Synode: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Synode''' ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft von [[Bischöfe]]n. Sie hat, ähnlich wie ein [[Konzil]], das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern.
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Eine '''Synode''' ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft. Sie hat, ähnlich wie ein [[Konzil]], das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern. Synoden und Konzilien gehörten seit den ersten Jahrhunderten zu den Lebensäußerungen der Kirche und spielten häufig eine Rolle bei der Klärung und Weiterentwicklung des christlichen Glaubens ([[Depositum fidei]]) und der KLirchenordnung. Es gab und gibt Synioden der ganzen Kirche und Regionalsynoden einzelner Teilkirchen.
  
 
[[Franziskus (Papst)|Papst Franziskus]] betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>[http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/das-dritte-jahrtausend-braucht-eine-synodale-kirche katholisch.de]</ref>  
 
[[Franziskus (Papst)|Papst Franziskus]] betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>[http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/das-dritte-jahrtausend-braucht-eine-synodale-kirche katholisch.de]</ref>  
  
 
==[[Bischofssynode]]==
 
==[[Bischofssynode]]==
Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die im Blick auf die [[Zeichen der Zeit]], mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhl]] durch gemeinsames Studium der Lage der [[Kirche]] und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein [[Konzil]], kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art.  
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Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die Papst [[Paul VI.]] am 15. September 1965 ins Leben rief. Im Blick auf die [[Zeichen der Zeit]] soll sie den göttlichen Plan und die Verfassung der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] in ihrer ganzen Tiefe erörtern. Das Ziel ist, die Einheit und Zusammenarbeit der Kirche auf dem Hintergrund ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein [[Konzil]], kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art. Bischöfe der ganzen Welt bemühen sich mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhl]] durch gemeinsames Studium der Lage der [[Kirche]] um eine einträchtige Lösung.
  
Eine Bischofssynoden, die vom [[Papst]] einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsgespräche in einem [[Apostolisches Schreiben|Nachsynodalen Schreibe]]n fest.
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Eine Bischofssynoden, die vom [[Papst]] einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsergebnisse in einem [[Apostolisches Schreiben|Nachsynodalen Schreibe]]n fest.
  
 
==[[Diözesansynode]]==
 
==[[Diözesansynode]]==
 
Eine Diözesansynode ist eine vom [[Bischof]] einzuberufende und zu leitende Versammlung des [[Klerus]] und ausgewählter [[Laie]]n, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.
 
Eine Diözesansynode ist eine vom [[Bischof]] einzuberufende und zu leitende Versammlung des [[Klerus]] und ausgewählter [[Laie]]n, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.
  
Nach dem [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzil]] (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet, wie [[Priesterrat]], [[Diöesanrat]] bzw. Pastoralrat.
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Nach dem [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzil]] (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet wie [[Priesterrat]], [[Diözesanrat]], [[Pastoralrat]] oder [[Pfarrgemeinderat]].
 
 
==Päpstliche Schreiben==
 
[[Pius VI.]]
 
* 28. August 1794 [[Apostolische Konstitution]] [[Auctorem fidei]] an alle Christgläubigen über die Irrlehren der [[Synode von Pistoia]].
 
 
 
[[Paul VI.]]
 
* 3. Januar 1971 - 23. November 1975 [[Würzburger Synode]]. Diese wollte das [[II. Vatikanum]] „eindeutschen“. Der Heilige Stuhl sprach ihr in wichtigen Fragen jedoch kein Entscheidungsrecht zu.
 
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 6. November 2015, 18:49 Uhr

Eine Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft. Sie hat, ähnlich wie ein Konzil, das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern. Synoden und Konzilien gehörten seit den ersten Jahrhunderten zu den Lebensäußerungen der Kirche und spielten häufig eine Rolle bei der Klärung und Weiterentwicklung des christlichen Glaubens (Depositum fidei) und der KLirchenordnung. Es gab und gibt Synioden der ganzen Kirche und Regionalsynoden einzelner Teilkirchen.

Papst Franziskus betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>katholisch.de</ref>

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die Papst Paul VI. am 15. September 1965 ins Leben rief. Im Blick auf die Zeichen der Zeit soll sie den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe erörtern. Das Ziel ist, die Einheit und Zusammenarbeit der Kirche auf dem Hintergrund ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art. Bischöfe der ganzen Welt bemühen sich mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche um eine einträchtige Lösung.

Eine Bischofssynoden, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsergebnisse in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Diözesansynode

Eine Diözesansynode ist eine vom Bischof einzuberufende und zu leitende Versammlung des Klerus und ausgewählter Laien, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet wie Priesterrat, Diözesanrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat.

Weblinks

Anmerkungen

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