Ad totam ecclesiam: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ad totam ecclesiam''' sind die lateinischen [[Incipit|Anfangsworte]] des [[Ökumene|ökumenischen]] Direktoriums, herausgegeben vom [[Päpstlicher Rat  für die Förderung der Einheit der Christen |Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen]] im [[Pontifikat]] des [[Papst]]es [[Paul VI.]]. Dieser 1. Teil des Direktoriums wurde am [[14. Mai]] [[1967]] veröffentlicht. Es erteilt Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse des [[II. Vatikanum]] über die ökumenische Aufgabe.
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'''Ad totam ecclesiam''' sind die lateinischen [[Incipit|Anfangsworte]] des [[Ökumenisches Direktorium|ökumenischen Direktoriums]], herausgegeben vom [[Päpstlicher Rat  für die Förderung der Einheit der Christen |Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen]] im [[Pontifikat]] des [[Papst]]es [[Paul VI.]]. Dieser 1. Teil des Direktoriums wurde am [[14. Mai]] [[1967]] veröffentlicht. Es erteilt Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse des [[II. Vatikanum]] über die ökumenische Aufgabe.
  
 
==Der deutsche Text ==
 
==Der deutsche Text ==

Version vom 25. September 2015, 08:40 Uhr

Ad totam ecclesiam sind die lateinischen Anfangsworte des ökumenischen Direktoriums, herausgegeben vom Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen im Pontifikat des Papstes Paul VI.. Dieser 1. Teil des Direktoriums wurde am 14. Mai 1967 veröffentlicht. Es erteilt Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse des II. Vatikanum über die ökumenische Aufgabe.

Der deutsche Text

Ad totam ecclesiam (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Spiritus domini, Ökumenisches Direktorium

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