Zum Religionsbuch der Kirche Ueber das heilige Sakrament der Busse

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Über das heilige Sakrament der Buße

(Quelle: Zum Religionsbuch der Kirche, Erklärungen, Erstes Bändchen, Über das Hl. Sakrament der Buße, herausgegeben von Dr. Michael Gatterer SJ, Druck und Verlag Felizian Rauch Innsbruck-Leipzig 1932; Imprimatur Nr. 4509. Ap. Adm. Onipotente, die 20. Sept. 1932 Urb. Draxel Prov. Die Anmerkungen wurden bei der Digitalisierung in Klammer, die Stellen der Heiligen Schrift nach den Abkürzungen der Einheitsübersetzung (Anhang) im Text wiedergegeben. Die Enzyklika Pius X.: Acerbo nimis (Seite 1-13) wurde weggelassen. Die Stellen unter Anführungszeichen ohne Angabe der Quelle sind wörtlich dem »Religionsbuch« (Catechismus Romanus - II. Teil, Vom Bußsakrament) entnommen. Abkürzungen: CT = Concilium Tridentinum; cp = caput; cn = canon des ConziIs. CIC = Codex Iuris canonici. Zwei Anpassungen an das aktuelle päpstliche Lehramt)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

In den Vorbemerkungen zur Übersetzung des Römischen Katechismus habe ich die Absicht ausgesprochen, »zur Verbreitung und gebührenden Schätzung des Kostbaren Buches beizutragen durch Erklärungen in Form von Lesungen, die aus katechetischen Predigten über den Catechismus Romanus entstanden sind« (Religionsbuch der Kirche I 8 f). Nun erscheint das erste Bändchen mit Lesungen »über das Bußsakrament« (Im »Religionsbuch«. II 149-206). Zu deren Beurteilung diene folgendes:

Die Predigten habe ich nach Erscheinen des Rundschreibens Pius' X. über die Jugend- und Volkskatechese (de doctrina christiana) in der Jesuitenkirche zu Innsbruck gehalten. Selbstverständlich sind die »Lesungen« keine genaue Wiedergabe derselben. Nicht nur weil sie eine andere Form heischen. Auch inhaltlich musste geändert werden: Eingang und Schluss der Predigten waren mitunter von Zeitereignissen bestimmt. Noch öfter wurden, besonders für die Schlussermahnung, Gedanken aus der Liturgie des Tages oder der kirchlichen Zeit benutzt. Manche praktischen ins einzelne gehenden Anwendungen für mein Publikum sind geändert worden oder mussten ganz wegfallen. Auch der unmittelbare Gesprächston, der bei Predigten ganz am Platz ist, verträgt sich nicht ganz mit der »Lesung«. Daher verlangen diese »Lesungen« noch genug Eigenarbeit, wenn man sie für kurze Ansprachen oder für die »Christenlehren« benützen will, die in Seelsorgskirchen an Sonn- und Festtagen durch das kirchliche Gesetzbuch vorgeschrieben sind (CIC 1917 can 1332). Besonders wird die sprachliche Form mehr, als der bejahrte Verfasser es vermochte, dem Empfinden des modernen Menschen angepasst werden müssen. So ausführlich wie es hier geschieht, wird man allerdings das Bußsakrament nicht auf einmal behandeln können, wenn man in einem vier- oder fünf jährigen Kurs den gesamten katechetischen Lehrstoff nach der Weisung Pius' X. durchnehmen soll. Man wird eine Auswahl treffen müssen. Indes ist das kein Nachteil. Denn so kann man bei der zweiten oder dritten Durchnahme des gleichen Lehrstücks wieder Neues bieten. Übrigens sind auch in diesen Lesungen nicht alle Gedanken des »Religionsbuches« verwertet, geschweige denn verarbeitet worden: das ist eben ein großer Vorzug dieses »goldenen« Buches, sein Gedankenreichtum.

Ich bete zu Gott, dass vorliegende Arbeit den vom Römischen Katechismus gewährten tiefen Einblick ins Bußsakrament erleichtere und verstärke. Besinnliche Leser werden es dann mit größerem Nutzen empfangen, und wir Priester in dessen Verwaltung der Absicht des Herrn besser entsprechen. Dem Beichtvater wird ja vom Pastoralbuch der Kirche (Rituale Romanum III cp. I, 3) gerade das Studium des Römischen Katechismus dringend empfohlen.

Den »Lesungen« voraus geht das Rundschreiben Pius' X. Acerbo nimis vom 15. April 1905, weil darin die Vorschriften über die (Kinder- und) Volkskatechese im kirchlichen Gesetzbuch (CIC 1917 can. 1329-1336) ihre Veranlassung und offizielle Erklärung haben. Das Rundschreiben enthält eine kurze Anweisung über den innern Aufbau der »Christenlehren«, und bietet so viele aufmunternde und aneifernde Gedanken, dass man es mit Nutzen nicht nur selbst betrachten, sondern auch, stückweise, dem Volk auf der Kanzel vorlesen wird.

Über das heilige Sakrament der Buße

Suchen wir zunächst die Absicht des Herrn bei der Einsetzung des Bußsakramentes zu verstehen (N1 ; S. 149 f ), und wir werden sehen, dass es ein Geschenk der unendlichen Güte des göttlichen Herzens Jesu ist. Nehmen wir ein Gleichnis, von Alpenwanderern die eine steile Wand erklettern wollen. Wie dankbar müssten die sein, wenn bei einem Fall oder Sturz in die Tiefe sofort ein Arzt zur Stelle wäre, der auch die schwersten Verletzungen mit Sicherheit heilte. Wir Erdenpilger sind alle in dieser glücklichen Lage. Unsre Wanderung führt über steile und gefährliche Pfade. Gewiss schreitet dabei jeder vernünftige Christ mit aller Vorsicht aus, um nicht abzustürzen. Indes kommt »bei der menschlichen Schwäche, die wir alle erfahren«, leider nicht selten ein Fehltritt vor, und man stürzt in die Tiefe, d. h. man begeht eine Todsünde. Auch der eifrige Christ ist davor nicht sicher. Um wie viel weniger die große Zahl der lauen und nachlässigen Erdenwaller ! Wie dankbar müssen wir daher dem Heiland sein, dass Er uns auf dem Lebensweg begleitet, und bei einem schweren Fall sofort bereit ist, unsre Seele in ärztliche Pflege zu nehmen und auszuheilen - im Bußsakrament.

Wenn wir nur ein einziges Mal im ganzen Leben einen solchen Fall täten, nur eine einzige Todsünde begingen, müssten wir nicht zeitlebens und die ganze Ewigkeit hindurch für das Bußsakrament danken? Wäre dieses Sakrament nicht, so gäbe es für uns nach schwerem Fall keine Rettung sondern nur ewige Verwerfung. Denn außer der Buße ist nur die Taufe Mittel der Sündenvergebung. So lehrt die Kirche: »Wie für die noch nicht Wiedergebornen die Taufe zum Heil notwendig ist, so das Sakrament der Buße für jene, die nachher in Sünde gefallen sind« (CT XIV ep. 2 ). Die Taufe kann aber nur einmal empfangen werden. Für getaufte Todsünder gäbe es daher keine Rettung. - Wie müssen aber erst jene danken, die nicht nur einmal, sondern zehn-, zwanzig-, hundertmal abgestürzt sind! Denn immer und immer wieder nimmt sie der Heiland, dieser geduldigste und barmherzigste Arzt, in Behandlung und gibt ihnen die volle Gesundheit zurück.

Doch es gibt, Gott sei Dank, auch Christen, die nie in ihrem Leben schwer sündigen. Und wenn man das Sakrament des Lebens, die heilige Eucharistie, nach dem Wunsch des Herrn und der Kirche gebraucht, werden immer mehr Christen im Stand der Taufunschuld durchs Leben gehen. Für solche ist das Bußsakrament nicht notwendig. Sie müssen nicht beichten, wenn sie nicht wollen. Trotzdem sollten auch sie dem Herrn aus tiefer Seele dafür danken: erstens aus Liebe zu ihren abgestürzten Brüdern und Schwestern; zweitens auch aus einem persönlichen Grund: denn der Heiland hat mit dem Bußsakrament noch weitere, äußerst liebevolle Absichten verbunden: Läuterung seiner Kinder, deren Führung oder Erziehung durch seine Stellvertreter. Die unermessliche Güte des Herrn in diesem Sakrament sollte für das christliche Volk eine ernste »Mahnung sein, sich in einer so hochwichtigen Sache nicht etwa tadelnswerte Gleichgültigkeit zuschulden kommen zu lassen, sondern im Falle eines Fehltrittes sofort aufzublicken zur unendlichen Güte Gottes, der wie ein guter Hirt so gern die Wunden seiner Schäflein verbindet und heilt, und dieses heilkräftige Mittel der Buße zu empfangen«.

Erster Teil: Die Tugend der Buße oder die Bußgesinnung

(N. 2-9; S. 150-155)

»Man mahne die Christen zunächst, sich eifrig und nachhaltig um jene tiefe innere Bußgesinnung zu bemühen, die wir als Tugend der Buße bezeichnen«.

Die Tugend ist ein bleibender Zustand. Die Bußgesinnung muss daher im Christen eine bleibende Seelenhaltung sein das ganze Leben lang. Nicht nur wenn er das Bußsakrament empfängt, soll er diese Gesinnung üben oder einen Akt der Reue erwecken, sondern durch oftmalige Erwägungen und Affekte soll sie in seinem Herzen sich festwurzeln und gepflegt werden. Dann bringt sie reiche und süße Früchte: Die Bußgesinnung hat für das christliche Leben die größte Bedeutung. Auch für den Empfang des Bußsakramentes: in der Mangelhaftigkeit dieser Gesinnung liegt der Hauptgrund, warum so viele Beichten der Christen wertlos sind oder wenigstens nicht die vom Herrn beabsichtigten reichen Früchte der Heiligung bringen. Wenn wir ferner bedenken, dass das Bußsakrament wie die Taufe nicht nur wirklich (re), sondern auch geistiger Weise oder dem Wunsche nach (voto) empfangen werden kann, tritt die Bedeutung der Tugend der Buße in neues Licht. Denn der geistige Empfang des Bußsakramentes besteht ja gerade in der Übung der vollkommenen Bußgesinnung. - Aus diesen Gründen behandelt das Religionsbuch der Kirche die Bußgesinnung an erster Stelle und sehr ausführlich; und wir Diener der Kirche sollten, ihrer Weisung folgend, das christliche Volk ernstlich mahnen, sich eifrig und nachhaltig um diese kostbare Tugend zu bemühen.

1. Unsere Zeit und die Bußgesinnung

(N. 2. 6; S. 150-153)

Besonders braucht unsere Zeit die Tugend der Buße. Gegen sie erhebt der Herr mehr als einst gegen Israel Anklage: »Keine Wahrheit, keine Barmherzigkeit, keine Gotteserkenntnis ist auf der Erde. Lästerungen, Schwüre und Lügen, Mord und Diebstahl und Ehebruch überschwemmen das Land und Blutschuld reiht sich an Blutschuld. Darum muss das Land trauern und alles, was darin lebt, verschmachten« (Hos 4, 1 ff). Mehr als je wird gefrevelt. Nie ist so satanisch gegen Gott gestürmt worden, wie heute. Darum darf der Ruf: »Buße, Buße!« den die Mutter des Menschengeschlechtes in Lourdes und Fatima erhoben hat, den der Stellvertreter Christi neuerlich erhebt, (Rundschreiben Cantate Christi compulai 3. Mai 1932) von unserer Zeit nicht überhört, er muss vielmehr besonders beachtet und befolgt werden. Aber gerade diese Gesinnung fehlt den modernen Menschen fast ganz. Nicht nur den neuen Heiden, auch vielen Christen und Katholiken. Kaum Wort und Begriff »Buße« kennt man; wenigstens sieht man nicht ein, warum und wozu es Reue und Bußgesinnung brauche. »Wir wissen und beklagen es sehr, sagt Pius XI., dass in unsern Tagen Gedanke und Name von Buße und Sühne bei vielen größtenteils die Kraft verloren haben, jenen hochherzigen Sinn und jene opferstarke Heldenart zu entzünden, die sie zu andern Zeiten zu entflammen vermochten, als sie noch dem glaubensfrohen Menschen mit göttlichem Siegel geprägt erschienen nach dem Vorbild Christi und seiner Heiligen. Ja einige möchten sogar die äußeren Abtötungen als überlebt bei Seite werfen, ganz zu schweigen vom modernen ,autonomen Menschen', der die Buße als Ausdruck knechtischer Gesinnung verachtet«. Das ist seit dem 16. Jahrhundert so geworden. Luther hat die Buße aus dem Tugendreich hinausgewiesen, und daher auch das Bußsakrament gestrichen. Die oftmalige Aufforderung zur Buße in der Heiligen Schrift, die er nicht übersehen konnte, ist ihm lediglich Mahnung zum »neuen Leben« aus dem allein seligmachenden Glauben. Reumütige Gesinnung über begangene Sünden, ernstlichen Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen, Genugtuung oder Sühne von Seite des Sünders, das hält Luther für wertlos, ja für unmöglich. Denn nach ihm ist der Mensch von Grund aus schlecht und kann gar nicht anders als sündigen. Wofür man nicht kann, das kann man natürlich auch nicht bereuen. Die meisten Nachfolger Luthers sind in den entgegengesetzten Irrtum geraten. Sie sagen: Die Menschennatur ist durchaus gut. Wenn daher der Mensch den Neigungen, Wünschen und Trieben seiner Natur folgt, so tut er nichts Böses und hat daher nichts zu bereuen: Was natürlich ist, kann nicht Sünde sein. Besonders diese Ansicht hat wie ein verderbliches Gift weite Kreise auch des katholischen Volkes ergriffen und geschädigt. »Was kann ich dafür, Gott hat mich so geschaffen«; »Ich kann nicht anders, ich bin einmal so«; »Meine Natur fordert das«: wie oft kann man ähnliche Ausreden und Entschuldigungen hören!

Wir verstehen nun, warum das »Religionsbuch« zuerst dartut, dass die Bußgesinnung wirklich eine Tugend ist: das ergebe sich schon aus dem Tugendbegriff im allgemeinen: »Im rechten Maßhalten besteht die Tugend« (In medio stat virtus). Es ist daher auch »ganz bestimmt eine Tugend«, im Schmerz das rechte Maß zu halten, d. h. »zur rechten Zeit, in der rechten Weise und aus dem rechten Grund sich dem Schmerz hinzugeben« .

Darum muss gerade heute die katholische Wahrheit eingeschärft werden. Sie liegt in der Mitte der zwei genannten Irrtümer: Die Menschennatur ist weder ganz gut noch ganz schlecht. Sie trägt Unordnungen, Folgen der Erbsünde, in sich, denen der Mensch aber widerstehen kann und muss. Tut er es nicht, so sündigt er, und die Sünde ist seine freie böse Tat. Sie muss der Mensch bereuen, für sie muss er Sühne leisten; sie nicht mehr zu begehen, das muss er sich ernstlich vornehmen: d. h. der Mensch muss Bußgesinnung haben. - Diese katholischen Lehren, ja schon die ehrwürdigen Namen Buße und Sühne »hochzuhalten, sie in ihrer wahren Bedeutung, in ihrem ursprünglichen Adel und mehr noch in ihrer unerlässlichen Anwendung auf das christliche Leben zu erhalten, dazu drängt Uns die oberhirtliche Amtspflicht, sagt Pius XI.; das fordert von Uns die Verteidigung Gottes und der Religion, deren Vorkämpfer Wir sind. Ist doch die Buße ihrem Wesen nach eine Anerkennung und Wiederaufrichtung der sittlichen Weltordnung, die auf dem ewigen Gesetz, also dem lebendigen Gott selbst gründet.« 

2. Die Bußgesinnung, eine überaus wertvolle Tugend

(N. 7. 9; S. 153 f. 155)

Um das zu verstehen, betrachten wir das große ZieI, das die Bußgesinnung verfolgt, und auch erreicht. Sie will erstens »die Sünde aus der Welt schaffen«. O wie glücklich wäre die Welt, wären die Völker, wären die Familien, wäre jede Seele, wenn die Sünde nicht wäre! Die Sünde macht ja die Völker unglücklich (Spr 14, 34). Sie ist das einzig wahre Übel und die Quelle aller andern. Diesen einzigen Unglücksstifter und Friedensstörer schafft nun aber die Bußgesinnung in der Tat hinaus. Durch die Tränen der Reue, durch die flehentliche Bitte um Vergebung, durch Werke der Sühne, mit andern Worten durch die Buße wird alle Makel abgewaschen, alle Schuld getilgt. Welchen Segen stiftet daher diese Tugend! - Sie tut zweitens noch mehr. Ein größeres Übel als alles Weltunglück ist die Verletzung der göttlichen Ehre, die Beleidigung Gottes, in der das eigentliche Wesen der Sünde und der Urgrund ihrer furchtbaren Wirkungen in Zeit und Ewigkeit liegt. Auch dieses allergrößte Übel zu beseitigen ist die wahre Bußgesinnung imstande. Durch die Sünde ist Gott Ehre geraubt worden; dieser Ihm zugefügte Schaden (das fordert die Gerechtigkeit) muss wieder gut gemacht, es muss Gott Satisfaktion, Genugtuung, geleistet werden. Das tut aber die Bußgesinnung. Durch die Buße wird daher die beleidigte göttliche Majestät versöhnt. - Endlich drittens wird durch die Buße nicht nur das Übel der Sünde vollkommen hinausgeworfen, sondern an dessen Stelle tritt das höchste und herrlichste aller geschaffenen Güter: die Gnade, die Freundschaft und Kindschaft Gottes. »Durch die Buße sucht der Mensch wieder in Gnade zu kommen bei Gott.« Gott nimmt den reuigen Büßer auch tatsächlich in Gnaden auf, wie in der Parabel der Vater den verlornen Sohn; Er setzt ihn wieder ein in alle Rechte eines Kindes; Er liebt ihn wie sein Kind; Er sorgt für ihn väterlich und gibt ihm Anteil am Erbe seines eingebornen göttlichen Sohnes. Das hat Er selbst versprochen: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, die er getan, und alle meine Gebote hält und Gerechtigkeit übt, so soll er das Leben haben,« (Ez 18, 21) das übernatürliche Leben der Gnade und Kindschaft Gottes.

O wie groß ist diese heilige Tugend: »sie muss in der Tat als eine göttliche, himmlische Tugend gewertet werden! Verheißt ihr doch die Heilige Schrift geradezu das Himmelreich. Denn beim hl. Matthäus steht geschrieben; ,Tut Buße, denn das Himmelreich hat sich genaht' (Mt 4, 17) und bei Ezechiel ,Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern dass er sich von seinem Weg bekehre und lebe' , (Ez 33, 11) Worte, die sicher vom ewigen seligen Leben verstanden werden müssen.« Mit welchem Eifer sollte darum jeder Christ nach dieser edlen Gesinnung verlangen, wie sollte er sich Mühe geben, sie zu erringen, mit tiefem Abscheu und Reueschmerz über die Sünden sein Herz zu erfüllen und mit brennendem Verlangen, sie zu sühnen ! (Der wahren Bußgesinnung werden diese Wirkungen zugeschrieben, weil sie notwendig auch das votum, den Willen zum Sakrament enthält, und seinerzeit zum wirklichen Empfang des Bußsakramentes führt.)

3. Begriff der Bußgesinnung

(N. 2. 4. 6; S. 151-153)

Nun verstehen wir, warum die Bußgesinnung in der Heiligen Schrift und in der Sprache der Kirche Bekehrung heißt. »Die Tugend der Buße haben wir dann, wenn wir uns aus Herzensgrund zu Gott bekehren«, sagt das Religionsbuch. Bekehrung besagt zweierlei: Abkehr von der Sünde, und Hinkehr oder Rückkehr zu Gott. Der wahre Büßer kehrt sich von der Sünde ab nicht nur seiner selbst willen, weil die Sünde ihn unglücklich macht; das wäre noch nicht wahre Buße. Sondern um Gottes willen, dessen Strafen er verdient, dessen Drohungen und Verheißungen er gering geschätzt, dessen Güte und Liebe er verletzt, dessen Kind zu sein er aufgehört hat, und dessen Feind er geworden ist. So wird die Abkehr von der Sünde von selbst Heimkehr zu Gott. Und beides muss geschehen »aus Herzensgrund«, nicht nur äußerlich sondern innerlich, nicht nur zum Schein, sondern mit tiefem Ernst. Die wahre Bußgesinnung oder die Bekehrung schließt also in sich:

1. wahre Reue, Seelenschmerz über die begangenen Beleidigungen Gottes. Wer sich mit Hass und Abscheu von der Sünde abkehrt, dessen Herz muss beim Blick auf die Vergangenheit notwendig von Reue bewegt sein über sein böses Tun.

2. ernsten Vorsatz, nicht mehr zu sündigen. Der Christ, der sich von der Sünde ernstlich abwendet, muss beim Blick in die Zukunft entschlossen sein, vor diesem großen und einzigen ÜbeI auf der Hut zu sein, daher mit aller Kraft den Reizungen und Versuchungen zur Sünde zu widerstehen, und so »die sittliche Verderbnis in sich zu bessern«.

3. dazu kommt notwendig noch »die feste Hoffnung, von Gott Barmherzigkeit und Verzeihung zu erlangen«. Ohne die sichere Hoffnung, von der unendlichen Barmherzigkeit Gottes das trostvolle Wort zu hören »Deine Sünden sind dir vergeben, gehe hin in Frieden«, wäre die Heimkehr zu Gott unmöglich. Durch die wahre Buße wird ausgeschlossen sowohl der verzweifelte, hoffnungslose Reueschmerz, wie er bei Kain und Judas auftritt, als auch das vermessene Vertrauen, das von Gott Barmherzigkeit und Verzeihung erwartet ohne ernstliche innere Abkehr von der Sünde.

»Heimkehr des Sünders zu Gott«, Rückkehr des verlornen Sohnes in das Vaterhaus ist die Tugend der Buße. Liegt nicht in diesem Gedanken überaus viel Schönes und Tröstliches?

4. Wie gelangt man zu dieser herrlichen Tugend?

(N. 8; S. 154 f.)

Schrittweise, von Stufe zu Stufe wie auf einer Leiter aufwärtssteigend. Die Buße schließt nämlich eine ganze Reihe von übernatürlich heiligen Tätigkeiten oder Übungen in sich. Der feste Boden, auf dem diese Leiter aufruht, ist die göttliche Barmherzigkeit und Güte, die nicht nur geneigt ist zu verzeihen, sondern uns geradezu drängt zur Buße und »Bekehrung«. Ja sie ist es, die durch ihr Gnadenlicht und die Gnadenkraft unsre Herzen eigentlich bekehrt. Darum sollten wir oft und innig flehen: »Bekehre uns Herr zu dir, und wir werden uns bekehren« (Kgl. 5, 21). - Von diesem festen Fundament aus steigen wir betend auf die erste Stufe. Es ist der GIaube, dessen Licht die Sünde in ihrer wahren Gestalt zeigt: »Durch das (von Gottes Barmherzigkeit uns geschenkte) Gnadenlicht erleuchtet, streben wir innerlich durch den Glauben hin zu Gott« sagt das Religionsbuch. Im Glaubenslicht sehen wir die unendliche Majestät Gottes, die wir beleidigt. Wir sehen die Strafen, die der Sünde folgen, schon auf der Erde; denn der ganze Strom der Leiden des einzelnen Menschen von der Geburt bis zum Grab, und die Leiden der Völker, sie sind sämtlich Folgen der Sünde. Im Glaubenslicht erkennen wir, wie sehr Gott unsre Sünden an seinem eingebornen Sohn gestraft hat. Im Glauben sehen wir Gottes unermessliche Güte und Liebe, die wir durch unsre Sünden verletzt und verschmäht haben. Kurz, das Glaubenslicht zeigt uns all das Unheil, das in der Sünde liegt und auf die Sünde folgt. Je mehr wir diesen Glauben erwecken und üben, je lebendiger, allseitiger, bleibender er in uns wird, desto tiefer und vollkommener wird unsere Bußgesinnung. - Von dieser gläubigen Erwägung des furchtbaren Übels der Sünde gelangen wir fast von selbst zur zweiten Stufe, der Furcht Gottes und des entsetzten Schreckens vor der Sünde. Dieser heilige Schreck kann die Seele so tief erschüttern, dass an ihr die Worte des Propheten wahr werden: »Wie eine Mutter, wenn ihre Stunde nahe ist, sich windet und in ihren Wehen aufschreit, so ist es uns ergangen« (Is 26, 17). Darum darf die Seele nicht lang auf dieser Stufe bleiben, sonst bräche sie vielleicht zusammen vor Schmerz oder sie verzweifelte. Sie muss daher auf die dritte Stufe steigen, »die Hoffnung, von Gott Barmherzigkeit zu erlangen«. Die christliche Hoffnung bewirkt nicht nur, dass wir vertrauensvoll zum Thron der Gnade hintreten und Verzeihung erwarten, sondern sie erweitert unser Herz, und gibt ihm Mut und Kraft für die Zukunft. Denn Gott hilft uns mit seiner Gnade, dass wir »Leben und Wandel auf bessere Bahn bringen«, dass wir unsere Sünden ablegen und die Tugend üben können. Die Hoffnung hebt die Seele fast unwillkürlich auf die vierte und letzte Stufe, die Liebe: Beim gläubigen Blick auf die unermessliche Güte und Barmherzigkeit des Herrn, der uns nicht Richter und Herr sondern der beste Vater sein will, muss in der Seele fast notwendig die Liebe aufglühen. Damit zieht dann eine andere viel edlere Furcht Gottes in die Seele ein, die kindliche Gottesfurcht, die sich scheut, den geliebten Vater zu verletzen und zu beleidigen. Diese Gesinnung reißt dann das Herz am gründlichsten los von der Anhänglichkeit an die Sünde, denn sie lässt es die Süßigkeit der göttlichen Freundschaft kosten.

Das wäre die wirksamste und beste Methode Reue zu erwecken. Sollten wir daher nicht oft unsere Seele diesen geistigen Aufstieg machen lassen? Sollten wir nicht, besonders wenn wir das Sakrament der Buße empfangen wollen, in dieser Weise vorgehen? Sollte man nicht schon die Kinder anleiten, diese Stufen zu durchschreiten, natürlich so, dass sie vorzüglich auf jenen länger verweilen, die ihrer Mentalität angemessen sind: Glaube und Liebe? Vergessen wir aber bei dieser Übung eines nicht: dass all unser Bemühen vergebens ist, wenn nicht »Gottes Barmherzigkeit uns zuvorkommt und unsere Herzen zu sich bekehrt«; mit andern Worten, wenn Er uns nicht die Gnade wahrer Bußgesinnung schenkt. Um diese Gnade müssen wir oft und innig bitten: Converte nos Deus salutaris noster et averte iram tuam a nobis, »Bekehre uns, o Gott, unser Heiland und wende ab deinen Zorn von uns«! »Bekehre uns, o Herr, zu dir und wir werden uns bekehren« !

5. Die Bußgesinnung, eine gnaden- und freudenreiche Gesinnung

Um das klar zu erkennen, beachten wir, welche Seelenhaltung sie in uns erzeugt, wenn wir sie wirklich bleibend in uns trügen. Zunächst hält sie beständig die heilige Furcht lebendig zu sündigen, d. h. dem Willen Gottes zu widerstehen. Und diese heilige Furcht würde durch die tausendfältige Erfahrung von so viel Leid und Unglück, das aus der Sünde quillt, fortwährend bestärkt, so dass uns der Glaubenssatz: »Der Abfall vom heiligen Willen Gottes ist das einzige Übel und die Quelle alles Unglücks« gleichsam in Fleisch und Blut überginge. Christen ohne oder mit geringer Bußgesinnung halten an diesem Glaubenssatz gewiss auch fest; aber nur theoretisch, nicht praktisch, nur mit dem Kopf, nicht mit dem Herzen. Auch sie sehen täglich die bösen Wirkungen der Sünde, aber diese Beobachtungen sagen ihnen nichts. Sie sehen die Buchstaben, aber können nicht lesen. Die in allem Leid und Unglück verborgene Wahrheit: »Sieh wie böse es ist, das Joch des göttlichen Willens abzuwerfen!« bleibt ihnen verborgen. Ganz anders der Christ, in dem herzliche Bußgesinnung lebt! Bei vielen eigenen Erlebnissen: Verlassenheit und Dürre des Geistes, Herzensnot, Gewissensangst und andern Seelenleiden, die über ihn kommen, flüstert sie ihm zu: Schau, das stammt aus deinen .. Untreuen gegen den heiligen Willen Gottes! Ähnlich urteilt ein solcher Christ beim Anblick des Meeres von Unheil in der Welt: Krankheit und Todfälle, Leiden des einzelnen, Familienzwist und Völkerhass; Arbeitslosigkeit, Hunger und Wohnungsnot; Ungunst des Wetters, Misswuchs, Feuersbrunst, Erdbeben und der Kampf der Elemente gegen den Menschen, vor allem die furchtbare seelische Not der Menschen, die das Größte und Höchste verloren haben, den Aufblick zu Gott, all das, ja jedes fallende Blatt, jeder sterbende Wurm, jeder Laut eines gequälten Tieres, dieser ganze ungeheure Unglücksstrom, der die Welt durchflutet, all das sagt ihm fortwährend: »Schau, wie bitter und böse es ist, Gott die Quelle des Glückes verlassen und seinem heilbringenden Willen widerstreben« (Vgl. Jer 2, 19)! Welch heilsame Wirkung müssten solch häufige Glaubensgedanken auf unser Herz ausüben! Wie würden wir eifrig werden in der Vermeidung auch der kleinsten Sünde! Wie sorgfältig würden wir uns hüten, dem erkannten Gotteswillen entgegen zu handeIn! - Dazu käme dann umgekehrt die beseligende Erfahrung, dass wir um so glücklicher werden, je mehr wir uns dem Willen Gottes ganz und voll unterwerfen. Das müsste uns immer mehr mit heiliger Liebe zu Gott und zu seiner Leitung erfüllen. Wir würden mit Entschlossenheit unserem eigenen Willen, unsern Trieben und Neigungen entgegentreten, wenn sie Gottes heiligem Willen widerstreiten. Wir würden lernen, immer wieder die verlangende Frage zu stellen: »Herr, was willst du, dass ich tue?« Die Worte unseres Erlösers: » Vater, nicht mein, sondern dein Wille geschehe« und die Bitte des Vaterunsers »Dein Wille geschehe wie im Himmel so auch auf Erden«, sie kämen uns nicht nur vom Munde, sondern aus der Tiefe unserer Seele.

Und mit welcher Dankbarkeit würde diese Gesinnung uns erfüllen! Mit heißem Dank vor allem gegen unsern Heiland Jesus Christus, dem wir die Befreiung von dem größten Unglück, dem wir die Ruhe und den Frieden des Herzens verdanken. Ja, Christus verdanken wir alles, denn wir dürfen nicht vergessen: auch der tiefste Reueschmerz und die größten äußern Bußwerke gäben uns noch kein Recht auf Verzeihung. All unsre Bußtränen und Strengheiten könnten die Schuld bei Gott nicht tilgen, weil sie kein voller Ersatz, keine hinreichende Satisfaktion wären für die Beleidigung der unendlichen Majestät. Es ist und bleibt immer reine Gnade und freie Huld des beleidigten Gottes, wenn Er uns nach der Sünde wieder in Liebe aufnimmt. Er tut das aber im Blick auf das Antlitz seines leidenden und sühnenden göttlichen Sohnes, (Ps 83, 10) auf das Gotteslamm, das allein die Sünde von der Welt hinwegnimmt. Ja, ganz freie Güte Gottes! Darum legt die Kirche uns so oft Bitten um Verzeihung auf die Lippen: z. B. »O Gott, sei uns armen Sündern gnädig!« »Erbarme dich unser nach deiner großen Barmherzigkeit!« »Mein Jesus, Barmherzigkeit!« »Von den Banden unserer Sünden erlöse uns der allmächtige und barmherzige Gott!« »Gott allmächtiger Vater, sei uns gnädig und barmherzig!« Darum lässt sie an Buß- und Fasttagen ihre Kinder nicht nur innere und äußere Buße üben, sondern sie betet mit ihnen und für sie durch Jesus Christus zum Dreieinigen Gott um Versöhnung und Verzeihung und um Zuwendung seiner Liebe und seiner Huld (Vgl viele Orationen der Fastenzeit und der Quatember).

Mit dem Gesagten wäre notwendig gegeben eine tiefe Demut des Herzens. Die Bußgesinnung drängt jede Überhebung zurück, sie lässt in der Seele keine eitle Selbstgefälligkeit und keine hochmütige Gesinnung aufkommen. Aus der Bußgesinnung heraus quoll die große und fast unbegreifliche Demut der Heiligen.

So blühen also gerade die herrlichsten Tugenden in der Seele des bußfertigen Christen, die drei göttlichen, Glaube, Gottvertrauen, dankbare Liebe und ihr Fundament und Wurzel, die Demut des Geistes und Herzens. Mit diesen Tugenden wäre dann notwendig Seelenfriede und innere Freude, wahres Herzensglück verbunden. Sehen wir auf die Heiligen. Mancher mag seine Wunderlichkeiten haben, einen Zug finden wir aber bei jedem wahren Heiligen, nicht nur beim »Bruder Immerfroh« ; Fröhlichkeit und Freude. Den Trübsinn verfolgen sie alle als großes Übel; Theresia, die große, sagte, sie fürchte nichts so sehr bei ihren Schwestern, als wenn sie die Herzensfreude verlieren. Gerade von ganz strengen Büßern, vom hl. Antonius dem Großen und dem hl. Romuald, lesen wir, die innere Freude habe auch ihr Antlitz so verklärt, dass traurige Herzen durch den Blick auf sie freudig gestimmt wurden. Die gleiche Erfahrung würden wir machen. Was den Frieden und die Ruhe der Seele stört, ist doch die Sünde. Sie wird aber vergeben, wenn das Kind in wahrer Bußgesinnung sich in die Arme Gottes wirft. Sie wird auch gebannt durch die Buße. »Die Buße ist Gründerin und Botin wahren Friedens«, sagt Pius XI.. »Sie schält den Menschen los von irdischen und vergänglichen Gütern, erhebt ihn zu den himmlischen und schenkt ihm, selbst inmitten der Entbehrungen und Widerwärtigkeiten, einen Frieden, wie ihn die Welt mit all ihrem Reichtum und all ihrer Lust nicht geben kann.« So verscheucht diese Tugend jedes Wölkchen der Traurigkeit vom Seelenhimmel des Gotteskindes. Und das alles sind nur schwache Vorzeichen der ewigen unermesslichen Freude, die der Tugend der Buße versprochen ist.

