Mater Ecclesiae (Marientitel): Unterschied zwischen den Versionen

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Papst [[Johannes Paul II.]] bietet u.a. schon in [[Redemptor hominis]] (1979, Nr. 22) eine umfassende Interpretation des Marientitels ''Mater ecclesiae''. Auch daraus ergibt sich, dass dieser Titel, der Sache nach, auf die [[Mittlerschaft Mariens]] zielt, auch wenn damit keine dogmatische Definition ausgesprochen wurde. Die älteren theologischen Begriffe, die das Wirken Mariens im Erlösungswerk Christi und der Kirche  als ''corredemptrix'' und ''mediatrix'' zu erfassen suchten, sind also in dieser ekklesiologisch-marianischen Entscheidung ''im Wesentlichen'' bereits mit enthalten.
 
Papst [[Johannes Paul II.]] bietet u.a. schon in [[Redemptor hominis]] (1979, Nr. 22) eine umfassende Interpretation des Marientitels ''Mater ecclesiae''. Auch daraus ergibt sich, dass dieser Titel, der Sache nach, auf die [[Mittlerschaft Mariens]] zielt, auch wenn damit keine dogmatische Definition ausgesprochen wurde. Die älteren theologischen Begriffe, die das Wirken Mariens im Erlösungswerk Christi und der Kirche  als ''corredemptrix'' und ''mediatrix'' zu erfassen suchten, sind also in dieser ekklesiologisch-marianischen Entscheidung ''im Wesentlichen'' bereits mit enthalten.
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==Feierliches Proklamationsschreiben==
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[[Mater ecclesiae]]  Feierliche Proklamation [[Gottesmutter|Mariens]] durch [[Papst]] [[Paul VI.]] vom [[21. November]] [[1965]] als „Mutter der Kirche“ am Ende der dritten Konzilsperiode des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]].
  
 
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Version vom 19. Dezember 2008, 06:01 Uhr

Maria als Mater ecclesiae, am Vatikan (gestiftet durch Johannes Paul II.)

Mater Ecclesiae (Mutter der Kirche) ist ein Marientitel, den Papst Paul VI. am 21. November 1964 verkündete. An diesem Tag wurde die Konzilskonstitution Lumen gentium über die Kirche verabschiedet. Die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils, hatten dies mehrheitlich abgelehnt, das Marienkapitel der Konstitution (VIII.) mit der Bezeichnung Mariens als "Mutter der Kirche" zu versehen.

Die dogmatischen Probleme ergaben sich angeblich einerseits daraus, dass die Kirche selbst "Mutter" der Gläubigen sei (aber eben nicht ohne selbst eine Mutter zu haben!), andererseits aus der schwierigen Vermittelbarkeit des "zusätzlichen" Marientitels in der Ökumene.

Mit dem Abstand der Jahre wird man aber auch seitens der Kritik mehr und mehr einsehen können, dass Paul VI. inhaltlich mit diesem Titel die Mittlerschaft Mariens hinsichtlich des gesamten sakramentalen und gläubigen Lebens der Kirche auf vernünftige Weise betonen wollte, ohne zum Mittel einer förmlichen Definition zu greifen.

Mittlerin des Mittlers

In der 18. Sitzung Sacrosancta oecumenica (6) des Konzils von Trient über die Auswahl der Bücher, wird die Kirche als Mutter bezeichnet, wenn es heißt:
Allein, weil der nämliche heilige Kirchenrat von Herzen das wünscht und flehentlich von Gott erbittet, (Psalm 121,6) was zum Frieden der Kirche dient, dass auf der Erde alle die gemeinsame Mutter, welche derer, die sie (Is 49,15) gebar, nicht vergessen kann, anerkennen und wir einmütig (Röm 15.6) aus einem Munde, Gott, den Vater unseres Herrn Jesu Christi, verherrlichen mögen.

Papst Benedikt XV. schreibt von der Heiligen Kirche in Pacem dei munus vom ‎23. Mai 1920: "Denn sie, «die wahre Mutter der Christen, pflegt die Nächstenliebe"... .

Ohne die Mutter Christi als ihrer Mutter könnte aber die Kirche nicht Gott zur Welt bringen. Papst Pius XII. schrieb in der Enzyklika Haurietis aquas "... ist es recht und angebracht, dass, auch das christliche Volk, das ja sein göttliches Leben von Christus durch Maria empfangen hat, ..."

Papst Johannes XXIII. verwendet diesen Titel, indem er seine Sozialenzyklika von 1963 mit dem Titel Mater et magistra nominiert.

Zur abermaligen Bekräftigung des Titels benennt die Bibelkommission eine Instruktion über die historische Wahrheit der Evangelien mit diesem Namen Sancta mater ecclesia.

Papst Johannes Paul II. bietet u.a. schon in Redemptor hominis (1979, Nr. 22) eine umfassende Interpretation des Marientitels Mater ecclesiae. Auch daraus ergibt sich, dass dieser Titel, der Sache nach, auf die Mittlerschaft Mariens zielt, auch wenn damit keine dogmatische Definition ausgesprochen wurde. Die älteren theologischen Begriffe, die das Wirken Mariens im Erlösungswerk Christi und der Kirche als corredemptrix und mediatrix zu erfassen suchten, sind also in dieser ekklesiologisch-marianischen Entscheidung im Wesentlichen bereits mit enthalten.

Feierliches Proklamationsschreiben

Mater ecclesiae Feierliche Proklamation Mariens durch Papst Paul VI. vom 21. November 1965 als „Mutter der Kirche“ am Ende der dritten Konzilsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils.