Liturgiereformen im 20. Jahrhundert

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Mit dem Ausdruck Liturgiereform wird allgemein das Bemühen darum zusammengefasst, insbesondere in der Zeit seit 1800, die römische Liturgie zu beleben, zu vertiefen und zu erneuern.

Speziell bezeichnet der Begriff die Maßnahmen von Papst und Bischöfen, die seit der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium von 1963 ergriffen wurden, um den amtlichen Gottesdienst der lateinischen Kirche pastoral wirksamer zu machen. Die Reform, insbesondere die neue Ordnung der römischen Messe, wurde weithin bei Klerus und Volk akzeptiert, fand jedoch auch vehemente Kritik. Im Zuge der Liturgiereform nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde ab dem 7. März 1965 (1. Fastensonntag) erlaubt, dass die Landessprachen in der gesamten Liturgie verwendet werden. 1969 wurde der Festkalender des Kirchenjahres neu festgelegt.