6. Die soziale Bedeutung der Buße und Bußgesinnung

Pius XI. behandelt diesen Gedanken in seinem Rundschreiben vom 3. Mai 1932. Die Buße, sagt er, gleicht einer rettenden Waffe zum Schutz und Wiederaufbau der sittlichen Ordnung in der Welt.

1. Sie schützt die sittliche Ordnung. Denn sie trifft alle Übel an ihrer tiefsten Wurzel, der Gier nach irdischem Reichtum und ausschweifendem Lebensgenuss. Durch freiwillige Opfer, durch zweckdienliche wenn auch schmerzliche Entsagungen und durch mannigfache Bußwerke bezwingt der Christ heldenmütig die niedern Leidenschaften, die ihn zur Verletzung der sittlichen Ordnung verführen wollen. Und wenn der Eifer für das göttliche Gesetz; wenn die brüderliche Liebe so stark in ihm geworden sind, wie es sich ziemt, dann tut er nicht nur Buße für sich und seine eigenen Fehler, sondern nimmt noch die Sühne für die Sünden anderer auf seine Schultern, dem Vorbild der Heiligen nacheifernd, die sich oft heldenhaft als Sühnopfer für die Sünden ganzer Geschlechter hingaben, ja dem Vorbild des göttlichen Heilandes nachstrebend, der zum Gotteslamm geworden, das hinwegnimmt die Sünden der Welt (Joh 1, 29).

2. Sie stellt die sittliche Ordnung wieder her oder baut sie wieder auf, und wird dadurch »Gründerin und Botin wahren Friedens«. »Die Gottlosen haben keinen Frieden«, sagt der Hl. Geist (Is 48, 22); denn sie leben in dauerndem Kampf und Widerspruch mit der von der Natur und deren Schöpfer gewollten Ordnung. Einzig wenn diese Ordnung wiederhergestellt wird, wenn alle Völker sie treu und froh entschlossen anerkennen und bekennen, wenn die innern Verhältnisse der Völker und der Verkehr mit den andern Nationen auf dieser Grundlage ruhen, dann allein ist ein dauerhafter Friede auf Erden möglich. Diesen dauerhaften, alles durchwehenden Friedensodem vermögen nicht Friedensverträge noch hochfeierliche Abkommen, nicht internationale Zusammenkünfte und Beratungen, selbst nicht die edelsten und selbstlosesten Bemühungen irgend eines Staatsmannes zu schaffen, wenn man nicht zuerst die heiligen Rechte des Natur- und Gottesgesetzes anerkennt. Keinem Wirtschaftsführer, keiner Organisationsgewalt wird es gelingen, die wirtschaftlichen Verhältnisse in friedlicher Lösung zu ordnen, wenn nicht zuerst im Reiche der Wirtschaft selbst das in Gott und Gewissen verankerte Sittengesetz als Sieger herrscht. Denn das ist der Grundwert jeden Wertes im politischen und wirtschaftlichen Leben der Völker. Da ist die sicherste ,Währung'; ist sie stabil, so sind es auch alle andern; haftet doch dann für sie das unveränderliche ewige Gesetz Gottes.« 

Zweiter Teil: Das Sakrament der Buße

(N. 10-74; S. 155-206)

Das Bußsakrament gehört zu den Dingen, deren Wurzel bitter ist, deren Früchte aber süß sind. Von dieser Wahrheit wollen wir uns mit Gottes Gnade recht durchdringen. Werfen wir zunächst einen

Allgemeinen Blick auf das Sakrament der Buße

(N. 10-20; S. 155-163)

Auf jedem Aussichtspunkt lässt man zuerst das Auge rundum über die Gegend schweifen und genießt die Schönheit des Bildes, das der Rundblick der Seele vorhält. So wollen wir jetzt vorgehen. Wir erkennen dann sofort einigermaßen den hohen Wert, die Kraft und Süße, die in diesem Sakrament enthalten sind. Viele Vorurteile und Schwierigkeiten werden wie Schatten vor der Sonne entfliehen. Wir betrachten also die Wahrheit, dass die Buße wirklich ein Sakrament ist, und zwar ein Sakrament, das wiederholt oder öfter empfangen werden kann; wir werfen einen Blick auf seine Bestandteile, auf die heiligen Gebräuche, womit die Kirche die Spendung dieses Sakramentes umkleidet hat, und endlich auf seine Wirkung.

1. Die Buße ist wirklich ein vom Heiland eingesetztes Sakrament, sie ist einer der sieben Kanäle, durch die uns die Gnade zuströmt aus der Quelle, die am Kalvarienberg unter dem Kreuz des Herrn entsprungen ist; eine der sieben wunderbaren Kostbarkeiten, die der Herr seiner Braut der Kirche hinterlassen hat. Darüber gibt uns die unfehlbare Glaubenslehrerin Sicherheit, unsere heilige Kirche: »So jemand behauptet, die Buße in der Katholischen Kirche sei kein wahres und eigentliches Sakrament, von Christus unserm Herrn eingesetzt für die Gläubigen, um sie mit Gott wieder auszusöhnen, so oft sie nach der Taufe in Sünden fallen, der sei im Bann« (CT XIV cn 1). Vom Herrn stammt also dieses Sakrament, wie das Sakrament der Taufe. Er hat es verheißen, als Er Petrus die Schlüssel des Himmelreiches versprach (Mt 16, 19); Er hat es eingesetzt, als Er am Tag seiner Auferstehung den Jüngern erschien und zu ihnen sagte: »Empfanget den Heiligen Geist, welchen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen; welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten« (Mt 20, 22 f).

Bedenken wir, dass uns der Herr dadurch ein großes Gnadengeschenk gegeben hat, danken wir Ihm. Seien wir nicht so töricht zu denken oder gar zu sagen: »Wenn nur das Beichten nicht wäre! Die Protestanten haben es besser, die brauchen nicht beichten, sondern nur Reue erwecken über ihre Sünden!« Damit sprächen wir das Bedauern aus, dass der Herr die Buße zum Sakrament erhoben hat; dass Er nicht den Zustand des Alten Testamentes auch im Neuen weiterbestehen ließ. Wie unverständig wären solche Reden! Man übersieht dabei ganz, um von anderem zu schweigen, welche Ruhe und Sicherheit des Heils gerade das Sakrament dem beichtenden Sünder gibt. Wenn wir nur auf die Wirksamkeit der vollkommenen Reue angewiesen wären, befänden wir uns meist in quälender Ungewissheit, ob wir unsere Sünden wohl genügend bereuen; ob wir wohl die geforderte innere Bußgesinnung haben; ob unsere Reue wohl wirklich aus der Gottesliebe stammt; kaum je könnten wir uns mit ruhigem Vertrauen sagen: »Der Herr hat mir meine Sünden verziehen«; »denn seinem eigenen Urteil kann man bei seinen Handlungen nicht trauen«. Um solchen Zweifeln und Besorgnissen abzuhelfen, hat eben der gütige Heiland das Bußsakrament eingesetzt: Wie Er einst dem Gelähmten, dem die Sünden in der Seele brannten, nicht sagte: »Wenn du Reue hast, werden dir deine Sünden nachgelassen,« sondern ganz bestimmt »Sei getrost, Kind, deine Sünden sind dir vergeben,« (Mt 9, 2) und wie Er dadurch das Herz dieses armen Menschen mit Trost und Freude erfüllte, - die gleiche Liebe und Gnade will der liebe Heiland allen seinen Kindern in der Zukunft erweisen, wenn sie das Unglück haben, schwer zu sündigen. Darum spricht Er immer und immer wieder durch den Mund seines Stellvertreters zu jedem beichtenden Christen: »Sei getrost, Kind, ich spreche dich los von deinen Sünden.« Ja der Heiland spricht diese Trostworte, nicht der einfache Mensch, der im Beichtstuhl sitzt; denn jedes Sakrament spendet eigentlich der Heiland. »Das Priesterwort ,Ich spreche dich los von deinen Sünden' ist daher genau so aufzunehmen wie das Wort Christi des Herrn, das Er zum Gelähmten sprach,« so lehrt unsere Kirche.

Ein protestantischer Kaufmann in Hamburg ließ auf dem Sterbebett den protestantischen Pastor rufen: »Können Sie mir die beruhigende Sicherheit geben, dass mir Gott meine Sünden verzeiht und ich selig werde?« Antwort: »Wir müssen vertrauen auf die Verdienste Christi.« »Ich frage Sie noch einmal: Können Sie mir mit Sicherheit zur Sündenvergebung helfen?« Da er keine befriedigende Antwort erhielt, rief er einen katholischen Geistlichen: »Können Sie mir mit Sicherheit zur Sündenvergebung helfen?« »Ja, wenn Sie ihre Sünden beichten und bereuen, kann ich Sie mit Sicherheit davon befreien durch die Gnade Christi.« »Sie sind mein Mann!« Er wurde auf dem Sterbebett katholisch. Nach der Beichte sagte er zu seiner Gemahlin: »Noch nie im Leben bin ich so glücklich gewesen, wie jetzt beim Sterben.« 

2. Die Buße ist ein wiederholbares Sakrament. Das Reinigungsbad der Taufe kann nur einmal empfangen werden, das Heilbad der Buße aber oft, so oft der arme Sünder will. Ausdrücklich lehrt die Kirche: »Die Gläubigen können in diesem Richterstuhl durch das Priesterwort nicht nur einmal von ihren Sünden befreit werden, sondern so oft sie zu ihm nach sündiger Tat die Zuflucht nehmen« (CT XIV cp 2). Welch große Gnade ! Könnte man nur einmal im Leben beichten, wie traurig wäre das! Man hat sich durch seine Leidenschaft hinreißen lassen zu Schwerer Sünde, und man müsste die Last tragen vielleicht jahrelang bis die große Stunde der einmaligen Lebensbeicht käme! Und wenn man das Unglück hätte, nach dieser einen Beichte wieder schwer zu sündigen? Müsste man dann nicht verzweifeln, da es keine Rettung mehr gäbe für den rückfälligen Sünder? Wie gut war der Heiland, dass Er nicht sagte: »Kind, wenn du schwer sündigst, einmal, dreimal oder höchstens fünfmal will ich zum himmlischen Vater hintreten und dich durch den Hinweis auf mein für dich vergossenes Blut freibitten … Wenn du aber öfter Gott schwer beleidigst, kann ich mich deiner nicht mehr annehmen!« Wie müssen wir Ihm danken, dass Er vielmehr dem heiligen Petrus auf seine Frage, ob man die Sünden des Bruders etwa siebenmal verzeihen müsse, die Antwort gab: »Ich sage dir nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal« (Mt 18, 22). Was hat Er damit sagen wollen? Damit gab Er dem Apostelfürsten und allen Priestern den Auftrag, den reuigen Sünder immer wieder, und wäre es das tausendste Mal, gütig und liebreich aufzunehmen, und ihm im Namen Gottes Verzeihung zu gewähren. »Das sollen alle jene bedenken, die das Vertrauen auf Gottes unendliche Milde und Güte verloren haben !« 

3. Sehen wir nun die Bestandteile des Sakramentes an. Jedes Sakrament ist »ein sichtbares Zeichen der unsichtbaren Gnade, von Christus dem Herrn eingesetzt«. Wir betrachten jetzt nicht die Wirkung, das Innere, sondern das Äußere, das Sichtbare. Das Zeichen ist bei allen Sakramenten aus zwei Teilen zusammengesetzt, aus dem Sachzeichen, einer bedeutsamen Handlung: z. B. die Abwaschung oder Begießung mit Wasser bei der Taufe, die Salbung mit Öl bei der Firmung und Krankenölung ; und dem Wortzeichen, den sinnvollen Worten, die dabei gesprochen werden: z. B. »Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes«. - Zum Sachzeichen braucht man eine bestimmte Sache, von der Natur gegeben oder künstlich zubereitet: Wasser, Öl, Brot und Wein usw. Nun wenden wir das auf das heilige Bußsakrament an, und fassen zuerst das Sachzeichen ins Auge. Was ist bei diesem Sakrament die Sache, was entspricht dem Wasser, das die Sache bei der Taufe ist, oder dem Öl, das die Sache bei Firmung und Krankenölung ist? Die Sache beim Bußsakrament ist etwas sehr Unschönes und Unheiliges: die Sünden des Getauften. Diese müssen dazu dienen, dass das Heiligste, was es auf Gottes Erdboden gibt, ein Sakrament, zustande kommt durch Gottes wunderbare und weise Allmacht. Diese Sache muss natürlich herbeigeholt werden, denn es muss mit ihr eine SachhandIung vorgenommen werden, wie bei der Taufe mit dem Wasser die Begießung und bei Firmung und Ölung mit dem Öl die Salbung. Wer muss das Herbeischaffen besorgen? Nicht der Priester, denn der kann die Sache nicht erreichen, weil sie im Gewissen des Sünders verborgen liegt. Nur der Sünder selbst kann sie herbeiholen, ihm allein ist sie bekannt. Der sündige Mensch selbst muss seine Sünden dem Priester vorlegen: er muss sie bekennen oder beichten. Aber selbstverständlich in einer heiligen Weise; nicht wie im täglichen Gespräch oder in einem gemeinen Roman die Sünden erzählt werden, sondern so, dass diese gemeine Sache durch das Bekenntnis gleichsam geweiht und geheiligt wird, wie das Öl vom Bischof geweiht wird, .. damit man gültig das Sakrament der heiligen Ölung spenden kann. Worin liegt nun die Sündenweihe? In der Bußgesinnung, in Reue und Vorsatz. Die Sünde muss in bußfertiger oder reumütiger Gesinnung dem Priester vorgelegt werden. Die Sachhandlung bei diesem Sakrament ist daher das reumütige Sündenbekenntnis. - Nun zum Wortzeichen, zur Worthandlung. Es sind die wunderwirkenden Worte, die der Beichtpriester auf die Sachhandlung des Sünders folgen lässt: »Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.« 

Worte, die nicht nur die etwa schon eingetretene Heilung vom Sündenaussatz anerkennen, wie im Alten Testament der Priester dem bereits vom Aussatz Geheilten die offizielle Erklärung gab von der geschehenen Heilung; sondern Wunderworte, die diese Heilung im gleichen Augenblick, wo sie gesprochen werden, auch bewirken, weil sie im Namen des Gottmenschen Jesus Christus durch den Mund seines menschlichen Stellvertreters gesprochen werden.

Beides ist zur Gültigkeit und Wirksamkeit dieses wie überhaupt jedes Sakramentes ganz notwendig: nicht nur das Wortzeichen, die Lossprechung durch den Beichtvater, sondern auch das Sachzeichen oder die Sachhandlung, das reumütige Bekenntnis von Seite des Sünders. Wenn das Bekenntnis nicht aus der inneren Reue hervorgeht, dann ist das Sakrament unwirksam und ungültig, und für den, der das wissentlich tut, ein Sakrileg, ein schwer sündhafter Gottesraub.

Im Licht dieser Lehre sieht man die Beichte mit andern Augen an: Ist es nicht wahre Gnade, dass man beichten darf? Wäre es z. B. nicht eine wunderbare Wohltat, wenn der Herr einem Arzt die Macht gäbe, jedem Kranken mit Sicherheit die Gesundheit zu verleihen, unter der Bedingung, dass der Leidende mit Verlangen nach Heilung seine vielleicht beschämenden Krankheiten dem Arzt vorlegt? Könnte sich der Kranke mit Recht beklagen über diese Bedingung? Müsste man einem solchen nicht entgegnen, er möge doch bedenken, dass das ein ganz kleines Opfer ist für seine Gesundung? Müsste er nicht vielmehr tiefe Dankbarkeit in seinem Herzen hegen gegen Gott, der einem menschlichen Arzt solche Macht gegeben aus Liebe zu den Kranken? - Oder denken wir uns ein Gericht, vor dem jeder Verbrecher, auch der größte, freigesprochen wird, wenn er nur sein Verbrechen aufrichtig und reumütig einbekennt. Wer würde diese Bedingung hart finden? Wer würde nicht die Barmherzigkeit und Güte eines solchen Gerichtes preisen? So ist es aber im Bußgericht, das die Kirche nicht umsonst ein iudicium misericordiae, ein Gericht der Barmherzigkeit nennt, im Gegensatz zum iudicium iustitiae, zum Rechtsgericht, das nach dem Tode folgt.

4. Werfen wir auch einen Blick auf die Zeremonien und Gebete, mit denen die Kirche dieses heilige Sakrament umkleidet hat. Jeder, der offene Augen und ein rechtes Herz hat, wird sie heilig und heilsam finden. Zuerst die Zeremonien. a) Was tut das Beichtkind? Kniend, mit gesenktem Auge und in demütiger Haltung spricht es seine Anklage und erwartet in dieser Stellung den Richterspruch. b) der Beichtvater sitzt mit den Zeichen der priesterlichen Gewalt, (Chorrock und) Stola, angetan. c) Gewöhnlich wird das Bußsakrament im Beichtstuhl gespendet. Bei Beichten von Frauen ist das vorgeschrieben, den Notfall ausgenommen (CIC 1917 can 910). Die trennende Wand zwischen Beichtkind und Beichtvater soll das Bekenntnis erleichtern. - Was bedeuten diese Zeremonien? Die Haltung des Poenitenten soll Ausdruck der innern Demut sein, und des Bewusstseins, »dass zumal der Stolz mit der Wurzel ausgerottet werden muss, weil in ihm alle Sünden ihren Ursprung und Nährboden haben«. Das Beichtkind kniet überdies zu Füßen eines andern Menschen, den es vielleicht an Stellung, Wissen und Tugend überragt: auch der Papst kniet beichtend vor einem Menschen, der über ihn zu Gericht sitzt. Damit spricht der Beichtende den Glauben aus, dass der Priester Christi Stelle vertritt; »er verehrt im Priester Person und Amt Christi des Herrn«. Und den Beichtpriester selbst erinnert diese Haltung an seine verantwortungsvolle Aufgabe: Als Mensch gilt ihm wie den gewöhnlichen Gläubigen das Wort: »Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet«; es wäre eine unerträgliche Anmaßung, über den Bruder und die Schwester zu Gericht sitzen zu wollen, wenn ihn nicht der ewige Richter mit seiner Stellvertretung betraut hätte. So weisen die Zeremonien nachdrücklich hin auf den Heiland Jesus Christus, der das Sakrament des Gerichtes der Barmherzigkeit eingesetzt hat, und sie regen immer wieder zu neuem Dank an und zu neuer Liebe gegen den, der durch sein blutiges Leiden und Sterben dem Sakrament seine nie versagende Kraft verdient hat.

Betrachten wir dann die Gebete. Sie gehen der Absolution oder dem Wortzeichen voraus und folgen ihm. Durch sie soll die innere Bußgesinnung des Beichtenden (Disposition) noch gehoben und »etwaige Hindernisse (Exkommunikation, Suspension, Interdikt, Unvollkommenheit der Disposition), die durch die Schuld des Empfängers der vollen Wirksamkeit des Sakramentes im Weg stehen können, beseitigt werden«. Dem Priester selbst rufen diese Worte wieder seine Stellung als Stellvertreter Christi vor die Seele: »Misereatur« und »Indulgentiam« werden wenigstens bei längern Beichten zuerst gesprochen; die Bitte der Kirche um Sündennachlass, wie sie beim Stufengebet der Messe auf das allgemeine Sündenbekenntnis (Confiteor) folgen; diese Bitte ist ein Sakramentale und als solches wirksam. Dann folgen die Worte: »Unser Herr Jesus Christus möge dich lossprechen«; Er ist es eigentlich, der dir die Sündenfesseln löst, aber Er tut es durch menschliche Stellvertreter; »und so spreche ich mit seiner Macht bekleidet dich los zunächst von jeder Fessel« der kirchlichen Strafen »soweit ich es kann und du es brauchst. Dann spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. Das Leiden unseres Herrn Jesus Christus, die Verdienste der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen, alles Gute, das du getan und alle Leiden, die du erlitten hast, mögen dir helfen zur Tilgung deiner Sünden, zur Vermehrung der Gnade, und zum Lohn im ewigen Leben. Amen.« 

5. So weist denn alles hin auf die herrlichen Wirkungen dieses Sakramentes. Zunächst auf die Befreiung vom größten Unglück, der Quelle aller Übel, von der Sünde. Das demütig-bußfertige Knien erinnert, dass der Sünder sein Herz losgelöst hat von der Sünde und dass er sie aus seiner Seele entfernen möchte. Durch das Bekenntnis schleppt er die ihm nun verhasste Sünde herbei, dass sie durch das verzehrende Feuer des Heiligen Geistes verbrannt werde. Dieses Feuer ruft der Priester durch die Absolution herab, durch sie löst er auch die Fesseln der Schuld und Strafe vor Gott. Und das geschieht durch einen sakramentalen Urteilsspruch, also in der sichersten Weise: Auch wenn ein schlechter Priester, ein ungläubiger Priester diese Worte im Namen des Herrn spricht, auch dann fallen die Sündenfesseln sofort von der Seele, im selben Augenblick ist sie ausgesöhnt mit dem mildreichsten Herrn und wird wieder Kind des besten Vaters im Himmel. Das ist die große göttliche Wirkung des Bußsakramentes, »dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit Ihm in inniger Freundschaft wieder vereint«.

Damit ist nicht selten tiefer Seelenfrieden und innere Ruhe verbunden: Die Beichte vertreibt die Wolken der Schwermut (Vertreter der modernen Seelenheilkunde betonen die große Bedeutung der katholischen Beichte für die Heilung von Seelenleiden. C. G. Jung: "Unzweifelhaft ist die gewaltige Wirkung der katholischen Beichte, besonders wenn sie nicht bloße Abhörung sondern aktiver Eingriff ist. Angesichts dieser Tatsache ist es eigentlich zu verwundern, dass die protestantische Kirche nicht schon früher es versucht hat, die Institution der Beichte als den Inbegriff seelischer Bindung zwischen dem Hirten und der Herde wieder zu erlangen.« Bei G. Bichlmair S. I, Religion und seelische Gesundheit [Wien, Mayer und Co.] S. 57. Das Schriftchen verdient weite Verbreitung unter den Gebildeten.) und gewährt die innigste geistliche Freude.

Seien wir darum unserm Herrn und Heiland von ganzem Herzen dankbar für dieses Sakrament, »kraft dessen Wirksamkeit das Blut Christi gleichsam auf uns niederrinnt und die nach der Taufe begangenen Sünden abwäscht«. Kein Verbrechen ist so schwer und entsetzlich, dass es nicht durch das Bußsakrament getilgt würde, und das nicht nur einmal, sondern ein zweites Mal und noch öfter. Denn »wenn wir unsre Sünden bekennen, Gott ist getreu und gerecht, uns unsre Sünden zu verzeihen« (1 Joh 1, 9). Und das alles verdanken wir einzig Ihm, unserm Erlöser: »Wenn jemand sündigt (Johannes nimmt keine Art von Sünden aus !), so haben wir als Fürsprecher beim Vater Jesus Christus, den Gerechten. Er ist das Sühnopfer für unsre Sünden, doch nicht nur für unsre Sünden, sondern für die der ganzen Welt (1 Joh 2, 1 f). O wie würde man dem Herrn danken, wenn Er bei jeder Beichte ein körperliches Leiden heilte oder jeden Armen mit reichem Almosen beschenkte! Ecce, hier geschieht doch viel mehr! Darum heißer Dank, aus tiefer Seele, dem Heiland für die Einsetzung des Bußsakramentes! Zum Schluss mahnt das »Religionsbuch« nochmals, wie unumgänglich notwendig die Reue ist: sogar die leichten so genannten lässlichen Sünden fordern irgend eine Art von Bußgesinnung. Ohne Reue darf man sich keine Hoffnung machen auf Nachlass der Sünden.

Die Teile des Bußsakramentes

(N. 21. 22; S, 163 f)

Nach der allgemeinen Betrachtung des Sakramentes müssen wir auf das einzelne eingehen. Denn bei »Dingen, die praktisch geübt werden müssen, genügen allgemeine Anweisungen nicht«. Wir müssen daher die Stücke genauer behandeln, die von Seite des Beichtenden zur Vollständigkeit des Sakramentes und zur vollkommenen Nachlassung der Sünden notwendig sind. Welches sind diese Stücke oder Teile? Das Konzil von Trient und mit ihm das Religionsbuch nennen drei: contritio, confessio, satisfactio (CT XIV cp 3 cn 4) Reue, Beichte, Genugtuung. Unsere Katechismen reden gewöhnlich von fünf Stücken: Gewissenserforschung, Reue, Vorsatz, Beichte, Genugtuung. Wie das zusammenstimmt, wird aus dem folgenden klar werden. Tiefer und gründlicher ist entschieden die Darlegung des »Römischen Katechismus.« 

1. Er gibt uns zunächst Einblick, warum gerade Reue, Beichte, Genugtuung vom Beichtenden gefordert werden. Diese drei Akte ergeben sich aus der wahren Bußgesinnung. Denn diese verlangt vom Sünder eine Selbstbestrafung, um dadurch Gottes Zorn zu besänftigen. Man hat aber in Gedanken, Worten und Werken (»cogitatione verbo et opere«) Gott beleidigt; mit andern Worten, wir haben mit dem Herzen durch unrechte Gesinnung, mit dem Munde durch unrechtes Reden, und mit den Gliedern unseres Leibes durch unrechtes Tun gegen Gottes Majestät uns vergangen. Daher ist es recht und billig, dass unser Herz bestraft wird durch die Reue, der Mund oder die Zunge durch das Bekenntnis oder die Beichte, und der ganze äußere Mensch durch die genugtuende »Buße«.

Durch eine andere Erwägung kommen wir zum gleichen Ergebnis: Durch das Bußsakrament soll Gott dem Herrn ein Ersatz oder eine Wiedergutmachung für die Ihm geraubte Ehre geleistet werden, wie Er sie will und durch seinen Stellvertreter bestimmt. Was muss darum der büßende Sakramentempfänger tun? Vor allem muss er innerlich den ernsten Willen haben, diesen Ersatz zu leisten; das setzt aber notwendig voraus, dass wir unsere Sünden als Verletzung der göttlichen Ehre erkennen und bereuen. Dann muss der von Gott aufgestellte Richter, der Beichtvater, die Strafsache untersuchen und dem Delinquenten das Strafmaß oder die Weise der Satisfaktion durch seinen Richterspruch diktieren. Wie soll er das aber tun, wenn ihm die Strafsache nicht bekannt ist? Darum muss sie ihm der Sünder, der allein davon genau weiß, vorlegen, d. h. er muss die Sündenschuld bekennen oder beichten. Schließlich muss er sich dem richterlichen Spruch unterwerfen und die auferlegte Strafe als Sühne oder Genugtuung auf sich nehmen. So kommen wir auch zu den drei Stücken: Reue, Beichte und Genugtuung.

2. Werfen wir noch einen Blick auf das Verhältnis dieser Teile zueinander. Sie sind nicht von gleichem Wert und gleicher Wichtigkeit. Wie die Teile am menschlichen Körper, etwa Herz, Mund und Zunge, Hand und Fuß, zwar alle zur Vollständigkeit und Schönheit, aber nicht alle zum Wesen und Leben des menschlichen Leibes notwendig sind, so ist es auch bei den drei Stücken des Bußsakramentes: Sie müssen alle vorhanden sein, damit das Bußsakrament vollständig ist und seine Wirkung vollkommen ausüben kann; aber zum Wesen des Sakraments sind nicht alle notwendig. Unumgänglich nötig ist eigentlich nur die Reue. Sie gleicht dem Herzen. Ohne Herz kann der menschliche Leib nicht leben, ohne Reue kann das Bußsakrament unmöglich bestehen. Auch die aufrichtigste und ausführlichste Beichte ist wirkungslos, wenn sie nicht aus reumütiger Gesinnung hervorgeht. - Von den andern zwei Stücken kann nicht das gleiche gesagt werden. Wie die Hand zum Leben nicht notwendig ist, so ist auch die tatsächliche Genugtuung nicht zur Gültigkeit des Sakraments erfordert. Und wie man ohne Zunge leben kann, so kann das Bußsakrament auch ohne mündliches Bekenntnis der Sünden gültig und fruchtreich sein.

Ganz wesentlich ist eigentlich nur die Reue. Allerdings muss sie auf irgend eine Weise nach außen kund werden, sie muss sich irgendwie äußern; denn das Sakrament ist wesentlich ein sichtbares, mit den Sinnen wahrnehmbares Zeichen. Mit dieser Äußerung der innern Bußgesinnung ist auch das Bekenntnis oder die Beichte gegeben, soweit sie zum Wesen des Sakraments notwendig ist.

Was für ein großer Trost liegt in dieser Wahrheit, besonders für die Zeit der Krankheit! Wenn der kranke Christ kein Wort sprechen kann, aber Reue im Herzen hat und durch irgend ein Zeichen seine Reue äußert, indem er etwa das Bild des Gekreuzigten küsst oder flehend seinen Blick auf den Beichtvater richtet, oder wenn er vorher seinen Wunsch nach einem Priester geäußert hat, dann empfängt er in der Lossprechung des Priesters das Sakrament der Buße, und wird frei von jeder schweren Schuld, selbst wenn sie durch ein ganzes Leben zu einer ungeheuren Last angewachsen wäre. »Behüte dein Herz mit aller Sorgfalt, denn davon geht das Leben aus«, mahnt der Heilige Geist (Spr 4, 23). Das Herz des Bußsakraments ist die Bußgesinnung. Wenn wir diese behüten und sorgsam pflegen, dann geht von ihr übernatürliches Leben aus, wir sind ganz sicher vor dem Seelentod und dem ewigen Tod.

Erstes Kapitel: Die Reue

(N. 23-35; S. 164-175)

Obgleich die Reue schon bei der Tugend der Buße besprochen wurde, behandelt sie das Religionsbuch noch eigens und zwar in ausführlicher Weise. Warum? Weil sie das Notwendigste ist beim Bußsakrament, und weil sie ein Tugendakt ist, der immer Gottes Wohlgefallen gewinnt: »Almosen geben, Fasten, Beten und ähnliche heilige Werke können nicht selten durch Schuld jener, die sie verrichten, bei Gott keine Aufnahme finden; die Reue aber, die innere Zerknirschung ist Ihm sicher zu jeder Zeit angenehm und wohlgefällig; denn so spricht der Prophet: ,Ein zerknirschtes und gedemütigtes Herz wirst du, o Gott, nicht verschmähen« (Ps 50, 19 ). Darum soll der Christ die Reuegesinnung so tief und lebendig in der Seele tragen, dass sie sich sofort regt, wenn er eine Sünde begeht oder seiner begangenen Sünden gedenkt. Das Religionsbuch will daher, dass der Priester oft und eindringlich über die Reue spreche; zunächst über den

1. Begriff der Reue

(N. 23-27; S. 164-169)

Nachdem das Religionsbuch früher eine andere Erklärung gegeben (oben S. 6 f), legt es jetzt die Begriffsbestimmung des Konzils von Trient vor. »Die Reue, so lehrt da die Kirche, ist ein Schmerz und Missfallen der Seele über die begangenen Sünden, verbunden mit dem Vorsatz, in Zukunft nicht mehr zu sündigen« (CT XIV cp 4).

1. Schmerz und Missfallen (dolor ac detestatio) über die begangenen Sünden muss da sein. Also nicht jeder, der einfach zu sündigen aufhört, hat darum schon Reue. Man kann von der Sünde lassen, weil man kein Vergnügen mehr findet, oder sie überhaupt nicht mehr begehen kann. Wenn die sündige Seele nicht Trauer und Schmerz empfindet, wenn sie sich nicht mit Widerwillen von der Sünde abwendet, ist keine wahre Reue vorhanden. Worin besteht also das Wesen der Reue? In zwei Elementen. Erstens im Missfallen, im Hass oder Abscheu vor der Sünde, in der inneren Abkehr von ihr, wie früher ausgeführt wurde. Zweitens in der Trauer oder im geistigen Schmerz, der notwendig entsteht beim Gedanken, dieses Hassenswerte getan zu haben. Wenn dem Sünder seine Sünde missfällt, wird er notwendig sagen: »Es ist mir leid, das getan zu haben.« In diesem geistigen Schmerz, in dieser Trauer des Willens besteht eigentlich das Wesen der Reue.

Sinnlich wahrnehmbarer Schmerz ist nicht wesentlich: er ist nach dem hl. Augustin »nur ein Begleiter, ein Gefährte der Reue, nicht die Reue selbst.« Man ist und bleibt wesentlich derselbe, wenn man auch seinen Gefährten oder Begleiter nicht bei sich oder verloren hat. Gewiss, wenn die Reue sehr tief und stark ist, wird sich ihr Begleiter, der in Erschütterung des Herzens und Tränen sich äußernde Schmerz, meist von selbst einstellen. Und um tiefen, starken Schmerz, um glühenden Hass gegen die Sünde sollten wir eifrig Gott bitten: so dass wir mit demselben Reuegefühl das Miserere beten, mit dem es geschrieben ist; und dass wir mit Petrus und Magdalena die Sünden beweinen und mit den Schriftworten sprechen: »Erschöpft bin ich von meinem Seufzen, die ganze Nacht netz' ich mit meinen Tränen mein Lager; der Herr hat mein lautes Weinen gehört«(Ps 6, 7. 9); oder »All meine Jahre will ich vor dir überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele« (Is 38, 15). Mitunter kann allerdings die Reue ohne fühlbaren Schmerz tiefer und ernster sein als die von Tränen und Seufzen begleitete. Das zeigt sich, wenn eine Versuchung herantritt: da kann das früher in Tränen gebadete Menschenkind schwach werden, während der andere Christ fest und stark bleibt.

