Schweizer Staatskirchentum: Unterschied zwischen den Versionen

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In der [[Schweiz]] gibt es religiös die kirchliche (kanonische) und staatskirchliche (staatskirchenrechtliche) Organisationsform zu unterscheiden. Neben der kirchlichen Strukturen ([[Pfarrei]] - [[Bistum]] - Weltkirche) gibt es diese zweite Struktur. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Kanton der Schweiz die staatskirchenrechtliche Organisationsform unterschiedlich sein kann.
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In der [[Schweiz]] gibt es religiös die kirchliche (kanonische) und '''staatskirchliche (staatskirchenrechtliche) Organisationsform''' zu unterscheiden. Neben der kirchlichen Strukturen ([[Pfarrei]] - [[Bistum]] - Weltkirche) gibt es diese zweite Struktur. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Kanton der Schweiz die staatskirchenrechtliche Organisationsform unterschiedlich sein kann. Die Schweiz ist zwar säkularisiert, aber [[Religion]] wird vom Staat eigentlich dominiert. Der Staat erkennt auch nur die staatlichen Organisationsformen der Kirche an, nicht aber die Kirche und deren Kirchenrecht selbst. ''(So hat die Schweiz auch erst seit dem Papstbesuch im Jahre 2005 einen Botschafter beim Kirchenstaat.)''
  
 
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Version vom 17. Juni 2007, 09:57 Uhr

In der Schweiz gibt es religiös die kirchliche (kanonische) und staatskirchliche (staatskirchenrechtliche) Organisationsform zu unterscheiden. Neben der kirchlichen Strukturen (Pfarrei - Bistum - Weltkirche) gibt es diese zweite Struktur. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Kanton der Schweiz die staatskirchenrechtliche Organisationsform unterschiedlich sein kann. Die Schweiz ist zwar säkularisiert, aber Religion wird vom Staat eigentlich dominiert. Der Staat erkennt auch nur die staatlichen Organisationsformen der Kirche an, nicht aber die Kirche und deren Kirchenrecht selbst. (So hat die Schweiz auch erst seit dem Papstbesuch im Jahre 2005 einen Botschafter beim Kirchenstaat.)

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