Synode: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Synode''' ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft mehrerer [[Bischöfe]]. Sie ist ähnlich einem [[Konzil]] zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. <br>
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Eine '''Synode''' ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft von [[Bischöfe]]n. Sie hat,  ähnlich wie ein [[Konzil]], das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern.
Eine [[Bischofskonferenz]] hat das gleiche Ziel, jedoch keinen kirchenrechtlichen Status.
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Papst [[Franziskus (Papst)]] betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref<[http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/das-dritte-jahrtausend-braucht-eine-synodale-kirche katholisch.de]</ref>
  
 
==[[Bischofssynode]]==
 
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==Weblinks==
 
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*[http://www.dbk-shop.de/de/Deutsche-Bischofskonferenz/Die-Pastoralsynode-der-Katholischen-Kirche-in-der-DDR.html Beschlüsse der Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR] als pdf zum Download
 
*[http://www.dbk-shop.de/de/Deutsche-Bischofskonferenz/Die-Pastoralsynode-der-Katholischen-Kirche-in-der-DDR.html Beschlüsse der Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR] als pdf zum Download
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[[Kategorie:Synoden|!]]
 
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Version vom 6. November 2015, 17:43 Uhr

Eine Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft von Bischöfen. Sie hat, ähnlich wie ein Konzil, das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern.

Papst Franziskus (Papst) betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref<katholisch.de</ref>

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art.

Eine Bischofssynoden, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsgespräche in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Diözesansynode

Eine Diözesansynode ist eine vom Bischof einzuberufende und zu leitende Versammlung des Klerus und ausgewählter Laien, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet, wie Priesterrat, Diöesanrat bzw. Pastoralrat.

Päpstliche Schreiben

Pius VI.

Paul VI.

  • 3. Januar 1971 - 23. November 1975 Würzburger Synode. Diese wollte das II. Vatikanum „eindeutschen“. Der Heilige Stuhl sprach ihr in wichtigen Fragen jedoch kein Entscheidungsrecht zu.

Weblinks

Anmerkungen

<references />