2. Auf kostbare Wirkungen wahrer Reue weist die Kirche hin durch die Namen Contritio und Compunctio, womit sie die Reue bezeichnet. Der gewöhnliche Name ist Contritio, Zerschlagung, Zerknirschung. Der Ausdruck ist bildlich, von körperlichen Dingen genommen, die in ganz kleine Stücke zerschlagen oder zerstoßen werden. So wird durch die Gewalt der Reue der durch die Sünde hart gewordene Menschenwille mürbe, das Menschenherz wird gleichsam zerschlagen, der hochmütige Menschengeist wird klein und demütig. Jeder, der einmal ernstlich Exerzitien gemacht und die Wahrheiten über die Sünde auf sich hat wirken lassen, konnte das erfahren. O welch kostbare Wirkung der Reue! Auf eine andere deutet das Wort Compunclio cordis hin: Zerstechung oder Zerschneidung des Herzens. Wie man eine Geschwulst durch Schneiden oder Stechen (Punction) öffnet, damit der darin enthaltene Eiter ausfließt, so wird das Herz durch die Reue wie mit einem Wundmesser zerschnitten, damit das tödliche Gift der Sünde und Schlechtigkeit ausfließen kann. Mit andern Worten: die Reue reinigt und läutert die Seele.

2. Das Maß der Reue

(N. 27-31; S. 167-171)

Zwei Eigenschaften der Reue: dass sie innerlich sei und übernatürlich, brauchen keine Erklärung. Die Reue ist Herzenszerknirschung, muss also notwendig innen sein, nicht bloß auf den Lippen. Kein Vater verzeiht seinem Kind, wenn es keine Herzensreue, sondern bloß Mundreue hat. Übernatürlich muss die Reue sein, denn die natürliche Reue sieht in den bösen Taten nicht die Sünde, nicht die Beleidigung Gottes, sondern nur ein Übel, das Schande vor den Menschen und ähnliche natürliche Folgen nach sich zieht. Der Christ muss aber seine Sünden bereuen, weil er Gottes Gesetz übertreten und Ihn beleidigt hat. - Genauer wollen wir die bei den andern Eigenschaften betrachten: über alles groß und allgemein muss die Reue sein. In ihnen ist das Maß der Reue, ihre Tiefe und Breite ausgesprochen; wie groß nämlich das Missfallen über die Sünden sein, und wie weit es sich erstrecken muss.

1. Betrachten wir zuerst die Breite der wahren Reue. Sie muss allgemein sein, d. h. wenigstens alle schweren Sünden umfassen. »Wenn der Gottlose Buße tut über alle seine Sünden, sagt die Heilige Schrift, so soll er leben« (Ez 18, 21). Man kann hier das Wort des hl. Jakobus anwenden: »Es mag einer sonst das ganze Gesetz beobachten, vergeht er sich auch nur gegen ein Gebot, so hat er sich damit gegen das ganze Gesetz vergangen« (Jak 2, 10); es mag einer alle Sünden bereuen, wenn er auch nur eine einzige schwere Sünde ausnimmt, so ist es, als ob er keine bereute. Und tatsächlich ist ja auch eines solchen Menschen Reue über die andern Sünden nicht echt, sondern »unaufrichtig und erheuchelt«. Denn was müsste z. B. ein Vater, der von seinem Sohne schwer beleidigt wurde, von dessen Reue halten, wenn dieser etwa sagte: Vater ich bereue alles, was ich gegen dich getan, nur diesen einen schweren Verdruss, den ich dir bereitet, den kann ich nicht bereuen.

Muss man alle schweren Sünden einzeln bereuen? Das wird sehr zu raten sein, aber notwendig ist es nicht. In dem Moment, da sich der Sünder aufrichtig zum Herrn bekehrt und seine Sünden wenigstens ganz allgemein verabscheut, umfängt ihn Gott wieder mit väterlicher Liebe nach dem Wort des Propheten: »Die Gottlosigkeit des Gottlosen wird ihm nicht mehr zum Verderben sein am selben Tag, wo er sich bekehrt von seiner Gottlosigkeit« (Ez 33, 12). Wenn man aber die Sünden einzeln überdenkt und bereut (die Sünden gegen die Keuschheit ausgenommen, wenn die Erinnerung daran von neuem Versuchung bereiten könnte), so wird das Herz freier von aller bösen Neigung und der Wille entschlossener im Kampf gegen sie. Darum rät der Heilige Geist durch den Propheten Isaias: »Vor dir will ich all meine Jahre überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele« (Is 38, 15). »Alle seine Jahre überdenken« heißt eben die Sünden einzeln durchnehmen, um sie von Herzen zu bereuen. - Diese Eigenschaft der Breite mangelt der Reue sicher nie, wenn sie

2. die notwendige Tiefe hat, wenn sie »über alles groß" ist. Das Größenmaß der Reue ist das gleiche wie das Maß der Liebe zu Gott; der Herr selbst verlangt das. Denn wie Er sagt, du sollst Gott lieben »aus ganzem Herzen« (Gen 6, 5), so spricht Er auch: Bekehrt euch »aus eurem ganzen Herzen« (Joel 2,12). Wenn wir daher wissen, wie groß die Gottesliebe sein muss, kennen wir auch das geforderte Maß der Reue. Wie groß muss nun die Gottesliebe sein? Stelle dich vor deinen Heiland und frage Ihn: Herr, muss ich Dich lieben wie einen Freund? Wie einen Bruder oder eine Schwester und wie meine Eltern? Wie mein Kind? Wie meinen Bräutigam? Oder gar wie mich selber? Und Er antwortet dir: »Wer Vater und Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht wert. Wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht wert« (Mt 10, 37). Ja wer sein Leben (durch eine Beleidigung Gottes) retten will, d. h. wer sein Leben und sich selber mehr liebt als mich, seinen Gott, der wird es verlieren, der geht zugrunde (Mt 16, 25). Findest du diese Forderung nicht selbstverständlich? Wäre es z. B. nicht eine Beleidigung für dich, wenn dein Freund dir sagte: »Mein Kanarienvogel und meine Katze sind mir eigentlich lieber als du?« Unermesslich größer wäre die Beleidigung des unendlich liebenswürdigen Gottes, wenn man Ihm sagte: »Mein Kind, meine Frau, mein Leib und seine Gesundheit sind mir doch lieber als Du;« denn alles Geschaffene steht unermesslich tiefer unter dem unendlichen Gott, als das Tier unter dem Menschen. Darum sagt St. Bernard mit Recht: »Das Maß der Gottesliebe ist, ihn lieben ohne Maß.« - Das muss also auch das Maß der Reue sein: Vernunft und Glaube verlangt es. Denn die Sünde ist das größte aller denkbaren Übel: Man verstößt daher gegen Vernunft und Glaube, wenn man ein anderes Übel für größer hält und höher einschätzt als die Sünde. Die Sünde ist Beleidigung Gottes, des unendlichen und allergrößten Wesens; es ist daher ganz verkehrt und eine neue Beleidigung, wenn man die Kränkung eines andern Wesens, auch seiner eigenen werten Persönlichkeit als größeres Übel einschätzt, denn die Sünde. Die Reue muss also über alles groß, sie muss »ein Schmerz sein, wie er sich stärker gar nicht denken lässt«; wenn wir wahre Reue haben, müssen wir unserm Heiland sagen können: O Herr, größer ist mein Missfallen und mein Schmerz über Deine Kränkung als der Schmerz über jede Krankheit, über den Verlust meines ganzen Besitzes und der mir liebsten Personen, über jedes Unrecht und jede Verachtung, über jedes Leid, das mich treffen kann.

Ach, wie wird es uns vor Gottes Gericht gehen! Wie sollen wir Verzeihung finden für unsre Sünden, wir, die wir oft viel größeren Schmerz über irdische Leiden empfinden, als über unsre Sünden! Wie leicht und reichlich fließen unsre Tränen beim Tod eines lieben Menschen, oder bei einem vielleicht geringen Unrecht, das uns widerfährt, und der Gedanke an unsre Sünden, der Blick auf die Sündenflut, die die Welt überschwemmt, lässt uns kalt! Woher diese unglaubliche Unempfindlichkeit? Von der ererbten Unordnung in uns, von der Disharmonie zwischen dem höhern und niedern Menschen. Der höhere Mensch, der vom Glauben erleuchtete Verstand und der freie Wille, sie erkennen vielleicht und verabscheuen das über alles Maß große Übel der Sünde, aber der niedere, der sinnliche Mensch bleibt kalt und vergießt darob keine Träne. Freilich, je mehr der höhere Mensch in uns die Herrschaft erringt, je länger er seine ordnende und veredelnde Regierung über den niedern Menschen ausübt, um so gehorsamer wird der Untertan, um so leichter fügt er sich den Befehlen und Wünschen des Regenten, um so mehr harmonieren die Regungen und Tätigkeiten des niedern mit den Willensakten des höhern Menschen. Das erklärt uns manche Tatsache im Leben der Heiligen, die z. B. beim bloßen Namen »Sünde« Tränen vergossen, und ein fortwährendes inneres Martyrium aushielten beim Gedanken an die unzähligen Sünden, womit Gott täglich beleidigt wird! Für uns ist dieser Blick auf die Heiligen eine starke Demütigung. Wie sind wir doch im Vergleich zu ihnen erst Anfänger im geistlichen Leben! - Indes darf diese Erwägung uns nicht kleinmütig machen, nicht niederdrücken, als ob wir nicht wahre und aufrichtige Reue hätten. Freilich, vollendet, vollkommen in bezug auf den Akt, ist unsre Reue nicht, aber aufrichtig und wirksam kann sie trotzdem sein: Wenn wir nur im höhern Menschen den geforderten geistigen Schmerz besitzen. Dieser, das Missfallen im Willen, kann aber über alles groß sein, obgleich das Missfallen, der Schmerz im Gefühl ganz gering ist. Denken wir z. B. an den Tiroler Helden aus dem Jahre 1809, Peter Mair, der lieber als eine Lüge sagen, Frau und Kind opferte und sich erschießen ließ. Gewiss hat er den Schmerz über die Trennung von Frau und Kind und deren Leid viel stärker gefühlt, als den Schmerz über eine lässliche Sünde. Und doch will er lieber den großen fühlbaren Schmerz ertragen als den geistigen einer lässlichen Sünde. - Um Sicherheit zu erlangen, ob unsre Reue wohl über alles groß ist, brauchen wir bloß auf den Vorsatz zu schauen;

3. Das Kennzeichen wahrer Reue

(N. 31 b-33; S. 171-173)

Der Vorsatz ist eigentlich ein Bestandteil der Bußgesinnung oder der Reue, und darum behandelt ihn das Konzil von Trient und das Religionsbuch nicht als besonderes Stück des Bußsakramentes. Weil er aber für den Empfang des Sakramentes und darum für das praktische Leben von der größten Bedeutung ist und ein sicheres Kennzeichen wahrer Reue, darum ist es ungemein wichtig, die richtige Lehre darüber genau zu kennen.

1. Notwendigkeit des Vorsatzes. Der Heiland verlangt ausdrücklich den Vorsatz: z. B. von der Ehebrecherin »Geh' hin und sündige nicht mehr« (Joh 8, 11) und vom Gichtkranken am Schafteich »Sieh jetzt bist du gesund geworden, nun sündige nicht mehr« (Joh 5, 14). Er hat ihn schon Jahrtausende vorher durch seine Propheten verlangt: Nicht nur Abkehr von der sündigen Vergangenheit fordern diese, sondern Lebensbesserung, Halten der Gebote, Üben von Recht und Gerechtigkeit; ein neues Herz und den entschiedenen Willen, gottgefällig zu leben (Ez 18, 21 f. 27, 30 f ). St. Remigius, der Apostel der Franken, sagte zum bekehrten Frankenkönig Chlodwig: Adora quod incendisti et incende quod adorasti. »Bete an, was du bisher verbrannt hast (das Kreuz) und verbrenne, was du bisher angebetet hast« (die Götzen). Auch Gott spricht zum Sünder nicht nur: Tu ab und hasse, was du bisher geliebt hast, die Sünde, sondern auch: Übe und liebe, was du bisher nicht mochtest und darum flohest: die Tugend. Übrigens verlangt auch jeder vernünftige Mensch, jeder Freund vom Freund, wenn er ihm Verzeihung gewähren soll, dass er den Willen habe, ihn nicht mehr zu beleidigen. Am entschiedenen Willen sich zu bessern erkennt auch jeder Vater, dass dem Kind wirklich ernst ist mit seiner Verzeihungsbitte und der Äußerung seines Reueschmerzes.

2. Eigenschaften des Vorsatzes. Weil der Vorsatz eigentlich Bestandteil der Reue ist, muss er auch die Eigenschaften der Reue haben: innerlich, übernatürlich, über alles und allgemein muss er sein. Man kann alle diese Eigenschaften zusammenfassen in den Satz: »Der Vorsatz ist der ernste aufrichtige Wille, mit Gottes Gnade um keinen Preis eine schwere Sünde zu begehen«; oder »der feste Wille, wenigstens alle schwer verpflichtenden Gebote zu halten.« 

a) Ich sage: der feste Wille, nicht die feste Überzeugung dass man nicht mehr schwer sündigen werde. Im Willen muss die Festigkeit sein, nicht im Verstand. Ja, der feste Wille kann da sein ohne die Überzeugung. Nicht nur bei Gewohnheitssündern trifft das oft zu. Auch eifrige, wahrhaft demütige und erfahrene Menschen haben einerseits den festen Willen, mit Gottes Gnade um keinen Preis schwer zu sündigen, anderseits aber durchaus nicht die Überzeugung, dass sie nie mehr schwer sündigen werden; sie sagen sich im Gegenteil in heiliger Furcht: O dass mein Wille doch nicht wieder schwach werde! Des Menschen Herz und Wille ist ja so wetterwendisch! Daher beten sie innig: Ne permittes me separari a Te! »O Herr, lass mich nie von Dir (durch eine schwere Sünde) getrennt werden!« Herr, ich will nicht mehr sündigen, aber ich kenne meine Schwäche, darum bitte ich Dich um Gnadenkraft, hilf mir besonders in dieser Gelegenheit … Ja solche Christen pflegen ihre Vorsätze ganz in's Bittgebet zu kleiden: O Herr hilf mir, dass ich die Geduld bewahre, lege ein Schloss an meine Lippen, dass ich meine Zunge behüte usw.

b) um keinen Preis eine schwere Sünde zu begehen, selbst nicht um den Preis seines Lebens; oder in jedem Fall wenigstens die schwer verpflichtenden Gebote zu halten. Man braucht dabei nicht an alle möglichen Gefahren und Opfer zu denken; nur kräftige Seelen können das vielleicht. Sondern man prüfe seinen Vorsatz an den wirklichen Vorkommnissen: an der Sonntagspflicht, an der nächsten Gelegenheit zur Sünde: wenn der Geist der Unreinheit wieder heranschleicht, das schlechte Buch lockt; an der Pflicht der Verzeihung, der Zurückerstattung, der Selbstverleugnung usw.

c) irgend eine Todsünde zu begehen; oder alle schweren Pflichten zu erfüllen. Der Herr hat einst durch Samuel dem König Saul den Befehl gegeben, die Amalekiten zu bekriegen und alles zu vernichten, an allem den Bann zu vollziehen, wie der Ausdruck lautet. Saul aber verschonte den König Agag und die besten Stücke des Viehes und überhaupt alles Wertvolle. Dafür zog er sich den Zorn Gottes und seine Verwerfung zu (1 Kön 15). So würde auch der Sünder nicht Verzeihung erlangen, sondern den Zorn Gottes weiter auf sich tragen, wenn er auch nur eine Todsünde vom Vorsatz ausschlösse. Zum Missionär P. Baucke in Paraguay kam einst ein Indianer, der ihn bat, nur einen Rausch solle er ihm noch erlauben, dann wolle er sich bekehren. - Wenigstens alle schweren Pflichten zu erfüllen, muss der Sünder entschlossen sein: Im besonderen macht das Religionsbuch aufmerksam auf die nächste schwere Pflicht nach begangener Todsünde: »Die Reue muss den Willen zur Beichte und Genugtuung in sich einschließen«: die Sünde muss gebeichtet und die dafür auferlegte Buße muss getan werden! Und wenn der Sünder andern gewaltsamer oder betrügerischer Weise etwas weggenommen, muss er entschlossen sein, das zurückzuerstatten; und alle Beleidigungen und alles Unrecht, das er von andern erfahren, von Herzen zu vergeben.

3. Propositum manifestatur per operationem (S. Thomas), die tatsächliche Besserung ist das sichere Kennzeichen des guten Vorsatzes. Man schließt auf die Kraft des Mannes, wenn man ihn große Lasten heben und tragen sieht. Die Kraft Samsons zeigte sich darin, dass er alle Fesseln sprengte, so schließt man auch aus den Wirkungen auf die Festigkeit des Vorsatzes. Wenn die Fesseln der Sünde wirklich gesprengt werden, wenn das Sündenhaus wirklich zusammenstürzt, so ist das das sicherste Zeichen, dass Vorsatz und Reue gut waren. Die tatsächliche Besserung ist das beste Zeichen eines guten, Vorsatzes. Wenn man durch das Bußsakrament keusch wird, nüchtern, liebevoll, eifrig im Gebet usw., kurz wenn man Sünden und Fehler ablegt, so war die Beichte und daher auch Reue und Vorsatz sicher gut. - Aber wenn man wieder zurückfällt in seine Sünden? Muss man dann immer den Schluss ziehen, dass Reue und Vorsatz nicht recht waren ? Ja, wenn man ohne Widerstand zurückfällt, auf gleiche Weise, ebenso oft, ohne Mittel anzuwenden, dann muss man freilich sagen, dass kein Vorsatz da war. Wie man von einem Kranken, der gar nichts tut, um gesund zu werden, mit Recht sagt, der will nicht gesund werden. Aber wenn der Gewohnheitssünder sich Mühe gibt, die Mittel der Besserung anwendet, trotzdem aber wieder zurückfällt, dann kann der Vorsatz bei seiner Beichte doch fest und gut gewesen sein.

Beachten wir sehr den Zusatz bei der Begriffsbestimmung des Vorsatzes: mit der Gnade Gottes. Der Grund, warum der Vorsatz und die Beichte häufig so unwirksam sind, liegt darin, weil man viel zu wenig auf die Kraft der Gnade baut: Man macht die Erfahrung, dass man immer wieder fällt und wird mutlos, anstatt zu wachsen im Misstrauen auf sich und im heiligen Vertrauen auf Gott. Lernen wir von der heiligen Frau Judith: »Höre mich armselige Beterin, die viel unternehmen will, aber nur im Vertrauen auf deine Barmherzigkeit, erhebe deinen Arm und zerschmettere die Macht der Feinde.« In dieser Weise betet sie lange, bevor sie ihren großen Plan wagt. Und unmittelbar bevor sie den Holofernes tötet, erhebt sie noch einmal ihr Herz in einem Stoßgebet zu Gott: »Confirma me Domine Deus Israel«, »Stärke mich, Herr, du Gott Israels, in dieser Stunde« (Jdt 13, 7). Das ist das rechte Vorgehen: voll Misstrauen auf sich selbst das Vertrauen ganz auf Gott setzen. Gegen solche Sünder ist bei Gott ein unerschöpflicher Schatz von Erbarmung; solche Menschen leisten Großes an sich und andern im Reiche Gottes.

4. Die vollkommene Reue

(N. 34; S. 173 f)

Die wahre Reue ist vor Gott immer angenehm. Sie ist Edelmetall, das im Himmel immer Wert hat. Das durch wahre Reue zerschlagene Herz ist wie ein geprägtes himmlisches Gold- oder Silberstück. Vor allem gilt das von der Reue aus Gold, der vollkommenen Reue.

1. Bedeutung. Von ihr könne man nicht genug predigen, sagte ein heiligmäßiger Kardinal unter Leo XIII. (Franzelin S. J). Denn sie ist ein wahrer Himmelschlüssel für Millionen Menschen! Denken wir an die erste Hilfeleistung bei plötzlichen Unfällen, etwa beim Ertrinken, Verbrennen, bei einem Blutsturz. Mit Recht erteilt man jetzt schon in den Schulen Unterricht, wie man bei solchen Unglücksfällen die erste Hilfe leisten soll, bis ein Arzt kommt; so kann man Hunderte vom Tode retten. Solche Unglücksfälle kommen im geistlichen Leben viel öfter vor: schwere Sünden, die den Seelentod herbeiführen. Und diese Unglücksfälle sind viel furchtbarer, weil sie den ewigen Tod in der Hölle zur Folge haben können. Selten aber ist der Seelenarzt, der Priester, sofort zur Stelle. Wie wichtig ist darum die erste Hilfeleistung für die Seele! Das tut aber die vollkommene Reue. Sie wirkt sicherer als jede körperliche erste Hilfe, denn sie beseitigt die Todesgefahr vollständig. Sie ist aber noch mehr. Auch für den gesunden, im Gnadenstand lebenden Christen ist sie eine große Hilfe, um sein Leben gottgefälliger zu gestalten. Wer oft aus Liebe seine Sünden bereut, der macht sicher Fortschritte im Guten. Darum ist die genaue Kenntnis der vollkommenen Reue und eine gewisse Fertigkeit, sie zu erwecken, von ganz großer Bedeutung.

2. Was ist die vollkommene Reue ?

a) Jede wahre Reue muss übernatürlich und innerlich sein, über alles groß und allgemein. Worin liegt nun der Unterschied zwischen vollkommener und unvollkommener Reue? Vielleicht in der Innerlichkeit: dass die vollkommene intensiver sein, tiefer die Seele durchdringen muss? O nein. Es kann die Reue aus Furcht vor dem beleidigten Gott das Herz bis ins Innerste erschüttern. Vielleicht in der Eigenschaft »über alles groß«? Nein; jede Reue muss diese Eigenschaft besitzen. Oder in der Allgemeinheit? Dass man etwa bei der vollkommenen auch alle lässlichen Sünden bereuen muss, was bei der unvollkommenen Reue nicht notwendig ist? Nein, auch darin ist der Unterschied nicht. Der liegt:

b) in der Übernatürlichkeit, in den Motiven, in den Beweggründen: Dass man Gott durch die Sünde beleidigt, das muss freilich Beweggrund für jede wahre Reue sein, nicht nur die Rücksicht auf sich, der Schaden, den man sich selber durch Sünden zufügt. Edelmetall muss die Reue immer sein, nicht nur Kupfer oder Nickel. Aber das Edelmetall kann Silber oder Gold sein. Die Rücksicht auf Gott kann mehr oder weniger edel sein: Furcht vor Gott oder Liebe zu Gott. Im ersten Fall ist die Reue unvollkommen, im zweiten ist sie vollkommen. Und weil jeder Affekt, jedes Herzensgefühl auf die Liebe zurückgeht, weil alles, was den Menschen treibt, schließlich immer in der Liebe seine Wurzel hat, kann man auch sagen: Der Grund, das treibende Motiv jeder Reue muss immer eine heilige, übernatürliche Liebe sein: entweder die Gottesliebe oder die heilige übernatürliche Selbstliebe. Treibt dich die Liebe zu Gott, dann ist deine Reue vollkommen, treibt dich die Liebe zu dir selbst, dann ist deine Reue unvollkommen. Denke an ein Kind, das seine Fehler bereut: Wird es durch die Furcht vor den Eltern geleitet, so ist seine Reue über eine Beleidigung der Eltern auf der Selbstliebe aufgebaut; wird es aber durch die Liebe zu den Eltern geführt, so stammt seine Reue eben auch aus dieser kindlichen Liebe. Oder denke an den verlornen Sohn: Zuerst weckte das Gefühl seines Unglücks Reue über seine Flucht aus dem väterlichen Haus: unvollkommene Reue. Später aber, als er beim Gastmahl saß und der Liebe seines Vaters gedachte, da überkam ihn gewiss Rührung und vollkommene Reue. Man sieht, vollkommene und unvollkommene Reue können sehr gut beisammen sein: Es ist sogar zu empfehlen, sie zu verbinden und nicht Formeln zu gebrauchen, in denen nur die vollkommene Reue ausgesprochen ist. Leuchtende Beispiele vollkommener Reue sind Magdalena, Petrus, der König David. - Nun versteht man auch,

c) warum diese Reue vollkommene heißt. Eben wegen des vollkommenen Motivs, wegen der edelsten Gesinnung im Menschenherzen, der Gottesliebe. Aber auch noch aus einem andern Grund, nämlich wegen ihrer herrlichen Wirkung.

3. Was wirkt die vollkommene Reue? Beim Gedanken an ihre Wirkung sollten wir arme Menschen aus vollem Herzen das Te Deum anstimmen oder das Magnificat oder mit dem Vater des heiligen Vorläufers Johannes singen: Benedictus, gepriesen sei unser Herr und unser Gott, weil er durch die Liebesreue Hunderttausende, ein ganzes Volk erlöst, begnadet und ewig beseligt! Bei einem großen Theaterbrand in Wien im Jahre 1881 gingen Hunderte zugrunde: Ein Schulmädchen betete einer Schar fast Verzweifelnder die »vollkommene Reue« vor: Alle, die innerlich ernstlich mitgebetet, sind gerettet worden. - Der eigentliche Grund der großen Wirksamkeit der vollkommenen Reue ist die ihr zugrunde liegende Gottesliebe. Diese, die Gottesliebe, ist der Zauberstab, der den Tod vertreibt und Leben spendet. »Wir wissen, dass wir vom Tod zum Leben gebracht sind, weil wir die Brüder lieben. Wer aber nicht liebt der bleibt im Tode« (Joh 3, 14). Wenn jemand Gott ernstlich liebt, in dessen Herz kommt der Heiland mit seinem Vater und dem Heiligen Geist und sie nehmen Wohnung in ihm (Joh 14, 23). Darum also bewirkt die vollkommene Reue Verzeihung aller Sünden, Weil sie die Liebe enthält. Darum spricht der Heiland von der großen reuigen Sünderin Magdalena: »Ihr werden viele Sünden vergeben, weil sie eine so große Liebe hat« (Lk 7, 47). Und zwar geschieht die Nachlassung der Sünden sofort: »Im selben Augenblick«, sagt das Religionsbuch, »wo wir in unserm Herzen eine solche Reue aufkeimen lassen, wird uns von Gott auch schon Nachlassung der Sünden zuteil.« Ganz allgemein »der Sünden«.

Welche Sünden werden also nachgelassen? Erstens alle schweren Sünden. Stellen wir uns den ärgsten Sünder vor… Denken wir an den Räuber zur Rechten des Gekreuzigten; an David, der Mord und Ehebruch begangen hatte. Durch einen einzigen Akt der Liebe und Reue Werden sie geheiligt, wie der Herr Vom Schächer sagt und David dankend bekennt: »Ich sprach, bekennen will ich wider mich meine Missetat dem Herrn, und du vergabst mir meine Sündenschuld« (Ps 31, 5). Um so mehr werden zweitens alle lässlichen Sünden verziehen, die man bereut. - Aber warum muss man die schweren Sünden doch noch beichten? Weil es ein Herrengebot ist, dass alle von Christen begangenen schweren Sünden der Schlüsselgewalt seiner Kirche unterworfen, den gottbestellten Seelenärzten aufgedeckt werden. Weil daher die vollkommene Reue nur dann die Verzeihung der Sünden bewirkt, wenn sie den Willen (votum) enthält, das Bußsakrament zu empfangen. Die zehn Aussätzigen, von denen Lukas (17, 14) erzählt, waren schon rein geworden, mussten sich aber doch noch den Priestern zeigen. Dieses Herrengebot ist eigentlich Gnade, wie für den durch die erste Hilfeleistung Geretteten die Vorschrift, einen Arzt herbeizurufen, keine Last sondern Glück ist. Aber wenn man nicht beichten kann? Die Sünden bleiben nachgelassen. Wenn man später nicht beichten will? Die bereuten Sünden bleiben auch dann nachgelassen, aber man begeht eine neue schwere Sünde, weil man ein schwer verpflichtendes Gebot des Herrn nicht erfüllen will.

O wie müssen wir arme Menschen für dieses große Rettungsmittel danken, für diesen Himmelschlüssel für Juden und Heiden, und für viele tausend Christen! Uns Christen ist diese Reue viel leichter, weil uns die Liebe zu Gott leichter ist: Wir kennen ja jenen, der das Feuer der Gottesliebe in die Welt gebracht, der selbst der Feuerbrand dieser Liebe ist: den Heiland mit all seiner Liebenswürdigkeit und Güte, das göttliche Herz Jesu. Und der Heiland ist uns ganz nahe im heiligsten Sakrament. Der im Tabernakel Verborgene ist wirklich der Magnet der Herzen. Wenn wir in der Liebesgesinnung zu Christus Reue erwecken, dann ist sie vollkommen. Üben wir das oft. Nicht nur wenn wir gesündigt haben. Wir prägen uns durch jeden Akt der Liebesreue ein neues Goldstück, das mehr Wert hat als die seltenen 100 $-Goldstücke.

5. Wie kommt man zur wahren Reue?

(N. 35. 30; S. 174 f. 170)

Über diese Frage hat das Religionsbuch schon früher ausführlicher gesprochen (oben S. 7 ff.); es gibt hier noch einige kostbare Winke. Kostbar ist ja alles, was die Reue, besonders die vollkommene, fördert.

Erster Wink: »Ein starker Hass gegen die Sünde soll in den Christen lebendig werden.« Was sollen wir zu dem Zweck tun? Wir müssen die Sünde gut kennen lernen, sie betrachten, ihre Abscheulichkeit und Hässlichkeit, den großen Schaden, den sie anrichtet, besonders »dass sie uns die Liebe und Zuneigung Gottes raubt, von dem wir doch so große Güter empfangen haben und noch größere uns versprechen dürfen«. O wenn wir jährlich oder wenigstens jedes dritte Jahr in den heiligen Exerzitien die furchtbaren Verwüstungen betrachteten, die die Sünde in der Geschichte angerichtet hat; und wir dann täglich auch nur fünf Minuten vor den gekreuzigten Heiland erwägten, welch ein Übel die Verletzung des heiligen Gotteswillens, d. h. die Sünde, ist, wir müssten allmählich mit Gottes Gnade diesen heiligen Sündenhass erwerben! - Oder folgen wir dem Rate des hl. Karl Borromeo und tun wir drei Blicke, um die Schrecklichkeit der Sünde zu ermessen: hinunter in den Abgrund der Hölle, auf das Kreuz und hinauf in den Himmel zum unendlich liebenswürdigen und gütigen Gott, den die Sünde schwer beleidigt. Aber mit solchen Erwägungen müssen wir inniges Gebet verbinden um wahre Reue: indem wir (nach dem Rat des hl. Ignatius im Exerzitienbüchlein) zuerst zu unserer Herrin, der lieben Mutter Gottes, gehen und zu ihr flehen, sie möge uns einen großen Hass gegen jede Sünde von ihrem Sohn erbitten; dann zum Mittler beim Vater, dem Heiland, Er möge uns die Gnade tiefer Reue verschaffen; endlich zum Vater selber, Er möge uns aus Liebe zu seinem Sohn und zur heiligen Mutter seines Sohnes die Gnade geben, die Sünde recht zu erkennen und aus ganzer Seele zu verabscheuen. Eine arme Witwe, deren Tochter mit einem reichen Mann Hochzeit halten musste, weil sich die Folgen des unerlaubten Verkehrs zeigten, war bei der Festtafel auffallend gedrückt und traurig. Gefragt, warum sie sich nicht freue, da ihre Tochter doch eine so gute Partie gemacht, antwortete sie: »Mir wäre lieber, mein Kind läge auf der Totenbahre mit dem Kranz der Jungfräulichkeit auf dem Haupt.« 

Zweiter Wink. »Erforsche oft dein Gewissen», besonders wenn du dich eines größeren Vergehens schuldig gemacht hast, und abends vor dem Schlafengehen. Der Zweck des Einblickes ins eigene Innere ist eben Reue und Vergebungsbitte. Darum dürfen wir nicht zufrieden sein mit der Erkenntnis der Sünde, auch nicht mit dem quälendem Bewusstsein gesündigt zu haben, sondern wir sollen sofort ein herzliches »Mein Jesus, Barmherzigkeit« sprechen, und uns demütig vor Gott anklagen: Gott die Sünde beichten. »Wir sollen reumütig um Verzeihung bitten, um Gelegenheit zur Beichte und um Gottes Schutz und Hilfe, damit wir in Zukunft nicht mehr dieselbe Sünde begehen.« 

Dritter Wink. »Nimm gelegentlich die Sünden einzeln durch und bereue sie.« Das ist die »erste Weise zu beten«, wie sie Ignatius im Exerzitienbüchlein empfiehlt. Man nimmt die einzelnen Gebote Gottes und der Kirche, die sieben Hauptsünden, seine Standespflichten durch und erwägt, wie man dagegen gefehlt hat, erweckt Reue und bekennt sie vor Gott und bittet herzlich um Verzeihung.

Manche fürchten sich vor solchen Erwägungen: Sie würden dadurch kleinmütig, meinen sie. Nein, nein, wenn man nur auch die Güte und Barmherzigkeit Gottes vor Augen hat, wird man durch die Reuegesinnung nicht kleinmütig, sondern demütig, und darum in den Leiden dieses Lebens geduldig. Mit welcher Leichtigkeit wird der verlorne Sohn nach seiner Heimkehr die täglichen Beschwerden der Arbeit ertragen haben beim Gedanken an sein früheres Leben und sein früheres Unglück! So würde es auch uns gehen.

