Dei Verbum: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den Anfangsworten '''Dei Verbum''' wird die Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils vom 18. November 1965 über die Göttliche [[Offenbarung]] zitiert. In der Rezeption deutlich hinter die Kirchenkonstitution [[Lumen Gentium]] zurückgetreten, fasst Dei Verbum einige zentrale Aussagen zur Offenbarung zusammen. Von besonderer Bedeutung ist das Bekenntnis zur Irrtumslosigkeit der [[Bibel]] und zur historischen Glaubwürdigkeit der Zeugnisse der Evangelium über Jesus Christus.
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Letztere Aussage wurde von progressiven Exegeten schon binnen weniger Jahre nicht mehr ernstgenommen, steht aber, neuesten Forschungsergebnissen zufolge, welche die Linie der [[Ecole biblique]] fortführen, mit Sicherheit vor einer Wiederentdeckung.
 
 
 
Offen blieb die Frage, ob Schrift und Tradition nach katholischem Verständnis ausdrücklich als "zwei Quellen" der Offenbarung zu deuten sind. Angeregt durch Dei Verbum setzt sich mehr und mehr das Verständnis durch, die Offenbarung als Ineinander der Erfahrung der ersten Kirche und ihres Schriftzeugnisses zu verstehen. Dem traditionsgestützten kirchlichen [[Lehramt]] bestätigt das Konzil die von Christus gewährleistete Vollmacht irrtumslos zu sprechen.
 
 
 
== Weblinks ==
 
*[http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm Dokumente des II. Vatikanischen Konzils] auf der Internetseite des Vatikans
 

Aktuelle Version vom 17. November 2021, 17:04 Uhr

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