Eheziele: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Ehezwecklehre''' stammt aus der allgemeinen [[Ethik]] bzw. von [[Aristoteles]] und wurde von der Katholischen Kirche stark ausgebildet und betont, aber nach dem [[II. Vatikanum]] verändert.
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Die '''Ehezwecklehre''' stammt aus der allgemeinen [[Ethik]] bzw. von [[Aristoteles]] und wurde von der Katholischen Kirche stark ausgebildet und betont, aber nach dem [[II. Vatikanum]] verändert. Speziell in der [[Hochscholastik]] und insbesondere von [[Thomas von Aquin]] wurde als Hauptzweck der Ehe die "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" angesehen.
  
Speziell in der [[Hochscholastik]] und insbesondere von [[Thomas von Aquin]] wurde als Hauptzweck der Ehe die "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" angesehen.
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Nach der traditionellen Ehezwecklehre, insbesondere deutlich in [[Kanon]] 1013 des Kirchenrechts ([[CIC]]) von 1917 bestand der der Hauptzweck der Ehe  in der "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft". Papst [[Pius XI.]] beruft sich auf den [[Catechismus Romanus]] und bestätigt dies in der [[Enzyklika]] [[Casti connubii]], 1930 [[Casti connubii (Wortlaut)#Kurze Übersicht über die kirchliche Lehre von der Ehe im Anschluss an das Rundschreiben Leos XIII. „Arcanum“|Nr. 8]] und verweist auf "den von Gott im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe": ‚Wachset und mehret euch’ ({{B|Gen|1|28}}). Nebenzwecke waren "die gegenseitige Unterstützung und Förderung sowie die menschenwürdige Befriedigung des Geschlechtstriebes". Papst [[Pius XI.]] benennt die Nebenzwecke in der [[Casti connubii (Wortlaut)#Der Ehemissbrauch|Nr. 59]] als "Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, dass die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird." Und weiter betont er: "Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz [[natürlich]]er Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann."  
  
Nach der traditionellen Ehezwecklehre, insbesondere deutlich in [[Kanon]] 1013 des Kirchenrechts ([[CIC]]) von 1917 bestand der der Hauptzweck der Ehe  in der "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft". Papst [[Pius XI.]] bestätigt dies in der Enzyklika [[Casti connubii]], 1930 [[Casti connubii (Wortlaut)#Kurze Übersicht über die kirchliche Lehre von der Ehe im Anschluss an das Rundschreiben Leos XIII. „Arcanum“|Nr. 8]] und verweist auf "den von Gott im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe": ‚Wachset und mehret euch’ ({{B|Gen|1|28}}). Nebenzwecke waren "die gegenseitige Unterstützung und Förderung sowie die menschenwürdige Befriedigung des Geschlechtstriebes". Papst [[Pius XI.]] benennt die Nebenzwecke in der [[Casti connubii (Wortlaut)#Der Ehemissbrauch|Nr. 59]] als "Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, dass die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird." Und weiter betont er: "Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz [[natürlich]]er Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann."
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Die traditionelle Ehezwecklehre wurde bis in jüngster Zeit nur noch von traditionsorientierten Katholiken vertreten. <ref> Vgl. hierzu den Aufsatz von Wigand Siebel/Bernhard Schach: [http://dspace.unav.es/dspace/bitstream/10171/12158/1/PD_I_10.pdf ''Die Ehezwecklehre. Eine soziologische Analyse moraltheologischer Theorien''] (Stand: 4. September 2015). </ref> Eine Bestätigung dieser Meinung findet sie besonders in der genauen Frage an Papst [[Pius XII.]] "Kann die Auffassung einiger neuerer [Autoren] zugelassen werden. die entweder leugnen, dass der vornehmliche Zweck der Ehe die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ist, oder lehren, dass die zweitrangigen Zwecke dem erstrangigen Zweck nicht wesenhaft untergeordnet, sondern gleich vorrangig abhängig seien?" Er antwortete am 30. März 1944 mit "Nein" darauf ([[DH]] 3838).
 
