Ministrorum institutio: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ministrorum institutio''' sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des [[Motu proprio]] des [[Papst]]es [[Benedikt VII.]] vom [[16. Januar]] [[2013]] mit dem die Konstitution [[Pastor bonus]] modifiziert und die Zuständigkeit für [[Priestersemiar|die Seminare]] von der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]] auf die [[Kongregation für den Klerus]] verlagert wird.
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'''Ministrorum institutio''' sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des [[Motu proprio]] des [[Papst]]es [[Benedikt XVI.]] vom [[16. Januar]] [[2013]] mit dem die Konstitution [[Pastor bonus]] modifiziert und die Zuständigkeit für [[Priestersemiar|die Seminare]] von der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]] auf die [[Kongregation für den Klerus]] verlagert wird.
  
 
Diese Veränderung kündigte Papst Benedikt XVI. bereits zum Ende der [[Bischofssynode]] für die [[Neuevangelisierung]] am 27. Oktober 2012 an.
 
Diese Veränderung kündigte Papst Benedikt XVI. bereits zum Ende der [[Bischofssynode]] für die [[Neuevangelisierung]] am 27. Oktober 2012 an.

Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 13:47 Uhr

Ministrorum institutio sind die Anfangsworte des Motu proprio des Papstes Benedikt XVI. vom 16. Januar 2013 mit dem die Konstitution Pastor bonus modifiziert und die Zuständigkeit für die Seminare von der Kongregation für das katholische Bildungswesen auf die Kongregation für den Klerus verlagert wird.

Diese Veränderung kündigte Papst Benedikt XVI. bereits zum Ende der Bischofssynode für die Neuevangelisierung am 27. Oktober 2012 an.

In diesem Motu Proprio verweist Benedikt XVI. zudem auf den Kanon 232 des Kirchenrechts, der der Kirche das alleinige und exklusive Recht zugesteht, die Priesterausbildung zu regeln.

„Die Priesteramtskandidaten gehören also, gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil und gemäß dem Kirchenrecht, in den Bereich der Ausbildung der Kleriker“. Dieser müsse auch dementsprechend für ihre Ausbildung zuständig sein – und zwar nicht nur im Bereich der kirchlichen Lehren, sondern auch für die menschliche, ästhetische, spirituelle, liturgische und seelsorgerliche Ausbildung. Dabei seien auch immer wieder Anpassungen nötig, worunter jedoch die Kontinuität der Ausbildung nicht leiden dürfe.

Die Bildungskongregation ist zuständig für die Studienfächer der Philosophie und Theologie, während die Kleruskongregation alle Themen abdeckt, die Geistliche betreffen. Das Päpstliche Werk zur Priesterberufung wird mit dem Motu Proprio ebenfalls bei der Kleruskongregation angesiedelt. Eine Kommission verschiedener Vatikaneinrichtungen wird dafür aufgelöst.

Diese neuen Regelungen vervollständigen die Regeln aus dem Motu Proprio „Ubicumque et semper“, mit dem Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung gegründet hatte. Die neuen Regelungen reihen sich ein in die Tradition der Lehren des Konzils und der Initiativen von Paul VI. und Johannes Paul II., wie etwa „Evangelii nuntiandi“ aus dem Jahr 1976 und die Bischofssynode zur Katechese des Jahres 1985.

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Römische Kurie

Weblinks