Seligsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''Seligsprechung''' in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im [[Gegensatz]] zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten [[Kirche]] verehrt wird. | + | Die '''Seligsprechung''' (lat.: Beatificatio) in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im [[Gegensatz]] zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten [[Kirche]] verehrt wird. |
'''Selige''' sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur [[visio beatifica|Anschauung Gottes]] gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen. | '''Selige''' sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur [[visio beatifica|Anschauung Gottes]] gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen. | ||
− | Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die [[Volksfrömmigkeit|Verehrung im Volk]], eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei [[Märtyrer]]n) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist. | + | Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die [[Volksfrömmigkeit|Verehrung im Volk]], eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('[[heroischer Tugendgrad]]'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei [[Märtyrer]]n) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist. |
Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst [[Johannes Paul II.]] oder [[Mutter Teresa]]). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen. | Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst [[Johannes Paul II.]] oder [[Mutter Teresa]]). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen. | ||
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+ | Eine [[Diözese]] oder ein [[Orden]] - vertreten durch einen sogenannten Actor (lat. für Antragsteller) - bittet den [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] um die Erlaubnis zu einer Verfahrenseröffnung. Wird dieser stattgegeben, findet eine Eröffnungszeremonie, die sogenannte »prima sessio«, statt. Danach leitet eine offizielle kirchliche Person (der Postulator) das genehmigte Verfahren. <br> | ||
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+ | == Päpstliches == | ||
+ | * 17. Mai 2007 [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]]: [[Instruktion]] [[Sanctorum mater]] zur Durchführung diözesaner oder aparchialer Anfragen bezüglich der Seligsprechung.<ref>[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/csaints/documents/rc_con_csaints_doc_20070517_sanctorum-mater_en.html Instruktion Sanctorum Mater] auf der Vatikanseite ([[englisch]])</ref> | ||
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+ | → [[Neue Heilige und Selige]] | ||
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+ | == Weblinks == | ||
+ | * [http://www.vatican.va/news_services/liturgy/saints/index_blessed_ge.html Die Seligen auf der Vatikanseite] | ||
+ | * [https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2021-10/vatikan-neu-reglement-postulator-itv-semeraro-heilig-selig.html Neue Regelung für Postulatoren] [[Vatican News]] am 15. Oktober 2021 | ||
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+ | == Anmerkungen == | ||
+ | <references /> | ||
[[Kategorie:Selige|!]] | [[Kategorie:Selige|!]] |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2021, 08:47 Uhr
Die Seligsprechung (lat.: Beatificatio) in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird.
Selige sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur Anschauung Gottes gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen.
Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung im Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.
Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst Johannes Paul II. oder Mutter Teresa). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur Heiligsprechung. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Der Weg zu einer Seligsprechung
Eine Diözese oder ein Orden - vertreten durch einen sogenannten Actor (lat. für Antragsteller) - bittet den Heiligen Stuhl um die Erlaubnis zu einer Verfahrenseröffnung. Wird dieser stattgegeben, findet eine Eröffnungszeremonie, die sogenannte »prima sessio«, statt. Danach leitet eine offizielle kirchliche Person (der Postulator) das genehmigte Verfahren.
Erste Aufgaben des Postulators sind:
- Er erstellt eine lückenlose Biografie
- Er hört Zeugen an
- Er prüft Dokumente und Veröffentlichungen
- Er sammelt und bewertet Quellen
Das Ergebnis ergeht nun an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am Heiligen Stuhl, das den ersten Verfahrensteil überprüft (siehe weiter unten).
Zweite Aufgaben des Postulators sind:
- Er sammelt Berichte über angebliche Wunder
- Er prüft und bewertet die Dokumentationen
- Schließlich wählt er einen Wunderbericht aus.
Der Erste Verfahrensteil bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse bzw. am Heiligen Stuhl besteht in:
Die Kongregation prüft das Bistumsverfahren zu Leben und Tugend der Person und erstellt eien Abschlussbericht, der von Geschichtswissenschaftlern und Theologen geprüft wird. Danach erlässt der Papst ein Dekret über den Heroischen Tugendgrad.
Der Zweite Verfahrensteil bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse bzw. am Heiligen Stuhl besteht in:
Die Kongregation prüft den Wunderbericht und holt Gutachten von Medizinern und Theologen ein. Danach erlässt der Papst ein Dekret über das Wunder und entscheidet über die Seligsprechung.
Päpstliches
- 17. Mai 2007 Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse: Instruktion Sanctorum mater zur Durchführung diözesaner oder aparchialer Anfragen bezüglich der Seligsprechung.<ref>Instruktion Sanctorum Mater auf der Vatikanseite (englisch)</ref>
Weblinks
- Die Seligen auf der Vatikanseite
- Neue Regelung für Postulatoren Vatican News am 15. Oktober 2021
Anmerkungen
<references />