Synode

Aus kathPedia
Version vom 7. November 2015, 20:26 Uhr von Aggiornamento (Diskussion | Beiträge) (Formal etwas überarbeitet; ergänzt.)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Eine Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft. Sie hat, ähnlich wie ein Konzil, das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern.

Synoden und Konzilien gehörten seit den ersten Jahrhunderten zu den Lebensäußerungen der Kirche und spielten häufig eine Rolle bei der Klärung und Weiterentwicklung des christlichen Glaubens (Depositum fidei) und der Kirchenordnung. Es gab und gibt Synoden der ganzen Kirche und Regionalsynoden einzelner Teilkirchen.

Papst Franziskus betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>katholisch.de</ref>

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet wie Priesterrat, Diözesanrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat und die Bischofssynode.

Diözesansynode

Eine Diözesansynode ist eine vom Bischof einzuberufende und zu leitende Versammlung des Klerus und ausgewählter Laien, um über kirchliche Belange zu beraten. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten (CIC can 460).

Zu einer Diözesansynode sind als Synodenmitglieder einzuladen und zur Teilnahme an ihr verpflichtet (CIC can 463):
1° der Bischofskoadjutor und die Auxiliarbischöfe;
2° die Generalvikare, die Bischofsvikare sowie der Gerichtsvikar;
3° die Kanoniker des Kathedralkapitels;
4° die Mitglieder des Priesterrates;
5° Laien, auch Mitglieder der Institute des geweihten Lebens, die vom Pastoralrat zu wählen sind, wobei die Art der Wahl und die Anzahl der zu Wählenden vom Diözesanbjschof bestimmt werden oder, wo kein Pastoralrat besteht, nach der vom Diözesanbischof bestimmten Weise;
6° der Rektor des diözesanen Priesterseminars;
7° die Dechanten;
8° wenigstens ein Priester aus jedem Dekanat, der von allen zu wählen ist, die im Dekanat eine Seelsorgsaufgabe haben; ebenso ist für den Fall seiner Verhinderung ein anderer Priester zu wählen, der dann dessen Stelle einnimmt;
9° einige Obere von Ordensinstituten und von Gesellschaften des apostolischen Lebens, die eine Niederlassung in der Diözese haben, wobei die Art der Wahl und die Anzahl der zu Wählenden vom Diözesanbischof festgelegt werden.

Zur Diözesansynode kann der Diözesanbischof auch andere als Synodenmitglieder einladen, seien es Kleriker, Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens oder Laien.
Wenn er es für angebracht hält, kann der Diözesanbischof einige Amtsträger oder Mitglieder von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, als Beobachter zur Diözesansynode einladen.

Die Diözesansynode leitet der Diözesanbischof, der gleichwohl einen Generalvikar oder einen Bischofsvikar für die einzelnen Sitzungen der Synode mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen kann (CIC can 462 §2).

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die Papst Paul VI. am 15. September 1965, gegen Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils, ins Leben rief. Im Blick auf die Zeichen der Zeit soll sie den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe erörtern. Das Ziel ist, die Einheit und Zusammenarbeit der Kirche auf dem Hintergrund ihrer Sendung zu fördern. Bischöfe der ganzen Welt bemühen sich mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche um eine einträchtige Lösung. Die Bischofssynode hat für den Papst beratenden Charakter. "Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art".<ref>Papst Paul VI. gab beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974.</ref>

Eine Bischofssynode, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsergebnisse gewöhnlich in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Weblinks

Anmerkungen

<references />