Synode: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Diözesansynode ist eine vom [[Bischof]] einzuberufende und zu leitende Versammlung des [[Klerus]] und ausgewählter [[Laie]]n, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.
 
Eine Diözesansynode ist eine vom [[Bischof]] einzuberufende und zu leitende Versammlung des [[Klerus]] und ausgewählter [[Laie]]n, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.
  
Nach dem [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzil]] (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet, wie [[Priesterrat]], [[Diöesanrat]] bzw. Pastoralrat eingerichtet.
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Version vom 30. Mai 2012, 11:02 Uhr

Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft mehrerer Bischöfe. Sie ist ähnlich einem Konzil zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen.
Eine Bischofskonferenz hat das gleiche Ziel, jedoch keinen kirchenrechtlichen Status.

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art.

Eine Bischofssynoden, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsgespräche in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Diözesansynode

Eine Diözesansynode ist eine vom Bischof einzuberufende und zu leitende Versammlung des Klerus und ausgewählter Laien, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet, wie Priesterrat, Diöesanrat bzw. Pastoralrat.