Privatoffenbarung

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Version vom 2. August 2024, 09:20 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Vatikanische Beurteilung eher positiv)
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Christus begleitet seine Kirche durch Privatoffenbarungen z.B. durch die Werke der Kirchenlehrerin Hildegard von Bingen

Eine Privatoffenbarung ist eine übernatürliche Offenbarung nach dem Tode des letzten Apostels an bestimmte Personen, z.B an die heilige Margareta Maria Alacoque bezüglich der Herz-Jesu-Verehrung. Gott hat sich im Alten Testament und seit Bestehen der Kirche immer wieder offenbart (vgl. Apostelgeschichte). Sie ist das Wirken des Heiligen Geistes in der Endzeit, nach der Aufzeichnung des Neuen Testamentes. Privatoffenbarungen dienen dazu, die (öffentliche, allgemeine) Offenbarung besser zu leben (Lebenshilfe) und zu verstehen. Sie müssen dienen, wie die Volksfrömmigkeit der Liturgie dient und wechselseitig fördert. Sie sind himmlische Wegweiser, die auch der theologischen Wissenschaft richtungszeigende Anregungen geben können.

Im weiteren Sinne kann jede übernatürliche Einwirkung Gottes als Privatoffenbarung verstanden werden. So etwa die Mystik, Stigmatisation, Bilokation, Wunder, Gaben des Heiligen Geistes und jede göttliche Eingebung (eingegossene Gnaden), die zum guten Handeln führen sollen.

Inhalt und Bedeutung

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), und werden deshalb nicht von der Kirche zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es unvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem Gott, von einer Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, sie nicht anzunehmen.

Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung verpflichtet.

Päpstliches zur Privatoffenbarung an sich

Das Zweite Vatikanische Konzil sagt in der Konstitution Lumen gentium 12 über die besondern Gaben: "Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1 Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind. Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten. Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19-21)."

Die Glaubenskongregation 1974/1978/2011

Im Jahr 1974 verfaßte die Glaubenskongregation ein Dokument zur Beurteilung der Echtheit von Erscheinungen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation war der kroatische Kurienkardinal Franjo Seper. Das lateinische Dokument ist von Papst Paul VI. am 24. Februar 1978 unterzeichnet worden. Es trägt den Titel Normen der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre über die Vorgangsweise bei der Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen (Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus) und am Folgetag von der Glaubenskongregation herausgegeben. William Kardinal Levada schrieb am 14. Dezember 2011 ein Vorwort (vgl.).

Öffentliche Offenbarung und Privatoffenbarungen - ihr theologischer Ort: Glaubenskongregation 2000

Privatoffenbarung im Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini 2010

Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, 67. </ref> Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.<ref> Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Die Botschaft von Fatima (26. Juni 2000): Ench. Vat. 19, Nrn. 974-1021. </ref> (Papst Benedikt XVI. Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini, Nr. 14)

Kirchliche Prüfung und Kategorien vor Mai 2024

Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. der Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben. Die Regeln dieser Echtheitsprüfung gehen auf die Zeit Papst Benedikts XIV. zurück.<ref> Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus, Mai 2017, Was sind Privatoffenbarungen von Stefan Reiner, S. 9.</ref>

Im kirchlichen Sprachgebrauch werden drei Begriffe verwandt:

  • Constat de supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  • Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  • Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil. Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.

Es steht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Fatima (Pontevedra und Tuy - Portugal), Liturgischer Gedenktag: 13. Mai

Es steht nicht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Marpingen (Dekret des Bischofs von Trier vom 13. Dezember 2005, Deutschland)

Es steht fest, dass die Ereignisse nicht übernatürlich sind

Weitere Privatoffenbarungen (mit fehlender Zuordnung)

nicht anerkannt, d.h. keine formelle kirchliche Aussage über die Übernatürlichkeit

  • Albert Drexel (Der Glaube ist mehr als Gehorsam) (Österreich/Schweiz)

Kirchliche Prüfung nach 19. Mai 2024 (Tritt am Pfingstsonntag in Kraft)

Bis 19. Mai 2024 schließen die Verfahren nun gewöhnlich nicht mehr mit einer Feststellung der Übernatürlichkeit des Phänomens ab, sondern ein bloßes „Nihil obstat“, dass also nichts im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Erscheinung oder Vision dem Glauben widerspricht. Es gibt ab jetzt "sechs mögliche prudenzielle Schlussfolgerungen“: „Diese möglichen Schlussfolgerungen beinhalten normalerweise keine Erklärung über die Übernatürlichkeit des zu beurteilenden Phänomens, d. h. die Möglichkeit, mit moralischer Gewissheit zu bejahen, dass dies auf eine Entscheidung Gottes zurückgeht, der es direkt gewollt hat. Stattdessen bedeutet die Gewährung eines Nihil obstat lediglich, dass es Gläubigen in Bezug auf dieses Phänomen ‚gestattet [ist], ih[m] in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken‘.“

Nach Abschluss der Voruntersuchung und nach sorgfältiger Prüfung der Ereignisse und der gesammelten Informationen, wobei auch die Auswirkungen zu berücksichtigen sind, welche die behaupteten Tatsachen auf das ihm anvertraute Gottesvolk hatten, insbesondere auch die Fruchtbarkeit der geistlichen Früchte, die durch die möglicherweise entstandene neue Verehrung bewirkt wurden, erstellt der Diözesanbischof mit Hilfe des Beauftragten einen Bericht über das vermeintliche Phänomen. Unter Berücksichtigung aller Fakten im Zusammenhang mit dem Fall, sowohl der positiven als auch der negativen, verfasst er ein persönliches Votum über die Angelegenheit und schlägt dem Dikasterium ein endgültiges Urteil vor, normalerweise gemäß einer der folgenden Formeln:[23]

