung | in Armut (Lk 2, 7) |
Beginn der übern. Zeit | der Taufe | Liebe Gottes | |
Neuer Bund | (Hebr 9, 28) um die zu retten, die ihn erwarten ⬇︎ |
in Geduld (2 Petr 3,15) und Langmut (Röm 2, 4+5) |
Zeit der Umkehr | der Beichte | Barmherzigkeit Gottes | |
Neuer Bund | Wiederkunft Christi + dem Allgemeinen Gericht (2 Tim 4, 1) |
in Herrlichkeit (Mt 16,27) |
Ende der Zeit | im Sterben+ dem Einzelgericht |
Gerechtigkeit Gottes |
Mensch - Tod erster Adam |
Menschwerdung zweiter Adam |
Eucharistie | Auferstehung zum Ewigen Leben |
---|---|---|---|
Gen 2, 17 | Joh 1, 1-18 | Joh 6,51-58 | Joh 5, 24 (Erste)- Offb 20, 6 - vgl. Offb 20, 14 |
der Geist-Seele | Seele (Blut) | Wein→ Blut Christi | Auferweckung oder Erste Auferstehung: Taufe, Beichte vgl. Kol 2,12; Eph 2, 6 der unsterblichen Geist-Seele |
des Leibes | Leib (Fleisch) | Brot → Leib Christi, Fleisch | Zweite Auferstehung: Eucharistie-Wegzehrung des sterblichen Leibes |
Verlust des Heiligen Geistes durch die Ursünde | Menschwerdung durch den Heiligen Geist, dem Lebendigmacher | Wandlung im Heiligen Geist | wiedergeboren Joh 3, 3ff, verwandelt, verklärt, verherrlicht Phil 3, 21 durch den Heiligen Geist- überirdisch (himmlisch) und unvergänglich 1 Kor 15, 1-58 |
Anmerkungen siehe Version: https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_resurrectio&diff=192551&oldid=192535
Verlobung | Hochzeit-Heiligkeit | Hochzeit | Neuschöpfung | Auferstehung |
---|---|---|---|---|
Katechumenat (Kindstaufe) |
Taufe - 'Hochzeitsbad' | Glaubensbekenntnis als Ehekonsens |
Leben der Geist-Seele | Erste |
Askese der Nachfolge Christi |
Sakramentale Kommunion: 'Hochzeitsmahl' |
Mahl des Ewigen Lebens als Vollzug der Ehe |
Leben des Leibes | Zweite |
→ Teilhabe an der göttlichen Natur: Perichorese des göttlichen Bräutigams mit der geschöpflichen Braut →
Weblinks
- Papst Franziskus: Der Tag der Taufe „ist der Geburtstag in der Kirche“ Kath.net am 11 .September 2013
- Die Feier der Kindertaufe, DBK Arbeitshilfen Nr. 220.
- Das Sakrament der Taufe beim Katholischen Forum Viaveritas
- Glaubenskongregation lehnt Transsexuellen als Taufpaten ab Kath.net am 3. September 2015
- Wie man die Taufe plausibel abschafft Katholisch.de am 15. Februar 2021
- "Die gängige Taufpraxis der Kirche in unserem Land legt den Grundstein für den späteren Kirchenaustritt" Kath.net am 12. August 2021 von Pfarrer Winfried Abel
Anmerkungen
<references />