 
Die traditionelle Ehezwecklehre wurde bis in jüngster Zeit nur noch von traditionsorientierten Katholiken vertreten. <ref> Vgl. hierzu den Aufsatz von Wigand Siebel/Bernhard Schach: [http://dspace.unav.es/dspace/bitstream/10171/12158/1/PD_I_10.pdf ''Die Ehezwecklehre. Eine soziologische Analyse moraltheologischer Theorien''] (Stand: 4. September 2015). </ref>
 
  
 
Durch die [[Pastoralkonstitution]] [[Gaudium et spes]] des [[II. Vatikanum]]s [[Gaudium et spes (Wortlaut)#50. Die Fruchtbarkeit der Ehe|Nr. 50]], sollen die Nebenzwecke der [[Ehe]] dem Hauptzweck nicht mehr als ("mathematisch")<ref> und für die Praxis wenig hilfreiche Unterscheidung</ref> untergeordnet betrachtet werden, sondern das Leben soll auf die Mitwirkung mit der Liebe des [[Schöpfer]]s ausgerichtet sein. So heisst es: "Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers." Die Enzyklika [[Humanae vitae]], führt das Anliegen in [[Humanae vitae (Wortlaut)#Eigenart der ehelichen Liebe|Nr. 9]] weiter aus: "Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will." Sie zitiert [[Gaudium et spes]] und sagt: "Ehe und eheliche Liebe sind ihrem [[Wesen]] nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. [[Kind]]er sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.<ref>und bezieht sich auf diese Stelle von [[Gaudium et spes]], [[Gaudium et spes (Wortlaut)#50. Die Fruchtbarkeit der Ehe|Nr. 50]].</ref>."
 
Durch die [[Pastoralkonstitution]] [[Gaudium et spes]] des [[II. Vatikanum]]s [[Gaudium et spes (Wortlaut)#50. Die Fruchtbarkeit der Ehe|Nr. 50]], sollen die Nebenzwecke der [[Ehe]] dem Hauptzweck nicht mehr als ("mathematisch")<ref> und für die Praxis wenig hilfreiche Unterscheidung</ref> untergeordnet betrachtet werden, sondern das Leben soll auf die Mitwirkung mit der Liebe des [[Schöpfer]]s ausgerichtet sein. So heisst es: "Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers." Die Enzyklika [[Humanae vitae]], führt das Anliegen in [[Humanae vitae (Wortlaut)#Eigenart der ehelichen Liebe|Nr. 9]] weiter aus: "Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will." Sie zitiert [[Gaudium et spes]] und sagt: "Ehe und eheliche Liebe sind ihrem [[Wesen]] nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. [[Kind]]er sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.<ref>und bezieht sich auf diese Stelle von [[Gaudium et spes]], [[Gaudium et spes (Wortlaut)#50. Die Fruchtbarkeit der Ehe|Nr. 50]].</ref>."
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Die Ehezwecklehre wurde nun so geändert, dass das "Wohl der Gatten" und "die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" die beiden  (gleichrangigen) Ehezwecke darstellen, wie Kanon 1055 des [[CIC]] von 1983 lehren.
 
Die Ehezwecklehre wurde nun so geändert, dass das "Wohl der Gatten" und "die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" die beiden  (gleichrangigen) Ehezwecke darstellen, wie Kanon 1055 des [[CIC]] von 1983 lehren.
 
   
 
   
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==Päpstliche Schreiben==
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'''[[Pius V.]]'''
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* 1566 [[Catechismus Romanus]] gemäß Beschluß des [[Konzil von Trient|Konzils von Trient]] für die [[Seelsorge]]r ([[Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#Achtes Kapitel: Vom Sakrament der Ehe|II, 8, 13]].)
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'''[[Pius XI.]]'''
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* 31. Dezember 1930 Enzyklika ''[[Casti connubii]]'' über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft ([[DH]] 3707).
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'''[[Pius XII.]]'''
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* 19. März 1944 [[Heiliges Offizium]] [[Dekret]] über die Ehezwecke ([[AAS]] 36 [1944] 1103; [[DH]] 3838).
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'''[[Paul VI.]]'''
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* 7. Dezember 1965 [[Pastoralkonstitution]] ''[[Gaudium et spes]]'' über die Kirche in der Welt von heute.
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* 25. Juli 1968 Enzyklika ''[[Humanae vitae]]'' über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens ([[AAS]] 60 [1968] 486-492; [[DH]] 4470-4479).
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'''[[Johannes Paul II.]]'''
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*  22. November 1981 [[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] ''[[Familiaris consortio]]'' über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute [[AAS]] 74 [1982] 92-149; [[DH]] 4700-4716).
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
* Josef Fuchs: ''Die Ehezwecklehre des Hl. [[Thomas von Aquin]]'', in: Theologische Quartalschrift 128 (1948), S. 398-426.
 
