Synode

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Eine Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft. Sie hat, ähnlich wie ein Konzil, das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern. Synoden und Konzilien gehörten seit den ersten Jahrhunderten zu den Lebensäußerungen der Kirche und spielten häufig eine Rolle bei der Klärung und Weiterentwicklung des christlichen Glaubens (Depositum fidei) und der KLirchenordnung. Es gab und gibt Synioden der ganzen Kirche und Regionalsynoden einzelner Teilkirchen.

Papst Franziskus betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>katholisch.de</ref>

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die Papst Paul VI. am 15. September 1965 ins Leben rief. Im Blick auf die Zeichen der Zeit soll sie den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe erörtern. Das Ziel ist, die Einheit und Zusammenarbeit der Kirche auf dem Hintergrund ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art. Bischöfe der ganzen Welt bemühen sich mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche um eine einträchtige Lösung.

Eine Bischofssynoden, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsergebnisse in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Diözesansynode

Eine Diözesansynode ist eine vom Bischof einzuberufende und zu leitende Versammlung des Klerus und ausgewählter Laien, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet wie Priesterrat, Diözesanrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat.

Weblinks

Anmerkungen

<references />