Zweites Kapitel: Die Beichte

(N. 36-58; S. 175-193)

1. Die Beichte ein Geschenk und Gebot des Herrn

(N. 39-41. 43; S. 178-181)

»Was immer heutigentags in der Kirche an Heiligkeit, Frömmigkeit und religiösem Sinn, Gott sei Dank, noch erhalten geblieben ist, das muss nach der Überzeugung wohl aller Guten zum großen Teil der Beichte zugeschrieben werden«, so sagt das Religionsbuch von der Zeit, in der es entstanden. Mehr oder weniger gilt das von jedem Zeitalter. Auch heute ist die Beichte eine große Segensquelle, wenn sie gut verrichtet wird. Kein Wunder, sie rührt ja vom Urheber alles Segens her, vom Herrn und Heiland, der sie eingesetzt und allen, die nach der Taufe schwer gesündigt, zur Pflicht gemacht hat.

1. Das Geschenk der Beichte. »Die unendliche Güte und Barmherzigkeit Christi unseres Herrn war es, die Ihn, der alles nur zu unserm Besten und einzig unsres Heiles willen tat, dieses Sakrament einsetzen ließ.« Es ist katholische Glaubenslehre, dass Christus selbst die Beichte angeordnet hat. »Von jeher hat die Kirche daran geglaubt«, sagt das Konzil von Trient (CT XIV cp 5). Danken wir Gott für diesen Glaubenssatz und halten wir daran unentwegt fest! Er ist auch im Evangelium deutlich ausgesprochen. Angedeutet schon bei der Auferweckung des Lazarus (Joh 11, 44). Auf das Wort des Herrn »trat der Tote aus dem Grab heraus, Hände und Füße mit Binden umwickelt und das Antlitz mit einem Schweißtuch bedeckt«. Da gab der Herr seinen Aposteln den Auftrag: »Macht ihn frei und lasst ihn gehen.« Warum? Sein Wort hätte auch die Linnenbinden sofort lösen können, wie es die Bande des Todes löste. Warum überlässt Er das seinen Aposteln? Der Römische Katechismus meint, der Herr habe eben damit den Aposteln die Macht der Sündenvergebung andeuten wollen, die Er ihnen später geben werde, also das Amt der Beichtväter, den geistig Toten die Fesseln der Sünde zu lösen. Eingesetzt hat der Herr das Sakrament, wie das Evangelium berichtet, am Tage seiner Auferstehung mit den Worten: »Empfanget den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen; denen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten« (Joh 20,22 f). Knien wir im Geiste hin vor unsern lieben Heiland, küssen wir den Saum seines Gewandes und sagen wir Ihm von Herzen Dank für diese herrliche Frucht seines Leidens! Durch sie stehen Millionen Menschenseelen zum übernatürlichen und ewigen Leben auf ! Aber danken wir Ihm zugleich auch

2. für die süße Pficht der Beichte. Ja, die Beichte ist auch Pflicht für alle, die nach der Taufe schwer gesündigt haben; eine vom Herrn selber auferlegte Pflicht. »Es gebe sich niemand der Meinung hin, sagt das Religionsbuch, der Herr habe zwar die Beichte eingesetzt, jedoch eine Verpflichtung zu ihrem Empfang keineswegs ausgesprochen. Es muss vielmehr jedem Christen eine ausgemachte Tatsache sein, wer immer eine (nach der Taufe begangene) Todsünde auf dem Herzen hat, der muss nach dem Willen des Herrn zur sakramentalen Beichte bereit sein, sonst kann er unmöglich zum übernatürlichen Leben erweckt werden.« Ja, nicht die Kirche hat diese Pflicht auferlegt, sondern der Herr, der liebevolle. Woher wissen wir das? Von unsrer heiligen Kirche, die auf dem Trienter Konzil lehrt: »Die Kirche hat immer geglaubt, dass das sakramentale Bekenntnis für alle, die nach der Taufe schwer gefallen sind, durch göttliches Gesetz notwendig sei« (CT XIV cp 5). Beachten wir das: nicht ein kirchliches, sondern ein göttliches Gesetz, das im Evangelium ausgesprochene Gebot des Herrn, verpflichtet den Sünder zur Beichte. Beweise von diesem Glauben der Kirche begegnen uns häufig bei aufmerksamer Lesung der heiligen Väter. Aber wo spricht das Evangelium von der Beichtpflicht ? Dort wo der Herr von der Schlüsselgewalt redet, wo Er die Vollmacht zur Spendung dieses Sakramentes Himmelschlüssel nennt (Mt 16, 19; 18, 18). Der Beichtvater ist Träger des Himmelschlüssels, er muss dem Menschen den durch die Todsünde versperrten Himmel aufschließen. Wie man aber in ein Haus nicht kommen kann, ohne Hilfe dessen, dem der Hausschlüssel anvertraut ist, so kann (das will der Herr mit diesem Gleichnis sagen) kein sündiger Christ in den Himmel kommen, wenn ihm nicht vom Spender des Bußsakramentes geöffnet wird. Der Sünder muss daher zu den Schlüsselträgern, den Priestern gehen: er muss beichten. »Niemand rede sich ein«, sagt der hl. Augustin, »ich brauche keine Beichte, ich tue im Verborgenen vor dem Herrn Buße; ... da wären ja der Kirche Gottes die Schlüssel umsonst verliehen.« - Aber, so meinen manche, es ist doch eine größere Ehre für Gott, wenn wir uns ohne Vermittlung des Priesters unmittelbar an Ihn wenden: Er allein kann ja eigentlich Sünden vergeben. Solchen Menschen entgegnet der hl. Ambrosius: »Ich möchte doch wissen, wer Gott größere Ehre gibt: der sich seinen Anordnungen fügt oder der ihnen widersteht? Gott hat aber angeordnet, dass wir uns seinen Dienern demütig unterwerfen. Tun wir das, dann geben wir Gott die Ehre.« - Aber wirkt nicht die vollkommene Reue und Liebe Verzeihung der Sünden? Öffnet sie also nicht den Himmel ohne Mithilfe der Schlüsselträger ? Nein. Nicht durch sich allein wirkt die Liebesreue Nachlass der Sünden, sondern nur wenn die geistige Verbindung mit der Beichte da ist (votum sacramenti), der Wille nämlich, die Sünden später zu beichten. Darum fügt das Konzil von Trient der Begriffsbestimmung der Reue hinzu: Der Schmerz und Abscheu über die Sünde muss »verbunden sein mit dem Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit und dem Willen alles zu tun, was zum gültigen Empfang des Bußsakramentes notwendig ist« (CT XIV cp 4). Die unvollkommene Reue wirkt bei wirklichem Empfang des Sakramentes den Sündennachlass, die vollkommene aber schon bei geistigem Empfang. Daher darf man die Sündenvergebung nicht der Liebesreue allein zuschreiben, sondern der Reue zugleich mit dem Willen zu beichten, so lehrt das heilige Konzil von Trient (CT XIV cp 4).

O wie müssen wir dem Herrn danken für dieses Gebot! Bei unsrer Kurzsichtigkeit und Feigheit würden wir sonst das Bußsakrament leicht vernachlässigen! Es ginge uns wie vielen Kranken, die auch die notwendige Speise zurückweisen, weil sie ihnen nicht mundet, bis sie durch den Befehl des Arztes und das liebevolle Drängen der Pflegerin dazu genötigt werden. Darum herzinnigen Dank dem Heiland für sein Gebot! Um so mehr, weil es eigentlich eine süße Pflicht ist. Die Sünde ist wie Gift: süß zu nehmen, aber dann erfasst und quält sie den ganzen Organismus der Seele, wirkt Unruhe, Traurigkeit, Lebensüberdruss, Verzweiflung schon im irdischen Leben, und ewige Qual im Jenseits. Die sakramentale Beichte ist bitter zu nehmen, bitter am Anfang; das Bekenntnis seiner Gemeinheiten ist eine Buße. Aber die Früchte, die Wirkungen sind überaus süß: wie viel Ruhe, Freude und Trost fließt aus diesem Sakrament in die Menschenherzen!

2. Der Pflichtgegenstand der Beichte

(N. 36a.39, 46-49; S. 175. 179. 182-186)

Lehrer und Schüler kennen sehr gut die Unterscheidung zwischen obligaten oder Pflichtfächern und Freifächern, Pflichtgegenstand und Freigegenstand im Schulbetrieb. Diese Unterscheidung können wir auch auf die Beichte anwenden und vom Pflichtgegenstand der Beichte reden, d. h. von dem, was nach dem Willen des Herrn gebeichtet werden muss; und vom Freigegenstand, d. h. von dem, was nach Belieben des Beichtenden gebeichtet oder nicht gebeichtet werden kann. Aus praktischen Gründen soll dann noch ein Wort über den Fremdgegenstand der Beichte gesagt werden, über das, was in der Beichte nicht behandelt werden darf.

1. Was muss also nach dem Gebot des Herrn gebeichtet werden? Genügt es zu sagen: Ich habe gesündigt, oder muss man sich genauer anklagen? Sehen wir näher zu, was Wille des Herrn ist. Der wird klar aus der Form, die Er diesem Sakrament gegeben hat: die Form eines Gerichtes; darum heißt es auch Bußgericht. Der Herr hat die Priester zu Richtern bestellt über die Vergehen der Getauften gegen die göttliche Majestät. Das lehrt die Kirche ganz klar: »Wenn der Herr den Priestern die Vollmacht gab, die Sünden nachzulassen und zu behalten«, heißt es im Religionsbuch, »so sind sie damit offenbar zu Richtern hierüber aufgestellt« (Vgl. CT XIV cp 5). Wie soll aber der Richter ein zutreffendes Urteil sprechen und ein gerechtes Strafmaß finden, wenn er die Vergehen nicht kennt? Von wem muss er aber die Vergehen kennen lernen? Offenbar vom Kläger und von Zeugen. Wer ist im Bußgericht Kläger und Zeuge? Niemand anderer als der beichtende Christ allein. Dieser muss also seine Vergehen dem priesterlichen Richter klar auseinander legen, aufrichtig und genau bekennen; wenigstens die größern. Kleinere Vergehen können überall auch außergerichtlich beigelegt werden; aber schwere werden in jedem geordneten Gemeinwesen vor den Richter gebracht. - Ein anderes Gleichnis, das das Konzil von Trient andeutet, gibt fast noch mehr Klarheit: Der Beichtpriester ist auch Arzt, Seelenarzt. Nun weiß doch jeder, dass der Arzt den Krankheitszustand genau untersuchen muss, um heilen zu können; dass ihm daher der Kranke alle Wunden aufdecken, alle Krankheitserscheinungen mitteilen muss; dass kein rechter Arzt mit der allgemeinen Versicherung: »Ich bin krank« zufrieden sein kann. So müssen auch dem Seelenarzt wenigstens die schweren Krankheiten, wenigstens die todesgefährlichen Seelenwunden aufgedeckt werden: sonst kann er den kranken Sünder unmöglich heilen.

2. Pflichtgegenstand der Beichte. Nun verstehen wir leicht die Lehre der Kirche über das, was nach dem Gebot des Herrn gebeichtet werden muss: »Alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren man sich nach fleißiger Gewissenserforschung erinnert, müssen mit Angabe der Zahl und Gattung und der Umstände, die die Gattung verändern, gebeichtet werden, auch die geheimsten Sünden gegen die zwei letzten Gebote, die mitunter gefährlicher sind und die Seele schwerer verwunden.« Das ist Herrengebot nach der Lehre der Kirche, und kann daher von ihr gar nicht geändert oder gemildert werden. Darum ist es eine schwere Beleidigung des Heilandes und eine gottlose Rede (so fügt das Konzil hinzu), wenn man sagt, die katholische Beichte sei eine unerträgliche Last und eine Gewissensfolter (CT XIV cp 5 cn 7). Also gebeichtet müssen werden:

.. a) nur die nach der Taufe begangenen Sünden. Über Ungetaufte und ihre Sünden hat die Kirche keine Schlüsselgewalt; solchen kann sie daher die Sündenfesseln nicht lösen.

b) alle schweren Sünden. Die lässlichen Sünden können nach der Lehre unseres Glaubens auf vielfache Weise getilgt werden. Für sie kann der Sünder außer der Beichte Verzeihung suchen und darf sie in der Beichte verschweigen. -

c) deren man sich nach fleißiger Gewissenserforschung erinnert. O beachten wir diese Worte! Durch sie wird die Beichte sehr erleichtert. Wenn vorgeschrieben wäre, alle schweren Sünden, die man begangen hat, einzeln zu beichten, da müssten viele schwerkranke Todsünder, Christen, die jahre- und jahrzehntelang in schwerer Sünde gelebt, die Hoffnung auf Verzeihung aufgeben: Solche müssten wochenlang das Gewissen erforschen und könnten sich überhaupt unmöglich an alles erinnern. Nun Gott sei Dank, der Herr verlangt nur, dass man mit genügendem Fleiß, d. h. mit einem Fleiß, »den man bei Angelegenheiten von großer Wichtigkeit anzuwenden pflegt«, sein Gewissen erforsche und dann die so gefundenen schweren Sünden beichte. »Die vergessenen Sünden gelten dann, wie das Konzil von Trient sagt, als eingeschlossen und der Sünder kann von ihnen vertrauensvoll mit dem Propheten sagen: o Herr, mach mich rein von den Sünden, die mir nicht bewusst sind« (Ps 18, 13). Sie werden durch die Lossprechung getilgt wie jene, deren man sich ausdrücklich angeklagt hat, und man wird durch das Sakrament in den Gnadenstand versetzt und kann ohne weiters zur heiligen Kommunion gehen, auch jeden Tag. Bei der nächsten Beichte (die aber deshalb nicht früher abgelegt werden muss) müssten die vergessenen Sünden freilich gebeichtet werden.

d) mit Angabe der Zahl und Art, d. h. man muss die Sünden nennen und soweit möglich sagen, wie oft diese schweren Sünden vorgekommen sind. Wer, Gott sei es geklagt, sehr viele schwere Sünden begangen hat, dem ist es nicht selten ganz unmöglich, die richtige Zahl auch nur beiläufig zu nennen. Es genügt dann zu sagen: Ich kann beim besten Willen keine Zahl angeben.

e) jene Umstände, die die Art der Sünde ändern oder aus einer lässlichen eine schwere machen. Das »Religionsbuch« spricht dieses Gesetz in einer für das einfache Volk praktischeren Form aus: »die Umstände der einzelnen Sünden, die deren Sündhaftigkeit bedeutend vergrößern oder verkleinern«, und bringt dafür sehr gute Beispiele. Wer sich z. B. mit einer Frau eingelassen hat, muss unbedingt angeben, ob die Betreffende ledig oder eines andern Gattin, ob sie eine Verwandte oder etwa eine durch Gelübde Gott geweihte Person war. Denn das ergibt eine Verschiedenheit in der Art der Sünde:

So würde es sich hier im ersten Fall um einfache Unzucht, im andern um Ehebruch, im dritten um Blutschande und im vierten um ein Sakrileg (Gottesraub) handeln.« Stiehlt jemand eine Kleinigkeit, so ist das etwas ganz anderes, als wenn er eine große Summe nimmt: Dieser Umstand macht aus einer lässlichen eine schwere Sünde, muss daher angegeben werden.

f) auch die innern Sünden, wenn sie schwer sind, müssen gebeichtet werden, wie die äußern. Von ihnen sagt das Konzil, sie seien oft gefährlicher als die äußern. Warum? Weil sie eigentlich die giftigen Wurzeln sind, aus welchen die äußern sündhaften Taten hervorwachsen; man denke an die unkeuschen Gedanken und Wünsche!

3. Nur ein Mal müssen die Sünden der Schlüsselgewalt der Kirche unterworfen werden, nicht öfter. Ist es einmal geschehen, so sind auch die schwersten Sünden nicht mehr Pflichtgegenstand der Beichte, sondern Freigegenstand. Was folgt daraus für Wiederholungsbeichten ? Wenn die General- oder Wiederholungsbeichte nicht notwendig ist, d. h. wenn man meint, dass die früheren Beichten gültig waren, dann ist sie nur eine Andachtsbeichte, bei der man in der Anklage frei ist. Wenn aber die General- oder Wiederholungsbeichte notwendig ist, d. h. wenn die früheren Beichten sicher ungültig waren, was ist dann zu beachten? Sicher muss man alle noch nie gebeichteten schweren Sünden bekennen. Aber die Todsünden, die man schon gebeichtet hat, wenn auch ungültig? Beichtet man beim gleichen Priester und erinnert er sich noch an das frühere Bekenntnis, so kann der Pönitent einfach darauf hinweisen, etwa sprechend: »Der Ew. Hochw. aus den früheren Beichten schon bekannten schweren Sünden klage ich mich reumütig an.« Beichtet man aber bei einem andern Priester, so müssen sie nach Zahl und Art und Umständen angegeben werden. Warum? Weil sie der Schlüsselgewalt der Kirche, d. h. der Lossprechung durch den Priester noch nie unterworfen worden sind. - Noch eine andere Folgerung ergibt sich daraus. Wenn der Beichtvater über Sünden aus dem früheren Leben fragt, so braucht man nicht zu antworten, wenn sie schon ordentlich gebeichtet worden sind: denn dann sind sie nicht mehr Pflichtgegenstand. Man kann also ruhig sagen: »Hochwürden, über mein früheres Leben habe ich nichts mehr zu sagen« oder ähnlich. Übrigens will der Beichtvater mit solchen Fragen vielleicht dem Beichtkind nur Gelegenheit geben, sich zu seinem Trost auszusprechen, etwa zum Zweck der Seelenleitung: Das Beichtkind kann daher (und nur so kann der Beichtvater seine Fragen verstehen) über seine Vergangenheit reden oder schweigen.

Aus allem sehen wir: das Bußgericht ist sehr verschieden vom weltlichen Gericht. Nicht um Bestrafung des Verbrechers handelt es sich, sondern um Begnadigung; nicht um Fesselung und Einkerkerung, sondern um Lösung der Fesseln und Befreiung; der arme Sünder soll Ruhe und innern Frieden finden vor den Gewissensbissen; er soll in diesem Seelensanatorium von seinen Krankheiten genesen und ausgeheilt werden; das Bußgericht ist also kein Strafgericht, sondern ein Gnadengericht, ein Gericht »der höchsten Güte und Barmherzigkeit Gottes«. Wie sollten wir doch dankbar sein! Bedenken wir außerdem: Wie viele Menschen, die vielleicht jahrelang in sündhafter Liebe zu Geschöpfen lebten, können sich nur sehr schwer zur vollkommenen Gottesliebe und daher zur vollkommenen Reue erschwingen und würden daher zugrunde gehen, wenn es keine Beichte gäbe und wenn, wie im Alten Bund, die vollkommene Reue das einzige Mittel des Sündennachlasses wäre. Wie viel leichter ist es für solche Menschen, aus Furcht vor der göttlichen Gerechtigkeit, aus Furcht vor der Hölle, ihr Herz von der Todsünde loszureißen und ihre Sünden, die ihnen ja oft wie ein Alp auf der Seele lasten, dem Priester zu bekennen! So werden viele Tausende gerettet und ewig selig, die sonst in die Hölle gekommen wären. O wie werden diese und wir mit ihnen dem Heiland für seine große Güte danken durch die ganze Ewigkeit!

3. Sakrilegisches Schweigen

(N. 16. 48. 58; S. 184 f. 192)

Es gibt ein heiliges, tugendhaftes Schweigen in der Beichte; ein erlaubtes Schweigen und ein sakrilegisches Schweigen.

1. Manches Schweigen in der Beichte ist tugendhaft;. das Schweigen der Geschichtenerzähler, der Ängstlichen und Nie-Zufriedenen. Es gibt Seelen, die nicht nur die Sünden nennen, sondern die ganze Sündengeschichte: Nicht bloß den Zorn, sondern was der Mann oder die Gnädige gesagt und was man darauf erwidert und wie man sich das nicht gefallen lassen könne usw. Ängstliche: die nicht nur einmal sondern zehnmal und öfter dasselbe beichten, trotzdem der Beichtvater befohlen hat, darüber zu schweigen. Nie-Zufriedene: die meinen, der Beichtvater müsste eine Seele durchschauen wie der liebe Herrgott; und weil sie sehen, dass der Beichtvater doch nicht jedes Fältlein des Herzens genau kennt, sind sie unruhig, als hätten sie zu wenig gesagt.

2. Nicht sündhaft, also erlaubt ist das Schweigen in der Beichte: wenn man trotz genügender Gewissenserforschung schwere Sünden vergisst ; wenn man etwas für lässlich sündhaft hält, was in der Tat schwere Sünde war und darüber schweigt; wenn der Beichtvater sehr laut spricht, so dass andere seine Fragen hören können, kann man sogar schwere Sünden verschweigen mit dem Vorsatz, sie später zu beichten; Ängstliche, denen der Beichtvater gesagt, sie seien frei im Bekenntnis, können schweigen auch über Sünden, die sie für sicher schwer halten; Schwerkranke, die durch ein langes, aufrichtiges Bekenntnis stark ermüdet würden, können schweigen mit dem Vorsatz, später, wenn sie wieder zu Kraft kommen, alles zu bekennen; wenn man zweifelt, ob man schwer gesündigt, ist man nicht verpflichtet zum Bekenntnis, kann daher ohne Sünde schweigen. Natürlich ist das Schweigen über den Freigegenstand erlaubt.

3. Das sakrilegische Schweigen ist das freiwillige Schweigen über den Pflichtgegenstand: wenn du aus Leichtsinn oder Scham absichtlich schwere Sünden verschweigst; oder nur allgemein bekennst (»ich bin unrein gewesen«) und dem Priester auf seine Fragen auch nicht antwortest oder es so beschönigst, dass der Priester es für nur lässliche Sünden halten muss (»ich bin frei im Benehmen gewesen«); oder wenn du absichtlich die Zahl zu gering angibst; oder wenn du nach gebeichteten schweren Sünden dem Beichtvater auf seine Fragen (nach der Gelegenheit usw.) die Unwahrheit sagst: dann schweigst du sakrilegisch. Dadurch wird die Beichte ungültig: Das Wort des Priesters »Ich spreche dich los« wirkt ebenso wenig, wie wenn es ein Laie oder ein Schlafender spräche. Aber nicht nur ungültig, auch unwürdig wird die Beichte, d. h. mit einer neuen Todsünde, mit einem Sakrileg, einem Gottesraub, verlässt man den Beichtstuhl.

Warum ist ein solches Schweigen ein Gottesraub ? Weil Missbrauch oder besser sträfliche Vereitlung eines Sakramentes. Zum Bußsakrament ist das aufrichtige reumütige Bekenntnis des Beichtkindes so notwendig, wie das »Ich spreche dich los« des Beichtvaters. Wenn dieser anstatt »Ich spreche dich los« absichtlich sagen würde: »Ich bete für dich« oder »Der Herr erbarme sich deiner«, so würde er ein schweres Verbrechen am Sakrament, ein Sakrileg begehen. Gerade so begeht das Beichtkind eine schwere Sünde gegen das Sakrament, ein Sakrileg, wenn sein Bekenntnis nicht aufrichtig ist oder nicht reumütig. - Um die Schwere dieser Sünde einigermaßen zu erfassen, bedenken wir, was der Heiland getan und gelitten, um den Sakramenten die große Wunderkraft zu erwerben. Bedenken wir ferner, dass der Herr selber es ist, der im heiligen Bußsakrament Tote erweckt, Sterbende erquickt, Kranke heilt, wunde Herzen beseligt; wie Er aber aus Liebe zu uns, damit wir sein Wunderwort: »Ich spreche dich los von deinen Sünden«, auch mit unserem Ohr vernehmen können und so größern Seelennutzen und größere Freude haben, das Sakrament nicht allein spendet, sondern sichtbare Menschen mitwirken lässt. Und was geschieht nun durch die Schuld des sakrilegisch schweigenden Beichtkindes? Der Heiland sehnt sich schon, diese Seele aus dem Abgrund zu retten; seine Hände sind schon gefüllt mit Schätzen, die Er beim Wort seines Stellvertreters »Ich spreche dich los« in ihr Herz senken will; die Engel halten gleichsam schon das Kleid der heiligmachenden Gnade bereit und den bräutlichen Ring; der böse Geist schaut knirschend vor Wut auf den Beichtstuhl: da macht der elende Sünder durch sein Schweigen das Sakrament zunichte, zu einem wertlosen Spiel; er stößt den Heiland gleichsam zurück; die Engel tragen trauernd das Festgewand und den Ring wieder weg; der böse Geist erhebt ein Hohngelächter; die totenerweckenden Worte »Ich spreche dich los« werden zu einem Dolch, den sich der arme Sünder in seine Seele stößt. Ist das nicht eine Schmach für den Heiland, eine schwere Kränkung seines liebevollen Herzens?

»Um deiner Seele willen schäme dich nicht, die Wahrheit zu sagen«, mahnt der Heilige Geist (Sir 4, 24). »Um deiner Seele willen«: es handelt sich um dich selbst; sei doch aus Liebe zu dir aufrichtig. Schweigen ist unbegreifliche Torheit, du bereitest dir dadurch ja nur Herzensqual. Was willst du denn tun? Es später sagen? Auf dem Totenbett? Es wird immer schwerer; und einmal muss es doch gesagt werden, sonst gehst du zugrunde. - »Schäme dich nicht«: Warum schämst du dich denn zu beichten? Du hast ja keinen Grund. Du sagst: Was wird der Beichtvater von mir denken? Wie wird er sich wundern? Er kann mich nicht mehr schätzen. Das ist ja gar nicht wahr. Seine Sünden bekennen ist keine Schmach sondern eine Ehre. Der Priester schätzt dich höher. Denkt doch, wenn ein Kind errötend seine Sünden euch eingesteht, habt ihr das Kind dann nicht noch lieber? Das ist ein Gesetz des menschlichen Herzens. Und der Priester hat doch auch ein Menschenherz, ein Vaterherz. Wie töricht darum, verschweigen! Man will seine Ehre retten und verliert sie eher: Der Beichtvater, wenn er ein wenig Menschenkenner ist, vermutet doch oft, dass nicht aufrichtig gebeichtet wird. Und spätestens am Jüngsten Tag wird er alles auf deiner Stirn geschrieben sehen, da wirst du dich dann schämen, wo es zu spät ist. - »Die Wahrheit zu sagen«: O sei aufrichtig; und wenn du den ganzen Segen des Sakramentes willst, auch bei nicht gerade notwendigen Dingen: der Arzt kann dir um so mehr helfen, je besser er dich kennt. Und wenn es dir schwer wird, sage dem Beichtvater: »Ich habe etwas, aber getraue es mir nicht zu sagen«, und der Priester wird dir helfen, und dann wirst du bei diesem Sakrament besonders die Wahrheit des Herrnwortes erfahren: »Nehmt mein Joch auf euch und ihr werdet Ruhe finden für eure Seelen.« 

4. Der Freigegenstand und Fremdgegenstand der Beichte

(N. 37b. 46; S. 176. 183)

Die Kirche nennt die heilige Beichte »ein Bollwerk christlicher Tugend«. Kein Wunder, dass der böse Feind unmittelbar und durch seine irdischen Helfer die Menschen gerade von der Beichte mit Anspannung aller Kräfte abzuhalten sucht; dass aber im Gegenteil die Kirche ihre Kinder eindringlich zum oftmaligen und guten Empfang dieses Sakramentes mahnt. Zum guten Empfang ist notwendig, was der Priester für den Beichtenden erbittet, wenn er am Anfang den Segen gibt mit den Worten: »Der Herr sei in deinem Herzen und auf deinen Lippen, auf dass du alle deine Sünden recht beichten kannst im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.« Im Herzen muss der Herr sein, damit die Beichte reumütig werde, wenigstens aus unvollkommener Reuegesinnung hervorgehe; auf den Lippen muss der Herr sein, damit die Beichte aufrichtig sei und vollständig, d. h. wenigstens den Pflichtgegenstand enthalte. Fragen wir nun

1. Was ist Freigegenstand?

a) Der erste Freigegenstand ergibt sich sofort aus dem früher Gesagten: Die einmal gültig gebeichteten Todsünden hören auf Pflichtgegenstand zu sein; sie werden und bleiben Freigegenstand im ganzen Leben. Man kann sich also immer wieder darüber anklagen, indem man reumütig sagt: Ich klage mich wieder an aller schweren Sünden, die ich gegen die Nächstenliebe in meinem Leben begangen habe; oder gegen die Reinheit ; oder gegen den Glauben; oder gegen das Sonntagsgebot usw. Welchen Wert dieses »Einschließen« hat, wird uns später klar werden.

b) Freigegenstand sind ferner die zweifelhaften schweren Sünden: Bleibt man nach genügender Gewissenserforschung im Zweifel, ob man schwer gesündigt oder nicht, so besteht keine Pflicht, sie zu beichten; sie sind nicht Pflicht-, sondern Freigegenstand. Gewiss ist es meist geraten, sie zu bekennen.

c) Alle lässlichen Sünden gehören zum Freigegenstand; alle, auch die ganz freiwilligen und ganz überlegten. Warum? Weil, wie unser Glaube lehrt (CT XIV cp 5), die lässlichen Sünden durch viele Mittel getilgt werden können. Dem Sünder ist es daher freigestellt, welche Mittel er benützen will: ob eines außer dem Sakrament oder das Bußsakrament selber. Dieses hat der Herr gewiss auch zur Tilgung lässlicher Sünden eingesetzt. Es ist geistliche Heilanstalt, der Beichtvater ist der Arzt. Bei schweren Erkrankungen muss der Arzt zu Rate gezogen werden, bei leichten kann man es tun, aber notwendig ist es nicht.

d) Die verschiedenen Zustände des geistlichen Seelenlebens, mit andern Worten des Glaubens- oder Gnadenlebens: was seine Pflege betrifft, seine Gefahren und Feinde. Durch die Beichte hat der Heiland die Seelenleitung geheiligt und unter den Segen eines Sakramentes gestellt. Wie man den Körper- oder Leibarzt nicht nur in der Krankheit zu Rate zieht, sondern auch in gesunden Tagen: um sich gegen Erkrankungen zu schützen, um sich über die rechte Lebensweise mit ihm zu besprechen (über Diät, Schlaf, Arbeit, Beruf), so können auch die Seelenärzte nicht nur in eigentlichen Krankheiten (Sünden), sondern auch in anderen Fragen des geistlichen Seelenlebens um Rat befragt werden : z. B. in Gewissenszweifeln, in Trost und Misstrost ; in der Berufsfrage ; im Kampf gegen Sünde und böse Neigungen; in der Benützung der Gnadenmittel (Sakramentenempfang, Gebetsleben) usw. Für körperliche Gesundheit und Pflege braucht das Kind, der junge Mensch und auch der Erwachsene Rat und Leitung: er muss von Erfahrenen lernen, um nicht erst durch eigene schlimme Erfahrung klug zu werden. Viel mehr gilt das von der Seele und ihrer Pflege: Auch außer dem Christentum raten gute Erzieher öftere Aussprache erfahrenen und klugen Menschen gegenüber. Dieses von der gesunden Vernunft nahegelegte Mittel hat der Herr seinen Kindern in der Beichte gegeben: aber in viel höherem Grad. Bei der ärztlichen Konsultation im Beichtstuhl ist der Arzt mit höherer Kraft ausgerüstet und mit höherer Autorität umkleidet, und das ärztliche Geheimnis ist durch das heiligste Siegel geschützt. - Die zum Heil ganz notwendige Seelenleitung ist obligatorisch, verpflichtend; sie wird dem Christen zuteil beim Bekenntnis seiner schweren Sünden. Die nicht verpflichtende Seelenleitung führt den Christen, wenn im Geist Christi gegeben und empfangen, höher hinauf, mitunter bis zur wahren Heiligkeit.

2. Was ist Fremdgegenstand in der Beichte ?

a) Die Sünden anderer soweit ihre Kenntnis nicht nötig ist zur Kenntnis des Seelenzustandes des Beichtenden. Die Kirche verlangt in bezug auf den guten Ruf überaus große Vorsicht: z. B. wenn man seine eigenen Sünden nicht beichten kann, ohne die Sünden eines andern zu offenbaren, sollte man einen Beichtvater aufsuchen, der den andern nicht kennt. Einer Frau, die die Sünden ihres Mannes »beichtete«, gab ein kluger Beichtvater zuerst eine große Buße für die Sünden ihres Mannes auf, und dann noch eine für ihre eigenen.

b) Rein weltliche Dinge, Neuigkeiten, Klatsch gehören natürlich durchaus nicht in die Beichte. Es liegt aber die Gefahr nahe, wenn man aufhört, die Beichte ganz mit den Augen des Glaubens zu betrachten. Hat man dem Beichtvater etwas zu sagen, was sich schwer verschieben lässt, z. B. ihn aufmerksam zu machen auf einen Kranken udgl., so tue man das nach der Beichte, unmittelbar vor dem Verlassen des Beichtstuhls.

c) Auch Skrupel werden Fremdgegenstand, den zu nennen ein Fehler ist, wenn der Beichtvater einmal den Befehl gegeben, sie in der Beichte nicht mehr vorzubringen.

O, halten wir dieses heilige Sakrament immer in hohen Ehren! Erwecken wir vor der Beichte mit Gottes Gnade lebendigen Glauben, dass darin der Heiland selbst durch seinen Stellvertreter des Richter- und Führeramtes waltet, unsre Seele ausheilt und gesund macht. Lassen wir uns nicht durch natürliche Neigung leiten, sondern gehen wir im Vertrauen auf Ihn in den Beichtstuhl; antworten wir aufrichtig auf die Fragen des Beichtvaters und seien wir überzeugt, der Herr wird auch die Mängel und Fehler seines Stellvertreters ausbessern bei allen seinen Kindern, die im Beichtstuhl nicht nur den Menschen sehen, sondern in ihm den unsichtbaren »Bischof unserer Seelen«, Jesus Christus.

