Vikar

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Ein Vikar ist allgemein ein Stellvetreter. Dazu zählen der Papst (Stellvertreter Jesu Christi), die Apostolischen Vikare, die Generalvikare, Kapitularvikare oder Pfarrvikare. Gewöhnlich wird die Bezeichnung für einen Hilfsgeistlichen (Priester) in einer Pfarrei, vielfach fast gleichbedeutend mit Kaplan verwandt. Dieser hat keine alleinige Verantwortung für eine Pfarrei und ist einem Pfarrer unterstellt. In der Regel sind Priester nach der Priesterweihe für einige Jahre als Kaplan tätig.

Der Begriff Kaplan ist abgeleitet vom lateinischen "capellanua". In manchen Landesteilen ist die Bezeichnung Vikar üblich, die auch im Kodex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) vom 1983 verwendet wird.

Der Begriff Vikar stammt vom lateinischen "vicarius" und bedeutet "Stellvertreter". Die Stellvertretungsämter können dauernd oder nur vorübergehend sein. Durch Delegation erhält der Vikar bestimmte Vollmachten hoheitlicher Kirchengewalt. Je nach Aufgabengebiet werden verschiedene Vikare unterschieden. Der Pfarrvikar unterstützt den Priester oder steht der Pfarrgemeinde vor. Der Generalvikar vertritt den Bischof in der Verwaltung der Diözese. Seine Amtszeit endet mit der des Bischofs. In der Zeit der Sedisvakanz leitet der Kapitularvikar übergangsweise das Bistum, bis ein neuer Bischof in sein Amt eingeführt ist. Domvikare unterstützen das Domkapitel besonders bei geistlichen Aufgaben. Der Apostolische Vikar steht einer für Missionsgebiete errichteten bistumsähnlichen Gebietskörperschaft vor. Provikare leiten vorübergehend apostolische Missionsgebiete. Der Kardinalvikar ist Stellvertreter des Papstes als Bischof von Rom.

Den Begriff Kaplan gibt es auch im Kirchenrecht und bezeichnet einen Priester mit einem Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis, z.B. in Krankenhäuser, Gefängnissen und beim Militär. In den meisten deutschen Diözesen ist es jedoch üblich, diese Seelsorger Pfarrer zu nennen, z.B. Krankenhauspfarrer.