Diakonin: Unterschied zwischen den Versionen

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# Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des [[II. Vatikanum]] und die nachkonziliare Lehre des Lehramts.''" (vgl. [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=373])
 
# Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des [[II. Vatikanum]] und die nachkonziliare Lehre des Lehramts.''" (vgl. [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=373])
  
Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren [[Subdiakon]]ats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für [[Lektor]] und [[Akolyth]], vgl. Motu proprio [[Ministeria quaedam]] vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und Laienschwestern ([[Jungfrauenweihe]]), die mit klareren Konturen als bisher (''Pastoralreferentin''), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.
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Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren [[Subdiakon]]ats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für [[Lektor]] und [[Akolyth]], vgl. Motu proprio [[Ministeria quaedam]] vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und ([[Jungfrauenweihe|Geweihte Jungfrauen]]), die mit klareren Konturen als bisher (''Pastoralreferentin''), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.
  
 
==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==

Version vom 15. November 2014, 07:22 Uhr

Diakonin (in manchen Übersetzungen auch "Diakonisse") war seit dem Urchristentum eine Witwe oder Jungfrau, die mit gewissen Hilfeleistungen bezüglich der Frauen im Kirchendienst und in der Seelsorge betraut war, wie z. B. der Aushilfe bei der Taufe von Frauen, der Bewachung der Kirchentüren, durch die die Frauen eintraten, seelsorglichen oder caritativen Hausbesuchen bei Frauen, Unterricht der Frauen zur Vorbereitung auf die Taufe und ähnlichem. Diakonissen empfingen eine Weihe, die jedoch nicht sakramentalen, sondern nur Sakramentale. Im Westen verlor sich das Institut der Diakonissen schon im frühen Mittelalter, wenn sich auch Formulare für deren Weihe vereinzelt noch in Pontifikalien der zweiten Hälfte desselben finden.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, Diakonissen: S. 53 (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>

Diakonat der Frau?

Immer wieder wird gesagt, dass es in der Urkirche einen sogenannten "Diakonat der Frau" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Diakonin |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 16{{#if:1-5|,1-5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), wo von Phoebe, der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker Manfred Hauke schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "Die Mehrheit der Kommentatoren [...] betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen."

Zwar gab es im Altertum Diakonissen, jedoch nicht im sakramentalen Sinn. Diese hatten die Aufgabe, z.B bei der Taufe einer Frau zu helfen. Da die Täuflinge entkleidet und mit dem ganzen Körper untergetaucht wurden, waren es diese "Diakonissen", welche den Täufling durch das Taufbecken (Baptisterium) führten und den ganzen Körper dieser Frau mit Öl salbten.

Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens (Ignatius von Antiochien, Polykarp) noch in der des Westens (Tertullian, Hippolyt) Spuren für einen möglichen Diakonat gibt. Auch die ägyptischen Kirchenväter Klemens von Alexandrien oder Origenes kennen keine weiblichen Diakone.

Aimé-Georges Martimort folgert aus diesem Befund: "Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden" (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau).

Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priesterin und Bischöfin möglich ist. Die Beispiele bei den Anglikanern und bei den Altkatholiken haben dies gezeigt. Das ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl der Diakonat als auch die Priesterweihe Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausgeübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel" (Lumen Gentium, 20 f. und 28-29).

Die Studie der Internationalen Theologenkommission des Vatikans hat im Jahre 2003 dazu folgendes festgestellt:

"Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:

  1. Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleich zu setzen.
  2. Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des II. Vatikanum und die nachkonziliare Lehre des Lehramts." (vgl. [1])

Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren Subdiakonats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für Lektor und Akolyth, vgl. Motu proprio Ministeria quaedam vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und (Geweihte Jungfrauen), die mit klareren Konturen als bisher (Pastoralreferentin), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

siehe: Priestertum der Frau?

Literatur

  • Leo Scheffczyk (Hsgr.): Diakonat und Diakonissen, EOS Verlag St. Ottilien 2002 (376 Seiten; ISBN 3-8306-7119-9).
  • Manfred Hauke: Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?, Respondeo Siegburg, ISBN 3-87710-281-6).
  • Sabine Düren: Diakonat der Frau ?, Fragen zur Stellung der Frau in der Kirche Stella Maris Verlag 2000 (72 Seiten; ISBN 3-934225-06-3).
  • Gerta Scharffenorth, Schwestern. Leben und Arbeit Evangelischer Schwestern in: Kennzeichen, Band 10; Burckhardthaus, Offenbach am Main 1984; ISBN 3-7664-0111-4.

Weblinks

Anmerkungen

<references/>