Allerheiligen
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Allgemeines
Ein Festtag Allerheiligen (aller Heiligen) ist in der Kirche seit dem 4. Jahrhundert überliefert. Es wurde zunächst am Sonntag nach Pfingsten gefeiert, wodurch sein Zusammenhang mit dem Osterfest deutlich werden sollte, dann aber im 8. Jahrhundert unter irischem Einfluss auf den 1. November verlegt. Die irischen Kelten feierten zu diesem Zeitpunkt Samhain (auch Samhuinn), ein Fest, an dem sowohl der Verstrobenen allgemein, als auch der für die Spiritualität prägenden Vorfahren gedacht wurde. Die römisch-katholische Kirche gedenkt an diesem Hochfest aller jener, die als Glaubenszeugen, als unsere Fürsprecher und Vorbilder bei Christus sind und Anteil an seiner Herrlichkeit haben. So heißt es im Tagesgebet: "Ewiger Gott, du schenkst uns die Freude, am heutigen Fest die Verdienste aller deiner Heiligen zu feiern." Da viele Heiligenfeste, die früher noch arbeitsfrei waren oder doch zumindest stärker im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert waren, heute in Vergessenheit geraten sind, kommt dem Fest heute eine besondere Bedeutung zu, um den Sinn katholischer Heiligenverehrung deutlich zu machen. Zugleich aber geht es an diesem Tag außer um die kanonisierten Heiligen auch um alle anderen Menschen, die uns auf dem Weg zu Christus vorausgegangen sind. "Heute schauen wir deine heilige Stadt, unsere Heimat, das himmlische Jerusalem", so die Präfation des Festes. "Dort loben dich auf ewig die verherrlichten Glieder der Kirch, unsere Brüder und Schwestern, die schon zur Vollendung gelangt sind". Damit sind neben den "berühmten" Heiligen auch die Verstorbenen gemeint, derer am folgenden Allerseelentag in der Liturgie noch einmal gesondert gedacht wird.
Geschichte
Die Ursprünge des Festes Allerheiligen gehen bis Anfang des 4. Jahrhundert zurück. Am 13. Mai 609 wurde von Papst Bonifatius IV. das römische Pantheon von einem heidnischen Tempel "unter Anrufung der heiligen Jungfrau und aller heiligen Märtyrer zu Ehren des wahren Gottes" in eine römisch-katholische Kirche umgewandelt. 731 wurde von Papst Gregor III. im Petersdom eine Kapelle "zur Ehre Jesu Christi unseres Erlösers, seiner heiligen Mutter, der heiligen Apostel, Märtyrer, Bekenner und aller Gerechten, deren Gebeine auf der weiten Erde in dem Herrn ruhen" eingeweiht und legte den Feiertag auf den 1. November. Ab dem 8. und 9. Jahrhundert wurde das Fest Allerheiligen dann überall im westlichen Bereich der Kirche gefeiert. Erst Jahrhunderte später sollte das Allerheiligenfest 1475 durch Papst Sixtus IV. für die ganze Kirche zum gebotenen Festtag werden.
Brauchtum
Totengedenken, Gräbergang und Gräbersegnung gehören als Brauchtum jedoch im Allgemeinen zum Allerheiligenfest. Die Gräber auf den Friedhöfen werden von den Angehörigen geschmückt und das "Seelenlicht" entzündet, das auch noch am darauffolgenden Allerseelentag leuchtet. Es ist das Symbol des "Ewigen Lichtes", das den Verstorbenen leuchtet. In feierlicher Prozession, dem "Gräberumgang", schreitet der Priester durch die Reihen der festlich geschmückten Gräber und erteilt den Segen.
Allerheiligen und Allerseelen-Ablass
Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; eucharistischer Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:
- am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
- vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Hintergrundinformation:
- Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
- Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
- Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
- Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.
Präfation am Hochfest Allerheiligen
In Wahrheit ist es würdig und recht, Dir, allmächtiger Vater, zu danken und Dich mit der ganzen Schöpfung zu rühmen. Denn heute schauen wir Deine heilige Stadt, unsere Heimat, das Himmlische Jerusalem. Dort loben Dich auf ewig die verherrlichten Glieder der Kirche, unsere Brüder und Schwestern, die schon zur Vollendung gelangt sind. Dorthin pilgern auch wir im Glauben, ermutigt durch ihre Fürsprache und ihr Beispiel, und gehen freudig dem Ziel der Verheißung entgegen. Darum preisen wir Dich in der Gemeinschaft Deiner Heiligen und singen mit den Chören der Engel das Lob Deiner Herrlichkeit: Heilig, Heilig, Heilig ...
Päpstliches
- 6. Oktober 1940 Ansprache Voi siete venuti an Neuvermählte: 'Was die Gemeinschaft der Heiligen bedeutet.
siehe: Allerheiligenlitanei
Weblinks
- 1. November - Allerheiligen PROPRIUM SCHOTT-MESSBUCH
- Allerheiligen in den katholischen Nachrichten kath.net