Vierzehn Punkte: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die „Vierzehn Punkte“)
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# Souveränität Russlands sowie seine Anerkennung als vollwertiger Staat
 
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# Belgien muss geräumt und wiederhergestellt werden
 
# Belgien muss geräumt und wiederhergestellt werden
 
 
# Alle französischen Gebiete sollen geräumt und wiederhergestellt werden, Rückgabe von Elsass-Lothringen
 
# Alle französischen Gebiete sollen geräumt und wiederhergestellt werden, Rückgabe von Elsass-Lothringen
 
# Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip
 
# Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip

Version vom 4. November 2008, 09:15 Uhr

Das 14-Punkte-Programm (mutmaßlich an die Vierzehn Nothelfer der christlichen Tradition angelehnt) markieren die Grundzüge einer Friedensordnung für das vom Ersten Weltkrieg erschütterte Europa, die Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 in einer programmatischen Rede umriss.

Nur Teile des für Europas Zukunft so einschneidenden Programms (insbesondere zum Nachteil der Habsburg-Monarchie) wurden in den so gen. Pariser Vorortverträgen (1920 in Kraft getreten) verwirklicht. Die Wilson'schen Punkte 1-7 folgen im Wesentlichen dem Friedensaufruf von Papst Benedikt XV. vom 1. August 1917 (Dès le début).

Die „Vierzehn Punkte“

  1. Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der Geheimdiplomatie
  2. Vollkommene Freiheit der Seeschifffahrt
  3. Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken
  4. Kontrollierte Anbrüstung
  5. Schlichtung aller kolonialen Ansprüche
  6. Souveränität Russlands sowie seine Anerkennung als vollwertiger Staat
  7. Belgien muss geräumt und wiederhergestellt werden
  8. Alle französischen Gebiete sollen geräumt und wiederhergestellt werden, Rückgabe von Elsass-Lothringen
  9. Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip
  10. Autonomie der Völker der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
  11. Wiederherstellung Rumäniens, Montenegros und Serbiens
  12. Autonomie der osmanischen Völker (jedoch ohne Unterdrückung der Minderheiten)
  13. Errichtung eines polnischen Staats, unabhängig von Deutschland oder Russland mit Zugang zum Meer
  14. Gründung einer „allgemeinen Gesellschaft der Nationen“ zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten (Grundlage für den Völkerbund)