Diskussion:Traditionis custodes: Unterschied zwischen den Versionen

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== II. Vatikanum ==
 
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Wenn das Konzil sagt: "Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt ist damit nicht der "Usus antiquior" gemeint, denn dieser ist eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus. Das Konzil meint mit "Riten gleichen Rechts" (''ritus legitime agnitos'') die "Rituskirchen", etwa die unierten Ostkirchen. Der "Usus antiquior" ist kein eigener Ritus, sondern stellt eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus dar und ist somit in diesem lehramtlichen Text gar nicht nicht gemeint. Papst Franziskus hat mit lehramtlicher Autorität festgestellt: "Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus." (TC Art. 1) Dem müssen wir auch in dieser katholischen Enzyklopädie Rechnung tragen.
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Wenn das Konzil sagt: "Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt",  ist damit nicht der "Usus antiquior" gemeint, denn dieser ist eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus. Das Konzil meint mit "Riten gleichen Rechts" (''ritus legitime agnitos'') die "Rituskirchen", etwa die unierten Ostkirchen oder einige Riten der Lateinischen Kirche wie den Ambrosianischen Ritus, den Kartäuserritus u.a. Der "Usus antiquior" ist kein eigener Ritus, sondern stellt eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus dar und ist somit in diesem lehramtlichen Text gar nicht nicht gemeint. Papst Franziskus hat mit lehramtlicher Autorität festgestellt: "Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus." (TC Art. 1) Dem müssen wir auch in dieser katholischen Enzyklopädie Rechnung tragen.
  
 
Im übrigen: Unter der Überschrift "Kritik an der Entscheidung des Papstes" (die dieser 2021 traf) ist eine lehramtliche Aussage des Konzils aus dem Jahre 1963 eine arge Geschichtsklitterung, denn wie sollte das Konzil den viertnächsten Papst "kritisieren" wollen oder können? --[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 20:39, 13. Feb. 2023 (UTC)
 
Im übrigen: Unter der Überschrift "Kritik an der Entscheidung des Papstes" (die dieser 2021 traf) ist eine lehramtliche Aussage des Konzils aus dem Jahre 1963 eine arge Geschichtsklitterung, denn wie sollte das Konzil den viertnächsten Papst "kritisieren" wollen oder können? --[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 20:39, 13. Feb. 2023 (UTC)

Version vom 13. Februar 2023, 20:41 Uhr

II. Vatikanum

Wenn das Konzil sagt: "Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt", ist damit nicht der "Usus antiquior" gemeint, denn dieser ist eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus. Das Konzil meint mit "Riten gleichen Rechts" (ritus legitime agnitos) die "Rituskirchen", etwa die unierten Ostkirchen oder einige Riten der Lateinischen Kirche wie den Ambrosianischen Ritus, den Kartäuserritus u.a. Der "Usus antiquior" ist kein eigener Ritus, sondern stellt eine Entwicklungsepoche des Römischen Ritus dar und ist somit in diesem lehramtlichen Text gar nicht nicht gemeint. Papst Franziskus hat mit lehramtlicher Autorität festgestellt: "Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus." (TC Art. 1) Dem müssen wir auch in dieser katholischen Enzyklopädie Rechnung tragen.

Im übrigen: Unter der Überschrift "Kritik an der Entscheidung des Papstes" (die dieser 2021 traf) ist eine lehramtliche Aussage des Konzils aus dem Jahre 1963 eine arge Geschichtsklitterung, denn wie sollte das Konzil den viertnächsten Papst "kritisieren" wollen oder können? --Lambert (Diskussion) 20:39, 13. Feb. 2023 (UTC)