* Josef Fuchs: ''Die Ehezwecklehre des Hl. [[Thomas von Aquin]]'', in: Theologische Quartalschrift 128 (1948), S. 398-426.

Version vom 5. September 2015, 12:15 Uhr

Die Ehezwecklehre stammt aus der allgemeinen Ethik bzw. von Aristoteles und wurde von der Katholischen Kirche stark ausgebildet und betont, aber nach dem II. Vatikanum verändert. Speziell in der Hochscholastik und insbesondere von Thomas von Aquin wurde als Hauptzweck der Ehe die "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" angesehen.

Entwicklungen

Nach der traditionellen Ehezwecklehre, insbesondere deutlich in Kanon 1013 des Kirchenrechts (CIC) von 1917 bestand der der Hauptzweck der Ehe in der "Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft". Papst Pius XI. beruft sich auf den Catechismus Romanus und bestätigt dies in der Enzyklika Casti connubii, 1930 Nr. 8 und verweist auf "den von Gott im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe": ‚Wachset und mehret euch’ ({{#ifeq: Genesis | Eheziele |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Nebenzwecke waren "die gegenseitige Unterstützung und Förderung sowie die menschenwürdige Befriedigung des Geschlechtstriebes". Papst Pius XI. benennt die Nebenzwecke in der Nr. 59 als "Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, dass die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird." Und weiter betont er: "Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann."

Die traditionelle Ehezwecklehre wurde bis in jüngster Zeit nur noch von traditionsorientierten Katholiken vertreten. <ref> Vgl. hierzu den Aufsatz von Wigand Siebel/Bernhard Schach: Die Ehezwecklehre. Eine soziologische Analyse moraltheologischer Theorien (Stand: 4. September 2015). </ref> Eine Bestätigung dieser Meinung findet sie besonders in der genauen Frage an Papst Pius XII. "Kann die Auffassung einiger neuerer [Autoren] zugelassen werden. die entweder leugnen, dass der vornehmliche Zweck der Ehe die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ist, oder lehren, dass die zweitrangigen Zwecke dem erstrangigen Zweck nicht wesenhaft untergeordnet, sondern gleich vorrangig abhängig seien?" Er antwortete am 30. März 1944 mit "Nein" darauf (DH 3838).

Durch die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanums Nr. 50, sollen die Nebenzwecke der Ehe dem Hauptzweck nicht mehr als ("mathematisch")<ref> und für die Praxis wenig hilfreiche Unterscheidung</ref> untergeordnet betrachtet werden, sondern das Leben soll auf die Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers ausgerichtet sein. So heisst es: "Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers." Die Enzyklika Humanae vitae, führt das Anliegen in Nr. 9 weiter aus: "Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will." Sie zitiert Gaudium et spes und sagt: "Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.<ref>und bezieht sich auf diese Stelle von Gaudium et spes, Nr. 50.</ref>."

Die Ehezwecklehre wurde nun so geändert, dass das "Wohl der Gatten" und "die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" die beiden (gleichrangigen) Ehezwecke darstellen, wie Kanon 1055 des CIC von 1983 lehren.

Päpstliche Schreiben

Pius V.

Pius XI.

  • 31. Dezember 1930 Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft (DH 3707).

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

  • Josef Fuchs: Die Ehezwecklehre des Hl. Thomas von Aquin, in: Theologische Quartalschrift 128 (1948), S. 398-426.

Weblinks

Anmerkungen

<references />