5. Eigenschaften der Beichte

(N. 38. 42. 46-52; S. 177. 180.182-187)

Nicht alle Eigenschaften der Beichte werden hier besprochen. Was zur Gültigkeit des Sakramentes gefordert wird: die Beichte muss reumütig und vollständig sein, d. h. den Pflichtgegenstand enthalten, das ist bereits behandelt worden. Was jetzt gesagt wird, ist notwendig, damit uns die Beichte die volle Frucht des Sakramentes bringe. Zu dem Zweck müssen unsre Beichten

1. demütig sein: Denken wir an den Begriff der Beichte: »Sie ist die sakramentale Anklage, der man sich unterzieht, um durch die Schlüsselgewalt Verzeihung zu erlangen«, also Selbstanklage eines reumütigen Verbrechers. Ein solcher redet nicht, als ob er mit seinen Sünden groß tun, nicht als ob er der Unterhaltung wegen mit ausführlicher Breite einen Roman erzählen wollte; nein, sondern mit der Gesinnung eines Anklägers, der seine Sünden sühnen und dafür Verzeihung erhalten will. Also mit jener innern Gesinnung, die dem äußeren Verhalten entspricht, das man bei der Beichte beobachten soll: »Mit unbedecktem Haupt kniet der Büßer zu Füßen des Beichtvaters, das Antlitz zu Boden gebeugt, die Hände in demütig flehender Haltung oder mit ähnlichen Zeichen christlicher Demut.« Und er beginnt: »Ich armer sündiger Mensch bekenne Gott dem Allmächtigen und Ew. Hochwürden« usw. oder »In Demut und Reue bekenne ich meine Sünden.« Diese Demut muss sich auch zeigen bei Ermahnungen des Beichtvaters: Wenn man darüber gleich auffährt, ein schlechtes Zeichen! Selbst wenn der Beichtvater unrecht vorginge, ein wahrhaft demütiges Beichtkind wird sagen: Darin bin ich zwar nicht schuldig, aber ich verdiene eine strenge Zurechtweisung für meine andern Sünden: Der Bischof Bernard Galura von Brixen schickte einmal als 90 jähriger Greis einen Wagen zum Kapuzinerkloster, um seinen Beichtvater herbeiholen zu lassen. Der Kapuziner aber ließ melden, da das Beichtkind nicht krank sei, solle es zum Beichtvater kommen, und schickte den Wagen leer zurück. Und der Bischof gehorchte in Demut, fuhr zum Kapuzinerkloster und verrichtete seine Beichte.

2. Aufrichtig. Nicht die zur Vollständigkeit notwendige Aufrichtigkeit ist hier gemeint; sondern dass unser Bekenntnis schlicht und einfach sei, dass es uns dem Priester so darstellt, wie wir vor uns selbst dastehen, indem wir »Sicheres als sicher, Ungewisses als ungewiss hinstellen«, nichts verkleinern oder vergrößern und uns nicht entschuldigen. St. Chrysostomus macht. in bezug auf das Bekenntnis des Königs David

»Ich habe gesündigt gegen den Herrn« (2 Kön 12, 13) die Bemerkung: Der König entschuldigt sich nicht: »Warum hat sich die Frau vor meinen Augen gebadet, warum hat sie sich entblößt?« Darum ward ihm auch sofort Verzeihung, während Adam so schwer gestraft wurde. - Wie hat man sich bei Fragen des Beichtvaters zu verhalten? Antwort: Es kann Pflicht sein zu antworten, und es kann bloß geraten sein. Die Pflicht besteht: Erstens wenn die Fragen den Pflichtgegenstand betreffen, also Zahl, Art, Umstände von schweren Sünden. Zweitens wenn die Fragen die zur Gültigkeit des Sakramentes notwendige Disposition (Seelenhaltung) des Beichtkindes betreffen, also wenn der Beichtvater fragt nach der Reue, wenn er fragt nach der nächsten Gelegenheit, nach dem Gebrauch der notwendigen Besserungsmittel, nach der Zurückerstattung fremden Gutes oder der verletzten Ehre usw. Auf andere Fragen ist es geraten zu antworten, wenn man den vollen Nutzen des Sakramentes haben will.

3. Klug. Auch darauf macht das Religionsbuch aufmerksam. Der Kluge sucht möglichst wenig Schaden zu erleiden und möglichst großen Nutzen zu erzielen; denken wir an einen klugen Kaufmann. Klug ist es daher, wenn man dem Beichtvater seinen Stand vor der Beichte angibt: Ich bin verheiratet; ich bin Dienstbote; ich bin Hochschüler. Warum? Weil so der Priester bei der nachfolgenden Beichte den Gewissenszustand besser beurteilen, und als Seelenarzt die Heilmittel richtiger vorschreiben kann. Natürlich fällt das fort bei einem Beichtvater, der das Beichtkind schon kennt. Die Klugheit fordert, dass man bei Erforschung und Beichte sich vor seelischem Schaden hütet: Es wäre darum höchst unklug, nicht nur wenn man einen Pflichtgegenstand verschweigt, sondern auch, wenn man über manche Sünden (z. B. gegen die Keuschheit) lange nachdenkt oder ausführlich redet, so dass sich von neuem Versuchungen einstellen. Unklug ist es, ohne Not über Fehler anderer im Beichtstuhl zu reden.

4. Kurz . »Man soll nicht übermäßig viel Worte machen, sondern kurz und bescheiden angeben, was über Wesen und Art der Sünde zu sagen ist«. Man soll darum in der Beichte nichts Unnützes sagen: Unnütz ist es, wenn man Fremdgegenstände bringt; unnütz, wenn man ganze Geschichten erzählt, anstatt einfach die Sünden zu nennen. Unnütz und häufig schädlich ist es, alle lässlichen Sünden haarklein aufzählen zu wollen: Geschieht das aus Ängstlichkeit, so ist es schädlich, weil es die Ängstlichkeit nährt und eigentlich eine praktische Leugnung der Wahrheit enthält, dass man auf vielfache Weise auch außer der Beichte für die lässlichen Sünden Nachlass erhalten kann. Geschieht es nicht aus Ängstlichkeit, ist es meist ebenfalls schädlich, weil solche Beichten die Seele leicht »furchtsam, verwirrt, unruhig, schwermütig machen«, während kurze Beichten die Seele unbefangen, ruhig, froh und wahrhaft frei machen; schädlich auch darum, weil dadurch den Beichtvätern viel Zeit genommen und vielleicht die Beichte anderer verhindert wird, die sie notwendig brauchten: Sie warten vor dem Beichtstuhl, werden ungeduldig, und gehen fort.

6. Wie oft soll man beichten?

(N. 44f; S. 181 f)

Ein Konvertit aus neuer Zeit zählt unter den katholischen Freiheiten folgende auf: »Ich darf täglich zur heiligen Messe gehen; ich darf täglich kommunizieren: ich darf beichten, so oft ich will ... « Das wäre die rechte Gesinnung. Die katholischen Pflichten sind eigentlich Freiheiten, Möglichkeiten, große Gaben und Geschenke anzunehmen. Darum sollte ein überzeugter Katholik nicht fragen: wie oft muss ich beichten, sondern: wie oft darf ich beichten? Indes ist eine genaue Kenntnis der kirchlichen Vorschrift immer gut, darum wollen wir beide Fragen: wie oft muss man, und wie oft darf man beichten? zusammenfassend behandeln.

Wann muss man beichten?

1. Fragen wir zunächst, wann muss die erste und wann muss die letzte Beichte abgelegt werden?

a) In bezug auf die erste Beichte hat die Kirche schon vor mehr als 700 Jahren (1215) das Gebot gegeben: »Jeder gläubige Christ beider Geschlechter, der zum Unterscheidungsalter«, d. h. zum Vernunftgebrauch »gekommen ist, muss einmal im Jahr seine Sünden beichten«. Also die erste Beichte muss das Kind in dem Jahr ablegen, in dem es zum Vernunftgebrauch kommt. Dieses Gesetz wurde auf dem Konzil von Trient wiederholt und in das neue kirchliche Rechtsbuch (1917) aufgenommen. Pius X hat es noch deutlicher erklärt: »Um das siebte Lebensjahr«, sagt er, »müssen die Kinder das erste Mal beichten«, d. h. sie müssen sich dem Beichtvater vorstellen und ihm, dem Seelenarzt, Einblick gewähren in ihr Gewissen, in ihre Seele.

Nicht eine Last ist das für die Kleinen, sondern eine Gnade. Durch diese Vorschrift zeigt sich unsre heilige Kirche als besorgte Mutter für die Lieblinge des Herrn! Wie sollten ihr darum die christlichen Eltern dankbar sein für die kräftige Erziehungshilfe, die ihnen im priesterlichen Kinderfreund und Führer im Beichtstuhl angeboten wird!

b) Die letzte Beichte muss in Todesgefahr abgelegt werden. Also meist in todesgefährlicher Krankheit; aber auch in jeder andern Todesgefahr. Das ist Kirchen- und Gottesgesetz. Darum haben unsre katholischen Soldaten im Weltkrieg vor der Schlacht gebeichtet (wenn auch nur im allgemeinen, durch ein Zeichen) und gemeinsam die Lossprechung (Generalabsolution) empfangen. Wie ernst die Kirche diese Vorscprift nimmt, sieht man daraus, dass sie früher den Arzten sogar die weitere Behandlung eines Kranken verbot, der nicht innerhalb drei Tagen beichtete. Aber nicht nur Kirchengesetz, auch Gebot des Herrn ist es. Denn in Todesgefahr die Beichte unterlassen und sich etwa mit der vollkommenen Reue begnügen, hieße soviel, als die Sünden überhaupt nicht beichten woll e n: Die vollkommene Reue aber mit solchem Willen ist unwirksam und kann daher den armen Todsünder nicht retten. Danken wir auch für dieses Gebot und bitten wir den Herrn um die Gnade, in Todesgefahr eine gute aufrichtige Beichte ablegen zu dürfen.

2. Wie oft muss man außerdem während des Lebens beichten?

a) Jedes Jahr einmal. Jahrhundertelang bestand darüber kein Gesetz, weil sich die Gläubigen freiwillig dem Seelenarzt vorstellten, und zwar wenigstens an den großen Hauptfesten : Weihnachten, Ostern, Pfingsten. Als aber Lauheit einriss unter den Christen, gab die Kirche im Jahre 1215 das heute noch geltende Gebot der Jahresbeichte. Genauer ist die Jahreszeit nicht gesetzlich bestimmt. Allerdings wird vom Konzil von Trient die Fastenzeit als die passendste Beichtzeit empfohlen mit den Worten »Es besteht in der ganzen Kirche der für die Seelen der Gläubigen außerordentlich heilsame Brauch, in der heiligen und gnadenvollen Fastenzeit zu beichten: ein heiliger Brauch, den der Kirchenrat sehr empfiehlt und beibehalten wissen möchte« (CT XIV cp 5). Aber Vorschrift besteht keine. Nur für die Jahreskommunion ist die Zeit gesetzlich festgelegt, nicht aber für die Beichte.

b) Vor dem Kommunionempfang, wenn man sich schwerer Sünde schuldig weiß: Das ist strenges Kirchengebot: »Der Apostel hat den Kommunikanten geboten, so lehrt die Kirche: Der Mensch prüfe sich (vorher) selbst (1 Kor 11, 28), und der kirchliche Brauch hat diese Prüfung so erklärt, dass niemand, der sich im Gewissen einer Todsünde schuldig weiß, die heilige Kommunion empfangen darf ohne vorausgehenden Empfang des Bußsakramentes, wenn er auch noch so sehr Reue zu haben meint« (CT XIII cp 7 cn 11; CIC 856). Das Religionsbuch fügt hinzu: »Vorausgesetzt, dass ein Priester zur Stelle ist«, und deutet damit an, dass mitunter, wenn keine Gelegenheit zur Beichte ist, die heilige Kommunion erlaubt sein kann, nachdem durch vollkommene Reue die schwere Sünde getilgt wurde.

c) Vor einer heiligen Handlung, die den Gnadenstand notwendig voraussetzt, z. B. vor Spendung oder Empfang der andern Sakramente muss man seine Seele von jeder Todsünde reinigen. Zu dem Zweck schreibt die Kirche die vorhergehende Beichte allerdings nicht streng vor, aber sie empfiehlt sie dringend. Und wenn jemand vollkommene Reue nicht erwecken zu können meint, muss er durch das Bußsakrament den Gnadenstand erringen.

d) Das Religionsbuch fügt noch hinzu: Man ist auch zur Beichte verpflichtet, wenn man befürchten muss, eine begangene schwere Sünde könnte sonst völlig in Vergessenheit geraten. Warum? Weil man verpflichtet ist, die Erfüllung eines schweren Gebotes nicht freiwillig unmöglich zu machen. Nun ist es aber ein schwer verpflichtendes Gebot, alle begangenen schweren Sünden nach Zahl und Art zu beichten: Wer aber durch Verschieben der Beichte schwere Sünden sicher vergisst, der macht sich selbst die Erfüllung dieses Gottesgebotes unmöglich. Aus dem gleichen Grunde ist für manche Menschen die öftere Beichte notwendig, weil für sie bei seltener Beichte die Bewahrung des Gnadenstandes unmöglich ist.

Wann ist es geraten zu beichten?

1. Ist es geraten oft zu beichten?

a) Ungemein wichtig und darum sehr geraten ist die umgehende Beichte, wenn man das Unglück hatte schwer zu sündigen. Warum ? Weil man ja eigentlich immer in Lebensgefahr schwebt; und weil es höchst undankbar ist gegen unsern Herrn und Gott, in der Abkehr und Feindschaft Gottes längere Zeit zu leben. -

b) Aber auch für Christen, die nicht schwer sündigen, ist die öftere Beichte sehr nützlich. Warum? »Weil es schmählich ist, wenn wir, die wir bei Reinigung des Körpers oder der Kleider so peinlich sind, nicht wenigstens mit der gleichen Genauigkeit dafür sorgen, dass die strahlende Schönheit unserer Seele nicht durch Sündenschmutz entstellt werde«; weil man ferner durch oftmalige Beichte gewissenszarter wird auch in kleinen Dingen und darum die Seele reiner hält und der Gefahr, in schwere Sünden zu fallen, leichter entgeht; weil man drittens in der so wertvollen Bußgesinnung zunimmt und endlich der großen Vorteile der Seelenleitung mehr teilhaft wird. Allerdings ist zur eingehenden Seelenleitung nicht immer der eigentliche Empfang des Bußsakramentes notwendig: es genügt oft auch eine Aussprache im Beichtstuhl ohne Absicht der Lossprechung. Wegen dieser großen Vorteile schreibt die Kirche manchen Ständen die Oftbeicht geradezu vor: Ordensleute und Seminaristen sollen jede Woche wenigstens einmal beichten (CIC 1917 can 595, I, 3°; 1367, 2); den Geistlichen im allgemeinen wird die häufige Beichte ans Herz gelegt ohne genauere Zeitbestimmung (CIC 1917 can 125, 1)

2. Wie oft ist es geraten zu beichten?

a) Nicht täglich. Beachten wir den Unterschied zwischen Kommunion und Beichte, zwischen dem Sakrament des Altars und der Buße. Das erste ist vorzüglichstes Lebensmittel, Seelenspeise. Speise nimmt man oft, täglich. Darum ist die tägliche heilige Kommunion allen Christen geraten. Das Bußsakrament aber ist Seelensanatorium für seelenärztliche Beratung und Behandlung. Schwere Erkrankungen abgerechnet, braucht man nicht täglich den Besuch und den Rat des Arztes. -

b) Die Wochenberichte oder die vierzehntägige Beichte ist geraten. Dieser Rat ist nicht Privatansicht, sondern im Sinn der Kirche. Die Kirche verlangt von den Ordensleuten und den Seminaristen, die sich auf das Priestertum vorbereiten, die Wochenbeichte (CIC 1917 can 595, 3; 1367, 2); und denen, die regelmäßig monatlich zweimal beichten, gewährt sie die Begünstigung, dass sie ohne weitere Beichte alle Ablässe gewinnen können, für die der Empfang des Bußsakramentes gefordert wird (CIC 1917 can 930, 3). Durch solche Bestimmungen sagt uns die Kirche doch deutlich genug, dass wenigstens die vierzehntägige Beichte für die Christen im allgemeinen gut und empfehlenswert ist. Das Gleiche beweist die weitverbreitete und alte seelsorgliche Praxis. - Jedoch zwei- oder mehrmal in der Woche scheint wenigstens für das Frauengeschlecht nicht ratsam. Diese Norm wird nahegelegt durch das Vorgehen Roms manchen Ordensfrauen gegenüber: Bei Genossenschaften, die zweimal in der Woche beichteten, wurde die betreffende Bestimmung in ihren Vorschriften geändert. Mit gutem Grund: Bei Frauen liegt unter anderem die Gefahr der Ängstlichkeit oder einer gewissen Überempfindsamkeit des Gewissens nahe. -

c) Außerordentliche Umstände können eine seltenere, aber auch eine häufigere Beichte nahelegen oder geradezu fordern. Der Priestermangel macht nicht selten die wöchentliche Andachtsbeichte unmöglich, wenn man gleichzeitig vor allem die notwendigen Beichten und die sehr häufige Kommunion fördern will: man wird dann die vierzehntägige, die dreiwöchentliche oder monatliche Beichte raten. Manche Christen werden, wenn sie wöchentlich beichten sollten, von der täglichen oder sehr häufigen Kommunion ferngehalten ; solchen wird man eine seltenere Beichte raten. - Mitunter aber kann sogar die tägliche Beichte ratsam und fast notwendig sein: z. B. bei Menschen, die längere Zeit in schwerer Seelengefahr leben, oder von schwer sündhaften Gewohnheiten sich losmachen wollen: sie gleichen Schwerkranken, die täglich ärztliche Behandlung brauchen.

Die oftmalige Beichte bedeutet einen Fortschritt in der Kirche Gottes, für den wir nicht genug danken können. Jahrhundertelang kannte man die Beichte lässlicher Sünden nicht. Der hl. Augustin macht z. B. immer wieder aufmerksam, dass wir für die Nachlassung lässlicher Sünden so viele Mittel haben, ohne die Beichte zu nennen: Wozu beten wir täglich im Vaterunser »Vergib uns unsre Schulden«? Dadurch werden lässliche Sünden verziehen, wie auch durch gute Werke, durch reumütige Gesinnung, durch Sakramentalien und besonders durch die heilige Kommunion. Lernen wir aus dem Blick auf das christliche Altertum eine gewisse seelische Freiheit, nicht ängstlich zu sein, wenn wir lässliche Sünden begangen haben, und nicht zu meinen, man müsste sie vor der heiligen Kommunion beichten! Schätzen wir aber zugleich die Gnade der öftern Andachtsbeichte.

7. Die Andachtsbeichte

Das ist eine Beichte, in der man keinen Pflichtgegenstand zu bekennen hat. Sie heißt Andachtsbeichte, weil sie nicht aus Notwendigkeit geschieht, um den Nachlass schwerer Schuld zu erlangen, sondern aus Andacht, aus freiem Eifer für den Dienst Gottes und den Fortschritt der Seele. Gewöhnlich spricht man aber von Andachtsbeichten bei solchen Christen, die bleibend sich von schwerer Sünde freihalten und daher in ihren Beichten gewöhnlich keinen Pflichtgegenstand haben. Gerade für solche Christen ist eine Anleitung wichtig, wie sie diese freiwilligen Beichten einrichten sollen, damit sie ihnen wirklich, wie es sein sollte, kräftige Mittel des Fortschrittes werden; d. h. Mittel, um eine immer größere Reinheit des Gewissens zu erringen und ein immer tieferes Verständnis des geistlichen Lebens und größeren Eifer im Tugendfortschritt.

1. Die fortschreitende Gewissensreinheit hängt nach der göttlichen Gnade ab von der wachsenden Zartheit des Gewissens: Ein zartes Gewissen merkt auch die kleinen, ja die kleinsten Fehler und macht dem Fehlenden darüber Vorwürfe. Diese Zartheit wird gepflegt durch die tägliche Gewissenserforschung; noch mehr, wenn sich mit der Erforschung auch das Bekenntnis der kleinen Verfehlungen und die sakramentale Gnade des Bußsakramentes verbinden. Ist es ja auch auf natürlichem Gebiet ähnlich: Wer mit seinem Vermögen haushälterisch vorgehen, wer ordentlich sparen lernen will, der muss sich über seine Ausgaben erforschen; er muss genau buchführen: dann wird er bald entdecken, dass nicht wenig Ausgaben entweder wegfallen oder verringert werden können. Und wenn er überdies jemandem, vor dem er Hochschätzung und Ehrfurcht hat, Einblick in seine Aufschreibungen gewährt, und sich bei Fehlern eine Strafe auflegt oder auflegen lässt, dann wird er noch rascher ein sparsamer Mensch werden. Gerade so geht es im übernatürlichen, im geistlichen Leben, wenn man die geistliche Buchführung (Gewissenserforschung) und die geistliche Rechenschaftsablegung (Beichte) pflegt. Nur ist diese Rechenschaft viel wirksamer, weil sie mit sakramentaler Gnade verbunden ist, weil der Heiland selbst dabei eingreift und dem Menschenkind übernatürliche Kräfte verleiht.Daraus folgt, dass die Andachtsbeichte nicht eine bloße Wiederholung von früher schon gebeichteten Sünden sein soll: dass es nicht gut ist, einfach zu sagen: Schweres ist nichts vorgekommen, ich klage mich aller meiner Sünden gegen die Nächstenliebe (oder gegen die Reinheit, oder gegen das Gottvertrauen usw.) aus dem früheren Leben an. Man soll sich schon einiger seit der letzten Beichte begangenen Fehler und Nachlässigkeiten anklagen; besonders in bezug auf jene Punkte, in denen man sich vorzüglich bessern wollte.

2. Tieferes Verständnis des geistlichen Lebens soll durch die Andachtsbeichte erreicht werden. Wodurch denn? Indem man vom Beichtvater Belehrung und Aufklärung erhält über Vorgänge im innerlichen Leben und über die Art und Weise, sich dabei zu verhalten. Z. B. man hat die Gebete gekürzt oder ausgelassen, weil man gar keine Andacht fühlte und fortwährend zerstreut war, oder weil man überhaupt jeden Eifer verloren hatte. Klagt man sich darüber an, so wird der Beichtvater aufmerksam machen, wie man in solchen Zeiten (es sind die Zeiten des »Misstrostes«) vorgehen soll: ja nicht kürzen, sondern eher mehr beten. Er wird erklären, wovon die Güte des Gebetes abhängt: nicht vom fühlbaren Eifer, sondern (soweit es auf uns ankommt) nur vom guten Willen des Betenden; wie darum auch zerstreute und innerlich scheinbar gehaltlose Gebete sehr wertvoll sein können. - Ein anderes Beispiel: Man erfährt Versuchungen, die man früher nicht für möglich gehalten hätte, die abscheulichsten Gedanken und Wünsche, gotteslästerliche Einfälle usw. Klagt das Beichtkind dem Beichtvater dieses Erlebnis, so wird er es unterweisen, wie es dabei vorgehen soll: nicht mit Kampf dagegen sondern mit Ausweichen; mit Ablenken auf anderes. Das gleiche gilt von entstehenden und schon vorhandenen Skrupeln: ablenken! - Oder man verwendet viel Zeit auf das Gebet, man fühlt sich sehr zur Buße angetrieben und übt darum Strengheiten. Wenn das Beichtkind davon redet, hat der Beichtvater Gelegenheit, vor Täuschungen und Unklugheiten zu warnen (vor allem die Pflicht, der Wille Gottes !). So kann das Beichtkind an der Hand von Erlebnissen und eigenen Erfahrungen allmählich in die Kunst des geistlichen Lebens eingeführt und daher (wenn es guten Willens) wirklich vorangebracht werden. Solche kurze im Beichtstuhl gegebene Unterweisungen wirken viel mehr, als lange theoretische Erklärungen, wie sie in den Büchern stehen oder in geistlichen Vorträgen gegeben werden. - Was folgt daraus? Dass man bei der Devotionsbeichte nicht nur eigentliche Sünden und Fehler, sondern auch andere innere Erlebnisse vorbringen kann und soll; natürlich mit Maß und nicht alles auf einmal.

3. Der Fortschritt in der Tugend, das dritte Ziel der Devotionsbeichte, hängt mit dem zweiten eng zusammen und ist damit schon einigermaßen gegeben. Um diesen Fortschritt zu beschleunigen, dienen sehr die drei Winke des Religionsbuches in bezug auf den Zuspruch, die später besprochen werden. Bei Devotionsbeichten wird der Beichtvater nicht selten auf diese drei Punkte zurückkommen; aber vor allem sollte der Beichtende selbst sie gut merken und beobachten: den Geist des Bitt- und Dankgebetes pflegen (Vgl. auch Religionsbuch 4. Teil, 3. Kapitel [5. 9 ff]); immer und immer wieder Augen, Herz und Hände nach oben heben zum Vater der Lichter und zum Gott alles Trostes, zum Heiland und seinen Heiligen, und bitten und flehen um Kraft und Gnade; mit großem Vertrauen, da wir ja von ihnen geliebt werden und sie sich darum freuen, uns zu helfen. Die beständige Betrachtung des Leidens Christi in irgend einer Form; z. B. täglich einige Stationen des Kreuzweges beherzigen und bei jeder sich aufmuntern, dem Heiland auf dem Kreuzweg nachzufolgen. Und ein Bußleben führen, indem man seine gewöhnlichen Arbeiten und Pflichten möglichst gut verrichtet, um alle Nachlässigkeiten und Unterlassungen zu sühnen, die man selbst begangen und die andere begehen: z. B. sich beim Gebet einer ehrerbietigen Haltung befleißen zur Sühne für die Verfehlungen in diesem Punkt; Pünktiichkeit im Aufstehen zur Sühne für die vielen diesbezüglichen Mängel, die oft Ursache großer Sünden sein können usw. - Will man solchen Tugendfortschritt durch die Beichte erreichen, so wird man den Beichtvater hie und da um größere Bußwerke bitten. Besonders wichtig ist aber, dass man bei jeder Beichte betend einen besonderen Vorsatz fasst bis zur nächsten Beichte (»Beichtvorsatz«, Partikularexamen). Bei der nächsten wird man dann sagen: Letztes Mal habe ich mir besonders vorgenommen: eifrig Stoßgebetchen im Laufe des Tages zu verrichten und ich habe es so und so gehalten usw.

Welche Form soll demnach eine gute Andachtsbeichte in Wirklichkeit haben? Wie soll sie vor sich gehen? Ich gebe ein Beispiel: Ich bin Theologiestudent. Vor acht Tagen war meine letzte Beichte. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünden (oder »Ich bekenne Gott dem Allmächtigen und Euer Hochwürden meine Sünden«): 1. Schwere Sünden habe ich Gott sei Dank nicht begangen. 2. Ich habe meine Morgenandachten nachlässig verrichtet und dreimal gekürzt, weil ich zu träge im Aufstehen war. Ich habe einmal einer Person durch Reden absichtlich weh getan, weil ich die Abneigung gegen sie nicht beherrschte. Ich habe mich innerlich ganz öde und leer gefühlt und darum manche fromme Übungen unterlassen. 3. Der Grund, warum es diese Woche schlechter ging, liegt wohl darin, weil ich letztes Mal keinen besonderen Beichtvorsatz gefasst habe. Für dieses Mal will ich mir wieder vornehmen, das Leiden des Herrn jeden Tag wenigstens fünf Minuten lang zu betrachten. 4. Besonders klage ich mich an aller Unmäßigkeit und Leckerhaftigkeit, womit ich in meinem ganzen Leben dem Heiland seinen Hunger und Durst vergolten habe. Mein Jesus, Barmherzigkeit (oder »Gott, sei mir armen Sünder gnädig«)!

Zur Erklärung: Durch die Kenntnis des Standes und nicht selten auch des Alters werden dem Beichtvater von vornherein manche Fragen erspart, und der Einblick in das Gewissen des Beichtkindes erleichtert. Daher wird die Beichte kürzer, der Nutzen des Pönitenten aber größer, weil der Beichtvater einen nützlichem Zuspruch geben kann. Stand und Alter, und wohl auch die Zeit der letzten Beichte braucht beim gewöhnlichen Beichtvater nicht angegeben werden, wenn er das Beichtkind schon kennt. - Zum ersten Punkt: durch diese Bemerkung stellt der Pönitent sofort am Beginn der Beichte fest, dass es sich um eine Andachtsbeichte handelt. Dem Beichtvater hilft diese Feststellung zur besseren Ausübung seines Amtes: denn er kann seine Aufmerksamkeit beim Bekenntnis so einstellen, dass er als Arzt und Führer dem Beichtkind möglichst große Hilfe leiste, d. h. ihm einen passenden Rat und eine wirklich heilsame Buße gebe. Auch diese Bemerkung wird beim gewöhnlichen Beichtvater wegfallen, wenn das Beichtkind schon lange Zeit sich von schwerer Sünde frei hält. Wenn es sich aber erst seit kurzer Zeit ernstlich bekehrt und daher noch mit schweren Versuchungen viel zu kämpfen hat, denen es vielleicht hie und da unterliegt, dann sollte es natürlich auch beim gewöhnlichen Beichtvater sagen: Gott sei Dank, seit der letzten Beichte bin ich nicht schwer gefallen! Beziehungsweise: »Leider bin ich seit der letzten Beichte der Versuchung unterlegen und habe mich dreimal in Glaubenszweifel ganz freiwillig eingelassen!« An zweiter Stelle bekennt man einige wenige (3, 4) lässliche Sünden oder Fehler, die seit der letzten Beichte vorgekommen sind. Nicht viel beichten, auch wenn viele Fehler vorgekommen sind! Warum? Damit man nicht ängstlich wird und nicht zu viel Zeit braucht. Auch Fehler: denn bei eifrigen Oftbeichtenden werden eigentliche Sünden immer seltener oder kommen fast gar nicht vor. Zu raten ist, solche Fehler zu nennen, deren Bekenntnis einigermaßen schwer ist. Jedoch Menschen mit ängstlichem oder überzartem Gewissen sollen die Fehler und »Sünden«, die sie auf dem Gebiet der Ängstlichkeit begangen haben, nicht beichten, z. B. gegen die Reinheit; gotteslästerliche Gedanken usw. An dritter Stelle soll man über den Beichtvorsatz oder das Partikularexamen berichten, das sich gegen Hauptleidenschaft oder Lieblingsfehler richtet, bis, sie bezähmt und geordnet sind; oder ein besonderes Tugendmittel betrifft. Von diesem Punkt hängt zum großen Teil die Wirksamkeit der Devotions- oder Andachtsbeichte ab. - Viertens: Bei Andachtsbeichten unterlasse man nicht, aus dem früheren Leben eine Klasse von Sünden einzuschließen, die man sicher bereut. Und zwar nicht immer dieselbe, sondern bald diesen, bald einen andern Ausschnitt aus seinem Sündenleben (z. B. gegen den Glauben, gegen das vierte Gebot, gegen die Nächstenliebe, gegen die Wahrhaftigkeit; die Zungensünden; die harten und lieblosen Urteile; gegen die Reinheit usw.). Für diese einzuschließenden Sünden soll man bei der Vorbereitung herzliche Abbitte leisten in reumütiger Gesinnung. Dieses Einschließen geschieht aus zwei Gründen, erstens, damit die Beichte sicher gültig und fruchtreich sei. Denn ob man über die kleinen seit der letzten Beichte begangenen Fehler die genügende Reue hat, wird man nicht selten bezweifeln müssen, während über früher begangene Sünden die zur Beichte genügende Reue leicht erweckt wird. Zweitens weil auf diese Weise die Bußgesinnung über unser sündhaftes Leben fortwährend genährt wird. - Die Formeln zu Beginn und zum Schluss der Beichte sollten sehr kurz sein, damit Zeit gewonnen wird für Wichtigeres.

Wenn wir auf solche Weise beichten, werden unsere Andachtsbeichten fruchtreich sein und nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Dieses letztere ist sehr zu beachten. Vor allem, damit durch die Andachtsbeichten jene Christen nicht behindert oder abgehalten werden, die Pflichtbeichten abzulegen haben. Und dann auch, damit die zum Fortschritt im christlichen Leben so wichtige Oftbeichte allgemeiner und immer mehr zur Volkssache werde.

Drittes Kapitel: Die Genugtuung

(N. 59-72; S. 193-205)

1. Was christliche Genugtuung ist

(N. 59 f; S. 193 f)

Ein kräftiges Mittel (Sakramente) zur Tilgung lässlicher Sünden ist das Gebet des Herrn, das Vaterunser. Ferner das Kraftgebet der Kirche, das Confiteor mit der darauffolgenden Absolution oder Lossprechung (die wohl zu unterscheiden ist von der sakramentalen Absolution). Im Confiteor werden die drei Klassen von Sünden und die drei Teile des Bußsakramentes angedeutet: dreimal klopft man an die Brust: für die Sünden des Herzens (cogitatione), des Mundes oder der Zunge (verbo), und der Tat (opere). Die Sünden des Herzens werden gebüßt durch die Reue oder Zerknirschung des Herzens: die Sünden der Zunge durch das Bekenntnis oder die Beichte; die Sünden der Tat durch die »Buße« im engeren Sinn oder die Genugtuung: schon daraus erkennen wir, dass die Genugtuung viel wichtiger ist, als man oft meint. Welch gemeine Taten begehen die Menschen! Und was ist ihre Genugtuung? Betrachten wir zunächst die christliche Genugtuung im allgemeinen und dann die Genugtuung im Bußsakrament oder die sakramentale Genugtuung.

