Wiederverheiratete Geschiedene: Unterschied zwischen den Versionen

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Im katholischen Sinn kann eine [[Ehe]] niemals geschieden werden. Daher gibt es im katholischen Bereich im engeren Sinne auch keine "wiederverheirateten Geschiedenen".
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Wenn umgangssprachlich von "wiederverheirateten Geschiedenen" die Rede ist, so ist damit die weltliche Beschreibung eines zivilrechtlichen Umstandes gemeint.
 
 
 
Nach katholischem Verständnis endet die Ehe nur beim [[Tod]] eines Ehepartners. Es gibt jedoch Fälle in denen auf Antrag festgestellt wird, daß die Ehe zwischen zwei Menschen nicht besteht bzw. niemals zustande gekommen war. Diese Feststellung eines Ehenichtigkeitsgrundes wird [[Eheanullierung]] geannt. Zu dieser bedarf es eines innerkirchlichen Verfahrens entsprechend dem [[Kirchenrecht]].
 

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2014, 18:57 Uhr