Mater Ecclesiae (Marientitel)

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Mater Ecclesiae (Mutter der Kirche) ist ein Marientitel, den Papst Paul VI. am 21. Nov. 1964 verkündete. An diesem Tag wurde die Konzilskonstitution Lumen gentium über die Kirche verabschiedet. Das Konzil hatte es mehrheitlich abgelehnt, das Marienkapitel der Konstitution (VIII.) mit der Bezeichnung Mariens als "Mutter der Kirche" zu versehen.

Die dogmatischen Probleme ergaben sich angeblich einerseits daraus, dass die Kirche selbst "Mutter" der Gläubigen sei (aber eben nicht ohne selbst eine Mutter zu haben!), andererseits aus der schwierigen Vermittelbarkeit des "zusätzlichen" Marientitels in der Ökumene. Mit dem Abstand der Jahre wird man aber sehen können, dass Paul VI. inhaltlich mit diesem Titel die Mittlerschaft Mariens hinsichtlich des gesamten sakramentalen und gläubigen Lebens der Kirche betonen wollte, ohne zum Mittel einer förmlichen Definition zu greifen.

Ohne die Mutter Christi als ihrer Mutter kann aber die Kirche nicht Gott zur Welt bringen. Papst Pius XII. schrieb bereits in der Enzyklika Haurietis aquas "... ist es recht und angebracht, dass, auch das christliche Volk, das ja sein göttliches Leben von Christus durch Maria empfangen hat, ..." Papst Johannes Paul II. bietet u.a. schon in Redemptor hominis (1979, Nr. 22) eine umfassende Interpretation des Marientitels Mater ecclesiae. Auch daraus ergibt sich, dass dieser Titel der Sache nach auf die Mittlerschaft Mariens zielt, auch wenn damit keine dogmatische Definition ausgesprochen wurde. Die älteren theologischen Begriffe, die das Wirken Mariens im Erlösungswerk Christi und der Kirche mit corredemptrix und mediatrix zu erfassen suchten, sind in dieser ekklesiologisch-marianischen Entscheidung im Wesentlichen bereits mit enthalten.