1. Was ist Genugtuung? Die Kirche zeigt sie uns in einem lebendigen Bilde; sie stellt uns die leibhafte Genugtuung selber vor Augen, den Heiland am Kreuz voll Blut und Wunden. Von Ihm sagt der Heilige Geist: »Er ist die Genugtuung für unsere Sünden, ja nicht nur für unser Sünden, sondern für die Sünden der Welt« da heißt aller Menschen (1 Joh 2, 2). Er ist die volle, ja überreiche Genugtuung; erst von dieser Genugtuung erhalten alle menschlichen Genugtuungen, alle Strengheiten der Heiligen ihren Wert; ohne sie sind sie nichts. - Den Blick auf den Gekreuzigten gerichtet, fragen wir nun: Was ist Genugtuung? Man sieht sofort erstens: Genugtuung ist etwas Schweres, Hartes, Peinigendes; daher wird die Genugtuung auch Buße genannt (»zur heilsamen Buße« gibt der Priester verschiedene Übungen auf). Zweitens sagt uns der Blick auf den Gekreuzigten: Genugtuung ist voller Ersatz für die Gott zugefügte Unbill. Erst wenn man soviel tut, dass es genug ist zur vollen Sühne des einem andern zugefügten Unrechts, erst dann kann man eigentlich von Genugtuung sprechen. Um ganz zu verstehen, was notwendig ist zur vollen Genugtuung für die Sünde, müssten wir einen rechten Begriff oder besser den richtigen Schauder vor der Beleidigung Gottes im Herzen haben. Denken wir uns: Ein treuloser Diener überfällt nachts seinen guten Herrn, knebelt ihn, nimmt dessen Geld und Pretiosen mit sich und sucht das Weite; wird aber vom Arm der Gerechtigkeit erfasst und vor das Antlitz seines erzürnten Herrn gestellt: Er fleht um Verzeihung, er leistet Abbitte (Vgl. Mt 18, 26 f ). Ist die Abbitte Genugtuung, volle Sühne, genauer Ersatz für die riesige Schuld? Gewiss nicht. Dazu wird viel mehr gefordert: Zurückstellung des Geldes, und eine gewaltige Strafe für die persönliche Beleidigung und gemeine Behandlung seines Herrn. Erst wenn der Knecht das geleistet, kann man vielleicht sagen, er habe jetzt genug getan, um das Verbrechen zu sühnen und seine Schuld ganz zu löschen. Nun wenden wir das auf Gott an und uns Sünder. Gott ist der Herr und wir gleichen dem gemeinen Knecht! Unsere Schuld ist noch größer, ja ins Unermessliche gehend, weil Gott unendlich groß ist und wir winzig klein, Gott unendlich gut und unsere Sünden eine riesige Undankbarkeit und Gemeinheit. Wenn nun Gott Genugtuung, volle Sühne von uns verlangte, müssten wir verzweifelnd erklären: wir sind zahlungsunfähig; selbst wenn wir hundert Jahre in größter Buße lebten und schließlich unseren Leib hingäben, was wäre das? Wenn eine Schlange mit ihrem Gift das einzige Kind einer Familie getötet, wäre mit dem Tod des Tieres der Schaden gutgemacht? Ebenso wenig hier.

2. Nun Gott sei gepriesen! Er selber kommt uns zu Hilfe in unbegreiflicher Liebe: »So hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingebornen Sohn hingab, und der ist die Genugtuung für unsere Sünden, ja für die Sünden der ganzen Welt.« Er ist »die volle und überreiche Genugtuung, die der Schuldenlast aller Sünden, die auf dieser Welt begangen werden, voll und ganz entspricht«. In Christus ist auch die Quelle des Wertes unserer Genugtuung. »Dem Gewicht der Genugtuung Christi ist es zuzuschreiben, wenn menschliche Handlungen vor Gott einen überaus hohen Wert haben, wie sie umgekehrt ohne diese Genugtuung einer Beachtung überhaupt nicht wert wären.« Weil Christus unser Haupt werden wollte, sind wir seine Glieder. So werden unsere Werke gleichsam Werke Christi: Unsere Gebete, unser Fasten, unsere Leiden, unsere Tränen gleichsam Gebet, Fasten, Leiden, Tränen Christi; jetzt haben unsere Werke genugtuenden Wert. Darum lässt die Kirche den Priester mit dem Propheten (Ps 115, 12 f) sprechen: »Den Kelch des Heils ergreife ich, und rufe seinen Namen an«; ich tauche gleichsam meine Leiden und meine Werke in den Kelch des blutigen Leidens Christi, so erhalten sie Wert und genugtuende Kraft. Was ist also die Genugtuung des Christen, christliche Genugtuung oder christliche Sühne? Christliche Genugtuung im allgemeinen ist Teilnahme an der Genugtuung Christi; Sühnegebet im Verein mit dem Sühnegebet Christi, Sühnearbeit im Verein mit der harten Sühnearbeit Christi, Sühneleben im Verein mit dem Sühneleben Christi, Sühneleiden im Verein mit dem SühneIeiden Christi; so können wir unserem Herrn und Gott wirklich unsere Schulden bezahlen, so können wir wirklich Genugtuung leisten. O was ist uns doch unser Herr und Heiland!

2. Über die sakramentale Genugtuung

(N. 61 f; S. 196 f)

Das Bußsakrament wird auch baptismus laboriosus genannt, wehtuende Taufe. Einerseits wird dadurch die Ähnlichkeit zwischen Taufe und Buße ausgesprochen: Das Bußsakrament ist eine Art Taufe; wie die Wassertaufe die Sünden des Ungetauften tilgt, so die Bußtaufe die Sünden des Getauften. Anderseits wird aber der Unterschied angedeutet: Die Wassertaufe tilgt Schuld und Strafe der Sünde vollständig; die Bußtaufe nimmt zwar die Schuld weg, aber nicht alle Strafe. Der Neugetaufte braucht Gott dem Herrn für seine Sünden keinen Ersatz zu leisten, es wird ihm daher keine Buße oder Strafe auferlegt. Dem Empfänger des Bußsakraments aber wird eine Buße auferlegt als sakramentale Genugtuung, durch die er Gott einigen Ersatz leisten muss.

Den Grund dieses Unterschiedes gibt das Konzil von Trient treffend an: »Es ist offenbar eine Forderung der göttlichen Gerechtigkeit, dass jene, die vor der Taufe aus Unwissenheit gefehlt haben, in anderer Weise von Gott in Gnaden aufgenommen werden, wie jene, die wissentlich den Tempel Gottes zu schänden und den Heiligen Geist zu betrüben wagten (1 Kor 3,17; Eph 4, 30), nachdem sie bereits von der Knechtschaft der Sünde und des bösen Feindes befreit und im Besitz der Gaben des Heiligen Geistes waren« (CT XIV cp 8).

Aber wie kann Gott noch Genugtuung fordern, nachdem Er die Schuld, die Beleidigung verziehen? Um das zu verstehen, beachten wir, was das Religionsbuch sagt: Jede Sünde hat zwei traurige Wirkungen: die Sündenschuld (culpa) und die Sündenstrafe (poena). Man denke etwa an eine gefährliche Schusswunde: Wenn auch die Kugel durch einen geschickten Arzt herausgezogen und das Leben des Kranken gerettet wird, so bleibt doch als ein schmerzlicher Rest die nur langsam zuheilende Wunde. Ähnlich ist es bei den Seelenwunden, den Sünden. Wenn Gott der Herr bei tödlicher Verwundung mit dem Nachlass der Sündenschuld auch die Seele vom (ewigen) Tode rettet, d. h. die ewige Sündenstrafe (der Hölle) nachlässt, so wird durchaus nicht jede vorübergehende (zeitliche) Strafe vergeben. - Viele Beispiele aus der Heiligen Schrift beweisen das! Denken wir nur an das auffallendste, an David, den königlichen Ehebrecher. Auf die Äußerung seiner (vollkommenen) Reue entgegnete der von Gott erleuchtete Prophet Nathan: »Der Herr hat deine Sünde von dir genommen.« Trotzdem blieb sich David wohl bewusst, dass eine irdische, zeitliche Strafe nicht ausbleiben werde. Darum flehte er Tag und Nacht zu Gottes Barmherzigkeit (im berühmten 50. Psalm), dass Er ihn auch von den Überbleibseln der Sünde reinigen und ihm die Sündenstrafe vergeben wolle; aber »trotz dieser herzinnigen Bitte bestrafte ihn der Herr mit dem Tode seines im Ehebruch gezeugten Kindes, mit dem Abfall und Tod seines einzig geliebten Sohnes Absolom, sowie mit anderen Strafen und Schlägen«.

Aber warum verlangt Gott der Herr solche Bußen und Genugtuungen? Welche Ziele verfolgt Er dabei? Warum und wozu sollen wir sogar freiwillige Werke der Buße tun zur Genugtuung für unsere Sünden? Das ist die Frage nach dem Zweck und Beweggrund der Genugtuung, die das Religionsbuch der Kirche sehr eingehend behandelt wissen will, »um den Gläubigen die Überzeugung beizubringen, wie notwendig es für uns ist, die Genugtuung eifrig zu üben.« 

3. Ziele und Beweggründe der Genugtuung

(N. 60 Ende; 62-66; S. 195. 197-201)

Warum verhängt man in jeder geordneten Gesellschaft Strafen für bekannt gewordene Vergehen? Schon in der Familie wird dem Kind mit der Verzeihung des Fehlers häufig nicht alle Strafe erlassen. Hat es genascht oder gelogen oder sich frech benommen gegen die Eltern, so vergeben ihm diese auf seine reuige Abbitte die Schuld; aber zur Strafe wird ihm in der Regel eine Süßigkeit versagt, oder ein Spiel verboten oder eine andere Buße aufgegeben. Ähnlich in jedem Verein, in jeder staatlichen Gesellschaft: Man ist nicht zufrieden mit der Reue des Diebes, des Raufboldes und Mörders, sondern er wird vor Gericht gestellt und zu einer entsprechenden Strafe verurteilt. Warum und wozu? Aus zwei Gründen: der Besserung des ÜbeItäters wegen und zur heilsamen Wirkung auf die andern.

1. Also Ziel und Beweggrund der Buße oder Genugtuung betrifft zunächst den Sünder selbst. Sie soll ihn

a) vor dem Rückfall sichern. »Zweifellos halten diese Sühnestrafen stark von der Sünde ab, sagt das Konzil von Trient, sie wirken wie ein Zügel und machen den Büßer für die Zukunft vorsichtiger und wachsamer« (CT XIV cp 8). Aus zwei Gründen ist das der Fall. Erstens weil die Genugtuung, wenn sie echt ist, notwendig mit dem »festen Entschluss verbunden sein muss, die Sünde in Zukunft aus aller Kraft zu meiden, die Ursachen der Sünde zu entfernen und ihren Einflüsterungen kein Gehör mehr zu schenken«: Der wahrhaft Bußfertige flieht z. B. die Gelegenheit zur Sünde, und lässt sich von diesem Entschluss nicht durch verschiedene Scheingründe abbringen. Der zweite Grund ist die Furcht vor der Strafe. Das Motiv der Furcht brauchen wir alle, wenigstens wenn der Reiz zur Sünde stark ist; da genügen die edelsten Motive der Liebe und Dankbarkeit nicht, um uns in Ordnung zu halten. Wenn wir daher nach gebeichteter Sünde eine harte Buße auf uns nehmen müssten, o wie würde uns dann die Furcht vor solchen Bußen in Schranken halten! Lege dir, wenn du geflucht hast, zur Buße auf, kein Abendessen zu nehmen, sagt einmal der hl. Johannes Chrysostomus, und du wirst sehen, wie rasch du dich besserst. Darum ist es tief zu beklagen, sagt das Religionsbuch, »dass die alte Bußstrenge so sehr nachgelassen hat und die Liebe so allgemein erkaltet ist, dass sehr viele Christen zur Erlangung des Sündennachlasses schon nicht mehr einen innern Reueschmerz und herzliches Flehen für notwendig halten, sondern genug getan zu haben glauben, wenn sie sich nur den Anschein eines reuigen Sünders geben«. Wenn wir daher großen Ernst haben in der Lebensbesserung, sollten wir den Beichtvater bitten, er möge uns größere auch harte Bußen aufgeben, die uns schwer fallen: so werden wir die ganze heilsame Wirkung der »sakramentalen Genugtuung« erfahren.

b) Die Buße reinigt die Seele und heilt die Sündenwunden aus. Daher nennt man auch »die Genugtuung einen Reinigungsprozess, durch den aus der Seele herausgewaschen wird, was sich infolge der Sündenmakel in ihr an Schmutz festgesetzt hat«. Ein Dieb z. B. oder ein unkeuscher Mensch ist in seiner Seele ja nicht nur durch die Sünden gegen das siebte und sechste Gebot befleckt: sondern noch viel anderer Sündenschmutz setzt sich in ihr fest: Lüge, Verstellung, Heuchelei und Schmeichelei, Rücksichtslosigkeit und Frechheit usw. All dieser Schmutz wird allmählich durch ernsthafte Buße aus der Seele entfernt. Es geht ähnlich, wie wenn Gott über einen reumütigen Sünder nach der Beichte die zeitliche Strafe der Skrupel, die Buße der Ängstlichkeit, kommen lässt: O wie kann diese Buße das Gewissen säubern und läutern! Ausheilung der Seele: »Es genügt nicht, sagt der hl. Chrysostomus, den Pfeil aus dem Körper herauszuziehen, auch die Wunde, die der Pfeil schlug, muss geheilt werden. So muss auch in der Seele nach der Nachlassung der Sünde die Wunde, die noch verbleibt, geheilt werden durch die Buße.« Suchen wir das gut zu verstehen: Durch die Sünden werden die Krankheitsanlagen in uns verschlimmert. Durch Zornsünden z. B. wird die Erregbarkeit und Zornmütigkeit des Herzens größer. Durch alle Sünden der Sinnlichkeit wird die Lust nach sinnlichem Genuss stärker, heftiger; durch Stolz und Hochmutsünden wächst die Ehrsucht. Solange diese Anlagen und Neigungen eine bedeutende Stärke haben, wird unsere Seele immer neue Krankheitsanfälle erleiden. Als geheilt kann sie nur dann betrachtet werden, wenn diese Neigungen sehr geschwächt sind und der höhere Mensch, unser freier Wille, stark geworden ist. Das geschieht aber durch Bußübungen. Jede Bußübung ist ein Schlag auf die tiefste Wurzel aller Unordnungen in uns, die verkehrte Ichsucht, die ungeordnete Eigenliebe. Erst wenn diese in uns (wenn auch nicht ganz erstorben, das ist nicht möglich) klein geworden, erst dann kann man sagen: die Seele ist ausgeheilt. Jetzt verstehen wir, warum das Religionsbuch es eine Fügung »der göttlichen Milde nennt, dass uns die Sünden nicht so ohne jede Genugtuung vergeben werden«.

2. Nicht nur für den Sünder, für die ganze christliche Gemeinde haben die Genugtuungswerke heilsame Wirkungen. Zunächst und unmittelbar die Wirkung der Erbauung und Aufmunterung: Wenn die Gläubigen sehen, wie ernst es ein Büßer nimmt mit der Tilgung der Sündenreste, wie große Strafe er dafür mit Geduld und Demut erträgt, muss doch in allen Gutgesinnten die Furcht vor der Sünde und der entschlossene Wille, mit ihr zu brechen, stärker werden; »es muss, wie das Religionsbuch sagt, ihnen klar werden, dass auch sie in all ihrem Wandel sich hoher Vorsicht befleißen und ihre bisherige Lebensweise einer Besserung unterziehen müssen.« - In der strengen Buße liegt ferner für alle ein Abschreckungsmittel von Sünden und Verbrechen. Auch in der staatlichen Gesellschaft soll die Bestrafung der Verbrecher abschreckenden Charakter haben für das ganze Volk: Der Blick auf die große, über bestimmte Vergehen verhängte Strafe wirkt eindämmend, zügelnd auf das leidenschaftlIche Begehren und hält von ähnlichen Ausschreitungen zurück. Es ist darum kein Fortschritt, wenn der Staat öffentliche Verbrechen nicht mehr strenge, auch mit der Todesstrafe, ahndet. Wie es auch keinen Fortschritt bedeutet, wenn in der kirchlichen Bußdisziplin eine übermäßig milde Praxis sich einbürgert. - Endlich soll durch (öffentliche) Bußen nach St. Augustin »auch der kirchlichen Gemeinschaft, vor der die Sünde vergeben wird, eine Genugtuung geleistet werden«. Jedes Verbrechen, das von einem Glied des mystischen Leibes Christi begangen wird, ist eine Unehre, eine Schande, dem ganzen Leibe der Kirche angetan. Wie das (öffentliche) Vergehen eines Familiengliedes von der ganzen Familie als Schmach empfunden wird. Es muss daher der ganzen Familie, der ganzen Gemeinschaft, dafür Genugtuung geleistet werden. - Alle diese segensreichen Wirkungen der Bußwerke für andere sind einst, als noch die öffentliche Kirchenbuße in Übung war, klarer aufgetreten und haben das öffentliche Leben durchgreifender beeinflusst. »Bei öffentlichen Vergehen erhielt der Sünder die Lossprechung nicht, bevor er nicht die öffentliche Buße auf sich genommen hatte. In der Zwischenzeit flehten die Seelenhirten um das Heil der Büßer zu Gott und mahnten unablässig auch (die andern Gläubigen und) die Büßer, selbst ein gleiches zu tun. Unermüdlich war z. B. der hl. Ambrosius dafür besorgt, dessen Tränen, wie berichtet wird, sehr viele, die harten Herzens dem Bußsakrament genaht waren, so bis ins Innerste zu erschüttern, dass sie zu einem aufrichtigen Reueschmerz gelangten.« Auch heute sollte man nach der Mahnung des Religionsbuches nicht von jeder öffentlichen Buße absehen. Bei einem öffentlichen Ärgernis, so sagt es, sollte man eine öffentliche Buße auflegen und sich nicht leicht durch die Bitte des Pönitenten umstimmen lassen. »Man rede ihm vielmehr zu, gern und bereitwillig auf sich zu nehmen, was ihm wie dem Nebenmenschen nur zum Heile sein kann«.

3. Außer den segensreichen Wirkungen der Buße haben wir noch andere edle Beweggründe: Vor allem der Blick auf den Heiland verlangt gebieterisch ernste Genugtuung. Die Dankbarkeit gegen Ihn. Wenn jemand aus einem brennenden Haus gerettet wird und der Retter holt sich dabei schwere Brandwunden, so dass er monatelang zwischen Leben und Tod schwebt; der Gerettete aber mag nicht einmal eine einzige Nacht opfern, um bei seinem Retter zu wachen, wie gemein wäre das und wie undankbar! Nun, hat der Heiland für uns nicht viel mehr getan? Verlangt also von uns die Dankbarkeit nicht auch Mit-Leiden? - Auch das Ehrgefühl fordert Buße: Schmach über den, der Gedanke ist vom hl. Bernard, der unter einem dornengekrönten Haupt ein verzärteltes und verweichlichtes Glied sein will! - Der Mangel an Mitleidenwollen mit dem Heiland ist ein schlimmes Zeichen! Bei schwerer Krankheit leiden doch alle Glieder des Körpers. Wenn ein Glied gar nichts empfindet, so ist es erstorben oder verdorrt. Wenn beim übergroßen Leid und Schmerz des Hauptes, das Christus ist, manches Glied an seinem mystischen Leib gar nichts mitleiden will, ist das dann nicht auch ein Zeichen, dass dieses Glied nicht mehr in lebendiger Verbindung mit dem Haupt, dass es erstorben ist, mit andern Worten, dass es nicht im Gnadenstand lebt?

Auch die richtige Liebe zu uns fordert Bußstrenge. Diesen Gedanken spricht der hl. Apostel Paulus wiederholt aus: Wenn wir Miterben Christi sein wollen im himmlischen Reich, dann müssen wir hier mit Ihm leiden (Röm 8, 14); wenn wir mit Ihm einmal in Herrlichkeit leben wollen, müssen wir vorher mit Ihm sterben, der Welt und den Leidenschaften, durch fortgesetzte Abtötung; nur wenn wir Geduld üben in den Drangsalen dieses Lebens und in Geduld ausharren, werden wir mit Ihm herrschen (2 Tim 2, 11 f). Und wenn wir die Strenge der göttlichen Gerechtigkeit fürchten, die auch nachgelassene Sünden durch zeitliche Strafe ahndet in diesem oder im andern Leben, - das unfehlbare Mittel, den göttlichen Richter gleichsam zu entwaffnen, ist nach demselben Apostel eifrige Buße: »Wollten wir uns selbst richten«, würden wir selber über uns Strafen verhängen, was eben durch freiwillige Bußwerke geschieht, »dann würden wir nicht gerichtet werden. Indem wir aber zu Gericht gezogen werden, nimmt uns der Herr in Zucht, damit wir nicht dereinst mitsamt der Welt verdammt werden« (1 Kor 11, 31 f), d. h. wenn Gott trotzdem Strafen über uns verhängt, so sind es väterliche Erziehungsstrafen, wodurch Er uns vor der ewigen Verdammnis rettet.

4. Vorbedingungen für den genugtuenden Wert der Bußwerke

(N. 67-69; S. 201-203)

Nicht alle Bußwerke haben genugtuende, satisfaktorische Kraft. Dazu werden zwei Bedingungen gefordert: erstens, dass der Mensch überhaupt satisfaktionsfähig ist, und zweitens, dass es wirklich Bußwerke sind, d. h. bittere, harte, unangenehme, leid bereitende Werke.

1. Das Wort Satisfaktionsfähigkeit ist aus dem Ehrenkodex der Duellunsitte genommen. Ein Ehrloser oder tief unter dem andern stehender Mensch wird als nicht satisfaktionsfähig betrachtet. In bezug auf das Duell ist dieser Begriff natürlich nicht am Platz. In bezug auf Gott ist er aber voll und ganz berechtigt. Da müssen wir fragen: Wer ist Gott gegenüber satisfaktionsfähig ? Wir wissen es: Nur der Gottmensch. Er allein kann Gott eigentlich eine Genugtuung, Satisfaktion, leisten für die der göttlichen Majestät zugefügten Beleidigungen. Was folgt daraus? Dass unsere Bußwerke nur dann genugtuenden Wert haben können, wenn man von ihnen sagen kann: sie sind zugleich sühnende Taten, Bußwerke des Heilandes. Aber ist denn das möglich? Gewiss, dank dem wunderbaren Erlösungsplan Gottes. Was ist dazu nötig? Dass wir eins sind mit dem Heiland, dass wir mit Ihm lebendig verbunden sind wie die Glieder des Leibes mit dem Haupt, oder wie die Zweige mit dem Weinstock. Wenn diese lebendige Verbindung da ist, so ist Christus in uns tätig, und lässt seine Lebenssäfte, »seine Gnaden, unaufhörlich auf uns überströmen, wie das Haupt auf die Glieder, wie der Weinstock auf die Rebzweige (Eph 4, 16; Jo 15, 4 f). Und diese Gnade kommt stets unsern guten Werken zuvor, sie geht ihnen zur Seite und folgt ihnen nach.« Daher rührt der doppelte unschätzbare Wert, den unsere guten Handlungen haben: Einmal verdienen wir uns damit die ewige Herrlichkeit als Lohn; zum andern können wir für unsere Sünden damit Genugtuung leisten. Ohne diesen fortwährenden Zufluss der Gnade Christus des Herrn »könnten wir unmöglich (Verdienste sammeln oder) Gott Genugtuung leisten«. Durch die Gnade aber oder infolge unserer Eingliederung in den Leib Christi wird auch das geringste gute Werk (das Reichen eines Bechers Wasser an den Durstigen (Mt 10, 42; Mk 9, 40) verdienstlich für das ewige Leben, und auch das geringste Bußwerk erhält vor Gott genugtuenden Wert.

Wie wichtig ist es darum, dass wir immer in dieser lebendigen Verbindung mit dem Heiland, im Gnadenstand bleiben; dass wir uns sorgfältig vor der Todsünde hüten, die eben darum Todsünde heißt, weil sie uns zu toten Gliedern am Leibe Christi und zu verdorrten Zweigen am göttlichen Weinstock macht! O, wie viel geht für den Todsünder verloren von all dem Guten, das ja auch er tut: Gewiss, einen gewissen Wert haben die guten Handlungen des Todsünders immerhin, sie sind eine Tatbitte zu Gott um die Gnade der Bekehrung; darum soll der sündige Mensch ja nicht aufhören, Gutes zu tun - aber innern und bleibenden Wert vor Gott haben sie nicht: Der Sünder verdient damit nichts und büßt nichts ab. - Eine weitere Folgerung. Wie großartig und herrlich ist die Genugtuung Christus des Herrn! Man hat uns Katholiken vorgeworfen, dass wir die genugtuende Kraft des Lebens und Leidens Christi herabmindern, weil wir auch von Seite der erlösten Menschen Bußwerke verlangen. Der Vorwurf ist unberechtigt; das Gegenteil ist wahr. Gerade darin zeigt sich die überreiche Kraft des Sühnelebens und Sühneleidens Christus des Herrn in noch glänzenderem Licht, dass es nicht nur selbst unendliche Kraft besitzt, sondern auch den armseligen menschlichen Bußwerken einen unmessbaren verdienstlichen und sühnenden Wert verleiht. Denken wir uns einen großen Künstler, der viele tiefverschuldete Schüler hat. Wann zeigt sich dieser Künstler größer, wenn er mit seinem durch die Kunst verdienten Vermögen deren Schulden zahlt, oder wenn er sie zu so tüchtigen Künstlern heranbildet, dass sie durch eigene Kunstwerke die Schulden begleichen können?

2. Die zweite Bedingung lautet: »Die genugtuenden Werke müssen für uns etwas Bitteres haben«; sie müssen wirklich Bußwerke sein. Warum? Durch die Genugtuung soll der Schaden ersetzt werden, der durch die Beleidigung angerichtet wurde. Durch diese wurde genommen, geraubt; durch jene muss gegeben, zurückerstattet werden. Beleidigung und Genugtuung sind also Gegensätze und müssen daher entgegengesetzte Eigenschaften haben. Nun wird aber in der Sünde (oder in der Beleidigung) verbotene Lust gesucht: Augenlust, Fleischeslust, unerlaubte geistige Lust; darum muss im Gegensatz der Sünde, in der Genugtuung Unlust liegen. Durch unangenehmes, schmerzliches, peinvolles Tun muss die Sünde gesühnt werden. - So verstehen wir, warum alles, was Gott der Herr dem Menschengeschlecht als Buße aufgelegt hat, diesen bittern Charakter hat, von der Vertreibung der ersten Menschen aus dem Paradies bis zu Moses, der zur Sühne für seine Sünde das heissersehnte Land nicht betreten darf, und bis zur unendlich wertvollen Genugtuung des Gottmenschen Jesus Christus: Er hat den Kelch der Bitterkeit bis auf den letzten Tropfen getrunken. - Beachten wir aber bei dieser Bitterkeit der Genugtuung einen ganz wichtigen Umstand, wodurch sie sich wesentlich unterscheidet von der Bitterkeit der Strafe. Bei jener spricht nicht die Gerechtigkeit das letzte Wort wie bei dieser, sondern die Liebe. Ja aus Liebe verlangt der himmlische Vater von uns Bitterkeit zur Sühne: durch die Bitterkeit der Buße soll unser Herz, das naturgemäß Genuss und Freude sucht, seine Liebe zur Sünde verlieren. Die Galle des innern und äußern Schmerzes, die die Vatersorge Gottes in den Taumelkelch der Sündenlust träufelt, oder die der büßende Mensch selber beimischt, sie soll uns innerlichst erleben lassen, dass die Sünde ein süßes Gift ist, süß im Augenblick der sündigen Tat, aber nachher die Seele quälend und marternd wie Gift.

Indes hat uns Gottes Vatergüte ein Mittel gegeben, auch die Bitterkeit der Buße zu lindern und zu versüßen: Das ist die große Liebe und die Gewöhnung. Je größer die Liebe, um so weniger drücken die aus Liebe gebrachten Opfer: Die Liebe versüßt die Bitterkeit des Opfers; und große Liebe bringt auch die größten Opfer mit Freuden. »Es ist ein besonderes Vorrecht der Kinder Gottes, so von Liebe und Hingabe zu ihm entflammt zu sein, dass sie auch im Feuer empfindlichster Schmerzen fast kein Ungemach fühlen, oder doch alles mit heiterstem Gleichmut tragen.« Noch mehr wirkt die von Liebe getragene Gewöhnung. Z. B. die Arbeit ist dem gefallenen Menschen hart und bitter. Wie wird sie aber durch Gewohnheit leicht und süß! Das Ordensleben ist mit seinen fortwährenden Opfern, die es von der Eigenliebe verlangt, wahrlich kein leichtes Leben. Und doch verliert es durch längerdauernde Gewöhnung seine Härte und wird leicht. Und nun beachten wir wiederum die Güte Gottes! Der Wert des leicht gewordenen Bußlebens, der Wert der genugtuenden Werke wird dadurch nicht gemindert, dass man ihre Härte nicht mehr fühlt; sondern im Gegenteil, solche durch Liebe süß gewordenen Bußwerke haben vor Gott eine noch größere genugtuende Kraft.

5. Die Arten der Genugtuungswerke

(N. 70f; S. 203 f)

1. Die Werke der Genugtuung, die der Beichtvater auflegt, und die das Beichtkind selbst wählen kann, lassen sich auf drei Hauptarten zurückführen: Beten, Fasten, Almosengeben. Warum? Erstens. Durch die Sünde missbrauchen wir drei Kreise von Gütern, die wir von Gott empfangen haben: die seelischen, körperlichen und äußern Güter. Daher müssen wir auch Genugtuung leisten durch Opfer oder Bußwerke, die wir mit den seelischen Kräften üben (Gebet), oder mit unserem Körper (Fasten) oder durch Verzicht auf äußere Güter (Almosengeben). Eine andere Erwägung: Dreifach ist die Lust, die uns Menschen zur Sünde verleitet. Dafür sollen wir auch auf dreifache Weise gestraft werden und genugtun: für die Augenlust durch die Abgabe unserer Güter (Almosen); für die Fleischeslust durch Peinigung des Fleisches (Fasten oder andere körperliche Strengheiten); für die Hoffart des Lebens durch Demütigung des Geistes und Herzens im Gebet. Endlich sind es drei Persönlichkeiten, die durch unsere Sünden verletzt werden: Gott, der Nächste und wir selbst: Gott müssen wir darum versöhnen durch Gebet, dem Nebenmenschen genugtun durch Almosengeben, und uns selbst heilen oder den Schaden ersetzen durch Fasten. - Wenn wir die Bußwerke in diesem dreifachen Licht betrachten, verstehen wir gut, warum gerade die Heiligen Gottes so eifrig waren in diesen Werken der Sühne und Genugtuung: Sie erkannten klar die Bosheit der Beleidigung Gottes und darum straften sie sich so strenge dafür; sie waren mit heiligem Hass gegen die »Welt« und ihre dreifache Lust erfüllt, und darum verlangten sie mit fast unersättlichem Hunger nach dem, was die »Welt« flieht, nach Pein und Leiden; sie trugen die glühendste Liebe zu Gott und um Gottes willen zum Nebenmenschen und zu ihrer eigenen Seele im Herzen, und daher ihr brennender Eifer, alle Verletzungen Gottes und seiner Kinder durch ihre Bußwerke gleichsam zu heilen. Dieser Bußeifer ist nicht auf heiIiggesprochene Menschen eingeengt. Er findet sich auch bei tausenden von Christen. Auch die unsrer Zeit fast unverständliche körperliche Strenge: Züchtigung des Fleisches durch die Geißel usw. In vielen Orden ist diese Buße vorgeschrieben; in andern geistlichen Kreisen wird sie ohne Vorschrift geübt: Um den niedern Menschen in tatsächlicher Unterordnung zu halten, im lebendigen Bewusstsein, dass er der Seele zu dienen hat; um im Verein mit dem Buß- und Sühneleiden Christi für die ganze Menschheit Sühne zu leisten; um dem Herrn für sein bitteres Leiden zu danken und ihm Liebe zu zeigen. Gewiss muss die Klugheit Leiterin sein in der Ausübung körperlicher Buße wie in jeder Tugendübung; aber solche Strengheiten einfach als ganz unzeitgemäß abweisen oder gar geringschätzen, das ist sicher nicht christliche Klugheit, sondern Klugheit des Fleisches, von der der Apostel sagt, dass sie Tod ist (Röm 8, 6).

2. Außer den von den Menschen gewählten Bußwerken gibt es noch ein fast unübersehbares Feld von Genugtuungswerken, die Gott der Herr seinen Kindern auflegt: Jede harte Arbeit, alle Plage und Mühsal, alles Ungemach an Leib und Seele, das uns ohne unser Zutun trifft, es sind Bußwerke, die unser himmlischer Vater schickt oder zulässt: O wenn wir »all das in Geduld trügen, es wäre uns damit schon reichlich Stoff zu Genugtuung (und Verdienst) gegeben!« Überdies haben die von Gott auferlegten Bußwerke vor den selbstgewählten große Vorzüge: z. B. dass unser Eigenwille dabei nichts zu sagen hat, und dass wir infolgedessen keine Unklugheiten und Selbsttäuschungen begehen; vor allem, dass wir ein fortwährendes Bußleben führen können: durch ernste geordnete Arbeit und Pflichterfüllung in gesunden Tagen und durch Geduld in den Leiden der Krankheit und des Alters. Wie töricht sind wir, wenn wir das von Gott gesandte Ungemach »nur widerwillig und mit Widerstreben über uns ergehen lassen! Einem solchen Christen geht aller genugtuende Wert verloren, er hat darin nur die strafende und rächende Hand Gottes zu tragen, der die Sünden nach gerechtem Gerichte vergilt«.

6. Kann sich der Christ den Bußwerken entziehen?

(N. 72; S. 204 f)

Auf den ersten Blick fällt diese Frage auf, sie scheint fast frivol. Denn »die Sünde darf nicht ungestraft bleiben, das wäre nicht geziemend, das wäre nicht gerecht«, sagt einmal St. Augustin; und »wer mir nachfolgen will, verleugne sich selbst und nehme täglich das Kreuz auf sich«, sagt Christus der Herr selber. Wie kann man daher eine solche Frage stellen? Antwort: Weil man unserer Kirche vorwirft, durch ihre Lehre von der stellvertretenden Genugtuung und durch das daraus fließende Ablasswesen leite sie die Katholiken geradezu an, sich der Buße zu entziehen. Sehen wir aber genauer zu, so erkennen wir, wie ungerecht der Vorwurf ist, wie vielmehr durch dieses Lehrstück unseres heiligen Glaubens die Bußstrenge unter den Kindern der Kirche gefördert wird.