1°. Nihil obstat (nichts steht einer Verehrung entgegen, keine Einwände)

2°. Prae oculis habeatur (positive Bewertung, teilweise lehrmäßige Klärung erforderlich)

3°. Curatur

4°. Sub mandato

5°. Prohibetur et obstruatur (bei dem die kritischen Aspekte überwiegen und an der Verehrung des Phänomens nicht festgehalten werden darf)

6°. Declaratio de non supernaturalitate ("Feststellung der Nicht-Übernatürlichkeit")

Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene

Vatikanische Beurteilung eher positiv

  • Montichiari (Rosa Mistica) (Italien, "Nihil obstat" und "Prae oculis habeatur"

Vatikanische Beurteilung eher negativ

  • Gemeinde Trevignano nahe Rom, wird als eindeutig nicht übernatürlichen Ursprungs erklärt ("Declaratio de non supernaturalitate").

Zeichen der Zeit

Karl Rahner  schreibt in seinem Buch über Visionen und Prophezeihungen' (siehe Literatur)': echte "Visionen usw. sind in ihrem Wesen ein Imperativ, wie in einer geschichtlichen Situation von der Christenheit gehandelt werden soll. Sie sind wesentlich keine neuen Behauptungen, sondern ein Befehl. Was in einer bestimmten Situation als Wille Gottes zu tun ist, das läßt sich logisch in eindeutiger Weise nicht ableiten aus den bloß allgemeinen Prinzipien des Dogmas und der Moral, auch nicht unter Zuhilfenahme der vorliegenden Situation. Diese Ableitungen können grundsätzlich nicht sagen, welche der verschiedenen innerhalb dieses Raumes immer noch möglichen Entscheidungen nun tatsächlich der Wille Gottes ist und wie sie getroffen werden soll. Darum erweckt Gott in der Kirche immer wieder charismatisch begabte Personen, durch welche er das Stichwort gibt, was jetzt zu geschehen habe."

Der Herr sagte zur seligen Anna Katharina Emmerich:
Ich gebe dir diese Gesichte nicht für dich, sondern sie sind dir geschenkt, damit du sie auffassen lassest. Du musst sie mitteilen... Ich gebe dir diese Gesichte und habe es jeder Zeit so getan, um zu zeigen, dass ich bei meiner Kirche bin, bis zum Ende der Tage.<ref>Leben, Offenbarungen und Weissagungen gotterleuchteter Seher und Seherinnen von einem Curatpriester, Georg Joseph Manz Verlag Regensburg 1875 (2. Auflage), S. 214.</ref>

Warnungen

Warnung vor Irrtum

Im Leben der Heiligen und echten Mystiker gibt es genügend Fälle von unfreiwilligen und unbewussten Täuschungen bei Privatoffenbarungen. Während einer Vision kann auch der Menschengeist tätig sein und etwas von seiner Tätigkeit der Offenbarung Gottes hinzufügen. Wer dann alles Gott zuschreibt, täuscht sich. Bisweilen spielt das Gedächtnis eine Rolle, bisweilen die Phantasie. Eine wahre Offenbarung kann vom Sehenden selbst unvermerkt verändert werden. August Polain SJ bemerkt im Handbuch der Mystik dazu: "Die Weisheit liegt in der rechten Mitte. Nichts annehmen oder verwerfen ohne gute Gründe und wo die Gründe fehlen, da enthalte man sich des Urteils".

Mahnung des Kirchenlehrers Franz von Sales

„Alles ist gesichert im Gehorsam, alles ist verdächtig, was außerhalb des Gehorsams geschieht... Wer sagt, er habe Eingebungen, und sich weigert, den Vorgesetzten zu gehorchen und Ratschläge zu befolgen, der ist ein Betrüger. Alle Propheten und Prediger, die von Gott erleuchtet waren, haben immer die Kirche geliebt, immer ihrer Lehre angehangen... Daher sind die außergewöhnlichen Sendungen teuflische Illusionen und nicht himmlische Einsprechungen, wenn sie nicht von den Hirten, die die kirchliche Sendung haben, anerkannt und gutgeheißen sind, denn damit stimmen Moses und die Propheten überein“. Der hl. Franziskus, der hl. Dominikus und die anderen Ordensgründer weihten sich auf eine außergewöhnliche Eingebung hin dem Dienst der Seelen. Aber um so demütiger und aus innerstem Herzen unterwarfen sie sich der heiligen Hierarchie der Kirche."<ref>Kirchenlehrer Franz von Sales, Abhandlung über die Gottesliebe, II. Teil, VIII, 13, S. 114+115; Druckerlaubnis Bischöfliches Generalvikariat Eichstätt am 21. April 1960).</ref>

Literatur

  • Mark Miravalle: Privatoffenbarung im Licht der Kirche. Dip3 Bildungsservice Gmbh 2013 (150 Seiten; ISBN 978-3-902686-48-0).
  • Karl Rahner: Visionen und Prophezeiungen, Tyrolia Verlag Innsbruck-Wien-München 1952 (120 Seiten, Imprimatur der Apostolischen Administratur Innsbruck Nr. 2101 vom 24. Oktober 1952 Dr. Josef Resch Vic. del.).
  • Michael Pies: Die Unterscheidung der Geister bei Privatoffenbarungen und die große Gefahr der Esoterik, Patrimonium-Verlag Aachen 2023 (80 Seiten, ISBN: 9783864172045).
  • Göttliche Anrufe, Aufgezeichnet von Marie Sevray auf Veranlassung ihres Seelenführers Parvis-Verlag 2004 (160 Seiten; Mit kirchlicher Druckerlaubnis; ISBN 9783907523216).

Weblinks

Anmerkungen

<references />