Unterscheidung

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Die Unterscheidung (lat.: Discretio) ist die Nichtübereinstimmung eines Dinges oder Begriffes mit einem andern.

Arten der Unterscheidung

vollkommene
reale <
weniger vollkommene
Unterscheidung <
virtuelle
logische <
rein logische

Die reale oder sachliche Unterscheidung

Die reale oder sachliche Unterscheidung (distinctio realis) besteht darin, dass unabhängig von unserm Denken das eine nicht das andere ist, d.h. die Unterscheidung liegt in den Dingen selber. Sie läßt verschiedene Grade zu, je nachdem die unterschiedenen Dinge oder Inhalte getrennr voneinander zu existieren vermögen oder nicht.

Beispiele für verschiedene Grade: die vollkommen für sich existierenden Einzelsubstanzen (Peter und Paul, der Mensch und sein Kleid), die Menschenseele und der menschliche Leib; Substanz und Akzidenzien; Verstand und seine Denkakte.

Sichere Anzeichen für die reale Unterscheidung sind:
a) der wirkliche Ursprung des einen aus dem andern;
b) die wirkliche Trennbarkeit des einen vom andern;
c) die wirkliche Zusammensetzung aus Teilen;
d) der sich widersprechende Gegensatz der Merkmale von mehreren Dingen.

Jedoch ist zu beachten, dass für die reale Unterscheidung die wirkliche Trennbarkeit nicht unbedingt erfordert ist.

Die logische oder gedankliche Unterscheidung

Die logische oder gedankliche Unterscheidung (distinctio logica) besteht darin, dass ein und dieselbe Sache unter verschiedenen Begriffen erfasst wird. Sie wird eingeteilt in eine virtuelle und eine rein logische Unterscheidung.

1) Die virtuelle Unterscheidung (distinctio virtualis) ist eine solche, in der die Begriffe verschiedenen Inhalt haben, sich aber auf das gleiche Ding bezieben. So sind z. B. die Begriffe: körperliche Substanz, belebt, sinnbegabt, vernunftbegabt, virtuell voneinander verschieden, sofern sie auf ein und denselben Menschen bezogen werden, weil sie dann dasselbe Wesen unter verschiedenen Gesichtspunkten ausdrücken.

Weil der Grund zu dieser Unterscheidung im Dinge, nicht allein im Verstand Iiegt, so heißt sie auch sachlich begründete Verstandesunterscheidung (distinctio cum fundamento in re, oder distinctio rationis ratiocinatae). Virtuell wird sie genannt, weil das eine Ding der Kraft nach (virtute) jene verschiedenen Inhalte in sich begreift, die wir in unserm Verstande von ihm bilden.

2) Die rein logische Unterscheidung ist eine solche, bei der die Begriffe denselben Inhalt ausdrücken, aber durch logische Beziehungen, durch Klarheit oder bloß dem Wort nach verschieden sind. Solche Unterscheidungen sind z. B. zwischen Definition und Definitum (Mensch und vernunftbegabtes Sinnenwesen), zwischen synonymen Ausdrücken (Bibel und Hl. Schrit't), zwischen Subjekt und Prädikat im tautologischen Satz (Sokrates ist Sokrates). Weil von seiten der Dinge ein Grund zur Unterscheidung fehlt und diese nur von der Vernunft gemacht wird, so heißt sie sachlich unbegründete Verstandesunterscheidung (distinctio sine fundamento in re, oder distinctio rationis ratiocinantis).<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie, Einführung in die Ontologie, Selbstverlag Benediktinerkollegium Sarnen 1957, S. 95f, Nr. 110 (5. Auflage).</ref>

Literatur

siehe: Unterscheidung der Geister

Anmerkungen

<references />