1. Betrachten wir zuerst die Sühne oder Genugtuung durch Stellvertretung: »Einer kann für den andern Genugtuung leisten«, sagt das Religionsbuch. Um nicht irre zu gehen, erinnern wir uns, was die »Genugtuung«, von der wir hier sprechen, bedeutet. Um Abtragung zeitlicher Strafen handelt es sich, die nach der Sündenvergebung als Rest übrig bleiben. Nicht um Sündenvergebung. In bezug auf den Sündennachlaß gibt es keine Stellvertretung; daher auch nicht in jenen Handlungen, die zur Sündenvergebung notwendig sind: Niemand kann für einen andern Reue erwecken, niemand kann für einen andern beichten; nur für die bereits nachgelassenen Sünden anderer können wir genugtun, nur diese »Last des andern können wir tragen.«(Gal 6, 2). Darin unterscheidet sich also das dritte Stück des Bußsakramentes von den zwei andern; Reue und Beichte ist notwendig eine ganz persönliche Tat des Sünders selbst, der losgesprochen werden will; sie kann auch nicht zum Teil durch einen andern ersetzt werden. Anders die Genugtuung: Sie kann vom Beichtvater auf andere Schultern gelegt werden, auch auf seine eigenen. Vom Beichtvater muss das geschehen, nur er bestimmt die sakramentale Buße. Nicht das Beichtkind kann sich nach Belieben einen andern als Träger der Buße unterstellen oder auswählen (DU 1115. 986). Allerdings, und das müssen wir beachten, wenigstens einen kleinen Teil der Buße muss immer das Beichtkind selbst leisten, weil auch die Genugtuung eines der drei Stücke ist, die beim Bußsakrament der Pönitent zu besorgen hat.

Fragen wir, was ist der Grund der Übertragbarkeit der sakramentalen Buße? Antwort: Die »Gemeinschaft der Heiligen«, die geistliche Gütergemeinschaft unter den Christen. Wir sind Glieder eines und desselben Leibes. Wie daher am menschlichen Leib jedes Glied im Dienst des ganzen Körpers steht, z. B. »der Fuß nicht nur um seinetwillen sondern um des ganzen Leibes willen seine Aufgabe erfüllt, und die Augen nicht nur für den eigenen Vorteil sondern für den gemeinsamen Vorteil aller Glieder tätig sind, so muss auch im geheimnisvollen Leib Christi die genugtuende Tätigkeit der einzelnen Glieder im Dienste der Gemeinschaft stehen«. O was ist das doch eine tröstliche Lehre, »für die wir der unendlichen Güte und Barmherzigkeit Gottes nicht genug danken können!« Was ist es darum für ein Glück, wenn in einem Volk, in einer Stadt, in einer religiösen Gemeinschaft, in einer Familie heilige Seelen leben, die durch ihre Bußstrenge der beleidigten göttlichen Majestät Genugtuung leisten für die Gemeinschaft! Ja, wahrlich aus heiligen Menschen, wenn sie auch ganz verborgen und ungekannt leben, fließen Ströme reichen Segens aus auf die ganze Welt. - Aus dieser Lehre wird eine Tatsache verständlich, die man im Leben heiliger Priester und Seelenführer beobachten kann: Sie geben großen Sündern oft nur kleine und milde »Bußen« auf. Aber dafür tun sie selbst Buße für ihre geistlichen Kinder. Der hl. Franz Xaver bekehrte auf seiner Indienfahrt einen großen Sünder und gab ihm für sein Fluchen und Lästern und sein schmutziges Leben einige »Vaterunser« auf; aber dann zog er sich (das Schiff hatte gerade an einer Zwischenstation angelegt) in einen nahen Wald zurück und geißelte sich blutig für den armen Menschen. O, was läge da ein Feld vor uns für die Betätigung wahrer Liebe gegen die Sünder! Zuerst ihnen durch Gebet und Buße die Gnade der Bekehrung erbitten, und dann, wenn sie beichten, einen Teil der Buße auf sich nehmen! Wie leicht täten dann die Beichtväter, wenn sie dem bekehrten Sünder sagen könnten, die Buße werde er zum größten Teil auf die Schultern anderer legen, die sich ihm dazu angeboten hätten. So könnte manche Frau ihrem sündigen Mann Bekehrung und Beichte erleichtern, - manche Eltern einem in die Irre gegangenen Kind und umgekehrt. Und wie würde durch dieses Tragen der Last anderer die Liebe und Eintracht gefördert, wie würden Menschen, die schon durch natürliche Bande vereinigt sind, durch dieses übernatürliche Band noch viel fester zusammengeschlossen! Und wie heißer Dank wird unser Herz einmal erfüllen, wenn wir im Jenseits sehen, dass wir die Befreiung oder Abkürzung des Fegfeuers dieser oder jener verborgenen Seele zu danken haben, die während unserer irdischen Pilgerfahrt für uns gebüßt und Gott dem Herrn genuggetan hat!

2. Mit der stellvertretenden Genugtuung hängt der Ablass zusammen. Er ist auch ein Weg, auf dem man in heiliger und rechter Weise der persönlichen Buße einigermaßen ausweichen kann. Wie das Wort sagt, bedeutet er Nachlass (= Ablass), und zwar Nachlass zeitlicher Sündenstrafen nach erlangter Verzeihung der Sündenschuld. Auch der Ablass beruht auf stellvertretender Genugtuung. Wie denn? Eine heilige Seele sah in einem Gesicht auf offenem Platz einen großen Tisch, bedeckt mit Kostbarkeiten aller Art, Diamanten und anderem Edelgestein, Gold und Silber. Diese Schätze sollten andeuten die unendlichen Genugtuungswerke Christi des Herrn, dann die Genugtuungen seiner heiligen Mutter und der übrigen Heiligen. Sie alle bilden einen unerschöpflichen Genugtuungsschatz. Schatzmeisterin ist die Kirche, ist vor allem der Papst. Die Kirche kann diese Schätze an ihre Kinder verteilen, nachdem sie ihre Sünden aufrichtig bereut und Verzeihung darüber erlangt haben. Die Kirche nimmt dann aus diesem Schatz so viel, dass dadurch jenes Maß von Sündenstrafen getilgt wird, das der arme Sünder in 100, 300 Tagen strenger alter Kirchenbuße abgebüßt hätte, d. h. sie verleiht einen unvollkommenen Ablass von 100, 300Tagen; oder sie entnimmt dem Schatz so viel, dass dadurch alle zeitlichen Strafen eines sündigen Kindes der Kirche vollständig gelöscht werden; d. h. sie verleiht einen vollkommenen Ablass.

3. Was folgt aus diesen kirchlichen Lehren? Erstens große Dankbarkeit gegen unseren Heiland! O, welch großes Maß von zeitlichen Strafen würde sich für viele Christen anhäufen, wenn es keine Genugtuung durch Stellvertretung gäbe! Wie lange müssten wir dann auf Befreiung aus dem Kerker des Fegfeuers warten? - Zweitens. Vergessen wir nicht, die Genugtuung durch Stellvertretung setzt immer voraus, dass wir die SündenschuId getilgt haben. Keine Sündenschuld, auch nicht die kleinste, kann aber nachgelassen werden ohne wahre aufrichtige Reue. Was folgt daraus, meine lieben Leser? Doch das, dass wir nur dann aus diesem Sühneschatz schöpfen können, wenn wir den Bußgeist in uns nähren, wenn wir unser Herz ernstlich von den Sünden, auch von den lässlichen Sünden losreißen. Nur dann sind uns die Ablässe der Kirche und die stellvertretende Buße wirkliche Hilfe, wirklich Strafnachlaß. Leider übersieht man das mitunter, zum eigenen großen Schaden! Jede milde Buße, die uns der Beichtvater etwa für schwere Sünden aufgibt, und jeder Ablass ist daher eigentlich ein eindringlicher Ruf an unser Herz: Gib alle Liebe zur Sünde auf; reiß dich los von aller ungeordneten Anhänglichkeit an die Menschen und Güter dieser Welt; hasse und verabscheue jede, auch die kleinste Sünde! Denn sonst frommt dir der Ablass nicht und wird dir die Genugtuung durch Stellvertretung nicht zuteil. Da haben wir jetzt die Antwort auf unsere anfangs gestellte Frage: Der Christ kann sich in keinem Fall dem Bußgeist oder der inneren Buße entziehen! Und der innere Bußgeist wird sich, wenn er wirklich lebendig ist, notwendig in äußeren Bußwerken auswirken. - Noch klarer wird dies aus der dritten Folgerung: Die auf andere Schultern gelegte Buße leistet nicht ganz das gleiche, wie die vom Sünder selber getragene. Diese ist nicht nur Sühne oder Genugtuung, sondern sie ist auch »Arznei, eine Kur, die dem Pönitenten zur Heilung der verkehrten Neigungen verordnet wird«. Diese bessernde, die krankhaften Seelenanlagen heilende Wirkung kann die von andern ertragene Buße nicht haben. Der in unreiner Sünde Lebende kann sich nur dann gründlich bessern, der Leidenschaftliche nur dann geheilt werden, wenn er selber wehetuende Bußwerke auf sich nimmt. Eine böse Zunge wird nicht geheilt durch Schweigen, Hunger und Durst anderer, sondern nur dann, wenn sie selber leidet und büßt.

In der Lehre von der stellvertretenden Genugtuung liegt die verborgene Quelle für das ergreifende Bußleben so vieler Heiliger. Nicht für sich bedurften sie der übergroßen Strenge, die sie übten: ach, viele aus ihnen haben nie eine schwere Sünde begangen und ganz wenig lässliche! Aber vor ihren Augen standen Tag und Nacht die Sünden und Gräuel der Welt, auch die Frevel katholischer Christen; für diese, für ihre sündigen Brüder und Schwestern, erstatteten sie der göttlichen Majestät Abbitte und Sühne; für sie haben sie so harte Buße getan, im Verein mit dem göttlichen Opferlamm und aus Liebe zu Ihm. Wollen wir ihnen nicht wenigstens von ferne folgen?

Viertes Kapitel Der Beichtvater

Vom Beichtvater handelt das Religionsbuch nicht in zusammenhängender Darstellung, sondern verstreut in der Besprechung der drei den Pönitenten betreffenden Teile.

1. Die Gewalt des Beichtvaters

(N. 54f; S.187f)

Der Beichtvater heißt im Lateinischen minister des Bußsakramentes, Diener am Sakrament. Daraus ergeben sich zwei Folgerungen: 1) dass die Hauptperson nicht der Beichtvater ist. Das ist der Heiland. Er ist der Herr des Sakramentes, der durch den Beichtvater redet, losspricht und heilt; 2) dass der Beichtvater sich ganz nach dem Willen des Herrn richten muss, nicht nur bei der Verwaltung des Sakramentes, sondern auch bei seiner Vorbereitung, in seinen Eigenschaften und in seiner Ausrüstung: Der Herr bestimmt, wer Diener des Sakramentes sein soll, der Herr setzt die Bedingungen fest, unter denen jemand zur Verwaltung dieses Sakramentes aufgenommen werden soll. Nach des Herrn Willen muss der Priester zum gültigen Beichthören eine zweifache Gewalt oder übernatürliche Kraft besitzen; und zum fruchtreichen Beichthören mehrere Eigenschaften. Aus der vielfachen Ausrüstung, die zum Beichthören gefordert wird, erkennen wir, wie sehr der Heiland für seine verirrten Schäflein, für seine verlornen Kinder besorgt ist.

1. Eine doppelte heilige Gewalt wird zum Beichthören gefordert. Zuerst die priesterliche Gewalt oder Kraft: Nicht Diakone, nicht einmal Bischöfe oder Ordensgeneräle, wenn sie nicht Priester sind, können beichthören, sondern nur Priester: Das ist Glaubenslehre, auf dem Konzil von Trient klar ausgesprochen (CT XIV cp 6 cn 10), und vom Heiland dadurch angedeutet, dass Er seinen Aposteln diese Gewalt erst nach der Auferstehung gab (Joh 20, 23), nachdem Er sie beim Letzten Abendmahl zu Priestern geweiht hatte. Und es ist das sehr weise vom Herrn angeordnet worden. Nur jene, die Gewalt haben über den wahren Leib Christi, sollten auch über Christi mystischen Leib Gewalt haben. Nur sie sollten die Seelenärzte sein, um die kranken oder erstorbenen Glieder des Herrn zu heilen oder wieder zu beleben. Und nur jene, die den wahren Leib des Herrn gegenwärtig machen und austeilen, sollten das Recht haben, jenes Sakrament zu spenden, durch das man vorbereitet wird auf den Empfang des wirklichen Leibes des Herrn.

2. Die richterliche Gewalt oder Kraft (Jurisdiktionsgewalt): Nicht jeder Priester kann sogleich nach der Weihe gültig beichthören. Er kann gültig die Heilige Messe feiern, gültig die Heilige Ölung spenden usw., aber nicht gültig beichthören: ohne die von den kirchlichen Obern übertragene richterliche Gewalt, ohne diese kirchliche Sendung wäre das Bußsakrament ungültig. - Warum? Beachten wir die Eigentümlichkeit dieses Sakramentes: es ist ein Gericht, ein gültiger Rechtsspruch mit Verurteilung zu einer Strafe. Zu einem solchen Rechtsspruch ist auch in jedem Staat notwendig, dass man nicht nur die Eignung, die Fähigkeit dazu besitzt. Es genügt nicht, ein absolvierter Jurist zu sein, durch die staatliche Prüfung als befähigt zum Rechtsprechen erklärt zu sein. Sondern es ist notwendig, dass der Betreffende von der staatlichen Obrigkeit ausdrücklich zum Richter ernannt wird; und selbst dann kann er nicht überall gültig rechtsprechen, sondern nur im Bezirk, für den er als Richter aufgestellt ist. So ist es auch beim Bußgericht. Der Priester muss von seinem Bischof, von seinen kirchlichen Obern zum Richter für bestimmte Gläubige aufgestellt, jurisdiktioniert sein. Angedeutet ist das schon in den Worten des Herrn »Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Empfanget den Heiligen Geist usw.« (Joh 20, 22). Also zur Weihe, die die Apostel bereits empfangen, musste noch die Sendung hinzutreten, d. h. die Übertragung der Leitungs-, Regierungsgewalt, worin auch die richterliche enthalten ist. Die Fülle dieser richterlichen Gewalt ist in Petrus, dem Papst und in den Bischöfen. In den Priestern, soweit sie der Papst und die Bischöfe ihnen mitteilen.

Das ist der Sinn der Worte im Katechismus: Man muss jährlich einmal dem verordneten oder dem zuständigen Priester beichten: d. h. dem Priester, der für diesen Bezirk von der kirchlichen Obrigkeit als Beichtvater verordnet oder beauftragt ist, der daher für die Katholiken dieses Bezirkes zuständig ist. Nun verstehen wir, warum auch ein zum Beichthören bevollmächtigter Priester nicht überall und nicht in jeder Beziehung gültig lossprechen kann: z. B. ein Innsbrucker Diözesanpriester nicht in der Diözese Salzburg (neue Angaben im CIC 1983 cann. 965-986). Auch der weltliche Richter kann nur in dem ihm angewiesenen Bezirk gültig rechtsprechen. In früherer Zeit konnten der Pfarrer und seine Hilfspriester nur die Seelsorgskinder der eigenen Pfarrei gültig beichthören. Daher der Ausdruck im Beichtgesetz des vierten Konzils vom Lateran: proprio sacerdoti, »dem eigenen Seelsorger« muss man beichten; jetzt aber erhält jeder Priester die Vollmacht, in der ganzen Diözese gültig Beichte zu hören. - Noch eine Bestimmung des Kirchenrechtes wird klar: die Reservation mancher Sünden, der Vorbehalt großer Sünden für höhere Priester. Wie auch bei den weltlichen Gerichten größere Verbrechen höheren Gerichtshöfen vorbehalten sind. So darf z. B. ein gewöhnlicher Priester von der Schuld der Abtreibung der Leibesfrucht nicht lossprechen, weil er dazu nicht bevollmächtigt ist. - Für schwere Krankheit und andere Notfälle besitzt aber jeder Priester die volle Gewalt: weil die Kirche mit ihrem göttlichen Stifter nicht den Tod des Sünders will, sondern dass er sich bekehre und so ewig lebe: sogar abgefallene Priester können da von allen Sünden lossprechen.

Durch diesen Vorzug der doppelten Gewalt ragt dieses Sakrament über die andern hin aus: Die andern Sakramente kann der Priester gültig spenden mit der bloßen Weihegewalt: aber beichthören kann er nicht ohne dass eine neue übernatürliche Kraft ihm gegeben wird. Erst dann ist er geeigneter Stellvertreter Gottes im Rechtsprechen über die sündigen Gotteskinder. Danken wir, dass Gott den Menschen solche Gewalt verliehen hat! Eigentlich ist der Sündennachlass nur Gottes Sache: »Ich bin es, ich selbst bin es, der deine Missetaten tilgt meinetwillen« sagt Er selber (ls 43, 25); aber Er überträgt dem von seinen Obern gesandten Priester diese wahrhaft göttliche Gewalt. Und was ist denn der Priester? Ein armer sündiger Mensch. Liegt nicht auch darin besondere Liebe Gottes, dass Er Menschen, gebrechliche sündhafte Menschen als Richter aufstellt; Menschen, die selbst diesem Gericht sich unterwerfen müssen und darum aus eigener Erfahrung wissen, wie wohl es dem Menschen tut, wenn er nicht mit Härte, sondern mit Sanftmut und Liebe behandelt wird; wenn die notwendige Strenge des Richters verbunden ist mit der Güte des Vaters.

2. Eigenschaften des Beichtvaters

(N. 56. 58; S. 188-193)

Die Kirche verlangt von den Beichtvätern Eigenschaften, die den Beichtkindern das Bekenntnis leichter und fruchtreicher machen sollen. Nicht nur im Religionsbuch, auch in ihrem Seelsorgebuch (Rituale) und Gesetzbuch spricht sie darüber, ein Zeichen, wie sehr ihr die Sache am Herzen liegt. Der Beichtvater braucht:

1. Wissen und zwar »mehr als gewöhnliches Wissen«. Denn als Richter »muss er unter den verschiedenen Sünden je nach Stand und Eigenart des einzelnen entscheiden können, welche davon schwer, welche leicht sind«. Deshalb muss er nicht nur eine genaue Kenntnis der Gebote sich erworben haben: wozu sie verpflichten, welche Übertretungen schwer und welche lässlich sündhaft sind, um so die Sünden an sich (objektiv) unterscheiden zu können; sondern er muss auch die Gründe genau kennen, derentwegen die Gesetzesübertretungen für den Sünder (subjektiv) anders zu beurteilen sind. Nicht selten werden an und für sich schwere Sünden wegen Unkenntnis oder sinnverwirrender Leidenschaft für den sündigen Menschen vor Gott zu lässlichen Sünden. Überall das muss der Beichtvater sich klar sein, um über den armen Menschen gut richten, um ihm die rechte Belehrung und Buße geben zu können.

2. Klugheit, ebenfalls «in hohem Maße«. »Denn als Arzt muss er dem seelisch Kranken jene Heilmittel verschreiben, die vor allem geeignet sind, dessen Seele zu heilen und in Zukunft vor Krankheitsanfällen zu schützen«. Und als geistlicher Führer und Seelenleiter soll er in diesem Sakrament die Seelen in der Tugend voranführen und zur Vollkommenheit leiten. Wie kann sich nun der junge Priester diese hohe Klugheit erwerben? Die Kirche gibt ihm dafür einen dreifachen Weg an (Rituale Rom. III 1, 3): Erstens eifriges und anhaltendes Gebet um den Geist der Wissenschaft, der Einsicht und des Rates. Das ist das vorzüglichste Mittel. Darum findet sich bei heiligen Priestern die Klugheit meist in höherem Grad als bei andern. - Zweitens eifriges Studium der Moraltheologie und Aszetik. Die Kirche schreibt deshalb den jungen Theologen für die Verwaltung des Bußsakramentes wenigstens ein zweijähriges Studium vor; und empfiehlt dem Beichtvater ausdrücklich das Studium des Römischen Katechismus. - Drittens Rat und Unterweisung durch erfahrene Lehrer und Beichtväter. Ein Sprichwort sagt: »Durch Erfahrung wird man klug.« Und ein anderes gibt den Grund dafür an: »Durch Irren lernen wir« (errando discimus). Aber wo es sich um das Leben und die Gesundheit handelt, und zwar um das wichtigste Leben, das übernatürliche, und um das ewige Heil, da muss man das Irren möglichst zu vermeiden suchen, da soll daher der angehende Beichtvater aus der Erfahrung anderer lernen. Darum werden den Kandidaten des Priestertums von alten und erfahrenen Lehrern die eigenen Erfahrungen, soweit es ohne Verletzung des Beichtsiegels möglich ist, mitgeteilt und unmittelbar praktische Belehrungen gegeben über die Behandlung der verschiedenen Klassen von Beichtenden.

3. Vor allem Unbescholtenheit des Wandels, ja priesterliche Heiligkeit. Die Hände, die eiternde Wunden reinigen sollen, müssen selbst rein sein. Wer andere zur Heiligkeit führen soll, muss in der Übung der Tugend selber reiche Erfahrung haben: Denn nur wenn man die Mittel der Heiligung erlebt und an sich erprobt hat, ist man imstande, sie in kluger und wirksamer Weise andern nahe zu legen.Ohne priesterliche Heiligkeit wird der Beichtvater ferner jene Sanftmut nicht aufbringen, die für ihn ganz unentbehrlich ist. Das Seelsorgebuch der Kirche verlangt »Güte« an erster Stelle (Rit. Rom. III 1, 1). Der Beichtvater muss »als guter Hirt gegen alle Schäflein Liebe und Freundlichkeit zeigen; alle, auch die armen, ungebildeten und groben Beichtkinder, soll er liebreich anhören, kein Zeichen des Überdrusses, der Ungeduld oder der Verwunderung geben, auch wenn sehr große Sünden gebeichtet werden; und wenn er den Beichtenden ernste Wahrheiten sagen und bittere Heilmittel empfehlen muss, soll er durch Freundlichkeit und Liebe sie zur Annahme zu bewegen suchen. Besonders darf er nie harte und verletzende Worte gebrauchen, weil dadurch manche von der Beichte für immer abgeschreckt werden« (Aus der Brixener Diözesansynode vom Jahre 1900). - Ohne priesterliche Heiligkeit wird der Beichtvater auch nicht jenen Seeleneifer hegen und zeigen, den der Herr und seine Kirche mit Recht von ihm verlangen. Und ohne diesen Eifer wendet der Priester nicht jene Mühe und Sorge auf für die Disposition des Beichtenden, d. h. für Reue, Vorsatz und Aufrichtigkeit, die die Kirche verlangt und so schön im Religionsbuch N. 58 beschreibt. Ohne diesen Seeleneifer wird er die Anstrengungen und Leiden nicht auf sich nehmen, die die rechte Verwaltung dieses Sakramentes mit sich bringt. Man denke an den heiligen Pfarrer von Ars, den man mit Recht einen Märtyrer des Beichtstuhls nennen kann.

4. Endlich volle Verschwiegenheit, ausnahmslose Beobachtung des Beichtsiegels.

3. Das Beichtsiegel

(N. 57; S. 189)

Menschen, die schweigen und Geheimnisse bewahren können, sind ein Segen für ihre Umgebung. Im höchsten Maß gilt das von jenen geweihten Menschen, denen der Heiland selbst den Mund verschlossen hat, den Beichtvätern. Wie viele Geheimnisse nimmt ein Beichtvater mit sich ins Grab! Nur Gott und die heiligen Engel, die den Beichtstuhl umschweben, haben Kenntnis davon. Wie viele Millionen Herzen wurden durch diese großen Schweiger schon erleichtert! Wir haben es alle selber erfahren. Wie sehr müssen wir dem Herrn danken, dass wir Kinder einer Kirche sind, deren Priester durch die strengsten Gesetze zum tiefsten Stillschweigen verpflichtet sind, und die durch Gottes Gnade auch tatsächlich volles Stillschweigen halten! Das Beichtgeheimnis nennt man Beichtsiegel: denn wie der Brief durch das Siegel geschlossen wird zur Wahrung des Briefgeheimnisses, so wird der Mund des Priesters gleichsam versiegelt, damit er das Beichtgeheimnis nie preisgebe.

1. Zur Charakteristik dieses Geheimnisses betrachten wir den Unterschied des Beichtgeheimnisses von den andern Geheimnissen: dem natürlichen und dem anvertrauten. Die andern Geheimnisse verpflichten nicht zum Schweigen vor dem, der uns ein Geheimnis mitgeteilt hat; wohl aber das Beichtgeheimnis. Nur in der Beichte darf der Beichtvater mit dem Beichtkind über die gebeichteten Sünden sprechen; außer der Beichte nur dann, wenn das Beichtkind es will oder ausdrücklich erlaubt. - Alle andern Geheimnisse können aus sehr wichtigen Gründen geoffenbart werden, nie aber das Beichtgeheimnis. - Bei andern Geheimnissen wird durch Mitteilung einer geringfügigen Kleinigkeit nur eine lässliche Sünde begangen, beim Beichtgeheimnis ist aber jede Verletzung eine Todsünde. - Bei andern Geheimnissen ist die Verpflichtung eine einfache (aus dem Naturgesetz oder dem Dekalog stammende), hier aber eine dreifache.

2. Der Mund des Beichtvaters ist mit einem dreifachen Siegel verschlossen. Damit kommen wir zur Frage: Was ist der Grund des Beichtgeheimnisses? Woher stammt das Beichtsiegel? Antwort: von Gott, der durch ein dreifaches Gesetz den Beichtvater zum vollen Schweigen verpflichtet.

A) durch das Naturgesetz oder das achte Gebot. Auch ohne Kirchengesetz wäre dem Beichtvater der Mund geschlossen durch das Gebot, Geheimnisse zu hüten. Wenn wir an andern geheime Fehler und Sünden bemerken, sind wir verpflichtet zu schweigen, außer wenn die Veröffentlichung durch einen wichtigen Grund (z. B. die Besserung des Fehlenden) gerechtfertigt ist. Und wenn mir jemand ein Geheimnis anvertraut, darf ich es nicht weiter erzählen. Diese zweifache Pflicht bindet daher den Priester, dem das Beichtkind auch seine geheimen Sünden anvertraut. -

B) Gott verpflichtet ferner den Beichtvater zum Schweigen durch ein positives, von Christus gegebenes Gesetz: Zwar spricht der Heiland dieses Gesetz nicht ausdrücklich aus; es ist aber gegeben mit der Einsetzung des Bußsakramentes. Denn wenn der Heiland wollte, dass dieses Sakrament von den Menschen geschätzt und häufig empfangen werde, so musste Er als weiser Gesetzgeber fordern, dass über die in der Beichte geoffenbarten Sünden und Frevel geschwiegen werde. Freilich, zuviel wäre es nicht, wenn der Herr ein öffentliches Bekenntnis als Sühne für die Beleidigung Gottes vorgeschrieben hätte. Aber wie wenige hätten dazu den Mut gehabt! Getrauen sich doch viele nicht, einem einzigen verschwiegenen Menschen ihre Sünden zu sagen. Auf diese unsere Schwäche nahm der Heiland liebevolle Rücksicht. Daher hat Er das Beichtbekenntnis nur vor einem einzigen Menschen verlangt, und damit selbstverständlich diesen einzigen Menschen verboten, die ihm anvertrauten Geheimnisse andern bekannt zu machen, d. h. Er hat das Siegel strengster Verschwiegenheit dem Beichtvater aufgelegt. Höchst wahrscheinlich hat der Heiland seinen Aposteln mündlich genauere Anweisungen gegeben in den vierzig Tagen nach seiner Auferstehung, da Er mit ihnen über »das Reich Gottes« redete. - Wäre daher auch kein Kirchengesetz, der Priester müsste schweigen, gebunden nicht nur durch das Naturgesetz, sondern auch durch das Gebot Christi. Und wenn die Kirche das sakramentale Schweigen aufheben wollte, sie könnte es nicht; würde z. B. der Papst (ein Fall, der sich nicht ereignen wird) einem Priester befehlen, das Beichtgeheimnis, etwa in einer wichtigen öffentlichen Angelegenheit, zu verletzen, der Priester müsste dem Papst antworten: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5, 29) - Nun verstehen wir auch, warum die Verletzung des Beichtgeheimnisses ein schwer sündhafter Gottesraub ist, ein Sakrileg: es ist eben Verurrehrung eines Sakramentes. Darin liegt ein weiterer Unterschied zwischen dem gewöhnlichen Geheimnis und dem Beichtgeheimnis: Durch jenes wird die Gerechtigkeit und Liebe verletzt, durch dieses aber außerdem das Heiligste, was in der Kirche Gottes ist, ein Sakrament.

C) Endlich bindet Gott den Beichtvater durch ein strenges Kirchengesetz, das gegen die Verletzung des Beichtsiegels auch überaus strenge Strafen verhängt. »Der Priester hüte sich unter allen Umständen, durch Wort oder Zeichen oder sonst irgend wie einen Sünder in irgendwelcher Weise bloßzustellen« sagt das vierte Laterankonzil (1215). Das kirchliche Gesetzbuch wiederholt dieses Verbot und fügt noch erklärend hinzu, dass »aus gar keinem Grunde« eine Mitteilung erlaubt sei; ja dass der Priester das in der Beichte Gehörte in keiner dem Beichtkind irgendwie unangenehmen Weise benützen darf, selbst wenn dadurch das Beichtgeheimnis nicht in Gefahr käme; und dass kirchliche Obere die aus der Beichte über jemand erhaltene Kenntnis nicht zur äußeren Leitung und Regierung gebrauchen dürfen (CIC 1917 cann 889. 890). Beichtväter dürfen daher vor Gericht nicht als Zeugen vernommen werden in Dingen, die sie in der Beichte gehört haben, selbst dann nicht, wenn das Beichtkind es erlaubte (CIC 1917 can 1757, 3, 2 ). - Sollte sich der schauerliche Fall ereignen, dass ein Beichtvater das Beichtsiegel absichtlich verletzt, so verfällt der unglückliche Priester dem Kirchenbann, von dem ihn nur der Papst lösen kann; er darf nicht mehr Messe lesen und beichthören; ja es sollen ihm, je nach der Größe seines Vergehens, noch weitere schwere Strafen auferlegt werden, sogar bis zur Entziehung der priesterlichen Würde (CIC 1917 can 2369).

Gott dem Herrn sei gedankt! Es waltet über dem Beichtgeheimnis eine besondere liebevolle Vorsehung Gottes, so dass es auch von schlechten und abgefallenen Priestern eingehalten wird. Jedenfalls ist es eine auffallende Tatsache, dass dieses Geheimnis kaum je verletzt wurde und verletzt wird. Ich weiß nicht ob es richtig ist, was viele behaupten, dass das Beichtsiegel nie absichtlich mit Nennung der Person verletzt wurde; aber das weiß ich, dass man schwerlich eine Verletzung wird nachweisen können. Und das weiß ich, dass das, was sozialistische und kirchenfeindliche Blätter von der verratenen Generalbeichte der Maria Theresia faseln, ein Märchen ist. Und das weiß ich, dass für das Beichtsiegel schon mancher Priester ins Gefängnis geworfen wurde oder in den Tod ging; denkt an den Märtyrer des Beichtgeheimnisses, den hl. Johannes von Nepomuk. Gewiss können Unklugheiten vorkommen und sie kommen mitunter vor: aber eine eigentliche Verletzung des Beichtgeheimnisses, nein, da ist ein ganz auffallender Schutz Gottes. Sogar Priester, die in Krankheit irre reden und phantasieren, sie verraten das Beichtgeheimnis nicht. Man kennt nicht wenig Fälle, wo Beamte in solchen Fällen von ihrem Amtsgeheimnis plaudern, aber man kennt keinen Fall, dass Priester in solchem Zustand ihr Beichtgeheimnis aufdecken. Zu diesem auffallenden Schutz gehört auch, wie mir scheint, dass wir Priester das in der Beichte Gehörte, soweit die Erinnerung nicht zur Seelenleitung notwendig ist, sehr leicht wieder vergessen und wenig Versuchung haben, darüber nachzudenken. Wir müssen darum mit Dank gegen Gott sagen: Digitus Dei est hic! Der Finger Gottes ist hier (Ex 8, 19) !

3. Betrachten wir noch näher die Pflicht des Beichtgeheimnisses.

A) Wer ist verpflichtet? Nicht nur der Beichtvater, sondern auch »der Dolmetsch, wenn sich etwa der Beichtende eines solchen bedient; und überhaupt alle, die wie immer zur Kenntnis gebeichteter: Sünden gekommen sind«, so bestimmt ausdrücklich das kirchliche Gesetzbuch(CIC 1917 can 889, 2). Also wenn man etwas aus dem Beichtstuhl hört, weil der Priester oder das Beichtkind laut sprechen, so ist man in derselben Weise verpflichtet. Und wenn ein Priester pflichtvergessen über die Beichte sprechen würde, wären alle durch das Beichtsiegel gebunden, die ihn hören.

B) Wozu ist man verpflichtet? Zum unbedingten Schweigen; aus keinem Grund darf das Beichtgeheimnis verletzt werden. Man müsste lieber sterben; selbst wenn ein ganzes Volk durch Reden gerettet werden könnte, man dürfte nicht. Auch nach dem Tod des Beichtkindes. Über alle Sünden: die schweren, lässlichen und alle Umstände. Und über alles, was dem Beichtkind irgendwie schaden könnte oder unangenehm wäre. Deshalb darf der Beichtvater das in der Beichte Gehörte nie benützen zum Schaden oder Verdruss des Beichtkindes. Z. B. wenn einem Pfarrer eine im Pfarrhof angestellte Magd beichten würde, sie unterhalte ein unerlaubtes Verhältnis, das Folgen habe, so darf der Pfarrer diese Kenntnis nicht benüitzen, um die Magd zu entlassen. Er muss das Ärgernis in seinem Haus und sogar den bösen, ihn selbst vielleicht treffenden Verdacht ertragen, bis er außer der Beichte die Sache erfährt. Aus diesem Grunde darf der Beichtvater auch mit dem Beichtkind nicht außer der Beichte sprechen, außer wenn er sicher ist, dass es ihm recht ist. Wenn z. B. ein Priester nach der Beichte einem Kind, dem er begegnet, sagen würde: Liebes Kind, was du heute gebeichtet hast, das Lügen, das musst du dir abgewöhnen, so würde er sich damit sehr schwer versündigen, das Beichtsiegel direkt verletzen und daher den schweren Strafen verfallen. Die Kirche gibt uns Priestern da ein ausgezeichnetes Beispiel: Wenn sich der Beichtvater z. B. in einem schweren Gewissensfall um die notwendige Vollmacht nach Rom wenden muss, darf er keinen Namen nennen und muss das Ganze so einkleiden, dass nicht der geringste Verdacht auf eine bestimmte Person fallen kann. Und wenn er dann von Rom die Vollmacht erlangt, muss er das Schreiben, nachdem er es gelesen, sofort verbrennen, und wenn er das nicht tut, verfällt er dem Kirchenbann. Von den Tugenden verstorbener Beichtkinder darf der Beichtvater nach deren Tod reden, aber nur von den Tugenden; so geschieht es bei Heilig- und Seligsprechungen, wo die etwa noch lebenden Beichtväter gefragt werden.

Mit dreifacher strenger Pflicht hat der Heiland die Priester und Beichtväter des Volkes gebunden, aus Liebe zum Volk. So ist der Herr: Sich selbst und jenen, die er zu Höherem beruft, legt Er größere Lasten, strengere Pflichten auf als den andern. Ganz anders die Ichsucht, der natürliche Mensch: der belastet andere und selber rührt er keinen Finger (Mt 23, 4). Dafür sollte das katholische Volk dem Herrn herzlich dankbar sein und seinen Priestern helfen, dass sie dieses heilige Sakrament immer besser verwalten, dass der Herr sie ausrüste mit Klugheit und großer Vorsicht im Reden. Zwei Klassen von Menschen helfen den Beichtvätern: Erstens die Beter und Beterinnen. O, wie sind wir leiblichen Ärzten dankbar, wenn sie uns in schwerer Krankheit retten! Sollten wir nicht ähnliche, ja größere Dankbarkeit gegen die Seelenärzte im Herzen tragen und durch Gebet zu Gott zeigen? Zweitens die Schweiger und Schweigerinnen: man sollte die Beichte nicht in das gewöhnliche Gespräch oder gar in den Klatsch ziehen. Das Beichtkind ist zwar nicht durch ein sakramentales Geheimnis, durch ein Beichtsiegel, gebunden wie der Beichtvater, aber das natürliche alle Menschen verpflichtende Geheimnis kann es binden, über Dinge zu schweigen, die der Ehrfurcht gegen das Sakrament oder dem Beichtvater schaden könnten. Diese Pflicht kann um so schwerer sein, weil der Beichtvater sich nicht verteidigen kann und daher bösen Zungen wehrlos ausgeliefert ist. Aber wenn es sich auch nicht um Dinge handelte, die das Sakrament oder den Beichtvater schädigen, immer sollte man im Reden über die Beichte sehr vorsichtig sein; wer gern über Beichte und Beichtvater spricht, der versündigt sich leicht und vermindert die Wirksamkeit dieses großen Sakramentes.

4. Der »Zuspruch« des Beichtvaters

(N. 58. 74; S. 190 f; 205 f)

Das Beichtvateramt ist nicht leicht. Nicht nur wegen der körperlichen Anstrengung; vorzüglich ob der schweren Pflichten, die damit verbunden sind. Der Priester darf im Bußsakrament nicht schalten und walten, wie er will: er darf nicht zufrieden sein mit dem Anhören der Sünden und dann einfach die Lossprechung erteilen. Sondern er muss genau zusehen und überlegen, was er dem Pönitenten sagen, welche Buße er ihm auferlegen, ob und wie er ihm die Lossprechung erteilen soll. Es ist gut, dass auch Laien einigermaßen verstehen, was der Priester in bezug auf Zuspruch und Lossprechung zu tun hat, damit sie ihr Verhalten dabei nach Gottes Willen einrichten.

1. Was ist der Zweck des Zuspruchs? Durch ihn soll erstens das Beichtkind für die Lossprechung disponiert oder noch besser vorbereitet werden, damit die Wunderworte der Absolution größere Wirkungen haben. Zweitens sollen durch den Zuspruch Winke und Weisungen gegeben werden für Lebensbesserung und Übung der Tugend. - Manche Pönitenten kommen ganz unvorbereitet zum Beichtstuhl. Darüber führt das Religionsbuch Klage: »Es gibt eine nicht geringe Zahl von Christen, für die gewöhnlich gar nichts langweiliger ist als die Tage, die das Kirchengebot für die Beichte bestimmt. Weit entfernt von christlicher Vollkommenheit denken sie kaum an ihre Sünden, die sie dem Priester bekennen sollten, geschweige denn, dass sie das andere gewissenhaft tun, was offenbar zur Erlangung der göttlichen Gnade von größter Bedeutung ist.« Solche Beichtkinder sind für den eifrigen Priester ein großes Kreuz: da ist guter Rat oft sehr teuer. Vor allem braucht es große Geduld und Liebe: »mit freundlichsten Worten soll er sie fortschicken, mahnt das Religionsbuch, und ihnen den Rat geben, sie möchten sich zum Nachdenken über ihre Sünden Zeit nehmen und dann wiederkommen. Aber zugleich soll er ihnen in allem Ernst sagen, man habe, bevor man zum Priester gehe, sich alle Mühe zu geben, dass man über seine Sünden Reue empfinde.« Nun, das wäre für den Beichtvater noch das leichteste, solche Pönitenten nach »möglichst freundlicher Behandlung« einfach wegzuschicken. Aber in unserer Zeit wird man das äußerst selten tun dürfen. Warum? Weil »sehr zu befürchten steht, dass sie, einmal fortgeschickt, überhaupt nicht mehr kommen«. Darum muss der Beichtvater die mühevolle Arbeit auf sich nehmen, solche Beichtkinder zu disponieren. Das Religionsbuch gibt dafür dem Priester Winke, die für alle Beichtenden sehr wertvoll sind. Er soll, so sagt es, in diesen Christen »das Verlangen nach Herzenszerknirschung zu erwecken suchen, so dass sie sich entschließen, die herrliche Gabe der Reue von Gottes Barmherzigkeit inständig zu erflehen«. Das Hindernis der Herzenszerknirschung aber sei der Stolz: der stolze Mensch »denke von der Größe seiner Sünde entweder gering oder habe davon überhaupt keine Ahnung«. Wir sehen, das Religionsbuch der Kirche kommt immer wieder auf den Gedanken zurück: Nicht das Bekenntnis, sondern die Reue, die Bußgesinnung ist das allerwichtigste; um sie soll die Seele in demütigem Gebet zu Gott eifrig ringen. - Indes nicht immer, »wenn das Beichtkind nicht weiß, wie es beichten soll«, fehlt es an der Disposition. Es kann vorkommen, dass der Pönitent von tiefer Reue erfasst ist; aber wegen der Erschütterung der Seele oder aus Ungeschick und Unkenntnis weiß er nichts zu sagen. Solchen muss der Priester offenbar liebevoll helfen durch Aufmunterung und Fragen.

Andere sind nicht ganz unvorbereitet; sie wissen auch zu beichten. Aber ihre Disposition könnte und sollte verbessert und gehoben werden: und zwar die Au fri ch tig k e i t des Bekenntnisses durch den Hinweis, »dass kein Grund sei, sich zu schämen. Es könne den Priester doch nicht wundern, wenn er erfährt, dass ein Mensch sündige. Das sei eben eine Krankheit, an der wir alle zu tragen haben; eine Krankheit, die einfach auf die menschliche Schwäche zurückgehe«. Besonders aber soll die Re u e gemehrt werden; sie kann leicht zur Liebesreue erhoben werden, wenn man dem reumütigen Pönitenten sagt, »seine Reue sei eine einzigartige Gnade Gottes, für die er Ihm recht von Herzen danken soll«; es sei ein Zeichen besonderer Liebe, wenn der Herr in einem Menschenherzen tiefe Reue und heftigen Abscheu vor der Sünde erwecke.

2. Ferner soll der Priester dem Beichtkind durch den Zuspruch zur Lebensbesserung und Tugendübung helfen. Auch dafür gibt das Religionsbuch kostbare Winke: Der Beichtvater, so sagt es, mahne die Pönitenten immer wieder, »dass sie unablässig zu Gott um den Beistand der himmlischen Gnade flehen, mit deren Hilfe und Schutz der Widerstand und die Gegenwehr gegen die verkehrten Leidenschaften leicht wird«. Diesen Wink kann man nicht genug beachten! Was gibt man sich oft Mühe, Vorsätze zu machen; und immer wieder stürzen sie zusammen, oft bei der geringsten Schwierigkeit. Und die Folge? Gar mancher meint dann, keinen ernstlichen Vorsatz mehr machen zu können, weil er aus Erfahrung wisse, dass er ihn doch nicht halte. Darum rät uns die Kirche in ihrem Religionsbuch, welchen Vorsatz wir vor allem in uns wecken und pflegen sollen, nicht den, nicht mehr zu sündigen, sondern den Entschluss, unablässig um den Beistand der göttlichen Gnade zu bitten. Wenn wir diesen Willen erwecken und nach der Beichte im Leben oft, wenigstens täglich in der Frühe erneuern, ergibt sich der Sieg über Sünde und Leidenschaft von selber. - Ein weiterer Wink: »Man sage dem Beichtenden, er solle keinen Tag vorübergehen lassen, ohne etwas aus den Leidensgeheimnissen unseres Herrn zu betrachten.« Wozu? Weil durch die Betrachtung des Leidens Christi am sichersten die Gottesliebe in die Seele einzieht. Die Gottesliebe erquickt und stärkt die Seele und gibt ihr darum Festigkeit im Kampf gegen die Sünde. Der Mangel an Gottesliebe ist eben der Grund, warum man so leicht fällt. Denn wenn die Gottesliebe fehlt, verliebt sich das Menschenherz in die Welt und ins Irdische und gerät so in die Schlingen der dreifachen bösen Lust, vor der der heilige Evangelist Johannes in seinem ersten Brief warnt (1 Jo 2, 16). Darum hat der hl. Franz Xaver seinen Beichtkindern gern zur Buße aufgegeben: täglich fünf oder zehn Minuten lang etwas aus dem Leiden Christi beherzigen!

Ähnlich pflegten wohl alle heiligen Seelsorger vorzugehen. - Noch ein dritter Wink: »Man ermahne die Christen, aus freien Stücken Bußwerke, wie sie der Priester aufgibt, auf sich zu nehmen, um dadurch die Tugend der Buße ununterbrochen eifrig weiter zu pflegen.« So betont das Religionsbuch den großen Gedanken, mit dem es die ganze Unterweisung über das Bußsakrament begonnen, auch am Schluss: Die Tugend der Buße soll nicht nur den Empfang des Bußsakramentes einleiten und begleiten, sondern eine Hauptgesinnung unseres ganzen Lebens bleiben. Und das Mittel dafür ist die Übung von Bußwerken. Es braucht keine außerordentlichen: die Leiden und Opfer im täglichen Berufsleben, im Geiste der Sühne und Buße auf sich genommen, d. h. durch innere Akte der Reue und Genugtuung beseelt, diese pflegen in unserem Herzen die Tugend der Buße und halten sie lebendig.

5. Die Lossprechung

(N. 73; S. 205)

Über die Pflichten des Priesters in bezug auf die Lossprechung herrscht in Laienkreisen große Unklarheit. Viele meinen, der Beichtvater könne die Lossprechung nach Belieben geben oder verweigern. Solche verstehen das Bußsakrament schlecht: Sein eigentlicher Spender ist ja der Heiland; der Beichtvater ist bloß das verantwortliche Organ, der Diener des Heilandes. Was folgt daraus? Offenbar dies, dass der Beichtvater sich fragen muss: Will der Herr, dass ich diesem Sünder die Lossprechung gebe, oder will Er es nicht? Gehe ich nach seinem Willen vor, wenn ich sie verschiebe oder verweigere? Und wahrlich, ein gewissenhafter Beichtvater gerät bei dieser Frage nicht selten in arge seelische Beklemmung: »Soll ich, darf ich überhaupt die Lossprechung geben? Soll ich oder muß ich sie verweigern? oder verschieben?« 

1. Ist das Beichtkind disponiert und ist der Beichtvater darüber klar, so muss er (in der Regel) die Lossprechung geben. Aber oft ist er im Zweifel über die Disposition des Pönitenten trotz des Zuspruchs, durch den er ihn disponieren wollte. Und da tut der Priester oft schwer. Weiter: Nicht gar so selten ist der Beichtvater ganz sicher, dass die Disposition fehlt: z. B. wenn das Beichtkind keinen ernsten Vorsatz hat, schwere Pflichten zu erfüllen: etwa das unrechte Gut zurückzugeben; die einem andern geraubte Ehre wieder gutzumachen; eine freiwillige nächste Gelegenheit zur Todsünde zu meiden; den Ehemissbrauch aufzugeben; das Lesen verbotener Bücher oder Zeitungen zu unterlassen usw. In diesen Fällen muss der Beichtvater die Lossprechung verweigern. Durch die Erteilung der Lossprechung würde er die schwere Sünde des Sakramentsmissbrauches begehen; auch wäre die Lossprechung nur ein unwirksames leeres Wort, da bei mangelnder Disposition des Beichtkindes das Sakrament nicht zustande kommt; sie wäre zugleich eine arge Schädigung des Beichtkindes, da man den armen Menschen dem Sündenschlaf überließe; nichts ist aber gefährlicher und furchtbarer als in Todsünden schlafen, d. h. ruhig verharren.

2. Mitunter wird man als Seelenarzt sogar einem disponierten Beichtkind die Lossprechung für den Augenblick verweigern und auf später verschieben müssen, um der Willensschwäche des Beichtkindes zu Hilfe zu kommen. Wie auch ein tüchtiger Körperarzt etwa einem erkrankten Alkoholiker erklärt, er könne die ärztliche Behandlung nur unter der Bedingung übernehmen, dass der Kranke vorher dem Alkohol entsagt. Besonders bei schwer sündhafter Gelegenheit kann das Verschieben der Lossprechung sehr geraten oder geradezu notwendig sein; denn da kommt es häufig vor, dass der Sünder bei der Beichte wirklich ernstlich verspricht, das unerlaubte Verhältnis aufzugeben; Schriften und Bücher, die ihm wiederholt Anlass zur Todsünde waren, wegzugeben oder nicht mehr zu bestellen; eine Dienststelle, die für Glaube oder Sitte schwere Gefahren bringt, zu verlassen usw. Nach der Beichte gewinnt dann wieder die Leidenschaft Gewalt, der gute bei der Beichte geäußerte Wille wird schwach und es bleibt alles beim alten. In solchen Fällen ist es eine Tat seelenrettender Hilfe, wenn der Beichtvater dem armen Menschenkind sagt: »Geben Sie die Gelegenheit zuerst auf, und dann kommen Sie und ich will Ihnen gern die Lossprechung erteilen.« Durch diesen Aufschub wird der Wille gehalten, dass er nicht wieder umfällt. Das sündhafte Beichtkind sollte dieses strenge Vorgehen des Beichtvaters als liebevolle Tat des Seelenarztes betrachten, was es wirklich ist, ihm dafür dankbar sein, und nicht zu einem andern Priester gehen, der weniger gewissenhaft und weniger für die Seele besorgt, dem wiederholt rückfälligen Beichtkind die Lossprechung erteilt.

Was folgt aus dem Gesagten für die Beichtkinder? Zunächst die Wichtigkeit des Gebetes für die Beichtväter. Je mehr der Laie Bedeutung und Schwere des Beichtvateramtes kennt, um so mehr muss er sich gedrängt fühlen, seinen Priestern ihr Amt zu erleichtern.

Betet darum ihr Katholiken viel für eure Priester; und bittet bei der Vorbereitung auf die Beichte den Heiligen Geist auch darum, dass er eurem Beichtvater die Gnade gebe, euch das Sakrament recht fruchtreich zu spenden; mit seinem Zuspruch, wenn er auch kurz ist, euer Herz zu treffen; bei Zuspruch und Lossprechung nichts anderes vor Augen zu haben, als euer seelisches Wohl. Höret dann auch mit Andacht und Verlangen nach Fortschritt, was der Heiland durch seine Stellvertreter euch im Beichtstuhl sagt. Lasst euch nicht zerstreuen durch andere Gedanken, die besonders oft ängstlichen Menschen kommen; durch Erinnerungen an Sünden, die man etwa vergessen und die man nachtragen zu müssen meint; durch Angst wegen Vorbereitung usw. Haltet den Grundsatz fest: Alle andern Gedanken hinauswerfen und nur horchen auf die Worte des Beichtvaters mit der Gesinnung des heiligen Propheten Samuel: Loquere, Domine, audit servus tuus; sprich, o Herr, dein Diener hört!

6. Wahl des Beichtvaters

(N. 37. 56; S. 177. 188 f)

Der Priester als Verwalter des Bußsakramentes ist Richter, Arzt, Ratgeber und Führer das ist seine wesentliche Stellung, sein vom Herrn ihm auferlegtes Amt. Dieses dreifache Amt soll aber in einem andern Geiste verwaltet werden als weltliche Ämter dieser Art. Die weltlichen Richter werden gefürchtet; auch der weltliche Arzt wird oft gefürchtet, jedenfalls nicht wie ein Vater betrachtet; und dem weltlichen Lehrer und Ratgeber gegenüber sind es auch mehr Gefühle der ehrfürchtigen Scheu, die uns beherrschen. Der die Stelle Christi vertretende Richter, Arzt, Ratgeber aber heißt Beichtvater, denn er soll in seinem dreifachen Amt Vater sein; der Geist, von dem sein Herz erfüllt, seine Tätigkeit getragen sein muss, ist der Geist des göttlichen Herzens Jesu, der Geist des Guten Hirten, des Vaters des verlornen Sohnes: väterliche Liebe, väterliche Sorge, wenn notwendig auch väterliche Festigkeit und Strenge, aber eben väterliche Strenge. - Sehen wir, welche Folgerungen für das Beichtkind sich ergeben aus dem dreifachen Amt des Priesters und aus dem Geist, mit dem es verwaltet werden soll, so finden wir die rechte Antwort auf zwei Fragen: » WeIchen Beichtvater soll man sich wählen?« und »Wie soll sich das Beichtkind gegen den Beichtvater verhalten?« 

1. Das Religionsbuch der Kirche sagt, »jeder sollte sich eifrigst bemühen, einen Priester als Beichtvater zu wählen, der sich durch Unbescholtenheit des Wandels, durch Wissen und kluges Urteil auszeichnet; einen Priester, der sich der überaus hohen Bedeutung seines Amtes bewusst ist, der die jeder Sünde gebührende Strafe wohl kennt und weiß, wen er zu lösen, wen er zu binden hat«. Bei der Wahl des Beichtvaters ist also erstens und vor allem darauf zu sehen, dass der betreffende Priester wirklich ein tüchtiger Richter, Arzt und Führer sei; und das wird er sein, wenn er tugendhaft ist, Wissen und Klugheit besitzt. Denn ein solcher Beichtvater reinigt deine Seele sicherer und rascher von Sünden und ungeordneten Neigungen und führt sie in der Tugend voran. Einen solchen Beichtvater sollst du nach eifrigem Gebet dir wählen. - Aber es gibt Gott sei Dank viele Priester, die fromm, gelehrt und klug sind und von der Bedeutung ihres Amtes tief durchdrungen. Welche Norm sollst du also an zweiter Stelle vor Augen haben, um unter mehreren tüchtigen Beichtvätern recht zu wählen? Da magst du auf die Väterlichkeit schauen und bei jenem beichten, der dir durch sein Wesen an meisten Vertrauen einflößt. Das ist das richtige Vorgehen, das jeder einhält, wenn es sich um die Wahl eines Arztes für den Körper handelt. Da sieht jedermann zuerst auf die Tüchtigkeit und erst an zweiter Stelle auf das sympathische Wesen des Arztes. So musst du vorgehen bei der Wahl des Seelenarztes. Halte dir den hohen Zweck vor Augen, den der Heiland im Bußsakrament erreichen will, den Fortschritt deiner Seele in Reinheit von Sünde und in der Tugend. Lass nicht andere Absichten bei der Auswahl mitreden: ungeistliche oder geschäftliche Rücksichten, Neugier, natürliche Liebe oder ein gewisses nicht ganz reines Interesse am Priester, oder das Verlangen nach natürlichem Trost und Mitgefühl. Wenn du nach Anrufung des Heiligen Geistes dir die Frage aufrichtig beantwortest »wo komme ich mehr und leichter voran in der Tugend«, dann hast du die richtige Wahl getroffen. - Geht man so vor, dann werden sich die Beichtkinder auf die verschiedenen guten Beichtväter verteilen: denn die gütige Vorsehung waltet besonders in der Seelenleitung wunderbar, und verteilt auch die Gnadengaben überaus weise unter ihre Stellvertreter: dem einen Beichtvater verleiht sie die Gabe, Anfänger im christlichen Leben von groben Fehlern zu reinigen, dem andern die Gnadengabe für Fortgeschrittene; der eine kann ängstliche und gedrückte Gemüter aufrichten und von den innern Hemmungen erlösen, der der andere ist für leichtsinnige, übermütige Naturen usw.

Übrigens beachte man noch zwei Dinge: erstens, dass die göttliche Vorsehung selber für viele die Wahl trifft, d. h. sie versetzt sie in die Lage, überhaupt nicht wählen zu können. Beim großen Priestermangel, bei der Knappheit der Zeit usw. sind viele Katholiken an bestimmte Beichtväter angewiesen. Man braucht das nicht zu bedauern: Der himmlische Vater und der göttliche Arzt und Führer, unser lieber Heiland, werden ersetzen, was etwa den Stellvertretern mangelt; wenn man nur im Glauben auf Ihn schaut und auf Ihn vertraut. In diesem gläubigen und liebenden Vertrauen auf den Herrn ist die kleine hl. Theresia zur vollendeten Heiligkeit gekommen ohne »Seelenführer«. Dieses gläubige Vertrauen, dass der »Herr des Bußsakramentes« die Mängel des »Dieners (minister) dieses Sakramentes« ausbessern wird, legt die Kirche ihren Kindern nahe durch ihre Vorschriften über die Beichtväter der Ordensleute. Den Ordensleuten, besonders den Ordensfrauen, lässt sie nicht volle Freiheit, sondern trifft selbst eine gewisse Auswahl für sie, und doch sollen diese ihre Kinder berufsgemäß nicht nur zu pflichtmäßiger Tugend, sondern zur Vollkommenheit geführt werden.

Zweitens beachte man, dass die Beichtvaterwahl durchaus nicht für alle Christen gleich wichtig ist. Es gibt Seelen, für die es fast gleichgültig ist, bei wem sie beichten: Christen, die ein ganz einfaches, ruhiges, klares Seelenleben haben und keinen Beruf fühlen, nach großer Tugend zu streben. Für andere aber ist es von ganz großer Bedeutung, dass sie von einem bestimmten und tüchtigen Beichtvater geführt werden: für ängstliche Gemüter; für solche, die in schwer sündhaften Gewohnheiten und Gelegenheiten leben; für viel und stark Versuchte; für Seelen, die Gott zu großer Tugend ruft oder auf außergewöhnlichen Wegen leiten will; für alle jungen Leute, die ja vielfache und kluge Führung brauchen. Es ist natürlich nicht notwendig, dass solche immer bei ihrem Beichtvater beichten: bedeutungsvoll ist nur, dass sie von ihm geführt und geleitet werden.

2. Im gleichen Sinn ist auch die Frage nach dem Wechsel des Beichtvaters zu beantworten: In welchem Falle man seinen bisherigen Beichtvater verlassen und einen andern wählen soll? Nur der größere Seelennutzen des Beichtkindes hat da zu entscheiden. Selbstverständlich soll man nicht aus leichten Gründen einen guten Beichtvater verlassen oder auf bloße Versuchungen hin. Der böse Geist bemüht sich, die eifrige Seele von einem guten Beichtvater wegzuführen. Er bringt ihr Misstrauen gegen ihn bei, legt manches falsch aus, bereitet ihr Versuchungen gegen ihn: unbegründete falsche Urteile, Regungen ungeordneter Anhänglichkeit usw. In solchen Fällen ist nicht der Beichtvater zu wechseln, sondern diese Versuchungen sind gar nicht zu bekennen, sondern einfach zu verachten; man soll vorgehen, wie wenn sie gar nicht da wären. - Erfährt man aber, dass man beim Priester, der bisher der Seele viel geholfen, gar keine Fortschritte mehr macht, oder kommen Dinge vor, die das kindliche Verhältnis zum Beichtvater stören, dann suche man einen andern, und lasse sich nicht durch den Gedanken abhalten, als wäre das undankbar und schmerzlich für den bisherigen Beichtvater. Solche Rücksichten müssen ganz zurücktreten, wo es sich um ewige Werte handelt, und jeder Beichtvater muss sich in in dieser Sache so verhalten, dass die Beichtkinder in voller Freiheit vorgehen können. Den Priestern der Gesellschaft Jesu wird daher durch eigene Ordensregel vorgeschrieben, sie sollen in solchen Fällen zeigen, dass ihnen das ganz recht ist (»id sibi gratum esse Confessarius benigne ostendat«).

7. Verhalten des Beichtkindes zum Beichtvater

Der Verwalter des Bußsakramentes ist Vater. Der hl. König Ludwig von Frankreich sagte seinem Beichtvater, der ihn mit Majestät anredete: Hier bin ich nicht König und Sie nicht Untertan, sondern Sie sind Vater und ich Kind. Ja Vater, aber ein Vater, der das Kind leiten und erziehen muss, der zugleich Arzt ist und über die Gebrechen und Sünden des Kindes zu richten und sie auch zu strafen hat.

1. Einem solchen Vater gegenüber muss Ehrfurcht und Gehorsam als erste Kindespflicht sehr stark betont werden. Eine Ehrfurcht, die ein zärtliches Vertrautsein wie dem leiblichen Vater gegenüber ausschließt; und ein Gehorsam, der tapfer ist und kindlich zugleich: tapfer auch den schweren Forderungen des Beichtvaters gegenüber, und kindlich d. h. genau, pünktlich und freudig wie Christus gegenüber. Der Heiland ist es ja, der durch den Beichtvater dich leitet, christliche Seele. Er sagt dir: »Gehorche meinem Stellvertreter in allem was deine Seele betrifft; in anderen rein weltlichen Dingen ist der Beichtvater nicht mehr als ein anderer Ratgeber. Nur wenn er dir etwas sagen oder von dir etwas verlangen würde, was gegen mein Gesetz oder gegen kirchliche Vorschrift ist, dann müsstest du sagen: ,Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen'. Wenn du so vorgehst, werde ich die Mängel meines Stellvertreters ausbessern und es wird dir alles zum Guten gereichen.« 

2. Das Kind schuldet dem Beichtvater aber auch Liebe, ja auch Liebe. Freilich, Menschen, »die lästern, was sie nicht verstehen« (Jud, 10), sehen in der Liebe des Beichtkindes zum Beichtvater, besonders bei Mädchen und Frauen, nur Sinnlichkeit und Äußerungen des Geschlechtstriebes. Sie können es nicht fassen, dass eine Frau mit einem Mann über intime Heimlichkeiten in guter und heiliger Absicht sprechen kann. Wehe diesen Beichtverächtern, die, wie derselbe Apostel sagt, »Ihren Unflat ausschäumen« ! - Gewiss wird auch gefehlt durch übertriebene oder nur natürliche Anhänglichkeit. Zeichen solcher Anhänglichkeit sind z. B.: wenn es das Beichtkind mehr schmerzt, den Beichtvater beleidigt zu haben, als wenn es Gott beleidigt; wenn man viel vom Beichtvater und der Beichte redet; wenn man darauf ausgeht, oft und lang zu beichten, um mit dem Beichtvater reden zu können; wenn man das, was man in der Beichte sagt, sorgfältig vorher »aufsetzt«, um es in einer, wie man meint, dem Beichtvater lieben Weise vorzubringen usw. Ja bei der menschlichen Schwäche und den gemeinen Versuchungen des Feindes Gottes ist auch die Gefahr unreiner Liebe und des Missbrauchs des Bußsakramentes nicht ganz ausgeschlossen. Die Kirche sucht durch ihre Gesetzgebung jedem derartigen Missbrauch möglichst vorzubeugen. Sie entzieht dem Priester, der mit einer Person (des andern oder des gleichen Geschlechts) jemals schwer gegen die Keuschheit gesündigt hat, jede Absolutionsgewalt über sie, außer in Todesgefahr.

Und wenn er es doch wagen sollte, ihre Beichte zu hören und sie loszusprechen, verfällt er dem Kirchenbann, dessen Lösung in ganz besonderer Weise dem Hl. Vater vorbehalten ist (CIC 1917 can 884, 2367). Sollte ein Priester die Beichte selbst missbrauchen, um eine Person zu Sünden gegen das sechste Gebot zu verleiten, muss er dem Bischof angezeigt, vom Beichthören entfernt und sehr streng bestraft werden. Diese Anzeigepflicht ist so streng, dass, wer sie wissentlich innerhalb eines Monats nicht erfüllt, dem Kirchenbann verfällt (CIC 1917 can 904, 2368 Vgl. Religionsbuch V 57 f). Aber solche Dinge sind Ausnahmen und Mängel, die auch bei den besten und heiligsten Einrichtungen vorkommen können. Darum bleibt die Einrichtung aber doch heilig und heilsam. Darum bleibt das Bußsakrament doch ein wahrhaft großes Gnadengeschenk des Herrn, das gerade für die Wahrung der Sittlichkeit und Reinheit bei der einzelnen Persönlichkeit, in der Ehe und Familie, und im öffentlichen Leben ganz Großartiges gewirkt hat und immer wieder wirkt; ein Band der Liebe, das Hirt und Herde, Priester und Volk umschlingt und zu einer Familien-Gemeinschaft im edelsten Sinn verbindet. Die beste Betätigung der Liebe gegen den Beichtvater ist übrigens Gebet für ihn und kindlicher Gehorsam: Man kann die Worte des Heilands auch auf den Beichtvater anwenden: »wer meine Gebote, meine Vorschriften hält, der ist es, der mich liebt«.

Die Geschichte von Samuel und Heli, die die Heilige Schrift (1 Kön 3) erzählt, ist sehr lehrreich für Beichtvater und Beichtkind: ernst für jenen und tröstlich für dieses. Der Knabe Samuel diente im Tempel unter dem Hohenpriester Heli. Da rief Gott Samuel des nachts: Samuel! Der Knabe sprach: »Hier bin ich« (Ecce ego) und lief rasch zu Heli, weil er meinte, der habe ihn gerufen. Der sprach aber: »Ich rief dich nicht. Leg dich wieder schlafen.« Da ging er und legte sich schlafen. Der Herr aber rief ihn noch einmal; Samuel! Wieder erhob sich Samuel, ging zu Heli und sprach: »Hier bin ich; du hast mich ja gerufen.« Dieser sprach: »Ich rief dich nicht mein Sohn, leg dich wieder schlafen.« Und der Herr rief Samuel aufs neue zum dritten Mal. Er stand auf, ging zu Heli und sprach: »Hier bin ich; du hast mich ja gerufen.« Da merkte Heli, dass der Herr den Knaben gerufen hatte. Und er sprach zu Samuel: »Geh, leg dich schlafen. Ruft Er dich aber noch einmal, dann sprich: ,Rede Herr, dein Diener hört'.« Und dann redete der Herr wirklich zu Samuel. - Diese Erzählung ist ungemein lehrreich und tröstlich; Gott will sein Kind Samuel durch einen Priester und zwar durch einen recht unvollkommenen Priester leiten. Obwohl Samuel sofort das erste Mal dem Herrn antwortet »Hier bin ich«, spricht der Herr nicht; erst dann redet der Herr, nachdem Ihm Samuel mit jenen Worten antwortet, die der Priester Heli ihn lehrte. Wahrlich, auf Worte kommt es Gott nicht an; Gott schaut auf die Bereitwilligkeit des Herzens; diese aber lag in den Worten, die der Knabe das erste Mal aus sich heraus sagte: »Hier bin ich«, gerade so, wie in den Worten, die Heli ihm anriet: »Rede, Herr, dein Diener hört.« Und doch wollte Gott die Begnadigung Samuels mit der Leitung durch den Priester Heli verbinden. So ist es auch in der Beichte: Mit der Leitung durch den Beichtvater verknüpft Gott seine liebevolle und gnadenreiche Führung. O christkatholisches Beichtkind, lerne daraus, das Verhältnis zum Beichtvater ganz im Glaubensgeist erfassen! Sei überzeugt, wenn du nichts suchst, als das Heil und den Fortschritt deiner Seele, wenn du im Beichtvater nur den Stellvertreter des Heilands siehst und ihm kindlich gehorchst wie Samuel, dann redet der Herr durch den Beichtvater zu dir, wenn auch vielleicht nicht sofort. Dann bessert der Herr auch die Fehler und Unkenntnis seines Stellvertreters aus entweder durch innere Erleuchtung oder durch einen andern Beichtvater, zu dem dich seine Vorsehung führt. Du wirst erfahren, dass Gottes Liebe und Weisheit seine Kinder durch ungeschickte Hände besser leiten kann, als es die größte menschliche Weisheit vermag (1 Kor 1, 25).

A. M. D.G.
et
B. V. H.